





Auf einen Blick
Von Italien ist es nur ein kleiner Sprung auf die andere Seite der Adria nach Kroatien. Das Land ist dank seiner Traumküste und über Tausend Inseln bei Urlaubern überaus beliebt. Urlaub ist die eine Sache, aber wie sieht es mit einer Festgeldanlage im Balkanstaat aus? Wie sicher ist das Ersparte bei einer kroatischen Bank?
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Wie in allen EU-Ländern sind auch in Kroatien Einlagen bis 100.000 Euro je Bank und Kunde über einen nationalen Sicherungsfonds geschützt. Es ist schwer einzuschätzen, wie zuverlässig die nationale Einlagensicherung im Falle einer Finanzkrise tatsächlich wäre. Einen guten Hinweis hierauf gibt das Länderrating: Alle drei renommierten US-Ratingagenturen haben ihre Ratings für Kroatien in den vergangenen Jahren angehoben. So stufen Standard & Poor's (S&P) sowie Fitch den Balkanstaat mit "A-" ein, Moody's mit "A3", was einem moderaten bis geringen Risiko für Anlagen in dem Land entspricht. Im europäischen Vergleich gehört Kroatien aber noch zu den eher schlecht bewerteten Ländern (siehe: Länderrating).
Kroatien zählt zu den jüngsten EU-Mitgliedsstaaten und ist seit 2023 auch Teil der Währungsunion. Wirtschaftlich und bei der Haushaltspolitik hat das Land in den vergangenen Jahren einige Fortschritte gemacht. So ist etwa die relative Staatsverschuldung gesunken und das Wirtschaftswachstum ist im europäischen Vergleich hoch. Allerdings bleibt das Wohlstandsniveau im europäischen Vergleich noch immer niedrig und die Korruption eher hoch.
Das Land ist also auf einem guten Weg, wie nicht zuletzt die zunehmend besseren Ratings der drei großen US-Agenturen bescheinigen. Trotzdem dürfte es noch lange dauern, bis Kroatien zu den Durchschnittswerten der Europäischen Union aufschließt.
Generell zählen die nördlichen Balkanstaaten Kroatien und Slowenien zu den erfolgreichsten und attraktivsten Standorten des ehemaligen Jugoslawiens, was sich insbesondere im Zuzug internationaler – auch deutscher – Unternehmen sowie einer traditionell engen Verbindung zu Österreich zeigt.
Sparguthaben sind innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu einer maximalen Anlagesumme von 100.000 Euro je Kontoinhaber und Bank gesetzlich geschützt, so will es die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung aus dem Jahr 2014. Entsprechend den EU-Regeln verpflichtet sich Kroatien dazu, Anlegerinnen und Anleger im Falle einer Bankenpleite innerhalb von sieben Arbeitstagen zu entschädigen. Zuständig für den Anlegerschutz ist die Kroatische Agentur für Einlagensicherung.
Sobald die kroatische Zentralbank die Zahlungsunfähigkeit eines Instituts festgestellt hat, beginnt die Agentur damit, das Entschädigungsverfahren aufzusetzen und alle für das Verfahren wichtigen Informationen öffentlich bereitzustellen. Als geschädigter Anleger haben Sie laut der Agentur anschließend 36 Monate Zeit, um in das Verfahren einzuwilligen und Ihr Geld damit zurückzubekommen. Ausgenommen von dieser Frist wären Sie nur im Falle juristischer Verfahren, die Sie an der Einwilligung hindern.
Die für Festgeld und Tagesgeld relevante kroatische Quellensteuer liegt bei zwölf Prozent. Mit dem Wohnsitznachweis in der Bundesrepublik Deutschland kann der Steuersatz in Kroatien allerdings auf null reduziert werden.
Trotzdem fällt natürlich die 25-prozentige Abgeltungsteuer in Deutschland an, zu der noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer berechnet werden muss. Allerdings existiert zwischen beiden Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen, sodass die Steuersätze miteinander verrechnet werden können.
Da kroatische Banken deutsche Steuern nicht automatisch an das Finanzamt weiterleiten, müssen Sie dortige Zinsen selbstständig in Ihrer Steuererklärung angeben (Anlage KAP).
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber: Quellensteuer im Ausland.
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