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Auf einen Blick
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie beispielsweise acht Prozent, in allen anderen Bundesländern neun Prozent. Grundlage für die Berechnung ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also Zum Beispiel in Hessen als Kirchensteuer neun Prozent Ihrer Einkommensteuer.
Die Mehrheit der Deutschen hält die Erhebung von Kirchensteuern glücklicherweise für sinnvoll, weil ein großer Teil der eingesammelten Gelder für soziale Zwecke aufgewendet wird. Werden diese wegen Geldmangels eingestellt, muss der Staat – und damit die Bürger – in Form anderer Steuern dafür aufkommen.
Trotzdem: Wenn Sie Kirchensteuern zahlen, sollten Sie nicht nur wissen, dass Sie diese als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können und so einen Teil vom Staat zurück bekommen. Gut verdienende Steuerzahler haben außerdem die Möglichkeit, durch die sogenannte "Kappung" Ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.
Je höher Ihr Einkommen also ist, um so höher ist Ihre Einkommensteuer und desto höher dann auch die Kirchensteuer. Durch das Prinzip der Kappung bremsen Sie nun die steigende Kirchensteuer aus.
In diesem Fall wird die Kirchensteuer nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland 2,75 bis vier Prozent des zu versteuernden Einkommens.
Vereinfachtes Beispiel für die Kappung: In Berlin, Brandenburg oder Schleswig-Holstein gilt ein Kappungssatz von drei Prozent. Somit ist die Kirchensteuer auf drei Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Bei einem für das Jahr 2020 zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro beträgt die Einkommensteuer für einen Ledigen laut Grundtarif 54.036 Euro und die reguläre Kirchensteuer 4.863,24 Euro. Bei einer Kappung wird die Kirchensteuer nun nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Auf drei Prozent des zu versteuernden Einkommens von 150.000 Euro müssten Sie nur 4.500 Euro an Kirchensteuer zahlen. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 363 Euro.
Fazit: Die Kappungsgrenze greift, wenn Ihr Einkommen so hoch ist, dass die zu zahlende Kirchensteuer (neun beziehungsweise acht Prozent der Lohn- und Einkommensteuer) pro Jahr höher wäre als etwa drei Prozent des zu versteuernden Einkommens (je nach Bundesland zwischen 2,75 und vier Prozent).
Prüfen Sie, ob bei Ihrem Einkommen eine Kappung bereits sinnvoll ist. Wenn ja, dann stellen Sie einen formlosen Antrag (plus Kopie des letzten Steuerbescheids) bei Ihrer zuständigen Diözese oder Landeskirche. Und fortan wird die Steuer ab einer gewissen Einkommenshöhe gekappt. In einigen Bundesländern läuft die Kappung bereits von Amts wegen, bitte dies im Auge behalten.
Für die Kappung gelten in den Bundesländern unterschiedliche kirchliche Regelungen. Jede Kirche ist in ihrem Gebiet autonom in der Rechtsetzung. Die aktuellen Fakten:
Bundesland | Kirchen-Steuer-Satz in % | Kappung in % des zu versteuernden Einkommens | Kappung wird berücksichtigt… |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg 1) | 8 | 2,75 bzw. 3,5 | auf Antrag |
Bayern | 8 | – | keine Kappung |
Berlin | 9 | 3 | von Amts wegen |
Brandenburg | 9 | 3 | von Amts wegen |
Bremen | 9 | 3,5 | von Amts wegen |
Hamburg 2) | 9 | 3 | von Amts wegen |
Hessen 3) | 9 | 3,5 bzw. 4 | auf Antrag |
Mecklenburg-Vorpommern | 9 | 3 | von Amts wegen |
Niedersachsen 4) | 9 | 3,5 | von Amts wegen |
Nordrhein-Westfalen 3) | 9 | 3,5 bzw. 4 | auf Antrag |
Rheinland-Pfalz 3) | 9 | 3,5 bzw. 4 | auf Antrag |
Saarland 3) | 9 | 3,5 bzw. 4 | auf Antrag |
Sachsen | 9 | 3,5 | von Amts wegen |
Sachsen-Anhalt | 9 | 3,5 | von Amts wegen |
Schleswig-Holstein | 9 | 3 | von Amts wegen |
Thüringen | 9 | 3,5 | von Amts wegen |
1) Ev. Kirche Württemberg Kappung 2,75 %; Ev. Kirche Baden und kath. Diözesen 3,5 %. 2) Nordkirche: auch für die im Land Niedersachsen liegenden Gebietsteile.
3) Nur ev. Kirchen in diesen Bundesländern; kath. Diözesen 4 %.
4) Ev.-luth. Landeskirche Hannover: auch für die im Land Hamburg liegenden Gebietsteile.
Quelle: Biallo.de; Nach eigener Recherche; Stand 18.06.2020.