Wie kann man Maklerkosten sparen?
Zwar gelten entsprechend der obigen Tabelle regionale Richtwerte für die Höhe der Maklercourtage. Trotzdem können und sollten Kunden mit dem jeweiligen Anbieter über dessen Vergütung verhandeln, individuelle Vereinbarungen sind ausschlaggebend.
Und in Anbetracht der neuen Gesetzgebung dürfte es nun für beide Parteien – Käufer und Verkäufer – von Interesse sein, durch Handeln die Kosten für den Makler zu verringern. Erfolgen sollte dies selbstverständlich vor Abschluss des Vertrags und die vereinbarte Courtage muss schriftlich festgehalten werden.
Beim Verhandeln können bestimmte Argumente den Makler durchaus zu einem Preisnachlass bewegen:
- So etwa der Hinweis auf die „günstigere Konkurrenz“, die den Verkauf begünstigende beliebte Wohngegend oder den hohen und damit auch für den Makler lukrativen Kaufpreis des Objekts. Auch eine sehr lange oder schnelle Vermittlungsdauer bewirken mitunter, dass der Makler seinem Auftraggeber entgegenkommt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag mit dem Makler besonders schnell zu Stande kommen kann, weil der Kunde bereits alles nötigen Dokumente beisammen und die Wertermittlung schon stattgefunden hat.
Was sollten Sie bei der Auswahl des Maklers beachten?
Bei der Auswahl eines Maklers sollten Sie mehrere Faktoren berücksichtigen, damit Sie vertrauensvoll und kompetent beraten werden. Besonders wichtig sind folgende Kriterien:
- Erfahrung und Expertise: Überprüfen Sie, wie lange der Makler bereits in der Branche aktiv ist und welche Referenzen und Bewertungen vorhanden sind. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Makler über ein großes Netzwerk verfügt.
- Vertrauen & Transparenz: Natürlich ist es auch wichtig, dass Sie aufgrund eines sympathischen und ehrlichen Auftretens ein Vertrauensverhältnis zu dem Makler entwickeln können. Hierzu gehört ein offener und transparenter Umgang.
- Kosten: Behalten Sie die Kosten des Maklers im Blick und orientieren Sie sich an den in Ihrem Bundesland üblichen Satz der Maklergebühren.
Können Sie die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
Vor dem Erwerb einer Immobilie fragt sich so mancher Käufer oder Verkäufer, inwieweit er die Maklerprovision steuerlich geltend machen. Die Antwort darauf lautet, es kommt darauf an. Entscheidend ist, ob es sich um ein selbstgenutztes Eigenheim oder eine Immobilie als Kapitalanlage handelt.
Verkauft ein Eigentümer seine vermietete Immobilie innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von zehn Jahren, muss er seinen Verkaufsgewinn versteuern. Die für die Dienste des Maklers geleistete Provision kann er dabei als Werbungskosten vom Gewinn abziehen. Sie mindert damit seine Steuerlast. Möglich ist das jedoch nur, wenn der Verkäufer einen steuerpflichtigen „Spekulationsgewinn“ erzielt. Das ist immer dann der Fall, wenn eine nicht selbstgenutzte Immobilie vor Ablauf der zehnjährigen Haltpflicht verkauft wird. Erfolgt der Verkauf nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist, ist die Einnahme steuerfrei und es kann somit auch die Maklercourtage nicht steuermindernd angesetzt werden.
Wer eine Immobilie, die vermietet werden soll oder vermietet ist, über einen Makler kauft, für den stellt damit in Zusammenhang stehende Maklercourtage einen Teil der sogenannten Anschaffungsnebenkosten dar. Sie werden auf den Kaufpreis aufgerechnet und dann linear abgeschrieben.
Käufer, die ihr Objekt selbst bewohnen, können die Maklerprovision im Rahmen ihrer Steuererklärung grundsätzlich nicht geltend machen.
Kann man die Maklerkosten umgehen?
Wer künftig seine Eigentumswohnung oder sein Haus über eine Maklerin oder einen Makler veräußert, wird nun in der Regel auch seinen Teil der Kosten zu tragen haben. Umgehen lässt sich die Provision für diejenigen, die den Verkaufsprozess selbst bewerkstelligen. Das ist auch möglich, jedoch mit einem entsprechend hohen Zeitaufwand verbunden. Das Vorhaben erfordert, dass sich der Eigentümer einiges an Wissen aneignet, und es können einige Monate vergehen, ehe es erfolgreich zum Abschluss kommt.
Käufer können die Courtage des Maklers umgehen, indem sie ein Objekt eines Privatanbieters, der dieses direkt verkauft, erwerben.