Der Equal Pay Day rückt jedes Jahr die Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern in den Fokus. Doch 2025 steht eine bedeutende Veränderung bevor: Unternehmen müssen sich auf die verschärften Vorgaben der EU-Lohntransparenzrichtlinie vorbereiten. Diese soll mehr Transparenz schaffen und Arbeitnehmerinnen bessere Möglichkeiten geben, unfaire Gehaltsunterschiede aufzudecken. Doch was genau ändert sich – und was bedeutet das für Beschäftigte in Deutschland? 

Mehr Transparenz bei Gehältern 

Bereits 2023 wurde die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz verabschiedet. Bis spätestens Juni 2026 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Doch viele Unternehmen müssen schon 2025 erste Maßnahmen ergreifen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen. Eine zentrale Neuerung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten künftig ein Recht auf offenere Gehaltsstrukturen. Unternehmen müssen klare Kriterien für Lohn- und Gehaltsentwicklungen festlegen und diese offenlegen. Zudem sollen Beschäftigte das Recht bekommen, Informationen über die durchschnittlichen Gehälter für vergleichbare Tätigkeiten einzusehen.

Berichtspflicht für größere Unternehmen 

Primär betroffen sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Sie müssen regelmäßig Berichte über die Geschlechterverteilung bei Gehältern veröffentlichen. Stellt sich heraus, dass der Gender Pay Gap mehr als fünf Prozent beträgt, sind sie verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen und die Lohnunterschiede zu begründen oder zu korrigieren. Kleinere Unternehmen mit 100 bis 249 Beschäftigten müssen spätestens 2031 vergleichbare Berichte vorlegen

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Abgrenzung zum deutschen Entgelttransparenzgesetz 

Bereits seit 2017 gibt es in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), das Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden einen individuellen Auskunftsanspruch über vergleichbare Gehälter von Kolleginnen und Kollegen gewährt. Allerdings müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Information aktiv einfordern. 

Die neue EU-Lohntransparenzrichtlinie geht in mehreren Punkten über das bestehende deutsche Gesetz hinaus: 

  • Automatische Berichtspflicht: Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen regelmäßig Berichte über Gehaltsunterschiede veröffentlichen, ohne dass Beschäftigte eine Anfrage stellen müssen. 
  • Verpflichtung zur Lohnkorrektur: Bei einem Gender Pay Gap von über fünf Prozent, der nicht objektiv gerechtfertigt ist, müssen Unternehmen Maßnahmen zur Schließung der Lohnlücke ergreifen. 
  • Erweiterte Auskunftsrechte: Beschäftigte haben ein klares Recht, Informationen über Durchschnittsgehälter für gleichwertige Tätigkeiten zu erhalten. 
  • Sanktionen: Es sollen klare Strafen für Unternehmen eingeführt werden, die gegen die Transparenzpflichten verstoßen. 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt 

Für Arbeitnehmerinnen könnten sich durch die neuen Regelungen Vorteile ergeben: Lohndiskriminierung kann schneller aufgedeckt und angefochten werden. Zudem stärkt die Richtlinie das Recht auf Entschädigung bei ungerechtfertigter Gehaltsdifferenz. 

Kritiker warnen jedoch vor einem erhöhten bürokratischen Aufwand für Unternehmen. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe könnten mit der Umsetzung der Transparenzmaßnahmen überfordert sein. Dennoch sehen Arbeitsmarktexperten langfristig positive Effekte: Mehr Transparenz könnte dazu führen, dass Frauen bessere Gehaltsverhandlungen führen und sich die Lohnlücke schrittweise verkleinert. 

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Über die Redakteurin Saskia Weck

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Saskia Weck ist Finanzredakteurin und Finanzanlagenfachfrau. Sie schreibt über die Themen ETFs, Fonds, Aktien, Anleihen, Rente, Altersvorsorge, Karriere sowie Geld und Familie. Sie kommt aus der Female Finance Branche und hat es sich zum Ziel gesetzt, dass sich jede:r unkompliziert Wissen über das Thema Finanzen aneignen kann.

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