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Zinseszinseffekt

Festgeld: Zinsen ausschütten oder lieber thesaurieren?

Claudia Lindenberg
Autorin
Aktualisiert am: 08.01.2024

Auf einen Blick

  • Bei der Festgeldanlage sollten Sparerinnen und Sparer nicht nur auf den Zinssatz achten, sondern auch auf die Art der Zinszahlung.
  • Bei mehrjährigem Festgeld gibt es grundsätzlich zwei Varianten der Zinszahlung: die jährliche oder endfällige Zinsgutschrift. In beiden Fällen kann ein Zinseszins anfallen oder auch nicht.
  • Welche Variante besser ist, hängt unter anderem vom Anlagebetrag, der Laufzeit und der Zinshöhe ab. 
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Welche Arten der Zinszahlung gibt es?
  2. Welche Rolle spielt die Steuer?
  3. Festgeld mit jährlicher Zinsgutschrift
  4. Festgeld mit endfälliger Zinsgutschrift
  5. Fazit: Ausschüttendes oder thesaurierendes Festgeld?

Seit die Europäische Zentralbank (EZB) im Sommer 2022 die Wende ihrer Zinspolitik vollzogen hat, locken viele Banken mit einer attraktiven Verzinsung für Festgeld. Doch nicht nur die Höhe der Zinsen, sondern auch die Art der Zinszahlung kann großen Einfluss auf den Ertrag haben. 

 

Welche Arten der Zinszahlung gibt es?

Sparerinnen und Sparer sollten daher darauf achten, wie die Bank die Zinsen auszahlt. Die folgenden vier Varianten gibt es.

Jährliche Zinsausschüttung aufs Referenzkonto: Eine gängige Praxis ist es, die Zinsen bei mehrjährigen Laufzeiten jährlich auf das Referenzkonto auszuschütten. Das ist zum Beispiel beim Festgeld von Klarna*, der Creditplus* oder der Suresse Direkt Bank* der Fall. Als Referenzkonto kommt dabei nicht nur das eigene Girokonto infrage. Bei manchen Anbietern handelt es sich auch um das Tagesgeldkonto der gleichen Bank, etwa bei der J&T Direktbank*.

Jährliche Zinsgutschrift aufs Festgeldkonto (Thesaurierung): Ebenfalls recht häufig angeboten wird die jährliche Zinszahlung auf das Festgeldkonto. In diesem Fall werden die Zinsen kapitalisiert, sprich dem Festgeldkonto gutgeschrieben und somit direkt wieder mitverzinst. Im Fachjargon wird die Kapitalisierung beziehungsweise Wiederanlage der Zinserträge auch Thesaurierung genannt – es entsteht ein Zinseszinseffekt. Beispiele hierfür sind die Volkswagen Bank* oder die DKB*, die ihre Zinsen sogar vierteljährlich ausschüttet.

Zinsgutschrift am Laufzeitende (endfällige Zinszahlung) mit Zinseszins: Einen Zinseszins kann es auch geben, wenn die Zinsen erst am Ende der Laufzeit gutgeschrieben werden (endfällige Zinszahlung) und zusammen mit dem angelegten Betrag ausbezahlt werden. Im Unterschied zur jährlichen Zinsgutschrift aufs Festgeldkonto erfolgt die Besteuerung der Zinserträge nicht jährlich, sondern komplett am Laufzeitende. Das ist zum Beispiel eine der Möglichkeiten, für die sich Anleger beim Festgeld der Pbb Direkt* oder Kommunalkredit Invest entscheiden können.

Zinsgutschrift am Laufzeitende (endfällige Zinszahlung) ohne Zinseszins: Bei manche Banken zahlen die Zinsen auch am Ende der Laufzeit ohne Zinseszins aus. Das bedeutet, dass die jährlichen Erträge lediglich angesammelt werden, ohne direkt wieder angelegt zu werden. Das gilt beispielsweise für einige Festgeld-Angebote, die über die Plattform Weltsparen vermittelt werden, wie etwa von Banca Popolare, Banca Sistema, TBI Bank und SME Bank.

Bei einigen Banken haben Sparerinnen und Sparer die Wahl – zwischen Angeboten mit Zinsauszahlung auf ein Referenzkonto und solchen mit Zinseszins. Eine solche Wahlmöglichkeit bieten unter anderem die IKB Deutsche Industriebank*, die Merkur Privatbank*, die Renault Bank Direkt* und die Opel Bank*

Festgeld: So nutzen Sie den Zinseszinseffekt

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Quelle: Biallo-Finanzwissen auf Youtube.

 

Welche Rolle spielt die Steuer?

Je höher Verzinsung und Anlagebetrag sind, desto eher spielt beim Festgeld das Thema Kapitalertragsteuer eine Rolle. Je nachdem, ob die Zinsen am Laufzeitende oder jährlich ausgeschüttet werden, können Sparer ihren jährlichen Steuerfreibetrag einmal oder mehrmals für dieselbe Festgeldanlage geltend machen. Der sogenannte Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro im Jahr für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für verheiratete Paare. 

Wie sich die Kapitalertragsteuer je nach Art der Zinsgutschrift auswirken kann, haben wir am Beispiel eines deutschen Festgelds mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Jahreszins von 3,75 Prozent ausgerechnet – ein Zinssatz wie ihn aktuell etwa die Pbb Direkt* anbietet.

Beachten Sie: Die Art der Ausschüttung bestimmt nicht alleine über die Versteuerung. Bei einer Direktanlage bei einer ausländischen Bank zum Beispiel wird die deutsche Kapitalertragsteuer üblicherweise gar nicht von den Zinsen abgezogen, egal ob diese jährlich ausgeschüttet werden oder die Zinsgutschrift endfällig erfolgt. Um die Besteuerung der Kapitalerträge müssen Sie sich dann selbst in der Steuererklärung kümmern. Außerdem kann, je nach Land, eine ausländische Quellensteuer anfallen. Für mehr Informationen zu diesem Thema lesen Sie unseren Ratgeber zum Festgeld im Ausland.

 

Festgeld mit jährlicher Zinsgutschrift

Entscheiden Sie sich für ein Festgeld mit jährlicher Zinszahlung, können Sie Ihren Sparerpauschbetrag jedes Jahr geltend machen. Da der jährliche Ertrag etwa bei einem Anlagebetrag von 50.000 Euro und 3,75 Prozent Jahreszins deutlich über 1.000 Euro liegt, wird der Sparerpauschbetrag voll ausgereizt. Hier vergleichen wir ein Festgeld, bei dem die Zinsen jährlich auf das Referenzkonto ausgezahlt werden, mit einem Festgeld, bei dem die jährlichen Zinserträge direkt wieder angelegt und mitverzinst werden. 

  Ohne Zinseszins Mit Zinseszins
Anlagebetrag 50.000 € 50.000 €
Jahreszins 3,75 % 3,75 %
Ertrag nach 10 Jahren 18.750 € 21.739,11 €
Steuern gesamt 2.307,81 € 3.096,19 €
Ertrag nach Steuern 16.442,19 € 18.642,92 €

Annahmen: Kapitalertragsteuer zuzüglich Soli (26,375 %), Sparerpauschbetrag 1.000 Euro, keine Kirchensteuer; jährliche Ausschüttung

Das Beispiel zeigt: Durch die Thesaurierung, also die Wiederanlage der Zinsen, ergibt sich ein über 2.000 Euro höherer Ertrag zum Ende der Laufzeit – und das trotz der höheren Steuerabzüge.

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Festgeld mit endfälliger Zinsgutschrift

Anders als bei der jährlichen Zinszahlung werden die Erträge bei der endfälligen Zinszahlung nur einmal versteuert, nämlich bei der Auszahlung. Entsprechend kann der Sparerpauschbetrag auch nur einmal in Anspruch genommen werden. Für die Höhe des Ertrags spielt es auch hier eine erhebliche Rolle, ob die Bank in diese Zahlung Zinseszinsen einberechnet oder nicht. Diese beiden Fälle vergleichen wir hier.

  Ohne Zinseszins Mit Zinseszins
Anlagebetrag 50.000 € 50.000 €
Jahreszins 3,75 % 3,75 %
Ertrag nach 10 Jahren 18.750 € 22.252,20 €
Steuern gesamt 4.681,56 € 5.605,27 €
Ertrag nach Steuern 14.068,44 € 16.646,93 €

Annahmen: Kapitalertragsteuer zuzüglich Soli (26,375 %), Sparerpauschbetrag 1.000 Euro, keine Kirchensteuer

Ob mit oder ohne Zinseszins: In beiden Fällen bleibt vom Zinsertrag weniger übrig als bei der entsprechenden Variante mit jährlicher Zinsgutschrift. Schließlich kann der Steuerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro in diesem Fall nur einmalig – sprich am Ende der Laufzeit – in Anspruch genommen werden. In den Beispielen davor profitieren Sparerinnen und Sparer dagegen in jedem Jahr vom Sparerpauschbetrag, insgesamt also in Höhe von 10.000 Euro. 

Ob sich eine Auszahlung mit Zinseszins am Laufzeitende lohnt, hängt jedoch auch von der Höhe des Zinssatzes sowie dem Anlagebetrag ab. So kann bei einem niedrigen Zins die jährliche Auszahlung ohne Zinseszins besser sein. Die Wahl zwischen diesen beiden Möglichkeiten haben Sparer etwa bei der Pbb Direkt.

In unserem Fall bleiben bei der Zahlung am Laufzeitende unterm Strich über 200 Euro mehr übrig als bei der jährlichen Auszahlung ohne Zinseszins. Und das obwohl die Steuerlast mit gut 5.600 Euro gegenüber gut 2.300 Euro mehr als doppelt so hoch ist. Am Ende überwiegt der Zinseszinseffekt. Lägen die Festgeld-Zinsen dagegen – wie im ersten Halbjahr 2022 – bei unter einem Prozent, würde der Anleger in unserem Beispiel mit einer jährlichen Ausschüttung aufs Referenzkonto besser fahren, da für ihn durch die jährliche Nutzung des Sparerfreibetrags überhaupt keine Steuern anfallen würden. 

 

Fazit: Ausschüttendes oder thesaurierendes Festgeld?

Wie und wann die Zinsen beim Festgeld ausgeschüttet werden, hat großen Einfluss auf die Rendite. In den gezeigten Beispielen beträgt der Unterschied bei gleichem Anlagebetrag und gleicher Verzinsung teils mehrere Tausend Euro.

Welche Variante für Sie persönlich am besten geeignet ist, bleibt aber eine Einzelfall-Entscheidung. Schließlich würden sich die Ergebnisse bei anderen Anlagebeträgen oder anderen Zinsen merklich unterscheiden. Auch möchte nicht jeder Anleger seinen vollen Sparerpauschbetrag für ein einzelnes Festgeldkonto verbrauchen. Wer sich die Zinsen statt aufs Girokonto auf ein Tagesgeldkonto auszahlen lässt, kann zudem womöglich auch gut auf den Zinseszins beim Festgeld verzichten. Es gilt also stets: gut durchrechnen!

Generell ungünstig sind für Sparer lediglich Angebote von Banken, die die Erträge ohne Zinseszins am Ende der Laufzeit auszahlen. Denn dadurch können Sparer weder ihren Freibetrag mehrfach nutzen noch vom Zinseszinseffekt profitieren. 

Hinweis: Die Informationen zu steuerlichen Themen in diesem Beitrag ersetzen keine Steuerberatung, die auf individuelle Sonderfälle und Rahmenbedingungen eingehen kann. Sie dienen lediglich der Veranschaulichung und Allgemeininformation.

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Über die Autorin Claudia Lindenberg

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Sie hat Volkswirtschaftslehre in Kiel und Hamburg studiert und 1998 bis 1999 ein Volontariat bei einem Wirtschaftsmagazin absolviert. Es folgten rund 15 Jahre als fest angestellte Redakteurin. Mittlerweile ist sie als freie Finanzjournalistin für verschiedene Auftraggeber tätig. Wie funktionieren Investmentfonds? Nachhaltigkeit und Geldanlage – was ist dabei zu beachten? Was zeichnet eine gut durchdachte Baufinanzierung aus? Solche Fragestellungen sowie weitere Verbraucherthemen wie zum Beispiel „Erben und Immobilien“ bearbeitet sie seit mehr als 20 Jahren anschaulich und auch für Laien gut verständlich auf – nachzulesen unter anderem beim Magazin „Verbraucherblick“ und seit Anfang 2019 auch bei Biallo.

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