Geld vom Staat

BAföG: Warum sich ein Antrag fast immer lohnt

Annette Jäger
Autorin
Veröffentlicht am: 09.07.2025

Auf einen Blick

  • Viele Studierende verschenken Fördergeld, weil sie keinen Antrag stellen.
  • Auch geringe BAföG-Beträge sind eine spürbare Entlastung.
  • Die Rückzahlung ist begrenzt, zinsfrei und sozialverträglich.
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BAföG beantragen lohnt sich

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. BAföG – staatliche Studienförderung in der Kritik
  2. Einkommensgrenzen – warum Sie sie nicht überschätzen sollten
  3. Förderhöhe: So viel BAföG können Sie erhalten
  4. Rückzahlung: Warum viele Sorgen unbegründet sind
  5. Elternunterhalt: Was Sie tun können, wenn dieser ausbleibt
  6. Neu: Studienstarthilfe für einkommensschwache Familien
  7. BAföG-Antrag stellen – so funktioniert es richtig
  8. Checkliste – BAföG-Antrag richtig stellen
  9. FAQ – Häufige Fragen zum BAföG-Antrag

Viele Studierende scheuen sich, BAföG zu beantragen – und verzichten damit möglicherweise auf mehrere Tausend Euro. Zwar erhält nicht jede oder jeder den Höchstsatz, doch auch Teilförderungen sind ein wertvoller Beitrag zur Studienfinanzierung. Zudem erfahren Sie durch den Antrag, welchen Anteil die Eltern zur Finanzierung beitragen müssten.

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BAföG – staatliche Studienförderung in der Kritik

Die staatliche Studienförderung, kurz BAföG, steht immer wieder in der Kritik – vor allem wegen der als zu gering empfundenen Fördersummen. 

Das Urteil des gemeinnützigen Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), das jährlich verschiedene Modelle zur Studienfinanzierung prüft, fällt gar vernichtend aus: „Das BAföG-Konzept ist veraltet und die elterlichen Einkommensgrenzen, die entscheidend sind, ob BAföG gewährt wird oder nicht, sind so gestaltet, dass die staatliche Förderung bei kaum einem Studierenden greift“, sagt Ulrich Müller, Leiter politische Analysen beim CHE. 

Tatsächlich bezogen im Jahr 2023 nur rund 13 Prozent der Studierenden BAföG. Das heißt jedoch nicht, dass 87 Prozent abgelehnt wurden – viele von ihnen haben gar keinen Antrag gestellt.

Einkommensgrenzen – warum Sie sie nicht überschätzen sollten

Fixe Einkommensgrenzen gibt es beim BAföG nicht. Stattdessen werden je nach Lebenslage individuelle Freibeträge vom Elterneinkommen abgezogen. 

„Die Berechnung zur Feststellung der BAföG-Berechtigung ist sehr komplex, weil individuelle Faktoren eine Rolle spielen. So spielt etwa mit hinein, ob die Eltern mehrere Kinder in Ausbildung haben, um welche Art von Ausbildung es sich handelt und ob Studierende bei den Eltern oder auswärts wohnen“, sagt Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks. So sei die Annahme, dass man kein BAföG erhält, weil die Eltern zu viel verdienten, weit verbreitet – aber oft nicht richtig. Ein Antrag lohnt sich fast immer – denn auch eine Teilförderung kann spürbar entlasten.

Förderhöhe: So viel BAföG können Sie erhalten

Die maximale monatliche BAföG-Fördersumme liegt derzeit bei 855 Euro für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen.

Beispiel: Wenn die Eltern verheiratet sind und gemeinsam 4.000 Euro netto verdienen, während zwei jüngere Geschwister noch zur Schule gehen, erhält die Studentin oder der Student den vollen Höchstsatz.
Bei 5.000 Euro Nettoeinkommen der Eltern gibt es noch 395 Euro Förderbetrag, bei 5.500 Euro noch 145 Euro monatlich.

Dieses Ergebnis liefert der BAföG-Rechner des Studierendenwerks Göttingen. Auch bei anderen Fallkonstellationen und Einkommenshöhen kann der Höchstbetrag erreicht werden.

Rückzahlung: Warum viele Sorgen unbegründet sind

Neben der Annahme, nicht zum Kreis der BAföG-Berechtigten zu gehören, ist auch die Furcht vor der Rückzahlung ein Grund, keinen Antrag zu stellen. Doch diese Bedenken sind bei nüchterner Betrachtung unbegründet. „Beim Erhalt des vollen BAföG-Satzes von 855 Euro pro Monat erhalten Studierende während eines fünfeinhalb Jahre dauernden Studiums insgesamt 56.430 Euro. Davon sind lediglich 10.010 Euro in kleinen Raten einkommensabhängig und damit sozialverträglich zurückzuzahlen“, rechnet Anbuhl vor.

Elternunterhalt: Was Sie tun können, wenn dieser ausbleibt

Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Eine Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle – die Unterhaltstabelle, an der sich die Familiengerichte orientieren. Demnach gelten 990 Euro im Monat als angemessener Bedarf volljähriger Kinder mit eigenem Hausstand – das Kindergeld ist bereits eingerechnet. Weigern sich die Eltern, diesen Ausbildungsunterhalt zu zahlen, kann das BAföG-Amt sogenannte BAföG-Vorausleistungen gewähren. Diese zahlt zunächst das Amt – und fordert sie anschließend von den Eltern zurück. Das gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Neu: Studienstarthilfe für einkommensschwache Familien

Neu seit dem Wintersemester 2024/25 ist eine zusätzliche Förderung: Studierende aus sehr einkommensschwachen Familien können eine Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen bezogen wurden – entweder vom Studierenden selbst oder im Haushalt des Studierenden.

BAföG-Antrag stellen – so funktioniert es richtig

Einen BAföG-Antrag können Sie online stellen (www.bafoeg-digital.de). „BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Deshalb ist es ratsam, den Antrag möglichst gleich bei einer Studienplatzzusage zu stellen“, rät Anbuhl. Viele Anträge würden allerdings nicht vollständig eingereicht werden was zu Rückfragen der BAföG-Ämter und damit zu Verzögerungen bei der Bearbeitungszeit führe. Wer die Bundes-ID nutze könne bis zum Jahresende 2025 – so der Plan – über ein persönliches digitales Postfach schneller kommunizieren.

Checkliste – BAföG-Antrag richtig stellen

Damit bei Ihrem Antrag alles reibungslos läuft, hilft Ihnen diese kurze Checkliste:

  • Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein – idealerweise direkt nach der Studienplatzzusage.
  • Nutzen Sie das Online-Portal www.bafoeg-digital.de für die Antragstellung.
  • Halten Sie alle Unterlagen bereit: Einkommensnachweise der Eltern, Mietvertrag, Immatrikulationsbescheinigung.
  • Reichen Sie fehlende Dokumente schnellstmöglich nach, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Prüfen Sie bei Ablehnung mögliche Alternativen wie Wohngeld oder BAföG-Vorausleistungen.

FAQ – Häufige Fragen zum BAföG-Antrag

BAföG wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Punkte rund um Antrag, Förderung und Rückzahlung.

Lohnt sich ein Antrag auch, wenn die Eltern gut verdienen?

Ja – denn feste Einkommensgrenzen gibt es nicht. Freibeträge und die familiäre Situation entscheiden. Ein Antrag kann sich auch bei mittlerem Einkommen lohnen.

Wie viel BAföG bekomme ich höchstens?

Der Höchstsatz liegt derzeit bei 855 Euro pro Monat. Mit eigener Versicherung und höherem Alter kann die Förderung auf über 1.000 Euro steigen.

Muss BAföG zurückgezahlt werden?

Nur zur Hälfte – maximal 10.010 Euro. Die Rückzahlung ist einkommensabhängig und erfolgt in kleinen, zinsfreien Raten.

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Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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