2021 soll es für viele Kleinrentner einen Zuschuss zur Rente geben. Die Bundesregierung nennt das "Grundrente". Der Zuschlag von maximal etwa 400 Euro zur Rente ist für diejenigen vorgesehen, die nur geringe gesetzliche Rentenansprüche und insgesamt im Alter ein niedriges Einkommen haben. Vor allem müssen die Betroffenen aber genügend Versicherungsjahre nachweisen.
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33 Pflichtbeitragsjahre als Voraussetzung
Mindestens 33 Jahre "Grundrentenzeiten" müssen nach dem Referentenentwurf auf dem Rentenkonto verzeichnet sein, damit ein Anspruch auf die Grundrente besteht. Ab 35 Grundrentenjahren kann Anspruch auf die volle Grundrente bestehen. Grundrentenzeiten sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit – aber auch beispielsweise aus der Antragspflichtversicherung für Selbstständige. Dabei werden auch Zeiten angerechnet, in denen ein kleiner versicherungspflichtiger Teilzeitjob ausgeübt wurde. Auch Minijobs zählen mit, solange die Rentenversicherungspflicht nicht abgewählt wurde (bzw. bis Ende 2012 gewählt wurde).
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