Die sogenannte Tokenisierung ist dank der Blockchain-Technologie möglich und schafft in Verbindung mit weiteren Anwendungen der Blockchain neue Wirtschaftssysteme und Geschäftsmodelle, denen sich Unternehmen wie Exporo, Timeless oder FINEXITY bedienen.
Mit der Tokenisierung kann nahezu jeder Vermögenswert digitalisiert und verschiedensten Nutzerinnen und Nutzern zugänglich gemacht werden. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Tokenisierung in ihren Grundzügen vor.
Was versteht man unter einer Tokenisierung?
Die Tokenisierung beschreibt die Digitalisierung von Vermögenswerten inklusive aller bestehenden Merkmale. Folglich kann durch die Tokenisierung ein Vermögenswert in mehrere Anteile (sogenannte Token) zerlegt werden. Diese Token repräsentieren das anteilige Eigentum an dem digitalisierten Vermögenswert samt bestehender Rechte und Pflichten.
Technisch wird das ganze mit der Blockchain-Technologie abgebildet, da diese digitalen Register transparent, sicher und rückwirkend unveränderlich sind. Außerdem bestehen durch die Tokenisierung von Vermögenswerten in Verbindung mit intelligenten Verträgen (sogenannten Smart Contracts) sämtliche Automatisierungsmöglichkeiten, die sich im weiteren Verlauf kostenreduzierend und effizienzsteigernd auswirken.
Was kann tokenisiert werden?
Das Potenzial der Tokenisierung von Vermögenswerten ist theoretisch unbegrenzt, da nahezu jeder reale Vermögenswert auf die Blockchain gebracht werden kann und somit die Investition in illiquide Vermögenswerte für eine Vielzahl von Anlegerinnen und Anleger ermöglicht wird. Einige davon sind:
- Immobilien
- Rohstoffe
- Aktien
- Kunstwerke
- Eigentumsanteile an privaten Unternehmen
- Oldtimer
- Rennpferde
- Uhren
- etc.
Gelten Token als Wertpapiere nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)?
Bisher galten klassische Vermögensanlagen nicht als Wertpapiere nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Das liegt daran, dass Wertpapiere gewisse Anforderungen bezüglich der Übertragbarkeit und des Handels erfüllen müssen. Durch die Tokenisierung ändert sich dieser Sachverhalt jedoch grundlegend.
Klassische Vermögensanlagen werden durch die Tokenisierung digitalisiert und die daraus entstehenden Anteile (Token) sind ähnlich wie „normale“ Wertpapiere übertrag- und handelbar. Folglich definiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Token als Wertpapiere nach dem WpHG, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Übertragbarkeit: Die Token müssen unverändert an eine andere Person übertragen werden können.
- Handelbarkeit: Die Token müssen hinreichend standardisiert und gleichartig ausgestattet sein, damit eine Bestimmung nach Art und Zahl und somit ein Handel möglich ist. Da der Begriff des Finanzmarktes nach europäischem Recht nicht stark eingegrenzt ist, gelten Kryptohandelsplattformen als ein Finanzmarkt und somit als Handelsplatz.
- Ausstattung mit wertpapierähnlichen Rechten: Die Token müssen entweder ein aktienähnliches oder ein anderes vermögensmäßiges schuldrechtliches Recht verbriefen.
Im März 2019 hat die Bafin das erste Wertpapierprospekt zu einem tokenisierten Vermögenswert genehmigt – und zwar ein sogenanntes Security Token Offering (STO) der Bitbond Finance GmbH mit Sitz in Berlin. Realisiert wurde der Bitbond-STO auf der Stellar-Blockchain. Dabei handelte es sich um eine Namensschuldverschreibung, die eigentlich als Vermögensanlage konzipiert war, aber durch die Tokenisierung die Anforderungen eines Wertpapiers erfüllt hat. Sofern ein Token mittels eines Wertpapierprospektes herausgegeben wird, definiert man diesen als Security Token.
Security Token gelten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zwar als Wertpapiere, jedoch aufgrund der fehlende urkundliche Verbriefung nicht nach dem Depotgesetz. Deshalb findet die Verwahrung von tokenisierten Vermögenswerten nicht in einem klassischen Depot statt. Die Verwahrung wird durch Kryptoverwahrdienstleister wie beispielsweise Tangany durchgeführt. Tangany ist ein deutsches Unternehmen und seit Mitte 2021 der Kryptoverwahrer von Crowdinvesting-Spezialist Exporo. Bei Exporo können Anlegerinnen und Anleger tokenbasierten Anleihen und somit Ansprüche an Immobilien erwerben.