Ab dem 22. Februar 2022 können Immobilieneigentümer wieder Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen stellen. Der Ende Januar vom Bundeswirtschaftsministeriumverhängte Förderstopp wird damit zumindest in Teilen wieder aufgehoben. Die bislang gültigen Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums zunächst unverändert.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022 eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt wird nun die Sanierungsförderung wieder aufgenommen. Insgesamt sollen 9,5 Milliarden Euro an weiteren Mitteln für die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung stehen. Diese sollen sowohl für Altanträge als auch neue Anträge für Sanierung und Neubau mit Effizienzhausstandard 40 genutzt werden. Zur neu aufzusetzenden Neubauförderung nach Effizienzhausstandard 40, bei der aktuell nur noch Altanträge bearbeitet werden, laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.