
Die Maklergebühr beim Immobilienerwerb soll künftig – wie es im Mietrecht schon seit 2015 Fall ist – der Auftraggeber bezahlen. Zumindest wenn es nach Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) geht. "Ich werde dafür sorgen, dass dieses Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf rasch eingeführt wird", erklärte die Sozialdemokratin gegenüber der Rheinischen Post.
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Das sogenannte Bestellerprinzip sieht vor, dass die Person, die den Makler engagiert, auch die Kosten dafür übernehmen muss. Ganz nach dem marktwirtschaftlichen Prinzip: Wer bestellt, der zahlt. Eine Praxis, die schon seit 2015 für Mietobjekte gilt.
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Mit der Ausweitung des Besteller-Prinzips erhofft sich Barley eine Entlastung für Immobilienkäufer. "Maklergebühren lassen die Kosten beim Wohnungs- oder Hauskauf explodieren", so die Ministerin weiter. Wann allerdings das Besteller-Prinzip genau reformiert werden soll, bleibt unklar.
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Die Makler dürfte der Vorstoß der Justizministerin alles andere als gefallen. Bereits im August dieses Jahres kritisierte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick das Bestellerprinzip gegenüber der Haufe-Media-Gruppe scharf: "Das Bestellerprinzip würde Immobilienkäufer nicht entlasten, sondern im Gegenteil stärker belasten." Vielmehr müsse eine Reform der Grunderwerbsteuer her.
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kps
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