

- Basiszins: 1,00%
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Auf einen Blick
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie beispielsweise acht Prozent, in allen anderen Bundesländern neun Prozent. Grundlage für die Berechnung ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also Zum Beispiel in Hessen als Kirchensteuer neun Prozent Ihrer Einkommensteuer.
Die Mehrheit der Deutschen hält die Erhebung von Kirchensteuern glücklicherweise für sinnvoll, weil ein großer Teil der eingesammelten Gelder für soziale Zwecke aufgewendet wird. Werden diese wegen Geldmangels eingestellt, muss der Staat – und damit die Bürger – in Form anderer Steuern dafür aufkommen.
Kirchensteuerpflichtig sind Mitglieder einer anerkannten Religionsgemeinschaft, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Steuerpflicht endet mit dem Kirchenaustritt, der bei der zuständigen Behörde (zum Beispiel Standesamt) erklärt werden muss. Der Austritt wirkt in der Regel ab dem Folgemonat.
Gut verdienende Steuerzahler haben die Möglichkeit, durch die sogenannte Kappung ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.
Je höher Ihr Einkommen ist, desto höher sind Einkommen- und Kirchensteuer. Mit der Kappung wird die Kirchensteuer nicht mehr an der Einkommensteuer, sondern am zu versteuernden Einkommen bemessen. Der Kappungssatz liegt je nach Bundesland zwischen 2,75 und vier Prozent des zu versteuernden Einkommens.
Im Folgenden ein vereinfachtes Beispiel: In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro beträgt die reguläre Kirchensteuer 4.863,24 Euro. Durch die Kappung zahlen Sie maximal 4.500 Euro Kirchensteuer – ein Vorteil von 363 Euro.
Prüfen Sie, ob bei Ihrem Einkommen eine Kappung bereits sinnvoll ist. Wenn ja, dann stellen Sie einen formlosen Antrag (plus Kopie des letzten Steuerbescheids) bei Ihrer zuständigen Diözese oder Landeskirche. Und fortan wird die Steuer ab einer gewissen Einkommenshöhe gekappt.
Das besondere Kirchgeld betrifft Paare, bei denen nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist, der andere nicht. Beide werden jedoch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
Grundprinzip: Das Finanzamt prüft in diesen Fällen, ob das gemeinsame Einkommen so hoch ist, dass dem kirchenangehörigen Partner ein „fiktiver Lebensführungsanteil“ zugerechnet wird. Daraus wird eine zusätzliche Kirchensteuer erhoben – das besondere Kirchgeld.
Höhe: Stufenweise, je nach gemeinsamem zu versteuernden Einkommen (96 Euro bis 3.600 Euro jährlich).
Prüfen Sie, ob eine getrennte Veranlagung günstiger ist, oder ob ein Kirchenaustritt in Betracht kommt.
Seit 2015 wird Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) automatisch von Banken einbehalten, sofern Sie der Datenübermittlung (KiStAM) nicht widersprochen haben.
Kirchensteuer ist voll als Sonderausgabe absetzbar. Dies gilt auch für Nachzahlungen und besonderes Kirchgeld. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast.
Für die Kappung gelten in den Bundesländern unterschiedliche kirchliche Regelungen. Jede Kirche ist in ihrem Gebiet autonom in der Rechtsetzung. Die aktuellen Fakten:
Bundesland | Kirchensteuer (in %) | Kappungssatz (in %) | Verfahren |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 8 | 2,75 (ev. Wü.) / 3,5 (ev. Baden & kath.) | nur auf Antrag |
Bayern | 8 | – | keine Kappung möglich |
Berlin | 9 | 3,0 | automatisch |
Brandenburg | 9 | 3,0 | automatisch |
Bremen | 9 | 3,0 (kath.) / 3,5 (ev.) | automatisch |
Hamburg | 9 | 3,0 | automatisch |
Hessen 3) | 9 | 3,5 (ev.) / 4,0 (kath.) | nur auf Antrag |
Mecklenburg-Vorpommern | 9 | 3,0 (kath.) / 3,5 (ev.) | automatisch (teilweise je Kirche) |
Niedersachsen 4) | 9 | 3,5 | automatisch |
Nordrhein-Westfalen 3) | 9 | 3,5 (ev.) / 4,0 (kath.) | nur auf Antrag |
Rheinland-Pfalz 3) | 9 | 3,5 (ev.) / 4,0 (kath.) | nur auf Antrag |
Saarland 3) | 9 | 3,5 (ev.) / 4,0 (kath.) | nur auf Antrag |
Sachsen | 9 | 3,5 | automatisch |
Sachsen-Anhalt | 9 | 3,5 | automatisch |
Schleswig-Holstein | 9 | 3,0 | automatisch |
Thüringen | 9 | 3,5 | automatisch |
Ein Großteil der Kirchensteuer wird für soziale Zwecke wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Obdachlosenhilfe und internationale Hilfsprojekte eingesetzt.
Sie beträgt 8 Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent.
Die Kappung begrenzt die Kirchensteuer auf 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens – je nach Bundesland automatisch oder auf Antrag.
Es betrifft konfessionsverschiedene Ehen: Nur ein Partner ist kirchensteuerpflichtig, die Steuer richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen.
Ja, Banken ziehen 8 Prozent beziehungsweise 9 Prozent der Abgeltungsteuer automatisch ein, sofern keine Befreiung beantragt wurde.
Ab dem Folgemonat nach Austritt bei der zuständigen Behörde. Die Meldung wird automatisch an das Finanzamt weitergeleitet.