Trotzdem: Wenn Sie Kirchensteuern zahlen, sollten Sie nicht nur wissen, dass Sie diese als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können und so einen Teil vom Staat zurück bekommen. Gut verdienende Steuerzahler haben außerdem die Möglichkeit, durch die sogenannte "Kappung" Ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.
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Nutzen Sie die Begrenzung der Kirchensteuer
Je höher Ihr Einkommen also ist, um so höher ist Ihre Einkommensteuer und desto höher dann auch die Kirchensteuer. Durch das Prinzip der Kappung bremsen Sie nun die steigende Kirchensteuer aus.
In diesem Fall wird die Kirchensteuer nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland 2,75 bis vier Prozent des zu versteuernden Einkommens.
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So greift die Kappung bei der Kirchensteuer
Vereinfachtes Beispiel für die Kappung: In Berlin, Brandenburg oder Schleswig-Holstein gilt ein Kappungssatz von drei Prozent. Somit ist die Kirchensteuer auf drei Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Bei einem für das Jahr 2020 zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro beträgt die Einkommensteuer für einen Ledigen laut Grundtarif 54.036 Euro und die reguläre Kirchensteuer 4.863,24 Euro. Bei einer Kappung wird die Kirchensteuer nun nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Auf drei Prozent des zu versteuernden Einkommens von 150.000 Euro müssten Sie nur 4.500 Euro an Kirchensteuer zahlen. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 363 Euro.
Fazit: Die Kappungsgrenze greift, wenn Ihr Einkommen so hoch ist, dass die zu zahlende Kirchensteuer (neun beziehungsweise acht Prozent der Lohn- und Einkommensteuer) pro Jahr höher wäre als etwa drei Prozent des zu versteuernden Einkommens (je nach Bundesland zwischen 2,75 und vier Prozent).