Ein Auto ist ein Luxusgegenstand, den sich immer weniger Studentinnen und Studenten während des Studiums leisten können. Das liegt vermutlich nicht zuletzt an den hohen Mieten und gestiegenen Lebenshaltungskosten, die auch vor Studierenden nicht halt machen. Doch manche Studenten besitzen nach wie vor ein eigenes Auto. Doch Vorsicht: Im Rahmen eines BAföG-Antrags müssen Studenten ihr Vermögen angeben. Zu diesem gehört auch der eigene PKW. In unseren Ratgeber erfahren Sie alles zum neuen Freibetrag, wie sich der Wert des Autos berechnet und was für finanzierte Fahrzeuge gilt.
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BAföG und Auto: Ist für BAföG-Empfänger überhaupt ein Auto erlaubt?
Im Prinzip ja. Das Auto darf nur nicht allzu viel wert sein, denn nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010 (Az.: 5 C 3/09), dem die BAföG-Ämter folgen, gilt es keinesfalls mehr als "Haushaltsgegenstand" (als solcher wäre es zumindest teilweise geschützt). Der Pkw zählt vielmehr komplett zum anrechenbaren Vermögen, ab dem ersten Cent. Und erlaubt sind für alleinstehende Studierende als Vermögen 15.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt ab dem Wintersemester 2022/2023 und für Studentinnen und Studenten bis 30 Jahre. Dreimal so hoch liegt er für diejenigen, die ihr 30. Lebensjahr vollendet haben. Für sie beträgt der Vermögensfreibetrag 45.000 Euro.
Im Hinblick auf ein Auto bedeutet dies: Wer 20 Jahre alt ist und Sparguthaben in Höhe von 8.000 Euro hat, dem wird zusätzlich ein Auto mit einem Wert von 7.000 Euro zugestanden.
In unserem Ratgeber zum Thema Finanzierung von Studium und Ausblidung mit BAfög, Stipendium & Co., finden Sie weitere Informationen, welche verschiedenen Modelle der Ausbildungfinanzierung es gibt.
BAföG Freibetrag: Was passiert, wenn das Auto zu viel wert ist?
Ein Beispiel, bei dem wir vom neuen Freibetrag von 15.000 Euro ausgehen: Das Auto hat einen Wert von 8.000 Euro, zudem gibt es 8.200 Euro Ersparnisse. Dann kämen insgesamt 16.200 Euro an Vermögen zusammen. Damit wird der Freibetrag um 1.200 Euro überschritten. Dieser Betrag wird auf den Bewilligungszeitraum umgerechnet, also durch zwölf geteilt. Damit würden pro Monat 100 Euro berücksichtigt. Um diesen Betrag würde das BAföG gekürzt. Das "überschießende" Vermögen wird damit also letztlich voll angerechnet.
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Wie wird der Wert des Autos festgestellt?
Antragsteller, die Eigentümer eines Kraftfahrzeugs sind, müssen im BAföG-Antrag den Zeitwert des Fahrzeugs angeben. Diesen kann man in einschlägigen Autoportalen ermitteln. Ist der Wagen schlecht gepflegt oder hatte er einen Unfall, so ist er natürlich weniger wert. Eine plausible Werteinschätzung des Wagens wird von den Studentenwerken vielfach akzeptiert.
Was gilt, wenn der Wagen dem Ehepartner eines Studenten oder seinen Eltern gehört?
Das Vermögen der Eltern oder des Ehepartners zählt beim BAföG nicht. Hiernach fragen die Ämter auch nicht.
- Biallo-Lesetipp: Welche die besten Girokonten für Studenten sind, haben wir in einem weiteren Ratgeber für Sie zusammengefasst.
Wann gehört ein Auto zum Vermögen eines Studenten?
Wenn beispielsweise ein Vater seiner Tochter zum Studienbeginn sein altes Auto überlässt und die Studentin den weiterhin auf den Namen des Vaters zugelassenen Wagen benutzt, dann bleibt der Vater weiter der Eigentümer. Das Auto gehört weiterhin zum Vermögen des Vaters. Und für dessen Vermögen interessieren sich die BAföG-Ämter nicht. Die Studentin ist dann nur die Besitzerin des Autos und nutzt den Wagen – ähnlich wie ein Mieter die ihm überlassene Wohnung nutzt. Entsprechend braucht sie im BAföG-Antrag auch keinerlei Angaben zum Auto zu machen.