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Staatliche Ausbildungsförderung

BAföG und Auto: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Rolf Winkel
Autor
Aktualisiert am: 10.08.2022

Auf einen Blick

  • Manche Studenten mit Bafög haben ein eigenes Auto. Doch wer einen zu teuren Schlitten fährt, dem droht eine Kürzung der Förderung.
  • Ab dem Winersemester 2022/2023 gilt ein neuer, deutlich höherer Vermögensfreibetrag. Auto und Ersparnisse dürfen zusammen 15.000 Euro nicht übersteigen. Andernfalls wird das Vermögen aufs Bafög angerechnet. Für ältere Studierende gilt ein noch höherer Freibetrag.
  • Nähere Informationen zum neuen Freibetrag, wie sich der Wert des Autos berechnet und was für finanzierte Fahrzeuge gilt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. BAföG und Auto: Ist für BAföG-Empfänger überhaupt ein Auto erlaubt?
  2. BAföG Freibetrag: Was passiert, wenn das Auto zu viel wert ist?
  3. Wie wird der Wert des Autos festgestellt?
  4. Was gilt, wenn der Wagen dem Ehepartner eines Studenten oder seinen Eltern gehört?
  5. Wann gehört ein Auto zum Vermögen eines Studenten?
  6. Kann ein Student sein Auto dann nicht einfach umschreiben lassen?
  7. Was gilt, wenn der PKW durch einen Kredit finanziert ist?

Ein Auto ist ein Luxusgegenstand, den sich immer weniger Studentinnen und Studenten während des Studiums leisten können. Das liegt vermutlich nicht zuletzt an den hohen Mieten und gestiegenen Lebenshaltungskosten, die auch vor Studierenden nicht halt machen. Doch manche Studenten besitzen nach wie vor ein eigenes Auto. Doch Vorsicht: Im Rahmen eines BAföG-Antrags müssen Studenten ihr Vermögen angeben. Zu diesem gehört auch der eigene PKW. In unseren Ratgeber erfahren Sie alles zum neuen Freibetrag, wie sich der Wert des Autos berechnet und was für finanzierte Fahrzeuge gilt.

 

BAföG und Auto: Ist für BAföG-Empfänger überhaupt ein Auto erlaubt?

Im Prinzip ja. Das Auto darf nur nicht allzu viel wert sein, denn nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010 (Az.: 5 C 3/09), dem die BAföG-Ämter folgen, gilt es keinesfalls mehr als "Haushaltsgegenstand" (als solcher wäre es zumindest teilweise geschützt). Der Pkw zählt vielmehr komplett zum anrechenbaren Vermögen, ab dem ersten Cent. Und erlaubt sind für alleinstehende Studierende als Vermögen 15.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt ab dem Wintersemester 2022/2023 und für Studentinnen und Studenten bis 30 Jahre. Dreimal so hoch liegt er für diejenigen, die ihr 30. Lebensjahr vollendet haben. Für sie beträgt der Vermögensfreibetrag 45.000 Euro.

Im Hinblick auf ein Auto bedeutet dies: Wer 20 Jahre alt ist und Sparguthaben in Höhe von 8.000 Euro hat, dem wird zusätzlich ein Auto mit einem Wert von 7.000 Euro zugestanden.

In unserem Ratgeber zum Thema Finanzierung von Studium und Ausblidung mit BAfög, Stipendium & Co., finden Sie weitere Informationen, welche verschiedenen Modelle der Ausbildungfinanzierung es gibt.

 

BAföG Freibetrag: Was passiert, wenn das Auto zu viel wert ist?

Ein Beispiel, bei dem wir vom neuen Freibetrag von 15.000 Euro ausgehen: Das Auto hat einen Wert von 8.000 Euro, zudem gibt es 8.200 Euro Ersparnisse. Dann kämen insgesamt 16.200 Euro an Vermögen zusammen. Damit wird der Freibetrag um 1.200 Euro überschritten. Dieser Betrag wird auf den Bewilligungszeitraum umgerechnet, also durch zwölf geteilt. Damit würden pro Monat 100 Euro berücksichtigt. Um diesen Betrag würde das BAföG gekürzt. Das "überschießende" Vermögen wird damit also letztlich voll angerechnet.
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Wie wird der Wert des Autos festgestellt?

Antragsteller, die Eigentümer eines Kraftfahrzeugs sind, müssen im BAföG-Antrag den Zeitwert des Fahrzeugs angeben. Diesen kann man in einschlägigen Autoportalen ermitteln. Ist der Wagen schlecht gepflegt oder hatte er einen Unfall, so ist er natürlich weniger wert. Eine plausible Werteinschätzung des Wagens wird von den Studentenwerken vielfach akzeptiert.

 

Was gilt, wenn der Wagen dem Ehepartner eines Studenten oder seinen Eltern gehört?

Das Vermögen der Eltern oder des Ehepartners zählt beim BAföG nicht. Hiernach fragen die Ämter auch nicht.

 

Wann gehört ein Auto zum Vermögen eines Studenten?

Wenn beispielsweise ein Vater seiner Tochter zum Studienbeginn sein altes Auto überlässt und die Studentin den weiterhin auf den Namen des Vaters zugelassenen Wagen benutzt, dann bleibt der Vater weiter der Eigentümer. Das Auto gehört weiterhin zum Vermögen des Vaters. Und für dessen Vermögen interessieren sich die BAföG-Ämter nicht. Die Studentin ist dann nur die Besitzerin des Autos und nutzt den Wagen – ähnlich wie ein Mieter die ihm überlassene Wohnung nutzt. Entsprechend braucht sie im BAföG-Antrag auch keinerlei Angaben zum Auto zu machen.

 

Kann ein Student sein Auto dann nicht einfach umschreiben lassen?

Davon sollte man die Finger lassen. Denn das kann gegebenenfalls als "rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung" gewertet werden. Dazu bestimmen die amtlichen Verwaltungsrichtlinien zu Paragraf 27 BAföG, dass Vermögenswerte "auch dann dem Vermögen des Auszubildenden zuzurechnen sind, wenn er sie rechtsmißbräuchlich übertragen hat". Nach den Richtlinien ist das dann der Fall, wenn ein Student die Vermögensübertragung "in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung beziehungsweise der Stellung des Antrags auf Ausbildungsförderung" vorgenommen hat. Antragsteller können sich auch nicht damit herausreden, dass sie davon nichts wussten, denn sie müssen per Unterschrift unter den BAföG-Antrag bestätigen, dass ihnen dieser Sachverhalt bekannt war.

Was ist unter "in zeitlichem Zusammenhang" mit dem BAföG-Antrag zu verstehen?

Das ist in den Verwaltungsrichtlinien zum BAföG nicht konkretisiert. Eine Verschenkung oder ein Verkauf eines Autos ein Jahr vor dem BAföG-Antrag dürfte in der Regel nicht als missbräuchlich gelten, wohl aber alle relevanten Vermögensverschiebungen in den letzten sechs Monaten. Im Einzelfall gilt aber gerade hierbei: Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.

 

Was gilt, wenn der PKW durch einen Kredit finanziert ist?

Wenn die Ämter prüfen, ob Anspruch auf BAföG besteht, werden Vermögen und Schulden miteinander verrechnet. Wer Eigentümer eines Wagens ist, der 10.000 Euro wert ist, und zugleich 3.000 Euro Schulden hat (etwa weil der Wagen durch einen Autokredit finanziert war), hat nach der Rechnung der BAföG-Ämter damit nur ein anrechenbares Vermögen in Höhe von 7.000 Euro. So viel darf man haben, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Geregelt ist dies in Paragraf 28 Absatz 3 BAföG. Wichtig ist dabei allerdings: Die Schulden, die Studenten machen, weil BAföG teilweise als Darlehen gewährt wird, können nicht mit dem aktuellen Vermögen verrechnet werden.

Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den„Kleinen Rentengeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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