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Auf einen Blick
Viele Studierende scheuen sich, BAföG zu beantragen – und verzichten damit möglicherweise auf mehrere Tausend Euro. Zwar erhält nicht jede oder jeder den Höchstsatz, doch auch Teilförderungen sind ein wertvoller Beitrag zur Studienfinanzierung. Zudem erfahren Sie durch den Antrag, welchen Anteil die Eltern zur Finanzierung beitragen müssten.
Die staatliche Studienförderung, kurz BAföG, steht immer wieder in der Kritik – vor allem wegen der als zu gering empfundenen Fördersummen.
Das Urteil des gemeinnützigen Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), das jährlich verschiedene Modelle zur Studienfinanzierung prüft, fällt gar vernichtend aus: „Das BAföG-Konzept ist veraltet und die elterlichen Einkommensgrenzen, die entscheidend sind, ob BAföG gewährt wird oder nicht, sind so gestaltet, dass die staatliche Förderung bei kaum einem Studierenden greift“, sagt Ulrich Müller, Leiter politische Analysen beim CHE.
Tatsächlich bezogen im Jahr 2023 nur rund 13 Prozent der Studierenden BAföG. Das heißt jedoch nicht, dass 87 Prozent abgelehnt wurden – viele von ihnen haben gar keinen Antrag gestellt.
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Fixe Einkommensgrenzen gibt es beim BAföG nicht. Stattdessen werden je nach Lebenslage individuelle Freibeträge vom Elterneinkommen abgezogen.
„Die Berechnung zur Feststellung der BAföG-Berechtigung ist sehr komplex, weil individuelle Faktoren eine Rolle spielen. So spielt etwa mit hinein, ob die Eltern mehrere Kinder in Ausbildung haben, um welche Art von Ausbildung es sich handelt und ob Studierende bei den Eltern oder auswärts wohnen“, sagt Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks. So sei die Annahme, dass man kein BAföG erhält, weil die Eltern zu viel verdienten, weit verbreitet – aber oft nicht richtig. Ein Antrag lohnt sich fast immer – denn auch eine Teilförderung kann spürbar entlasten.
Die maximale monatliche BAföG-Fördersumme liegt derzeit bei 855 Euro für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen.
Beispiel: Wenn die Eltern verheiratet sind und gemeinsam 4.000 Euro netto verdienen, während zwei jüngere Geschwister noch zur Schule gehen, erhält die Studentin oder der Student den vollen Höchstsatz.
Bei 5.000 Euro Nettoeinkommen der Eltern gibt es noch 395 Euro Förderbetrag, bei 5.500 Euro noch 145 Euro monatlich.
Dieses Ergebnis liefert der BAföG-Rechner des Studierendenwerks Göttingen. Auch bei anderen Fallkonstellationen und Einkommenshöhen kann der Höchstbetrag erreicht werden.
Neben der Annahme, nicht zum Kreis der BAföG-Berechtigten zu gehören, ist auch die Furcht vor der Rückzahlung ein Grund, keinen Antrag zu stellen. Doch diese Bedenken sind bei nüchterner Betrachtung unbegründet. „Beim Erhalt des vollen BAföG-Satzes von 855 Euro pro Monat erhalten Studierende während eines fünfeinhalb Jahre dauernden Studiums insgesamt 56.430 Euro. Davon sind lediglich 10.010 Euro in kleinen Raten einkommensabhängig und damit sozialverträglich zurückzuzahlen“, rechnet Anbuhl vor.
Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Eine Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle – die Unterhaltstabelle, an der sich die Familiengerichte orientieren. Demnach gelten 990 Euro im Monat als angemessener Bedarf volljähriger Kinder mit eigenem Hausstand – das Kindergeld ist bereits eingerechnet. Weigern sich die Eltern, diesen Ausbildungsunterhalt zu zahlen, kann das BAföG-Amt sogenannte BAföG-Vorausleistungen gewähren. Diese zahlt zunächst das Amt – und fordert sie anschließend von den Eltern zurück. Das gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Neu seit dem Wintersemester 2024/25 ist eine zusätzliche Förderung: Studierende aus sehr einkommensschwachen Familien können eine Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen bezogen wurden – entweder vom Studierenden selbst oder im Haushalt des Studierenden.
Einen BAföG-Antrag können Sie online stellen (www.bafoeg-digital.de). „BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Deshalb ist es ratsam, den Antrag möglichst gleich bei einer Studienplatzzusage zu stellen“, rät Anbuhl. Viele Anträge würden allerdings nicht vollständig eingereicht werden was zu Rückfragen der BAföG-Ämter und damit zu Verzögerungen bei der Bearbeitungszeit führe. Wer die Bundes-ID nutze könne bis zum Jahresende 2025 – so der Plan – über ein persönliches digitales Postfach schneller kommunizieren.
Damit bei Ihrem Antrag alles reibungslos läuft, hilft Ihnen diese kurze Checkliste:
BAföG wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Punkte rund um Antrag, Förderung und Rückzahlung.
Ja – denn feste Einkommensgrenzen gibt es nicht. Freibeträge und die familiäre Situation entscheiden. Ein Antrag kann sich auch bei mittlerem Einkommen lohnen.
Der Höchstsatz liegt derzeit bei 855 Euro pro Monat. Mit eigener Versicherung und höherem Alter kann die Förderung auf über 1.000 Euro steigen.
Nur zur Hälfte – maximal 10.010 Euro. Die Rückzahlung ist einkommensabhängig und erfolgt in kleinen, zinsfreien Raten.