Ratgeber

So kann man sich die Lebensversicherung auszahlen lassen 

Thomas Öchsner
Autor
Aktualisiert am: 14.04.2025

Auf einen Blick

  • Hunderttausende haben jedes Jahr die Wahl: Die Lebensversicherung oder private Rentenversicherung auszahlen oder verrenten lassen.  
  • Bei der Entscheidung ist auch zu beachten, wann Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und wann Steuern fällig sind.  
  • In diesem Ratgeber erläutern wir Ihnen, die Vor- und Nachteile von Verrentung und Kapitalauszahlung, welche Lösung für wen infrage kommt – und warum sich eine Wette auf ein langes Leben selten lohnt.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Für wen die Kapitalauszahlung besser passt
  2. Für wen eine Auszahlung als Rente in Frage kommt
  3. Weshalb es meist keine gute Idee ist, auf die Verrentung zu bauen
  4. Wie das Finanzamt bei den Auszahlungen zuschlägt
  5. Wann auf Auszahlungen ein Krankenkassenbeitrag fällig ist
  6. Wie die Auszahlungsvariante die Krankenkassenbeiträge beeinflusst
  7. Welche Alternativen es gibt, eigenes Vermögen verrenten zu lassen

Es sieht aus wie ein Luxusproblem, es kann aber dabei um sehr viel Geld gehen, das Sie vielleicht für Ihre private Altersversorgung dringend brauchen werden. Ist ihre Lebensversicherung oder private Rentenversicherung fällig, fragen sich viele Versicherte, was für sie besser ist: das Geld auf einen Schlag zu kassieren oder sich eine monatliche Rente auszahlen zu lassen? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, und es gibt auch einen Mittelweg – hier unser Leitfaden, damit Sie die richtige persönliche Entscheidung treffen. 

Für wen die Kapitalauszahlung besser passt

Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berät seit mehr als 20 Jahren Versicherte, darunter viele, die sich genau diese Frage stellen: Kapitalauszahlung oder Verrentung? Sie sagt: “Wenn ich mir das Geld auf einen Schlag auszahlen lasse, sollte ich mir das leisten können.” Man sollte dann nicht darauf angewiesen sein, die gesetzliche Rente oder Pension mit einer Zusatzrente aufbessern zu müssen, “weil man idealerweise in den abbezahlten eigenen vier Wänden wohnt und weiß, meine Ersparnisse und mein Vermögen reichen auf jeden Fall bis zum Lebensende, selbst wenn ich weit über 90 oder pflegebedürftig werde”. Dann könne man das ausgezahlte Kapital zum Beispiel benutzen, um im Ruhestand viel zu reisen oder etwa den Enkeln bei ihrer Ausbildung zu helfen. “Man sollte sich aber nicht damit überfordert fühlen, wenn auf einmal 50.000 oder 100.000 Euro auf dem Konto liegen, und schon in der Lage sein, das zumindest so anzulegen, dass es sicher verzinst wird”. 

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie eine größere Summe anlegen können, lesen Sie unseren Ratgeber ”100.000 Euro anlegen: Hohe Summe investieren".

Für wen eine Auszahlung als Rente in Frage kommt

Viele Kapitallebensversicherungen lassen sich verrenten, wenn es ein entsprechendes Wahlrecht gibt. Bei privaten Rentenversicherungen geht dies sowieso. Vorteil der Verrentung: “Die private Rente bekomme ich genauso wie die gesetzliche Rente bis zum Lebensende. Man steht also nicht auf einmal ohne Zusatzrente da, weil das Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgebraucht ist”, sagt Expertin Weidenbach. Eine Verrentung komme deshalb vor allem für Menschen infrage, “die sich wohler damit fühlen, wenn sie genau wissen, was sie garantiert bekommen und sich selbst nicht um die Geldanlage kümmern wollen oder können”. 

Weshalb es meist keine gute Idee ist, auf die Verrentung zu bauen 

Die Verrentung einer Lebensversicherung hat gravierende Nachteile. Dazu zählen: 

  • Das Risiko: Die Verrentung ist immer eine Wette auf ein langes Leben. Die Versicherten müssen sehr alt werden, um ihre Beiträge wiederzubekommen. Wie alt, hängt vom Vertrag ab. Manche mit älteren Verträgen kommen vielleicht schon mit 93 in die Gewinnzone. Weidenbach hat aber auch Verträge gesehen, “wo Sie 105 Jahre alt werden müssen”. Die Expertin empfiehlt, sich auf jeden Fall auszurechnen oder ausrechnen zu lassen, wie lange es dauert, bis man seine eingezahlten Beiträge über die monatlichen Rentenzahlungen zurückbekommen hat. Oft können Sie dann sehr schnell erkennen, dass sich solche Angebote für Sie nicht lohnen werden. 
  • Der frühe Tod: Sollten Sie sich trotzdem für die Variante Verrentung mit einer privaten Rentenversicherung entscheiden, zum Beispiel mit 65 Jahren, aber mit 67 sterben, haben Sie Pech gehabt. Das angesparte Kapital, aus dem die Zusatzrente bezahlt wird, ist dann weg, es sei denn, es wurde ein Schutz für die Hinterbliebenen vereinbart. Bei der Versicherung LV 1871 heißt es dazu zum Beispiel: "Verstirbt der Versicherungsnehmer in der Auszahlungsphase (es wurden also bereits Rentenzahlungen geleistet) und es wurde keine Todesfallleistung vereinbart, stellt die Versicherungsgesellschaft nach dem Tod des Versicherten alle Zahlungen ein und der Versichertengemeinschaft fällt der Restbetrag zu.” Angehörige in der Auszahlungsphase abzusichern, kostet aber Geld. Mit Hinterbliebenenschutz fällt die Zusatzrente deshalb geringer aus als ohne. Zudem ist der Hinterbliebenenschutz in der Regel zeitlich begrenzt.
  • Die Rendite: “Hohe Kosten und niedrige Verzinsungen machen private Rentenversicherungen unattraktiv”, warnt die Stiftung Warentest. So lag im Branchendurchschnitt die laufende Verzinsung der Verträge 2023 bei gerade einmal 2,26 Prozent – und das nur für den Sparanteil, der nach Abzug der Kosten übrigbleibt.
  • Die Abschlusskosten: Weidenbach rät auch, unbedingt darauf zu achten, ob bei einer Verrentung Abschlussgebühren anfallen. Bei einer Rentenversicherung mit Wahlrecht am Ende sollte dies nicht der Fall sein. Wer sich hingegen entscheidet, privat angespartes Vermögen per Einmalzahlung in eine neue private Rentenversicherung zu stecken und sich daraus sofort eine monatliche Rente zahlen zu lassen, muss Abschlussgebühren zahlen. Das können je nach Höhe der Einzahlung mehrere Tausend Euro sein.

Wie das Finanzamt bei den Auszahlungen zuschlägt

Gelassen bleiben können Sie, wenn Sie Ihre Lebensversicherung oder private Rentenversicherung vor 2005 abgeschlossen haben. Wird dann das Kapital auf einen Schlag vollständig zum Rentenbeginn ausgezahlt, müssen Sie darauf keine Steuern zahlen. Weitere Voraussetzungen: Es wurden mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt und mindestens 60 Prozent der Beiträge machen die Todesfallsumme aus, also den Betrag, den Hinterbliebene im Todesfall bekommen würden. Das ist bei solchen älteren Verträgen aber ohnehin der Fall. Bei später abgeschlossenen Verträgen sind hingegen Steuern fällig. Die Regelungen sind jedoch recht kompliziert – und wie viel überhaupt zu versteuern ist, hängt vom Vertrag ab. Hier sollten Sie Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin fragen oder sich bei der Versicherung erkundigen, was für Ihren Vertrag gilt.  

Anders sieht es bei einer Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente aus: Dann spielt das Datum des Vertragsabschlusses keine Rolle. Es ist immer Einkommensteuer zu zahlen, aber nur auf einen kleinen Anteil der Rente, genannt Ertragsanteil. Dieser hängt davon ab, wann es mit der Rente losgeht. Wer zum Beispiel mit 65 oder 66 Jahren in den Ruhestand geht, muss 18 Prozent seiner Rente versteuern. Dabei gilt der Grundsatz: Je jünger man ist zu Beginn der Rentenauszahlung ist, desto höher der Ertragsanteil. Wer zum Beispiel mit 60 die erste private Zusatzrente bekommt, muss bereits 22 Prozent seiner Rente versteuern.

Biallo News

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Wann auf Auszahlungen ein Krankenkassenbeitrag fällig ist 

Privat Krankenversicherte sind schon mal fein raus: Egal, ob sie sich das Geld auf einen Schlag auszahlen lassen oder als Rente, das beeinflusst ihren monatlichen Beitrag nicht. Dieser hängt nicht von der Höhe ihrer Einkünfte ab. Anders bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. 

  • Für Pflichtversicherte gilt: Auf Zahlungen aus selbst abgeschlossenen Lebens- und privaten Rentenversicherungen müssen sie keine Beiträge zahlen, auf Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge aber schon, sofern der Vertrag über den Arbeitgeber lief. Dann ist der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegekasse fällig.
  • Freiwillig Versicherte müssen hingegen sogar auf alle Renten und Auszahlungen aus privaten Renten- und Lebensversicherungen Beiträge zahlen.

Ein weiterer Unterschied: Pflichtversicherte haben zumindest für die Krankenversicherung einen (jährlich steigenden) Freibetrag. 2025 beläuft er sich auf 187,25 Euro pro Monat. “Erst wenn für sie die gesamten Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Zahlungen etwa aus einer Direktversicherung über diesem Freibetrag liegen, bekommt die Krankenkasse Geld”, sagt Expertin Weidenbach. Dabei kann einiges zusammenkommen: 14,6 Prozent für die Krankenversicherung plus ein Zusatzbeitrag, der nach den Erhöhungen durch die Krankenkassen Anfang 2025 im Durchschnitt bereits über den zunächst angepeilten 2,5 Prozent liegen dürfte, plus den Beitrag für die Pflegeversicherung, mit Kindern 3,4 Prozent, ohne Kinder 4,0 Prozent. Das summiert sich bei Kinderlosen auf gut 20 Prozent, Tendenz weiter steigend.

Wie die Auszahlungsvariante die Krankenkassenbeiträge beeinflusst

Was die Versicherten zahlen müssen, hängt auch von der Auszahlungsvariante ab: Handelt es sich um beitragspflichtige private Renten oder Betriebsrenten, wird der Beitrag so lange erhoben, bis der Empfänger oder die Empfängerin stirbt. Wer sich für eine einmalige beitragspflichtige Auszahlung entscheidet, muss hingegen für zehn Jahre Beiträge zahlen. Die Krankenkassen rechnen das so aus:  

Die einmalige Auszahlung wird in 120 (10 x 12) Monate geteilt, das sind bei zum Beispiel 100.000 Euro genau 833,33 Euro.  

  • Ist der Freibetrag noch nicht verbraucht, sind davon 187,25 Euro abzuziehen, macht 646,08 Euro. Der Beitrag für die Krankenversicherung beläuft sich somit auf monatlich 110,48 Euro, unterstellt ist dabei ein Krankenversicherungsbeitrag von 17,1 (14,6 plus 2,5) Prozent. Obendrauf kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung, für die es keinen Freibetrag gibt. Das ergibt bei einem Versicherten mit einem Kind (Beitrag: 3,60 Prozent) 30 Euro, alles zusammengerechnet beläuft sich der monatliche Beitrag auf 140,48 Euro.
  • Ist der Freibetrag bei der Krankenversicherung bereits ausgeschöpft, würde die Rechnung so aussehen: Der Beitrag allein für die Krankenkasse beläuft sich dann bereits auf 142,50 Euro. Mit Beitrag für die Pflegeversicherung sind es 172,50 Euro.

Mit Freibetrag wären das über zehn Jahre gerechnet knapp 17.000 Euro oder ohne Freibetrag sogar 20.700 Euro. Expertin Weidenbach rät: “Ich würde meine Entscheidung nicht vom Krankenkassenbeitrag abhängig machen. Man sollte aber damit rechnen, um keine Überraschungen zu erleben.” 

Welche Alternativen es gibt, eigenes Vermögen verrenten zu lassen 

Einige wenige Banken und Bausparkassen bieten sogenannte Auszahlpläne beziehungsweise Entnahmepläne an. Dabei wird ein bestimmter Betrag für eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren eingezahlt und jeden Monat eine bestimmte Summe wie eine Zusatzrente ausgezahlt. Das Geld ist sicher angelegt, ohne Extragebühren und im Todesfall vererbbar. Nachteil: Es gibt keine Zusatzrente bis zum Lebensende, sondern nur für die vereinbarte Laufzeit. “Dann muss ich einen Plan haben, wie ich die Zeit danach finanziere”, sagt Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Was bei solchen Auszahlplänen zu beachten ist und welche Zinsen dabei drin sind, können Sie in unserem Ratgeber zu Auszahlplänen nachlesen.

Wer sich die Lebensversicherung auszahlen lässt, kann auch einen Mittelweg bei der Anlage wählen. Dabei wird ein Teil des Vermögens langfristig in Aktienindex-ETFs angelegt, um von den Chancen an den Aktienmärkten zu profitieren. Der andere Teil wird sicherheitsorientiert, also zum Beispiel in Tagesgeld und Festgeld oder Geldmarktfonds, angelegt. Dieser Sicherheitsbaustein des Vermögens wird schrittweise verbraucht, um sich eine Zusatzrente auszahlen zu lassen. Die Erträge aus dem Wachstumsteil wiederum dienen dazu, um den Verbrauch in Zukunft zu finanzieren. Die Geldberater des VZ Vermögenszentrums rechnen vor: Sind beide Kapitalanteile gleich groß, müsste der Wachstumsteil 7,2 Prozent Rendite jährlich bringen, um sich in zehn Jahren zu verdoppeln und damit den Verbrauchsanteil vollständig auszugleichen. Beträgt der Verbrauchsanteil nur ein Drittel des Gesamtkapitals, reichen gut vier Prozent Rendite im Wachstumsteil, um den Verzehr nach zehn Jahren kompensiert zu haben. “Das kann aber schiefgehen, wenn die Kurse an den Börsen abstürzen. Ganz oder teilweise in Aktien-ETFs zu investieren, kommt nur für Menschen infrage, die sowohl Zeit als auch Nerven haben, schlechte Börsenzeiten auszusitzen“, sagt Scherfling. 

Wenn Sie mehr zum Thema Anlage in Exchange Traded Funds (ETFs) lesen wollen, finden Sie ausführliche Informationen in unserem Ratgeber “Was sind ETFs?“.

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Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozial- und Arbeitsthemen in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin „GELD“ entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelles Buch: Ihr Vermögensturbo ab 50, Geldanlage für eine bessere Rente.

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