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Ab dem 22. Februar 2022 können Immobilieneigentümer wieder Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen stellen. Der Ende Januar vom Bundeswirtschaftsministeriumverhängte Förderstopp wird damit zumindest in Teilen wieder aufgehoben. Die bislang gültigen Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums zunächst unverändert.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022 eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt wird nun die Sanierungsförderung wieder aufgenommen. Insgesamt sollen 9,5 Milliarden Euro an weiteren Mitteln für die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung stehen. Diese sollen sowohl für Altanträge als auch neue Anträge für Sanierung und Neubau mit Effizienzhausstandard 40 genutzt werden. Zur neu aufzusetzenden Neubauförderung nach Effizienzhausstandard 40, bei der aktuell nur noch Altanträge bearbeitet werden, laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
Stopp für KfW-Effizienzhäuser 55, Gnadenfrist für KfW-40-Häuser
Wie künftig die KfW-Förderung ausfallen wird, ist noch unklar. Fest steht aber bereits jetzt, dass die Neubauförderung für sogenannte Effizienzhäuser im KfW-Standard 55 komplett eingestellt wird. Statt des Effizienzhauses 55 wird bis auf Weiteres der KfW-Effizienzhaus-Standard 40 gefördert. Der Primärenergiebedarf solcher Häuser darf 40 Prozent eines herkömmlichen Neubaus nicht überschreiten.
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Wie geht es weiter?
Wie die staatliche KfW-Förderung für klimafreundliche Gebäude nach 2022 aussieht, steht noch nicht fest. Die Bundesministerien für Wirtschaft/Klima, Bauen und Finanzen arbeiten laut eigenen Aussagen „mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung fortzuführen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen”. In Zukunft sollen die Fördermittel dort gezielt eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten sei. Dies sei weniger bei Neubauten als vielmehr bei Sanierungsmaßnahmen der Fall.
- Biallo Tipp: Unberührt vom Förderstopp ist bislang das KfW-Programm “Altersgerecht Umbauen”.
Alternativen zu KfW-Förderprogrammen
Bauwillige, die nicht auf die künftigen Förderbedingungen warten möchten, können nach Alternativen Ausschau halten. Denn was viele nicht wissen: „Auch Bundesländer, Regionen und Kommunen bieten lukrative Förderungen für klimafreundliche Neubauten“, erklärt Immobilienexperte Oliver Adler von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. So gebe es bei der landeseigenen L-Bank Baden-Württemberg bis zu 240.000 Euro als zinsloses Darlehen für Familien, wenn der Neubau entsprechende Energieeffizienzkriterien erfüllt. Andere Bundesländer setzen auf einen Familienbonus für einkommensschwächere Haushalte mit Bauabsichten, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen.
„Regionale Förderungen ersetzen zwar die KfW-Programme nicht, können aber die Budgetlücke verkleinern und geben eine planbare Sicherheit. Denn noch ist unklar, wie schnell die KfW neue Förderprogramme auflegt“, so Adler. Zuverlässige Informationen zu diesen Förderungen erhalten angehende Immobilienbesitzer bei vielen lokalen Banken und Energieberatern. Auch Portale wie CO2online.de helfen bei der konkreten Fördermittelsuche.
- Biallo-Tipp: In unserem ausführlichen Ratgeber zu diesem Thema erhalten Sie weitere Informationen zu Fördermitteln von Bundesländern, Kommunen & Kirchen für Bauherren.
BAFA-Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen
Gut zu wissen für Besitzer und Käufer von Gebrauchtimmobilien: Neben der KfW bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel für die energieffiziente Sanierung. Während bei der KfW eine komplette Sanierung zu einem Effizienzhaus im Fokus steht, fördert das BAFA Einzelsanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, beispielsweise an der Gebäudehülle, der Heizung oder den Fenstern. Für den Austausch einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder Pelletheizung werden weiterhin bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten, also für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme, gefördert.
Sanieren mit Steuervorteilen
Ein weiterer Förderweg ist die Steuerrückerstattung: “Ob Wärmedämmung, Fenster- oder Heizungstausch – sind die Anforderungen erfüllt, lassen sich bis zu 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung mit der Steuererklärung geltend machen”, betont Immobilienexperte Adler. Wer Kapital für die sogenannten SanReMo-Vorhaben – Sanierung, Renovierung, Modernisierung – benötige, der könne zinsgünstige Darlehen bei Banken und Bausparkassen erhalten. Die Schwäbisch Hall biete zum Beispiel für Erwerber von Gebrauchtimmobilien bei Sanierungsvorhaben einen Zinsabschlag von 0,25 Prozentpunkten.