Viele gesetzlich Versicherte möchten die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen mit Privatpolicen aufstocken, um ihren Gesundheitsschutz oder ihre Vorsorge optimal zu gestalten. Dazu stehen zahlreiche Zusatzversicherungen zur Auswahl.
Aber welche Police ist für mich sinnvoll und auf welche kann ich getrost verzichten? Diese Frage stellen sich viele. Aber nicht nur die Wahl des passenden Versicherungsschutzes ist wichtig. Entscheidend ist auch, dass der Schutz richtig auf den Weg gebracht wird und dass Sie das Kleingedruckte richtig verstehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, auf welche Punkte es ankommt.
Was Sie vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung wissen sollten
Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen möchten, sollten Sie vorab einige Dinge beachten. Denn es gibt auch Hürden, die im Vorfeld zu berücksichtigen sind:
Gesundheitsprüfung
Gerade jetzt geraten viele Versicherte finanziell unter Druck und überlegen, ob Sie ihren Schutz kündigen oder zumindest in einen günstigeren Tarif wechseln. Hier sollte man immer daran denken, dass beim Wechsel zu einem anderen Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen ist. “Und dann muss man sich natürlich fragen, bekomme ich den Schutz dann auch noch, wenn ich zum Beispiel Vorerkrankungen habe?”, gibt Experte Stecher zu bedenken. Sinnvoller kann es nach seiner Einschätzung sein, zum Beispiel den vorhandenen Tarif etwas abzuspecken – etwa das Einbettzimmer im Krankenhaustarif zu streichen und dafür das Zweibettzimmer zu wählen. Das geht meist ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Fast alle Zusatzversicherungen führen eine Gesundheitsprüfung durch. Und bei allen Gesundheitsprüfungen gilt: Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz, weil der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die falschen Angaben herauskommen.
Wartezeiten
Wartezeiten sind bei Krankenzusatzversicherungen eher auf dem Rückzug – vor allem bei der beliebten Zahnzusatzversicherung. Der Hintergrund: Die Versicherer schließen vorvertragliche Krankheiten und Behandlungsansätze in der Regel ohnehin aus. Wer also eine bestehende Erkrankung in seine Zusatzversicherung einbringt, um dann direkt zum Zahnarzt zu gehen, erhält für diese Erkrankungen keinen Versicherungsschutz – egal, ob nun mit oder ohne Wartezeit.
Summenbegrenzungen
Ein anderes Thema sind Summenbegrenzungen, in der Zahnzusatzversicherung auch als Zahnstaffel bezeichnet: Sie legen fest, dass die Übernahme von Kosten auf bestimmte Höchstbeträge gedeckelt ist. Die Zahnstaffel bei der Zahnversicherung gilt dabei lediglich zeitlich begrenzt: In den ersten drei bis fünf Vertragsjahren sind die maximalen Erstattungen für Zahnersatz auf einige tausend Euro gedeckelt. Erst nach Ablauf der Zahnstaffel wird unbegrenzt geleistet. In anderen Sparten gelten die Höchstbeträge dauerhaft – etwa in der Heilpraktikerversicherung. Hier sind 2.000 Euro Budget pro Jahr schon sehr großzügig. Viele Verträge erstatten nur wenige hundert Euro.