





Auf einen Blick
Der Juli hat allerhand Neuerungen für Verbraucher im Gepäck. Vor allem Familien, Rentner und Geringverdiener profitieren von den jüngsten Gesetzesänderungen und Neuregelungen.
So steigt ab 1. Juli zum Beispiel das Kindergeld um rund fünf Prozent und parallel dazu tritt die erste Stufe der Reform des Kinderzuschlags in Kraft. Zudem erhöhen sich die Renten und für Geringverdiener winken bei den Sozialabgaben geringere Beträge.
Hinzu kommen außerdem neue Pfändungsfreibeträge für Schuldner sowie neue Regeln für den Wertpapierhandel. Denn ab 21. Juli geht die EU-Prospektverordnung in nationales Recht über.
Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe des Familienentlastungsgesetzes um zehn Euro im Monat. Das heißt: Für das erste und zweite Kind gibt es 204 Euro sowie 210 Euro pro Monat für das dritte Kind. Für jedes weitere Kind zahlt die Familienkasse 235 Euro.
Weiterhin sollen vor allem Familien mit kleinen Einkommen sowie Alleinerziehende stärker unterstützt werden. Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz umfasst daher unter anderem die Reform des Kinderzuschlags, welche im ersten Schritt ab sofort umgesetzt wird. Hierüber wird die Geldleistung auf maximal 185 Euro pro Kind und Monat (bisher: 170 Euro) erhöht, zudem der Personenkreis der Berechtigten erweitert.
Darüber hinaus steigt auch der Grundfreibetrag für Erwachsene auf 9.168 Euro, ab 2020 werden es 9.408 Euro sein. Auf diesen Teil des Haushaltseinkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
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Es gibt gute Gründe, die Altersbezüge für Rentnerinnen und Rentner anzuheben. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich positiv und die Gehälter stiegen 2018 in Westdeutschland im Vergleich zu 2017 um 2,39 Prozent, im Osten um 2,99 Prozent.
Dieser Trend macht sich ab sofort auch bei der Rente bemerkbar. Somit beträgt künftig die Standardrente in den alten Bundesländern 1.487,18 Euro (45,83 Euro mehr als im Vorjahr) und in Ostdeutschland 1.435,05 Euro (54 Euro mehr als im Vorjahr).
Entlastet werden ab sofort auch Geringverdiener. Midijobber mit einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro zahlen künftig geringere Sozialbeiträge, was sich allerdings nicht auf die Rentenansprüche auswirkt.
Ab 21. Juli 2019 gilt die neue EU-Prospektverordnung (Prospekt-VO), die bereits am 20. Juli 2017 in Kraft getreten ist und jetzt in nationales Recht übergeht. Diese Verordnung soll dafür sorgen, dass Wertpapierprospekte für Anleger einfacher und verbraucherfreundlicher gestaltet werden.
Nach Aussage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sollen mit der Prospekt-VO zielgenaue und kompakte Informationen in kürzeren Prospektzusammenfassungen den Anlegerschutz verbessern. Dadurch soll es für Anleger leichter werden, fundierte Anlageentscheidungen zu treffen. Außerdem soll mit dieser Verordnung Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.
Zum 1. Juli 2019 erfolgte auch die Anpassung der sogenannten Pfändungstabelle, welche vom Bundesjustizministerium veröffentlicht wurde. Folglich können Schuldner mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Betrag steigt von bisher 1.133,80 Euro auf 1.178,59 Euro für Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtung.
Jedoch erhöht sich dieser, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für den ersten Unterhaltsberechtigten um monatlich 443,57 Euro (426,71 Euro) und für jeden weiteren um je 247,12 Euro (237,73 Euro).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verkündet über seine eigene Webseite eine neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus). So ist ab sofort ein akustisches Warnsystem (AVAS) pauschal mit 100 Euro förderfähig.
AVAS steht für "Acoustic Vehicle Alerting System" und durch den Einbau eines solchen Warngeräuschgenerators sollen die von Elektrofahrzeugen ausgehenden Gefahren für beispielsweise blinde Verkehrsteilnehmer, die auf akustische Signale angewiesen sind, kompensiert werden.