Altersvorsorge-Verträge müssen nicht aufgelöst werden: Beiträge werden indirekt übernommen
Das Jobcenter lässt die bestehenden Alterssicherungsverträge von Selbstständigen unangetastet und ihre Altersvorsorge kann angerechnet werden. Rürup- und Riester-Verträge müssen ohnehin nicht gekündigt werden, bevor Bürgergeld gezahlt wird. Bei pflichtversicherten Selbstständigen mindern die in die Rentenkasse gezahlten Beiträge das anrechenbare Einkommen. Entsprechend steigt dann das ausgezahlte Bürgergeld.
Manche Selbstständige, die ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie mit ihrem Einkommen noch so gerade selbst sicherstellen können, haben allein wegen ihrer monatlichen Einzahlung in die Rentenkasse Anspruch auf Bürgergeld. Bei Selbstständigen, die privat fürs Alter vorsorgen, zählen die gezahlten Beiträge zu den Absetzposten. Selbstständige Bürgergeld-Bezieher, die für ihr Alter vorsorgen, erhalten entsprechend mehr Geld vom Jobcenter – und können so ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Wichtig: Davon profitieren allerdings nur Selbstständige, deren selbstständige Tätigkeit einen gewissen Gewinn abwirft. Es muss anrechenbares Einkommen vorhanden sein, damit die Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgesetzt werden können.
Fondsgebundene Rentenversicherung oder ETF-Sparplan für den Vermögensaufbau? Für eine private Altersvorsorge auf der Basis von kostengünstigen ETFs gibt es zwei Alternativen: Den klassischen Fondssparplan und die fondsgebundene Rentenversicherung. In unserem Ratgeber vergleichen wir beide Varianten.