Ein Auto ist ein Luxusgegenstand, den sich immer weniger Studentinnen und Studenten während des Studiums leisten können. Das liegt vermutlich nicht zuletzt an den hohen Mieten und gestiegenen Lebenshaltungskosten, die auch vor Studierenden nicht halt machen. Doch manche Studenten besitzen nach wie vor ein eigenes Auto. Doch Vorsicht: Im Rahmen eines BAföG-Antrags müssen Studenten ihr Vermögen angeben. Zu diesem gehört auch der eigene PKW. In unseren Ratgeber erfahren Sie alles zum neuen Freibetrag, wie sich der Wert des Autos berechnet und was für finanzierte Fahrzeuge gilt.
Das erwartet Sie in diesem Artikel
- BAföG und Auto: Ist für BAföG-Empfänger überhaupt ein Auto erlaubt?
- BAföG Freibetrag: Was passiert, wenn das Auto zu viel wert ist?
- Wie wird der Wert des Autos festgestellt?
- Was gilt, wenn der Wagen dem Ehepartner eines Studenten oder seinen Eltern gehört?
- Wann gehört ein Auto zum Vermögen eines Studenten?
- Kann ein Student sein Auto dann nicht einfach umschreiben lassen?
- Was gilt, wenn der PKW durch einen Kredit finanziert ist?