Wie geht die Bank mit großen Überweisungen um?
Ob eine Überweisung im dreistelligen oder erst im vier- oder fünfstelligen Bereich als hoch bezeichnet werden kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Doch es gibt je – nach Art des Geldtransfers – bestimmte Limits, die je nach Bank festgelegt werden können. So sollten Sie unter anderem darauf achten, ob Sie mit Ihrer Bank ein maximales tägliches Überweisungsvolumen vereinbart haben. Zudem ist es ebenfalls sinnvoll, dass Sie ein Onlinebanking-Limit einrichten. Auf Wunsch und bei Bedarf können Sie diese Höchstgrenzen für eine bestimmte Zeit aufheben oder ändern. Hierzu genügt im Normalfall eine entsprechende Anfrage über Ihr Onlinebanking oder ein Telefonat mit Ihrer Bankfiliale.
Ein Beispiel: Im Onlinebanking des DKB Girokontos kann das voreingestellte Überweisungslimit jederzeit mit der Eingabe des gewünschten Betrags geändert werden. Hierbei können Sie jede Summe zwischen null Euro und "unbegrenzt" wählen und auch entscheiden, ob diese Änderung dauerhaft oder nur für einen Bankarbeitstag erfolgen soll.
Nun ist es aber auch bei vielen Banken nur möglich, bis zu einem bestimmten Betrag das Limit online zu ändern. In diesem Fall sollten Sie bei großen Überweisungen rechtzeitig mit Ihrer Bank oder Sparkasse Rücksprache halten. Oder Sie entscheiden sich, den Betrag in mehrere kleinere Überweisungen zu stückeln.
Meldet die Bank größere Geldeingänge automatisch dem Finanzamt?
Nein, Ihre Bank meldet keine größeren Geldbeträge automatisch dem Finanzamt. Nur bei Unregelmäßigkeiten oder verdächtigen Aktivitäten haben staatliche Behörden, wie das Finanzamt, das Recht, einen Kontenabruf zu starten. Hierdurch werden dem Finanzamt jedoch keine Kontostände und -transaktionen übermittelt, sondern lediglich, bei welchen Kreditinstituten Konten, Depots, Schließfächer oder Verfügungsberechtigungen bestehen.
Bestehen allerdings konkrete Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, muss Ihre Bank den Zahlungsvorgang unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) melden – unabhängig von der Höhe des Betrags.
Welche Regeln des Geldwäschegesetzes greifen beim Barzahlungsverkehr?
Kriminelle nutzen vor allem Bargeldeinkäufe, um illegal erwirtschaftete Einnahmen in den Finanzkreislauf zu bringen. In der sogenannten Platzierungsphase, der ersten Stufe der Geldwäsche, wird das illegale Geld erstmals in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust.
In Deutschland gibt es aktuell noch keine flächendeckende Obergrenze fürs Bezahlen mit Bargeld, die im Geldwäschegesetz (GWG) geregelt ist. Lediglich die Vorlage eines Ausweises ist bei Barzahlungen von über 10.000 Euro erforderlich. Dies ist besonders oft beim Autokauf der Fall.
Auch einige europäische Länder haben solche Grenzen bereits vor Jahren eingeführt: In Frankreich liegt die Obergrenze für Bargeschäfte bei nur 1.000 Euro, in Griechenland sogar bei lediglich 500 Euro. Belgien erlaubt Barzahlungen bis zu 3.000 Euro, während Dänemark bis zu 20.000 Kronen (etwa 2.700 Euro) erlaubt.
Welche Regeln werden sich bis 2027 beim Geldwäschegesetz ändern
Mitte Januar 2024 hat die Europäische Union eine Obergrenze für Bargeldkäufe festgelegt, die bei 10.000 Euro liegt. Barzahlungen beim Händler darüber hinaus sind nicht mehr erlaubt. Damit entsteht ein Standard innerhalb der EU. Die neuen Regeln gelten jedoch frühestens ab dem Jahr 2027, da sie erst nach der förmlichen Annahme durch den EU-Rat und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Bis dahin bleiben nationale Regelungen maßgeblich.
Von der neuen Bargeldobergrenze ausgenommen sind jedoch Privatverkäufe wie etwa beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson. Diese Transaktionen bleiben auch über 10.000 Euro hinaus erlaubt. Zusätzlich erhalten die EU-Mitgliedstaaten aber die Möglichkeit, freiwillig eine niedrigere Höchstgrenze oder sogar noch strengere Obergrenzen auf nationaler Ebene festzulegen. Neu ist allerdings, dass bei Barzahlungen ab 3.000 Euro künftig die Daten der Käuferinnen und Käufer erfasst werden müssen, damit die Behörden bei Bedarf Rückverfolgungen durchführen können.
Welche Regelungen und Grenzen gibt es bei Überweisungen ins Ausland?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine Grenzen für SEPA-Überweisungen ins In- und Ausland. Das heißt, dass sie jeden beliebigen Betrag überweisen können. Dennoch sollten Sie sowohl die bereits beschriebenen eventuelle Grenzen in Ihrem Onlinebanking beachten und an die sogenannte AWV-Meldepflicht denken.
Meldepflicht für Überweisungen ins Ausland
Wichtig ist auch, dass Sie bei einer Geldüberweisung ins Ausland an die sogenannte AWV-Meldepflicht denken. In Deutschland sind Zahlungen aus dem Ausland sowie Überweisungen in das Ausland ab 50.000 Euro der Deutschen Bundesbank zu melden (Paragraf 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV)). Diese Meldepflicht gilt auch für Überweisungen auf ein anderes Auslandskonto.
Von Ihrem Institut werden Sie auf die Meldepflicht meist über den Kontoauszug hingewiesen. Zum Melden von Auslandsüberweisungen hat die Bundesbank für Privatpersonen eine gebührenfreie telefonische Service-Hotline eingerichtet: (0800) 1234-111. Unternehmen können sich auf dem Online-Meldeportal (= Allgemeines Meldeportal Statistik (AMS)) registrieren und hierüber ihre Zahlungsmeldungen einreichen.
Regelungen und Kosten für die Überweisung außerhalb der SEPA Staaten
Überweisen Verbraucherinnen und Verbraucher Geld auf ein Konto außerhalb der EU beziehungsweise des SEPA-Raums, kann das in vielen Fällen ganz schön teuer werden. Hiesige Banken verlangen teilweise Entgelte in Höhe von bis zu zehn Prozent der Überweisungssumme, womit Verbraucher für eine 1.000-Euro-Überweisung nach Übersee mit Gebühren von bis zu 100 Euro rechnen müssten. In unserem Ratgeber haben wir Ihnen alle wesentlichen Informationen zum Thema Auslandsüberweisung sowie die Kosten traditioneller Banken und Spezialanbieter zusammengefasst.