- Basiszins: 3.3%
- Basiszins: 2.8%
- Aktionszins: 3.6% - gültig bis 10.04.2025
- Basiszins: 2.7%
- Aktionszins: 3.5% - gültig bis 10.04.2025
Auf einen Blick
Die Kosten steigen in den vergangenen Jahren scheinbar unaufhörlich. Immer mehr Menschen versuchen mit verschiedenen Spartipps im Alltag den einen oder anderen Euro zu sparen. Doch oft genügt das nicht, um die Preissteigerungen und anhaltende Inflation aufzufangen. Eine Lösung für dieses Problem ist der Hinzuverdienst, durch den zusätzliches Geld in die Haushaltskasse kommt.
Besonders beliebt sind Nebenjobs, die eine freie Zeiteinteilung ermöglichen und für die keine spezielle Ausbildung oder Fachkenntnisse nötig sind. So gehört der Job als Zeitungsausträger zu den bekanntesten Nebenjobs, leider aber auch zu den am schlechtesten bezahlten Jobs. Dennoch können Sie damit ein kleines Vermögen anhäufen, wenn Sie konsequent dran bleiben. Geben Sie das zusätzliche Geld nicht aus, erwirtschaften Sie in wenigen Jahren durch Zins und Zinseszins möglicherweise einen fünfstelligen Betrag.
Gesetzlich ist das Austragen von Zeitungen im Paragraf 2 der Kinderschutzverordnung geregelt. Hier heißt es, dass Kinder über 13 Jahre und schulpflichtige Jugendliche mit dem Austragen von Zeitungen beschäftigt werden dürfen. Somit eignet sich das Zeitungsaustragen nicht nur als Vollzeit- oder Nebenjob für Erwachsene, sondern auch als Minijob für Schülerinnen und Schüler zum Aufbessern des Taschengeldes.
Folgende Regelungen sind hierbei zu beachten:
Alter ab 13 Jahre:
Alter ab 15 Jahre:
Folgende Voraussetzungen sollten Sie als Zeitungsausträger erfüllen:
Das Gehalt für das Austragen von Zeitungen variiert je nach Alter. Für volljährige Zeitungsausträger greift der gesetzliche Mindestlohn. Eine höhere Bezahlung kann erfolgen. Laut dem Jobportal Gehalt.de liegt das Bruttogehalt eines Zeitungszustellers für eine 40-Stunden-Woche im Schnitt bei rund 2.700 Euro pro Monat. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über das Durchschnittsgehalt in den verschiedenen Bundesländern:
Bundesland | Durchschnittsgehalt |
Baden-Württemberg | 2.893 Euro |
Hessen | 2.843 Euro |
Hamburg | 2.838 Euro |
Bayern | 2.798 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 2.741 Euro |
Rheinland-Pfalz | 2.686 Euro |
Bremen | 2.658 Euro |
Saarland | 2.619 Euro |
Berlin | 2.601 Euro |
Niedersachsen | 2.573 Euro |
Schleswig-Holstein | 2.540 Euro |
Thüringen | 2.292 Euro |
Brandenburg | 2.288 Euro |
Sachsen | 2.285 Euro |
Sachsen-Anhalt | 2.237 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 2.219 Euro |
(Quelle: www.gehalt.de, Stand 12.11.2022)
Immer mehr Zeitungsausträger sind nicht fest angestellt und arbeiten als Nebenjobber. Das hat viele Vorteile für die Verlage. Wenn Sie die Haushaltskasse aufbessern möchten, eignet sich der Nebenjob dafür hervorragend. Sie können zusätzlich zu Ihrem Hauptjob bis zu 520 Euro steuerfrei nebenbei verdienen. Erwachsene haben auch als Nebenjobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Sofern Sie an fünf Tagen die Woche (drei bis fünf Stunden pro Tag) Zeitungen austragen, ist ein Verdienst von 520 Euro im Monat möglich!
Anders sieht es aus, wenn Minderjährige das Taschengeld als Zeitungsausträger ausbessern möchten.
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen und verdienen deutlich weniger. Zudem hängt der Lohn von verschiedenen Faktoren ab:
Viele Arbeitgeber bezahlen ihren Zeitungsausträgern keinen Stundenlohn, sondern vergüten die Tätigkeit pro ausgetragener Zeitung. Dann bekommen Sie beispielsweise pro ausgetragener Zeitung 13 Cent. Haben Sie 100 Zeitungen in die Briefkasten gesteckt, entspricht das einem Verdienst von 13 Euro. In diesem Fall können Sie Ihren Stundenlohn beeinflussen, indem Sie besonders schnell sind. Wichtig ist, dass auch bei der Bezahlung pro Stück das Mindestlohngesetz vom Arbeitgeber zu beachten ist.
Positiv ist, dass Sie einen Nebenjob als Zeitungsausträger wahrscheinlich recht problemlos finden. Am besten erkundigen Sie sich bei den Zeitungen in Ihrer Region über die Möglichkeit, als Zeitungsausträger zu arbeiten. Die meisten Tages- und Wochenzeitungen haben auf ihrer Homepage bereits eine Extra-Rubrik für Zusteller. Im Internet können Sie zusätzlich über verschiedene Berufsportale passende Jobangebote nach Regionen filtern und somit auf Unternehmen aus Ihrer Region aufmerksam werden, die Sie noch nicht kennen.
Ihr monatliches Zusatzeinkommen als Zeitungsausträger können Sie ohne viel Aufwand für sich arbeiten lassen. Damit sich Ihr hart erarbeitetes Geld eigenständig vermehrt, eignet sich die Anlage auf einem Tagesgeldkonto oder per ETF-Sparplan. Dadurch vermehrt sich Ihr Vermögen durch jährliche Zinsgutschriften und Kurssteigerungen. Nutzen Sie unseren Tagesgeldvergleich und unseren ETF-Ratgeber, um die passende Anlage zu finden. Mit unserem Zinseszinsrechner können Sie eigenständig herausfinden, wie Ihr Geld für Sie arbeitet und welches Vermögen Sie über mehrere Jahre aufbauen können.
Angenommen, Sie legen jeden Monat 350 Euro von Ihrem Zusteller-Lohn in einem ETF an, der jährlich voraussichtlich vier Prozent Rendite erwirtschaftet: Hier ergibt sich nach fünf Jahren schon ein Vermögen von 23.241,44 Euro!
Alternativ können Sie Ihren Verdienst auch auf einem Tagesgeldkonto anlegen und so von attraktiven Zinsen profitieren