Was ist ein Direktinvestment?
Beim sogenannten Direktinvestment erwerben Sie das Eigentum oder Miteigentum an einem Objekt, ohne dass Sie ein Wertpapier oder einen Fondsanteil kaufen müssen. Hierbei wird zwischen Ihnen und dem Verkäufer ein Vertrag abgeschlossen, der alle wichtigen Details wie Kaufpreis, Erlöse, Rückkauf-Prozedere oder Laufzeit beinhaltet. Nach dem Erwerb werden die Anlageobjekte gleich wieder an den Verkäufer zurückvermietet oder verpachtet.
Dabei variieren die Sachwertanlagen - je nachdem, worin Sie gern investieren möchten. Immobilien, Eisenbahnwagons, Lokomotiven, Solaranlagen, Windräder, Bäume oder auch Nutztiere sind mögliche Anlagen. Für die jeweilige Kapitalanlage wird eine Laufzeit festgelegt. Alle Erlöse, die in dieser Laufzeit erzielt werden (beispielsweise Pacht, Mietzinsen, Ernteerlöse) fließen auf Ihr Konto. Nach Ablauf des Vertrags kauft Ihnen der ehemalige Verkäufer den Gegenstand in der Regel wieder ab. Der Verkaufserlös wird Ihnen gutgeschrieben.
Neben dem Kaufvertrag schließen Sie beim Direktinvestment meist zusätzlich einen Dienstleistungsvertrag ab, der die Wartung der Sachanlage und den bestmöglichen Miet- oder Ernteertrag zusichert. Mögliche Zusatzkosten werden Ihrem Erlös abgezogen.
Für wen sind Direktinvestments geeignet?
Sowohl die Bafin, Verbraucherschützer als auch Anlegerschützer warnen vor den Risiken, welche Direktinvestments für Sie bereithalten. Grundsätzlich kommt diese Anlageform nur für risikobereite, vermögende Anleger zur Diversifikation infrage. Kleinanleger sollten lieber die Finger von dieser Art Investition lassen.
Fakt ist, dass Sie sich mit Direktinvestments auskennen sollten. Neben dem nötigen Kleingeld sollten Sie also geübter Anleger sein. Denn nur so können Sie die Risiken und Chancen einer solchen Anlage richtig einschätzen. Vor allem ist es wichtig, dass Sie sich in dem Bereich auskennen, in den Sie investieren möchten. Lassen Sie beispielsweise die Finger von Edelhölzern, wenn Sie davon keine Ahnung haben.
Da es sich beim Direct Investing um eine langfristige Bindung handelt, müssen Sie sich dem unternehmerischen Risiko bewusst sein. Können Sie Verluste verkraften?
Wenn Sie lieber kurzfristig und ohne hohes Risiko investieren möchten, sollten Sie sich für eine andere Anlagenform entscheiden. Direktinvestments sind in diesem Fall nichts für Sie.
Unterliegen Direktinvestments der staatlichen Aufsicht?
Die Anbieter von Direktinvestments müssen bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein Prospekt vorlegen. Erst wenn die BaFin das Prospekt gebilligt hat, darf das Verkaufsprospekt veröffentlicht werden. Zusätzlich muss ein Vermögensanlagen-Informationsblatt bei der BaFin hinterlegt sein. Dieses beinhaltet detaillierte Angaben zur Anlage, damit sich Investoren ein Bild über Risiken, mögliche Erträge und Kosten machen können. Dieses sollten Sie vor Ihrer Anlage genauestens studieren, um herauszufinden, ob das Investment zu Ihrem Risikoprofil passt.
Die BaFin wiederum prüft das Verkaufsprospekt nur formal. Es muss alle Mindestangaben enthalten und frei von Widersprüchen sein. Letztendlich bedeutet das, dass die BaFin keine inhaltliche Prüfung der Verkaufsprospekte vornimmt.
Demzufolge werden folgende Punkte nicht geprüft:
- Richtigkeit der Angaben im Prospekt
- wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts
- Aussagen zu Seriosität und Bonität von Anbietern, Emittenten, Initiatoren und Geschäftsleitern
Die Direktinvestments stehen also nicht unter der staatlichen Aufsicht der BaFin und müssen nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Sie befinden sich im sogenannten Grauen Kapitalmarkt.
Gibt es gesetzliche Regelungen für Direktinvestments?
Im Jahr 2015 trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Die Gesellschaften müssen nun darauf hinweisen, dass Sie bei dieser Anlagenform möglicherweise Ihr gesamtes Geld verlieren können. Leider werden diese Informationen oft in komplizierten Passagen versteckt oder sehr kleine Schrift genutzt. Gerade für ungeübte Anleger ist der Hinweis allerdings elementar wichtig.
Anfang 2018 führte die Bundesregierung weitere Regulierungen ein. Das Vermögensanlagengesetz verpflichtet die Anbieter von Direktinvestments dazu, die Verkaufsprospekte nach festen Regeln zu erstellen. Unter anderem muss das Prospekt Warnungen vor potenziellen Risiken enthalten. Außerdem müssen Ihnen die Anbieter den Rückkauf vertraglich zusichern.
Dennoch gibt es noch Schlupflöcher. Denn Genossenschaften betrifft das Vermögensanlagengesetz nicht - selbst wenn sie diese Geldanlagen anbieten. Sie müssen kein Verkaufsprospekt erstellen und auch nicht vor dem Komplettverlust des eingesetzten Kapitals warnen.