Selbstbestimmt vorsorgen

Vollmachten und Verfügungen für den Notfall

Annette Jäger
Autorin
Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 16.02.2026

Auf einen Blick

  • Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Notfall für Sie entscheidet.
  • Ohne Vorsorge setzt das Gericht einen Betreuer ein – Angehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.
  • Klare Dokumente entlasten Familie und stellen sicher, dass Ihr Wille umgesetzt wird.
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Mit Vorsorgedokumenten legen Sie fest, wer im Ernstfall Entscheidungen trifft.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall nach Ihren Wünschen entschieden wird – und nicht das Gericht.

Ob Unfall, Krankheit oder plötzliche Entscheidungsunfähigkeit: Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbst handeln kann. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer in medizinischen und rechtlichen Fragen für Sie entscheidet. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt seinen Willen – und entlastet Angehörige im Ernstfall.

Vollmachten und Verfügungen regeln, wer im Notfall rechtlich und medizinisch für Sie entscheiden darf. Ohne Vorsorge setzt das Gericht einen Betreuer ein. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung helfen, den eigenen Willen verbindlich festzuhalten.

Kurzantwort:
Vollmachten und Verfügungen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung legen fest, wer im Notfall medizinische oder rechtliche Entscheidungen für Sie treffen darf. Ohne diese Dokumente bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Frühzeitige Vorsorge stellt sicher, dass Ihr Wille umgesetzt wird.

Warum Vorsorge so wichtig ist

Selbst nicht mehr entscheiden können – das kann in jedem Alter passieren. Verfügungen und Vorsorgevollmachten sind eine Chance, sich mit existenziellen Fragen zu beschäftigen und eigene Wünsche zu formulieren. Für Angehörige ist das eine Entlastung.

Was passiert ohne Vollmacht?

Wer nicht mehr in der geistigen Verfassung ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, braucht Beistand. Das Gericht bestimmt dann einen Betreuer, der alle Angelegenheiten regelt, von der Gesundheitsfürsorge bis hin zu Finanzgeschäften. Auch wenn das Betreuungsgericht häufig einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige damit betraut, ist das kein Automatismus. Leben nahe Verwandte zu weit entfernt, kann ein fremder Betreuer oder eine Betreuerin in Frage kommen. Und was weiß der oder die schon über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse? Wer sein Leben gestalten will, wenn er selbst nicht mehr entscheiden kann, sollte vorsorgen. „Das ist eine gute Gelegenheit, sich mit existenziellen Fragen des eigenen Lebens zu beschäftigen und es entlastet Angehörige“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Patientenverfügung – medizinische Behandlung festlegen

Manchmal verlängert Medizin ein Leben, das von den Betroffenen nicht mehr als lebenswert empfunden wird. Wer in solchen Situationen mitbestimmen möchte, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, was man hinsichtlich Schmerzlinderung, Palliativmedizin oder auch Unterbringung in einem Pflegeheim oder Hospiz wünscht, sollte eine Patientenverfügung verfassen. Angehörige müssen dann nicht selbst schwere Entscheidungen treffen – etwa, wann lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden sollen. Der Hausarzt oder Organisationen wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz beraten zu den Inhalten. „Gleichzeitig sollte man eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht verfassen. Die darin genannte Person kann dann die Verfügung im Ernstfall durchsetzen“, rät Grieble.

Biallo-Lesetipp: Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Patientenverfügung und wie sie diese richtig erstellen.

Vorsorgevollmacht – wer darf für Sie handeln?

Mit einer Vorsorgevollmacht setzt man eine Vertrauensperson ein, die alle Rechtsgeschäfte für einen regelt: Gesundheitsfragen, Aufenthaltsort, Finanzen, Rechtsangelegenheiten. Man kann auch mehrere Personen bevollmächtigen und die Aufgabengebiete aufteilen. „Eine Vorsorgevollmacht ist ein weitreichendes Dokument, es gibt keine Kontrollstelle, die prüft, ob die Vertrauensperson im Sinne des Verfassers handelt“, sagt Grieble. Eine zusätzliche Bankvollmacht zu erteilen, sei ratsam. Zwar sollten Banken auch eine Vorsorgevollmacht beachten, aber in der Praxis würden sie häufig auf dem Zusatzdokument bestehen. Dazu muss man bei seiner Bank die bevollmächtigte Person legitimieren.

Biallo-Lesetipp: Details zur rechtssicheren Gestaltung lesen Sie in unserem Beitrag zur Vorsorgevollmacht und wie sie eine solche erstellen.

Betreuungsverfügung – wenn keine Vollmacht vorliegt

Wer keine enge Vertrauensperson kennt, sollte lieber eine Betreuungsverfügung verfassen. Auch darin lässt sich eine Person ernennen, die die Betreuung übernehmen soll, aber das Gericht hat ein Auge darauf: Einmal im Jahr muss der Betreuer eine Vermögensaufstellung einreichen. „Liegt sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Betreuungsverfügung vor, hat die Vollmacht Vorrang“, sagt Grieble.

Biallo-Lesetipp: Wann dieses Dokument sinnvoll ist, erklären wir im Ratgeber zur Betreuungsverfügung verständlich erklärt.

Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder

Eltern sollten sich Gedanken machen, wer für ihre minderjährigen Kinder sorgt, wenn sie es selbst nicht mehr können, etwa weil beide versterben. Gerade auch für Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben, kann das wichtig sein. Denn Familiengerichte übertragen in der Regel die elterliche Sorge dem anderen Elternteil, unabhängig davon, ob dieser sich bisher um das Kind gekümmert hat oder überhaupt Interesse an dem Kind hat. Die Sorgerechtsverfügung ist ein Leitfaden für das Gericht, wer als Vormund für das Kind agieren soll. Die Verfügung wird in der Regel immer als Teil eines Testaments verfasst, kann aber auch alleiniger Gegenstand eines Testaments sein. Das Dokument muss handschriftlich verfasst sein.

Biallo-Lesetipp: Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Sorgerechtsverfügung für Eltern: Vormundschaft für Kinder festlegen.

Formalitäten, Muster und sichere Aufbewahrung

Für Vollmachten und Verfügungen gibt es zahlreiche Mustervorlagen, die ein guter Leitfaden für Formulierungen sind. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet solche Formulare an, ebenso die Verbraucherzentrale wie auch unser Partner optimal-vorsorgen.de. Die Dokumente sollten regelmäßig aktualisiert werden, vor allem, wenn sich Lebensumstände ändern. „Wichtig ist, Angehörige zu informieren, wo Dokumente zu finden sind, damit sie im Ernstfall Beachtung finden“, sagt Grieble. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine geringe Gebühr registrieren. Ärzte und Gerichte rufen im Notfall ab, ob Vorsorgedokumente vorliegen.

Wann ein Notar sinnvoll oder erforderlich ist

Der Gang zum Notar ist nicht zwingend notwendig. Allerdings kann es bei komplexen Sachverhalten – etwa, wenn große Vermögenswerte vorhanden sind, Immobiliengeschäfte zu tätigen sind oder ein Unternehmen zu führen ist – sinnvoll sein, einen Notar einzubinden, der auch eine Beratung bieten kann.

Checkliste: Vorsorge richtig regeln

Wer Vorsorge treffen möchte, sollte die wichtigsten Dokumente Schritt für Schritt vorbereiten. Diese Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • Patientenverfügung mit konkreten Behandlungssituationen erstellen
  • Vorsorgevollmacht schriftlich ausstellen
  • Bankvollmacht separat bei der Hausbank hinterlegen
  • Vertrauenspersonen informieren
  • Dokumente sicher aufbewahren
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister prüfen

Häufige Fragen zu Vollmachten und Verfügungen

Rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gibt es viele Unsicherheiten. Die folgenden Fragen und Antworten klären die wichtigsten Punkte.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson direkt. Eine Betreuungsverfügung greift, wenn das Gericht einen Betreuer bestellt.

Reicht eine Patientenverfügung allein aus?

Nein. Sie regelt medizinische Maßnahmen, aber keine finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten.

Können Ehepartner automatisch entscheiden?

Nein. Ohne Vollmacht gibt es kein automatisches Vertretungsrecht.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell sein?

Für viele Fälle reicht Schriftform. Für Immobiliengeschäfte ist notarielle Beurkundung erforderlich.

Wo sollten die Dokumente registriert werden?

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

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Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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