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Gesetzesänderungen 2019

Weg frei für Familien- und Rentenpaket

Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 23.11.2018

Auf einen Blick

  • Der Bundesrat hat am Freitag die milliardenschweren Steuerentlastungen für Familien abgesegnet.
  • Auch das Rentenpaket der Bundesregierung ist in trockenen Tüchern.
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Mehr Kindergeld und höhere Kinder- und Steuerfreibeträge – das knapp zehn Milliarden Euro schwere Familienpaket ist durch. Der Bundesrat hat an diesem Freitag grünes Licht gegeben.

Das Kindergeld steigt zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes folgende Kind 235 Euro. Weitere Erhöhungen sind geplant, aber noch nicht im Gesetz verankert.

Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben, und zwar ab Januar 2019 von 7.428 auf 7.620 Euro und ab Januar 2020 auf 7.812 Euro pro Kind.

Der Grundfreibetrag steigt ebenfalls in zwei Schritten: Ab 2019 von 9.000 Euro auf 9.168 Euro und ab 2020 auf dann 9.408 Euro. Einkommen darunter bleiben grundsätzlich steuerfrei. In gleichem Umfang steigt auch der Unterhaltshöchstbetrag, bis zu dem man Unterhaltspflichten steuerlich geltend machen kann.

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Um die sogenannte Kalte Progression auszugleichen, werden die Steuersätze der Inflation angepasst und die Steuertarife nach hinten verschoben. Bei einer zugrundegelegten Inflation von 2,0 Prozent etwa würde der Spitzensteuersatz von 42 Prozent nicht wie aktuell ab einem Jahreseinkommen von 54.950 Euro greifen, sondern erst ab 56.050 Euro.

Steuerentlastungen gibt es auch für Pendler. So ist das Jobticket vom Arbeitgeber ab 2019 steuerfrei – ebenso ein Dienstfahrrad. Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge als Dienstwagen steuerlich begünstigt.

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Grünes Licht für Rentenpaket

Der Bundesrat hat auch das Rentenpaket der Bundesregierung abgesegnet. Die Maßnahmen kommen vor allem Geringverdienern, Müttern, Erwerbsgeminderten und Beziehern von Grundsicherung zugute. Zudem wird die sogenannte doppelte Haltelinie bis 2025 festgezurrt: So soll das Rentenniveau bis dahin nicht unter 48 Prozent des Durchschnittslohnes sinken und die Beiträge sollen nicht über 20 Prozent steigen.

Die wichtigsten Änderungen ab 2019 im Überblick:

  • Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, wird künftig genauso behandelt, als hätte er bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet. 
  • Geringverdiener werden ab Juli 2019 bei den Beitragszahlungen entlastet. Sie müssen erst ab einer Einkommensgrenze von 1.300 Euro statt bislang 850 Euro den vollen Satz Sozialbeiträge zahlen, ohne dadurch Renteneinbußen zu befürchten.
  • Auch für ältere Mütter sind Verbesserungen bei der Rente vorgesehen. Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es zusätzlich ein drittes Jahr Erziehungszeit. Dadurch steigt die monatliche Rente pro Kind in den alten Bundesländern um 16,02 Euro und in den neuen um 15,35 Euro.

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