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Auf einen Blick
Ein Zahlendreher in der IBAN, den Empfängernamen nicht richtig geschrieben oder die falsche Überweisungssumme eingegeben: Bei der Durchführung einer Überweisung passieren einem schnell mal Fehler. Doch eine fehlerhafte Überweisung lässt sich im Gegensatz zu einer Kontobelastung durch eine Lastschrift, dessen Rückgabe innerhalb von acht Wochen problemlos möglich ist, meist nicht zurückholen.
Haben Sie Geld auf ein falsches Konto überwiesen oder eine doppelte Überweisung getätigt, ist schnelles Handeln gefragt. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie eine Überweisung zurückholen können und welche Schritte bei einem Betrugsverdacht zu unternehmen sind.
Ob Sie eine selbst getätigte, fehlerhafte Überweisung zurückholen können, hängt im Wesentlichen davon ab, ob bereits eine Belastung Ihres Kontos stattgefunden hat. Vergewissern Sie sich vor einer Beanstandung bei Ihrem Kreditinstitut zusätzlich nochmal gründlich darüber, ob Sie tatsächlich einen Fehler bei der Überweisung begangen haben.
Die häufigsten Gründe für eine falsche Überweisung sind:
Bei der Eingabe der 22-Zeichen ist schnell mal ein Tippfehler passiert. Hier sollten Sie aber unbedingt genau darauf achten, dass der Code korrekt ist, damit die Überweisung auch tatsächlich beim gewünschten Empfänger ankommt und nicht auf einem falschen Girokonto landet. Außerdem sollten Sie sofort Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen, wenn Sie einen Tippfehler feststellen. In einigen Fällen haben Sie aber Glück, weil Ihr Onlinebanking oder das Buchungssystem der Bank den Fehler erkennt und die IBAN gar nicht existiert.
Solche Fehler haben meist keine größeren Auswirkungen, außer dass zum Beispiel bei der Zahlung einer Bestellung der Empfänger Ihre Zahlung nicht sofort dem richtigen Bestellzugang zuordnen kann. Unter Umständen dauert dann die Abwicklung eines Bestellvorgangs etwas länger. Fehler beim Empfängernamen haben meist keine Auswirkungen, denn die Bank achtet heute eigentlich gar nicht mehr auf den Namen, sondern nur noch auf die IBAN.
Haben Sie bei einer Überweisung einen falschen Geldbetrag angegeben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Bank in Verbindung setzen, damit schnell gehandelt werden kann. Überweisen Sie in keinem Fall vor der Klärung des Sachverhaltes eine weitere Zahlung.
Wenn Sie zweimal kurz hintereinander den identischen Betrag an denselben Empfänger unter einheitlichem Verwendungszweck überwiesen haben, fällt dies in der Regel dem Buchungssystem des Kreditinstitutes auf und Sie werden informiert.
Fehlende Kontodeckung, beim Geldabheben die Scheine im Automat vergessen – es gibt so einige Fehler, die Kunden bei Ihren Bankgeschäften machen können. Welche das sind und wie und wo Sie in solchen Situationen Hilfe bekommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Bankgeschäfte: Wenn Bankkunden Fehler machen.
Wenn die Überweisung noch nicht Ihrem Konto belastet wurde, können Sie bei Ihrer Bank einen Überweisungsrückruf in Auftrag geben. Nutzen Sie bei Bedarf einen Musterbrief für die Rückforderung einer falschen Überweisung. Außerdem sollten Sie schnell sein, da Überweisungen gemäß gesetzlicher Ausführungsfristen von der Bank bearbeitet werden müssen. Im Onlinebanking aufgegebene Überweisungen kommen nach einem Bankarbeitstag und beleghafte Überweisungen nach zwei Bankarbeitstagen beim Empfänger an. Sollten Sie Ihre fehlerhafte Überweisung in einen Überweisungskasten geworfen haben, besteht eventuell die Möglichkeit, dass sich diese noch im Briefkasten oder der Geschäftsstelle befindet. Hier helfen in der Regel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank entgeltfrei weiter und vernichten den fehlerhaften Überweisungsbeleg.
Der Service des Überweisungsrückrufes ist bei den meisten Banken mit Kosten verbunden. Folgende Gebühren fallen bei den unterschiedlichen Anbietern aus unserem Girokonto-Vergleich an, wenn Sie eine Überweisung zurückziehen wollen:
In diesem Fall verhält es sich wie bei einer Bargeldzahlung. Wenn Sie jemandem Bargeld geben, kann nur diese Person Ihnen auch wieder das Bargeld zurückgeben. Dies bedeutet im Falle einer Fehlüberweisung, dass Sie zwar Ihre Bank mit einer Nachforschung beauftragen können, jedoch der Zahlungsempfänger eine Rückbuchung genehmigen muss. Reagiert der Zahlungsempfänger nicht, bleibt Ihnen als Geschädigtem nur der Weg zum Rechtsanwalt. Schließlich hat der Unbekannte das Geld zu Unrecht erhalten und gilt juristisch gesehen als "ungerechtfertigt bereichert".
Problematisch wird es allerdings, wenn Sie als geschädigter Bankkunde Namen und Adresse des Empfängers nicht ausfindig machen können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten Sie auch keine Kontaktdaten des Zahlungsempfängers von Ihrem Kreditinstitut. Dann ist auch die Hilfe durch einen Rechtsanwalt nicht möglich. Im schlimmsten Fall müssen Sie das Geld abschreiben.
Bei geringen Geldbeträgen kann es vorkommen, dass Kontoinhaber den Zahlungseingang aufgrund einer Vielzahl von Transaktionen gar nicht bemerken. Wird das Geld dann unabsichtlich ausgegeben, ist das in der Regel nicht strafbar. Das heißt aber nicht, dass man den Betrag nicht zurückzahlen muss, falls sich der Geschädigte oder die Bank im Nachhinein meldet. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sich niemand für die Gutschrift interessiert. Nach drei Jahren ist die Möglichkeit der Rückforderung verjährt.
Riskant ist es, in Fakeshops die Zahlungsweise Vorkasse per Überweisung auszuwählen. Doch bei zahlreichen unseriösen Onlineshops müssen Sie auf diese Art bezahlen. Und ist der Betrag erst einmal überwiesen, können Sie die Überweisung nicht so leicht wieder zurückholen – nur wenige Tage haben Sie noch eine Chance dazu. Daher halten Fakeshop-Besitzer Kundinnen und Kunden gezielt hin. Zudem ist der genannte Name des Kontoinhabers hier meist keine Hilfe, denn Fakeshops eröffnen die Konten auf den Namen von Dritten, die in der Regel gar nicht wissen, dass sie ein Konto bei der jeweiligen Bank besitzen.
Dennoch – mit ein bisschen Glück, kommen Sie wieder an Ihr Geld:
Hinweis: Fallen von Betrügern lauern quasi überall. Neben der Abzocke am Telefon werden Sie auch per Phishing-Mails und Spam-SMS übers Ohr gehauen. Im Internet stoßen Sie beim Onlineshopping auf Fakeshops aber auch auf unseriöse Trading-Anbieter.
Im Gegensatz zu einer Überweisung, kann eine fehlerhafte Lastschrift in der Regel problemlos zurückgeholt werden. Begründet ist dies dadurch, dass es sich bei einer Lastschrift um eine vom Zahlungsempfänger angestoßene Transaktion handelt, zu der Sie mittels eines SEPA-Mandates im Vorfeld Ihre Zustimmung gegeben haben.
Für autorisierte Lastschriften haben Sie daher acht Wochen für die Rückbuchung Zeit, bei nichtautorisierten Abbuchungen sind es sogar 13 Monate. Weitere Informationen finden Sie in Unserem Ratgeber zum Thema Lastschrift widerrufen & SEPA-Mandat kündigen.
Was tun, wenn sich der eigene Kontostand über Nacht erhöht hat und man den Absender der Gutschrift nicht kennt? Zwei Möglichkeiten besitzen ungerechtfertigte Empfänger einer Überweisung:
Der fälschlicherweise Begünstigte muss das Geld wieder herausrücken, so fordert es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Absender des Geldes hat nämlich einen Herausgabeanspruch (Paragraph 812 BGB). Wörtlich heißt es dort: "Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet."
Zwar berufen sich im Fall einer Falschüberweisung die glücklichen Empfänger häufig auf die Regelung der "Entreicherung". Dies ist möglich, zum Beispiel wenn der Kontoinhaber gar nicht mitbekommen hat, dass sein Konto aus Versehen einen zu hohen Kontostand aufweist und er das Geld bereits ausgegeben hat. Die Gerichte erlauben den Tatbestand der "Entreicherung" aber nur in seltenen Fällen.
In einem Urteil des Celler Oberlandesgerichts (Az. 3 U 11/05) warfen die Richter im zu entscheidenden Fall dem Kontobesitzer vor, er habe seine Kontoauszüge nicht regelmäßig geprüft, wozu er als Girokontobesitzer aber verpflichtet sei. Bei genauer Prüfung wäre die Falschüberweisung ansonsten ganz sicher aufgefallen. Der Mann musste die unberechtigt erhaltenen 5.000 Euro erstatten, obwohl er sie bereits ausgegeben hatte.