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Recht & Steuern

Nicht mehr Kirchensteuer zahlen als nötig

Fritz Himmel
Autor
Veröffentlicht am: 23.06.2020

Auf einen Blick

  • Je mehr Einkommensteuer Personen zahlen müssen, desto mehr Kirchensteuer fällt normalerweise auch an.
  • In fast allen Bundesländern ist aber eine Begrenzung der Kirchensteuer möglich.
  • Die Kappungsgrenze liegt bei 2,75 bis vier Prozent des zu versteuernden Einkommens.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Nutzen Sie die Begrenzung der Kirchensteuer
  2. So greift die Kappung bei der Kirchensteuer

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie beispielsweise acht Prozent, in allen anderen Bundesländern neun Prozent. Grundlage für die Berechnung ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also Zum Beispiel in Hessen als Kirchensteuer neun Prozent Ihrer Einkommensteuer.

Die Mehrheit der Deutschen hält die Erhebung von Kirchensteuern glücklicherweise für sinnvoll, weil ein großer Teil der eingesammelten Gelder für soziale Zwecke aufgewendet wird. Werden diese wegen Geldmangels eingestellt, muss der Staat – und damit die Bürger – in Form anderer Steuern dafür aufkommen.

Trotzdem: Wenn Sie Kirchensteuern zahlen, sollten Sie nicht nur wissen, dass Sie diese als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können und so einen Teil vom Staat zurück bekommen. Gut verdienende Steuerzahler haben außerdem die Möglichkeit, durch die sogenannte "Kappung" Ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.

Lesen Sie auch: Steuererklärung 2019 – Schritt für Schritt durch die Steuerformulare

 

Nutzen Sie die Begrenzung der Kirchensteuer

Je höher Ihr Einkommen also ist, um so höher ist Ihre Einkommensteuer und desto höher dann auch die Kirchensteuer. Durch das Prinzip der Kappung bremsen Sie nun die steigende Kirchensteuer aus.

In diesem Fall wird die Kirchensteuer nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland 2,75 bis vier Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Lesen Sie auch: Steuererklärung 2019 – Steuern sparen mit Sonderausgaben

 

So greift die Kappung bei der Kirchensteuer

Vereinfachtes Beispiel für die Kappung: In Berlin, Brandenburg oder Schleswig-Holstein gilt ein Kappungssatz von drei Prozent. Somit ist die Kirchensteuer auf drei Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Bei einem für das Jahr 2020 zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro beträgt die Einkommensteuer für einen Ledigen laut Grundtarif 54.036 Euro und die reguläre Kirchensteuer 4.863,24 Euro. Bei einer Kappung wird die Kirchensteuer nun nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Auf drei Prozent des zu versteuernden Einkommens von 150.000 Euro müssten Sie nur 4.500 Euro an Kirchensteuer zahlen. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 363 Euro.

Fazit: Die Kappungsgrenze greift, wenn Ihr Einkommen so hoch ist, dass die zu zahlende Kirchensteuer (neun beziehungsweise acht Prozent der Lohn- und Einkommensteuer) pro Jahr höher wäre als etwa drei Prozent des zu versteuernden Einkommens (je nach Bundesland zwischen 2,75 und vier Prozent).

Für die Kappung gelten in den Bundesländern unterschiedliche kirchliche Regelungen. Jede Kirche ist in ihrem Gebiet autonom in der Rechtsetzung. Die aktuellen Fakten:

 Kirchensteuer - Übersicht 2020

Bundesland Kirchen-Steuer-Satz
in %
Kappung in % des
zu versteuernden Einkommens
Kappung wird berücksichtigt…
Baden-Württemberg 1) 8 2,75 bzw. 3,5 auf Antrag
Bayern 8 keine Kappung
Berlin 9 3 von Amts wegen
Brandenburg 9 3 von Amts wegen
Bremen 9 3,5 von Amts wegen
Hamburg 2) 9 3 von Amts wegen
Hessen 3) 9 3,5 bzw. 4 auf Antrag
Mecklenburg-Vorpommern 9 3 von Amts wegen
Niedersachsen 4) 9 3,5 von Amts wegen
Nordrhein-Westfalen 3) 9 3,5 bzw. 4 auf Antrag
Rheinland-Pfalz 3) 9 3,5 bzw. 4 auf Antrag
Saarland 3) 9 3,5 bzw. 4 auf Antrag
Sachsen 9 3,5 von Amts wegen
Sachsen-Anhalt 9 3,5 von Amts wegen
Schleswig-Holstein 9 3 von Amts wegen
Thüringen 9 3,5 von Amts wegen
1) Ev. Kirche Württemberg Kappung 2,75 %; Ev. Kirche Baden und kath. Diözesen 3,5 %. 2) Nordkirche: auch für die im Land Niedersachsen liegenden Gebietsteile.
3) Nur ev. Kirchen in diesen Bundesländern; kath. Diözesen 4 %.
4) Ev.-luth. Landeskirche Hannover: auch für die im Land Hamburg liegenden Gebietsteile.

Quelle: Biallo.de; Nach eigener Recherche; Stand 18.06.2020.

nach dem Sprachstudium (Indologie/Anglistik) in München ging ich zuerst in die Filmbranche zu Warner Columbia und arbeitete anschließend viele Jahre als Werbeleiter in einem Fachbuchverlag in München. Seit Gründung 1997 bin ich Mitglied bei Biallo & Team. Für das Finanzportal biallo.de bearbeite ich schwerpunktmäßig die Bereiche Telekommunikation, Altersvorsorge und Versicherungen sowie Erbrecht. Im Rahmen der Zusammenarbeit erschien das Biallo-Buch „Das neue Pflichtteilsrecht“. Darüber hinaus in dieser Zeit regelmäßige Veröffentlichungen zu Wirtschafts- und Verbraucherthemen in rund 20 Tageszeitungen, u.a. Welt am Sonntag, Münchner Merkur, Kölner Stadtanzeiger, Frankfurter Neue Presse, Westdeutsche Zeitung, Südkurier, Schwäbische Zeitung etc.

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