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Recht & Steuern

Steueränderungen 2020: Die wichtigsten Neuerungen für Steuerzahler

Michael Schreiber
Autor
Aktualisiert am: 23.07.2020

Auf einen Blick

  • Ob höhere Grund- und Kinderfreibeträge, Steuervorteile für E-Dienstwagen, energetische Sanierung oder bessere Abzugsfähigkeit der Altersvorsorge: 2020 gibt es etliche Neuregelungen für nahezu alle Steuerzahler. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.
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Untätigkeit kann man dem Gesetzgeber sicherlich nicht vorwerfen. In den letzten Monaten des alten Jahres hat die Berliner Gesetzesmaschinerie ein ganzes Feuerwerk an steuerlichen Neuregelungen beschlossen. Nahezu alle Steuerzahler müssen sich auf geänderte Spielregeln einstellen.

Steueränderungen für alle

Solidaritätszuschlag fällt 2021

30 Jahre nach dem Mauerfall soll der Solidaritätszuschlag ab 2021 für neun von zehn Steuerzahlern entfallen. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro fällt die Abgabe komplett weg. Bis zu einer Einkommensgrenze von 96.409 Euro wird nur noch ein ermäßigter Satz von 3,5 Prozent erhoben. Nur Spitzenverdiener mit Einkünften über dieser Verdienstgrenze und Kapitalanleger werden weiterhin einen Zuschlag von 5,5 Prozent ihrer Einkommensteuer zahlen müssen. Familien können durch die bereits beschlossene Entlastung im übernächsten Jahr mit bis zu 1.500 Euro Steuerersparnis für die Haushaltskasse rechnen.

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt Anfang nächsten Jahres um 240 Euro auf dann 9.408 Euro pro Steuerzahler. Verheiratete können damit im neuen Jahr 18.816 Euro steuerfrei verdienen. Der Grundfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum pro Bürger, bis zu dessen Höhe der Staat keine Steuern verlangt.

Kinderfreibeträge

Die Steuerfreibeträge für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr steigen von 7.620 Euro auf 7.812 Euro.

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Klimaschutzprogramm

Zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Der Ausstoß von Kohlendioxid soll ab 2021 mit zunächst 25 Euro je Tonne besteuert werden. Das verteuert fossile Heiz- und Kraftstoffe zunächst um bis zu 8 Cent je Liter.

Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen zur Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt werden und damit dem Bürger über niedrigere Strompreise wieder zugutekommen. Die Steuer wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro je Tonne erhöht. Sprit und Diesel werden dann bis zu 16 Cent je Liter teurer. Für Hausbesitzer und Pendler gibt es Entlastungen.

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Bon-Pflicht

Ob in der Apotheke, beim Bäcker oder Friseur, an der Pommes-Bude oder beim Lieblingsitaliener – im nächsten Jahr geht beim Bezahlen nichts mehr ohne Bon. Um den massiven Steuerbetrug in Bargeldbranchen zu bekämpfen, müssen im nächsten Jahr alle elektronischen Registrierkassen verpflichtend einen Bon für den Kunden ausdrucken.

Kleine Handwerksbetriebe und Einzelhändler laufen zwar seit Wochen Sturm gegen die bürokratische Neuregelung, die in anderen europäischen Ländern längst Alltag ist. Es ist aber nicht zu erwarten, dass die Politik dem Widerstand nachgibt und die Bon-Pflicht wieder zurücknimmt.

Altersvorsorge besser abziehbar

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zu einer privat abgeschlossenen Rürup-Rente können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der maximal förderfähige Beitrag steigt ab 2020 auf 25.046 Euro (Verheiratete 50.092 Euro). Davon sind in der Steuererklärung für 2020 dann 90 Prozent abzugsfähig. Der abzugsfähige Satz steigt bis 2025 stetig auf 100 Prozent an. Im Gegenzug werden spätere Renteneinkünfte dann ab 2040 voll besteuert.

Mehrwertsteuer

Bahnfahren wird günstiger. Die Mehrwertsteuer auf Fernreisetickets sinkt von bisher 19 auf nur noch sieben Prozent. Die Bahn hat bereits angekündigt, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an ihre Kunden weitergeben will. Für E-Books, E-Papers und Monatshygieneartikel wird im neuen Jahr ebenfalls nur noch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent erhoben. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Anbieter dieser Waren ihre Verbraucherpreise tatsächlich senken.

Steueränderungen für Selbstständige und Arbeitnehmer

Höhere Pendlerpauschale

Zum Ausgleich für die durch das Klimapaket steigenden Spritpreise erhalten Berufstätige mit langen Anfahrtswegen ab 2021 eine höhere Pendlerpauschale. Sie steigt ab dem 21. Entfernungskilometer von bisher 30 Cent um fünf Cent auf 35 Cent, ab 2024 dann um weitere drei Cent auf 38 Cent. Einkommensschwache Pendler, die keine Einkommensteuer zahlen, werden mit einer neuen Mobilitätsprämie ebenfalls entlastet.

Dienstwagen

Umweltbewusstes Fahren wird vom Gesetzgeber jetzt deutlich stärker und auch länger als bisher steuerlich gefördert. Handwerker und Gewerbetreibende können ab 2020 beim Kauf eines Elektrolieferfahrzeugs oder eines elektrisch betriebenen Lastenfahrrades neben der normalen Abschreibung eine 50-prozentige Sonderabschreibung geltend machen und damit die Investition schneller in Steuerersparnisse ummünzen. Die Neuregelung gilt bis 2030.

Sogar rückwirkend ab Anfang 2019 gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige, die ein neu angeschafftes emissionsfreies Elektroauto mit maximal 40.000 Euro Listenpreis als Firmenwagen privat nutzen, eine steuerliche Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises – wie bei konventionell betriebenen Fahrzeugen – als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt ein Satz von 0,25 Prozent. Für seit 1. Januar 2019 neu angeschaffte Hybridfahrzeuge mit Emissionswerten bis maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer oder einer Reichweite von 40 Kilometer müssen 0,5 Prozent des Listenpreises monatlich versteuert werden. Die Förderung gilt ebenfalls bis 2030.

Auch das Aufladen der Batterien im Betrieb des Chefs bleibt bis Ende 2030 weiter steuerfrei. Die Kaufprämie für den Erwerb eines Elektroautos wird bis 2025 verlängert und auf 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro) erhöht. Den maximalen Umweltbonus gibt es allerdings nur für Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro. Für Fahrzeuge bis 65.000 Euro Listenpreis gibt es immerhin noch 5.000 Euro Prämie.

E-Bikes

Mit einem normalen E-Bike, das Sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn spendiert bekommen, fahren Sie sogar bis Ende 2030 komplett steuerfrei. Die private Nutzung müssen Sie nicht versteuern. Das gilt nicht, wenn Sie das E-Bike per Gehaltsumwandlung erhalten.

Neu: Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil wird allerdings nur auf der Basis des halben Bruttolistenpreises pro Monat mit einem Prozent berechnet (Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden vom 13. März 2019, Az. 3 - S 233.4/187). Die Pendlerpauschale für den täglichen Arbeitsweg können sie in jedem Fall abrechnen, auch wenn das Rad selbst nicht versteuert werden muss.

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Jobticket

Spendiert die Firma ihren Pendlern zusätzlich zum Gehalt ein Jobticket, bleibt das steuerfrei. Finanzieren die Mitarbeiter das Jobticket per Entgeltumwandlung selbst, darf die Firma im kommenden Jahr die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Die Pendlerpauschale erhalten Berufstätige zusätzlich – das Jobticket wird nicht gegengerechnet.

Beruflicher Umzug

Steht im neuen Jahr aus beruflichen Gründen ein Tapetenwechsel an, können Arbeitnehmer die Umzugskosten ohne Belege mit Pauschalbeträgen steuerlich geltend machen. Hat man die neue Wohnung bis Ende Februar 2020 bezogen, gibt es 811 / 1.622 Euro (Ledige / Verheiratete). Ab dem 1. März steigen die Pauschbeträge auf 820 / 1.639 Euro. Für jedes Kind gibt es 357 / 361 Euro zusätzlich. Benötigt der Nachwuchs nach einem Schulwechsel Nachhilfeunterricht, gibt es weitere 2.066 Euro dazu.

Verpflegungspauschalen

Berufskraftfahrer, die auch über Nacht auf Achse sind, erhalten künftig einen Pauschbetrag von acht Euro arbeitstäglich, der als Werbungskosten abgezogen werden kann.

Auch die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen werden erhöht. Dauert die Dienstreise länger als acht Stunden, gibt es künftig 14 Euro Verpflegungsgeld bei der Steuerabrechnung (bisher zwölf Euro). Bei mehrtätiger Abwesenheit steigt die Pauschale für jeden vollen Abwesenheitstag auf 28 Euro (bisher 24 Euro). Für den An- und Abreisetag können 14 Euro abgerechnet werden.

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Weiterbildung und Gesundheit

Weiterbildungsleistungen der Firma sind künftig auch dann steuerfrei, wenn sie nicht arbeitsplatzbezogen sind, sondern die Beschäftigten ganz allgemein in ihrer beruflichen Kompetenz voranbringen. Damit kann der Chef ab 2020 zum Beispiel auch Sprach- und Computerkurse steuer- und sozialabgabenfrei spendieren. Auch die Grenze für steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter wird im neuen Jahr um 100 auf 600 Euro jährlich angehoben.

Mindestlohn für Minijobber

Zum 1. Januar 2020 steigt der Mindestlohn auch für Minijobber auf 9,35 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr muss bei vielen Beschäftigungsverhältnisse also der Lohn angehoben werden. Vorsicht: Die bisher gültige Verdienstgrenze von 450 Euro monatlich gilt auch im neuen Jahr weiter. Wird diese Grenze überschritten, wird der Minijob steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Steueränderungen für Hausbesitzer

Steuerbonus für energetische Sanierung

Eigentümer selbstgenutzter Immobilien erhalten vom Finanzamt ab 2020 Steuergutschriften, wenn sie energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen vornehmen. Gefördert werden die Heizungsumrüstung, der Einbau neuer Fenster und Türen, die Dämmung von Dächern, Geschossdecken und Außenwänden sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Die Förderung besteht aus einer direkten Steuergutschrift von 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro. Der Steuerbonus wird verteilt auf drei Jahre ausgezahlt – im Erst- und Zweitjahr gibt es sieben Prozent der Aufwendungen zurück – maximal jeweils 14.000 Euro. Im Drittjahr gibt es dann noch einmal sechs Prozent, maximal 12.000 Euro. Wer den vollen Rabatt ausschöpfen will, muss mindestens 200.000 Euro investieren.

Die genauen Förderbedingungen werden in einer speziellen Verordnung haarklein definiert. Auf jeden Fall werden nur selbstgenutzte Immobilien gefördert, die bei Beginn der Sanierung älter als zehn Jahre sind. Der Bonus wird nicht gewährt, wenn die Baumaßnahme mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten Krediten gefördert wird. Den Bonus gibt es nur für Baumaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden.

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Abwrackprämie für Ölheizungen

Für alte Ölheizungen gibt es eine Austauschprämie. Bis zu 40 Prozent der Kosten will der Staat als Zuschuss übernehmen. Für Gebäude, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, wird ab 2026 der Einbau von Ölheizungen verboten.

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Steueränderungen für Anleger und Rentner

Mehr Steuerpflichtige

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden im nächsten Jahr 51.000 Rentner erstmals Steuern zahlen müssen. Insgesamt werden damit 5,12 Millionen Senioren bei den Finanzämtern als Steuerzahler registriert sein – fast jeder vierte Ruheständler. Grund für diesen Anstieg ist die für Juli 2020 prognostizierte Rentenanhebung, die dazu führen wird, dass Rentner mit ihren Altersbezügen über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen. Für Neurentner des Jahrgangs 2020 beträgt der steuerpflichtige Anteil ihrer Altersbezüge 80 Prozent.

Wertpapierverluste

Besitzer von Aktien, Anleihen und Optionen müssen sich auf eine deutliche Verschärfung der Spielregeln zur Verrechnung von Verlusten einstellen. Werden Aktien und Anleihen nach einer Firmenpleite wertlos, dürfen Anleger die erlittenen Totalverluste ab Neujahr nur noch bis zur Höhe von 10.000 Euro mit übrigen steuerpflichtigen Kapitalerträgen verrechnen. Nicht genutzte Verluste werden auf künftige Jahre vorgetragen.

Ab 2021 realisierte Verluste aus Termingeschäften dürfen ebenfalls nur noch mit gleichartigen Gewinnen und nur noch bis maximal 10.000 Euro jährlich Steuer sparend verrechnet werden.

Der Gesetzgeber kassiert mit dieser Gesetzesänderung anlegerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs durch die Hintertür wieder ein, in denen die obersten Steuerrichter deutlich bessere Verlustverrechnungsmöglichkeiten eröffnet hatten.

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Hat Steuerrecht studiert und ist als Diplom-Finanzwirt (FH) seit 35 Jahren Finanzbeamter, davon seit 24 Jahren Betriebsprüfer und seit 2009 Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Großbetriebsprüfung. Seit 1991 schreibt er nebenberuflich über Steuer- und Geldanlagethemen. Seine Schwerpunkte sind dabei steuerliche Gestaltungsfragen, Geldanlagen im Wertpapier- und Immobilienbereich, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie allgemeine Verbraucherthemen rund um die Themen Geld, Versicherungen, Miete, Recht, Verkehr, Ehe und Familie.

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