


Auf einen Blick
Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie im Bodenrichtwert einen Anhaltspunkt, wie viel das Grundstück wert ist. Bodenrichtwerte werden offiziell erhoben und sind für Interessierte unkompliziert einsehbar. Auch bei der Ermittlung der Grundsteuer fließt der Bodenrichtwert mit ein. Anders als beim Einheitswert, bezieht sich der Bodenrichtwert allerdings nur auf das Grundstück - eine etwaige Bebauung bleibt unberücksichtigt.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Preis für eine Anzahl ähnlicher Grundstücke. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln ihn aus den von ihnen geführten Kaufpreissammlungen. Zu einer Richtwertgruppe - sogenannte Bodenrichtwertzonen - können die Grundstücke einer Straße, von Stadtteilen oder ganzen Ortschaften gehören. Zudem stellen die Gutachterausschüsse die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks dar (§ 196 Baugesetzbuch).
Der Bodenrichtwert wird in Euro pro Quadratmeter angegeben. Dabei geht es nur um das Bauland - nicht um darauf gebaute Gebäude. Es wird gewissermaßen so getan, als stünde kein Gebäude auf dem Grundstück. Je nach Bundesland müssen die Gutachterausschüsse mindestens alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte für Bauland ermitteln. Der Bodenrichtwert macht den Grundstücksmarkt transparenter und fließt in die Ermittlung der Grundsteuer ein.
Zum 1. Januar 2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) in Kraft getreten. Sie fasst verschiedene bisherige Regelwerke zusammen und soll verstärkt dafür sorgen, dass die Ermittlung insbesondere der Bodenrichtwerte nach bundeseinheitlichen Grundsätzen erfolgt. Für Immobilienbesitzer hat diese Neuerung keine große praktische Bedeutung. Viele Eigentümer werden jedoch im Laufe des Jahres 2022 insofern mit dem Bodenrichtwert in Berührung kommen, als er in den meisten Bundesländern für die Ermittlung der neuen Grundsteuer ab 2025 eine Rolle spielt. Ab Juli 2022 müssen Wohneigentümer über das Steuerportal "Elster" Angaben zu ihrer Immobilie machen, die als Grundlage für den neuen Grundsteuerbescheid dienen.
Der Bodenrichtwert ist nicht identisch mit dem Grundstückspreis, den Sie bei einem Kauf erzielen könnten. Während es sich beim Bodenrichtwert um einen Durchschnittspreis einer Anzahl von Grundstücken handelt, fließen in den bei einem Verkauf zu erzielenden Grundstückspreis auch weitere individuelle Faktoren ein. Hinzu kommt: Seit der letzten Ermittlung des Bodenrichtwerts kann sich am Grundstücksmarkt einiges getan haben, so dass auch aus diesem Grund der zuletzt ermittelte Bodenrichtwert und der Preis, zu dem sich das Grundstück aktuell verkaufen ließe, voneinander abweichen können.
Wenn Sie den Preis eines Grundstücks ermitteln möchten, finden Sie im Bodenrichtwert einen guten Anhaltspunkt. Möchten Sie hingegen wissen, wie viel Ihr Grundstück inklusive Immobilie wert ist, zum Beispiel weil Sie es verkaufen möchten, können Sie eine Wertermittlung etwa nach dem Vergleichswertverfahren oder dem Sachwertverfahren in Auftrag geben.
Den Bodenrichtwert müssen Sie als Grundstückseigentümer oder als Kaufinteressent nicht selbst ermitteln. Dies geschieht durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie führen Kaufpreissammlungen. Je nach Bundesland gibt es die aktuellen Werte mindestens alle zwei Jahre. Sie sind für Interessierte öffentlich einsehbar.
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert aus zahlreichen Grundstücksverkäufen. Im Baugesetzbuch ist in Paragraf 196 geregelt: “Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.”
Der Bodenrichtwert ist angegeben in Euro pro Quadratmeter. Grundstücksbesitzer müssen Sie also lediglich den Bodenrichtwert je Quadratmeter mit der Anzahl der Quadratmeter Ihres Grundstücks multiplizieren.
Die Bodenrichtwerte müssen veröffentlicht werden. Das bestimmt Paragraf 196 Absatz 3 des Baugesetzbuchs. Dafür gibt es Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Interessierte können diese entweder über die Bauämter oder Vermessungs- und Katasterämter erfragen. Sie sind aber auch online einsehbar.
Mit BORIS-D wurde ein Informationssystem über Bodenrichtwerte für ganz Deutschland geschaffen. Ziel ist es, Bodenrichtwerte zentral länderübergreifend online zugänglich zu machen. Zusätzlich gibt es die amtlichen Auskunftsportale der Bundesländer. Auf der Internetseite von BORIS-D findet sich eine Deutschlandkarte, über die man die Bodenrichtwerte am gewünschten Ort ermitteln kann. Jedoch sind dort die Bodenrichtwerte nicht für alle Bundesländer verfügbar.
Gut zu wissen: Das Portal BORIS-D weist darauf hin, dass die dort zu findenden Werte nicht für die Grundsteuererklärung zu nutzen seien. Dazu seien Portale der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer im Aufbau. Die entsprechenden Adressen würden sukzessive auf BORIS-D veröffentlicht.
Die verfügbaren und veröffentlichten Bodenrichtwerte der Bundesländer finden Sie online auch auf den amtlichen Auskunftsportalen der einzelnen Bundesländer:
Über Bodenrichtwertkarten können Sie ganz leicht einsehen, wie hoch der Bodenrichtwert im betreffenden Gebiet ist. Auf BORIS-D wählen Sie einfach das entsprechende Bundesland aus, zoomen und klicken ins entsprechende Gebiet. In großen Städten gibt es viele verschiedene Richtwertzonen, in ländlichen Regionen sind es meist größere Flächen.
Der Verkehrswert eines Grundstücks ist sein Marktwert, der zu einem bestimmten Zeitpunkt erzielt werden könnte (§ 194 Baugesetzbuch). Der Bodenrichtwert kann wesentliche Grundlage sein, um den Verkehrswert zu ermitteln.
Der Verkehrswert kann jedoch deutlich vom Bodenrichtwert abweichen. Ein Grund hierfür kann zum Beispiel der Zuschnitt des Grundstücks sein. Auch durch die Lage innerhalb einer Richtwertzone kann der Verkehrswert eines Grundstücks deutlich vom Bodenrichtwert abweichen. So können zwei Grundstücke in der gleichen Richtwertzone liegen, eines findet sich jedoch nahe einer viel befahrenen Straße.
Wenn Sie den Wert eines Grundstücks erfahren möchten, haben Sie mit dem Bodenrichtwert einen Anhaltspunkt. Wie oben genannt, gibt es jedoch für einen Grundstückskauf oder -verkauf wichtige Faktoren, die er nicht berücksichtigt. Zudem kann der angegebene Bodenrichtwert je nach Bundesland bis zu zwei Jahre alt sein. In dieser Zeit kann sich am Grundstücksmarkt viel verändert haben. Nicht zuletzt ist ein Grundstückskauf eine Sache von Angebot und Nachfrage: Selbst ein von einem Profi ermittelter Verkehrswert kann unrealistisch sein, wenn es einfach keinen Kaufinteressenten gibt.
Der Bodenrichtwert ist bei einem Grundstückskauf oder -verkauf ein Anhaltspunkt, berücksichtigt aber nicht alle für den Kauf oder Verkauf wesentlichen Fragen.
Ausführliche Informationen zur Wertermittlung finden Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.