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Steueroptimiertes ETF-Portfolio

Robo-Advisor Ginmon: Algorithmus bringt Steuerersparnis

Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 01.02.2022

Auf einen Blick

  • Anlegerinnen und Anleger müssen auch bei einem Robo-Advisor ihre Kapitalerträge anteilig mit der Abgeltungssteuer versteuern.
  • Allerdings gibt es Robo-Advisor, die ihren Kundinnen und Kunden ein steueroptimiertes Portfoliomanagement anbieten.
  • Das Fintech Ginmon hat sogar eine eigene Steuersoftware entwickelt, die für Privat- wie Firmenkunden Steueroptimierungspotenziale nutzt.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Ginmon-Steuersoftware reduziert Steuerlast legal
  2. Wie profitieren Privatkunden von der Steueroptimierung?
  3. Welche Auswirkungen hat die Steueroptimierung auf die Rendite?
  4. So reduziert Ginmon die Steuern für Unternehmen
  5. Gibt es Nachteile der „apeiron enhance“-Technologie?

Wie bei jeder Anlage in ETFs oder Fonds müssen Sie auch bei einem Robo-Advisor Ihre Kapitalerträge versteuern. Die Abgeltungssteuer beläuft sich auf 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Robos bieten Ihnen allerdings nicht nur ein kostengünstiges Rundum-sorglos-Paket für ein professionelles Portfoliomanagement, sondern können auch innerhalb Ihres Portfolios Steueroptimierungspotenziale ausloten und nutzen.

Das geschieht zum einen, indem sie realisierte Verluste und Gewinne automatisch gegenrechnen, wie es auch ein Onlinebroker bei Ihrem Depot macht. Manche Robos gehen allerdings noch einen Schritt weiter: Sie bieten Ihnen eine gezielte Steueroptimierung an, um am Jahresende Ihren Freistellungsauftrag optimal auszuschöpfen und somit Abgeltungssteuer zu sparen. Der Robo-Advisor Ginmon hat dafür eine eigene Steuersoftware namens „apeiron enhance“ entwickelt.

 

Ginmon-Steuersoftware reduziert Steuerlast legal

Die Steuersoftware von Ginmon prüft immer kurz vor Jahresende, welche Buchgewinne im Portfolio für das jeweilige Kalenderjahr noch nicht realisiert wurden und entsprechendes Steueroptimierungspotenzial vorweisen. Dann schichtet der Algorithmus das Depot so um, dass der Sparerpauschbetrag optimal ausgenutzt, aber nicht überschritten wird. Dabei führt Ginmon einen Verkauf der ermittelten ETFs durch, realisiert somit die Buchgewinne und kauft dieselben Indexfonds anschließend wieder in der gleichen Stückzahl zurück. So bleibt das ursprüngliche Risikoprofil erhalten und Sie können stets von der optimalen Steuereffizienz profitieren.

„Diese Methode hebt uns von anderen Anbietern ab, da unser mehrfach ausgezeichneter Algorithmus auch Informationen zu den jeweiligen Gewinnen der einzelnen Wertpapiertranchen verarbeitet, die bei einem Sparplan gehäuft auftreten können“, sagt Ginmon-Gründer und CEO Lars Reiner. „Dabei wird das Optimum der nicht realisierten Buchgewinne unter Berücksichtigung des First-In-First-Out-Prinzips errechnet.“

Beim sogenannten FIFO-Prinzip gelten die Papiere, die zuerst gekauft wurden auch als zuerst verkauft. Dieses Bewertungsverfahren ist nach Paragraf 256 Handelsgesetzbuch (HGB) zugelassen und für die Steuer relevant. „Die Gewinnrealisierung mittels FIFO ist für den Selbstentscheider wegen der hohen Komplexität kaum alleine zu bewerkstelligen. Zudem können wir die Transaktionskosten geringer halten, als das für Privatanleger möglich wäre“, so der Ginmon-Chef.

Die Steueroptimierung funktioniert übrigens auch in die entgegengesetzte Richtung – wenn Ginmon eine Abgeltungssteuer wieder zurückholen will, die im Kalenderjahr bereits abgeführt wurde. Ein Beispiel: Ginmon verkauft im Frühjahr infolge einer Umschichtung einen ETF mit 500 Euro Gewinn, worauf Abgeltungssteuer abgeführt wird. Im Herbst schließlich realisiert der Robo durch eine Teilauszahlung einen Verlust von 1.000 Euro. Diese beiden Verkäufe rechnet der Robo nun automatisch gegen und erstattet Ihnen die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.

 

Wie profitieren Privatkunden von der Steueroptimierung?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 müssen Sie auf realisierte Kursgewinne Zinsen und Dividenden bei Fonds und ETFs nur noch anteilig Abgeltungssteuer zahlen. Bei thesaurierenden Fonds greift die neue Vorabpauschale. Mit der Neuregelung wollte die Bundesregierung EU-Rechtsrisiken ausräumen und ausländische und inländische Fonds steuerlich gleichstellen. Im Gegenzug hat die Reform für den Steuerzahler Erleichterungen beim Ausfüllen der Steuererklärung gebracht.

Wie bei anderen Brokern und Robos können Sie auch bei Ginmon einen Freistellungsauftrag für Ihren Sparerpauschbetrag einrichten. Dieser beträgt maximal 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare. Oft ist es allerdings so, dass Anlegerinnen und Anleger ihren jährlichen Sparerfreibetrag nicht komplett ausschöpfen und dadurch bares Geld verschenken. Schließlich sind die aufgelaufenen Kursgewinne dann am Ende der Anlage auf einen Schlag zu versteuern und die Freibeträge aus den Vorjahren können nicht mehr genutzt werden. Genau hier kommt der Algorithmus von Ginmon ins Spiel.

 

Welche Auswirkungen hat die Steueroptimierung auf die Rendite?

Die Steueroptimierung mit „apeiron enhance“ hat Ginmon-Kunden im vergangenen Jahr laut Unternehmensangaben eine zusätzliche Steuerersparnis von durchschnittlich 72 Euro gebracht. Hochgerechnet auf einen Anlagehorizont von 15 Jahren sind das immerhin gut 1.000 Euro Steuerersparnis, die im Depot mitverzinst werden. Dadurch profitieren Sie zusätzlich vom Zinseszinseffekt.

Die folgende Grafik verdeutlicht, wie sich die fortlaufende Steueroptimierung von Ginmon bereits nach fünf Jahren positiv auf die Rendite im Depot auswirkt:

Quelle: Ginmon.

Das Beispiel zeigt die Bruttorendite nach einem Anlagehorizont von fünf Jahren. Durch „apeiron enhance“ kann die Nettorendite des Depots von 15,6 auf 21,2 Prozent erhöht werden. Die Steuersoftware holt somit fast die gesamte Abgeltungssteuer wieder rein, die im fünften Jahr sonst fällig wäre.

 

So reduziert Ginmon die Steuern für Unternehmen

Ginmon bietet seine Dienste nicht nur für Privat-, sondern auch für Firmenkunden wie GmbHs, GbRs etc. an. Der Vorteil: Körperschaften sind bei der Besteuerung von Kapitalerträgen steuerlich begünstigt – besonders bei Aktienfonds. Zwar müssen Firmen neben der Körperschaftsteuer (15,825 Prozent inklusive Soli) auch Gewerbesteuer (15 Prozent) auf ihre Gewinne zahlen. Allerdings genießen sie mit Teilfreistellungen von 80 beziehungsweise 40 Prozent eine deutlich höhere Teilfreistellung bei Aktienfonds als Privatkunden.

Der Steuervorteil sorgt dafür, dass Unternehmen effektiv nur 12,165 Prozent ihrer Fondserträge versteuern müssen, während sich der effektive Steuersatz bei Privatanlegern auf 18,453 Prozent beläuft.

Anders bei Anleihefonds: Hier haben Gesellschaften gegenüber Privatkunden einen steuerlichen Nachteil, da bei Anleihefonds keine Teilfreistellung möglich ist und somit jeweils der volle Kapitalertragsteuersatz fällig wird.

Steuerersparnis Grafik Firmenkunden.

Die Kapitalerträge von Unternehmen fließen in den Nettogewinn ein, auch Jahresüberschuss genannt. Den Gewinn können sich die Gesellschafter einer Körperschaft auch ausschütten lassen und für private Ausgaben nutzen. Dieses Modell ist völlig legal und wird gerne für die private Altersvorsorge genutzt. Ziel ist es laut Ginmon, „über einen Ansparzeitraum möglichst großes Kapitalwachstum zu gewährleisten, um dann im Alter durch Ausschüttungen sowie (Teil-)Verkäufe der Geldanlage neben der gesetzlichen Rente zusätzliche Einnahmen zu haben“.

Auch für Firmenkunden lotet „apeiron enhance“ Steueroptimierungspotenziale innerhalb des Portfolios aus und nutzt diese unter Berücksichtigung der FIFO-Methode, damit von den Kapitalerträgen am Ende möglichst viel netto in der Unternehmenskasse hängenbleibt.

 

Gibt es Nachteile der „apeiron enhance“-Technologie?

„Hin und her macht Taschen leer“ – diese Börsenweisheit spielt auf die Gebühren im Börsenhandel an. Ein Nachteil der steueroptimierten Geldanlage ist sicher, dass bei jedem Kauf und Verkauf eines Wertpapiers entsprechende Transaktionskosten anfallen. Diese nagen an der Rendite.

Die hohe Automatisierung, mit der Ginmon die ETFs kauft und verkauft, ermögliche es eigenen Angaben zufolge, die Transaktionskosten gering zu halten. Zudem sind die Orderkosten für die Käufe und Verkäufe bereits mit der Servicegebühr in Höhe von 0,75 Prozent abgedeckt. Die Partnerbank DAB BNP Paribas unterliege dem sogenannten Best Execution Prinzip, so Ginmon. Das bedeute, dass die Wertpapiere zum bestmöglichen Preis gekauft und verkauft werden.

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