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Auf einen Blick
Es sieht aus wie ein Luxusproblem, es kann aber dabei um sehr viel Geld gehen, das Sie vielleicht für Ihre private Altersversorgung dringend brauchen werden. Ist ihre Lebensversicherung oder private Rentenversicherung fällig, fragen sich viele Versicherte, was für sie besser ist: das Geld auf einen Schlag zu kassieren oder sich eine monatliche Rente auszahlen zu lassen? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, und es gibt auch einen Mittelweg – hier unser Leitfaden, damit Sie die richtige persönliche Entscheidung treffen.
Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berät seit mehr als 20 Jahren Versicherte, darunter viele, die sich genau diese Frage stellen: Kapitalauszahlung oder Verrentung? Sie sagt: “Wenn ich mir das Geld auf einen Schlag auszahlen lasse, sollte ich mir das leisten können.” Man sollte dann nicht darauf angewiesen sein, die gesetzliche Rente oder Pension mit einer Zusatzrente aufbessern zu müssen, “weil man idealerweise in den abbezahlten eigenen vier Wänden wohnt und weiß, meine Ersparnisse und mein Vermögen reichen auf jeden Fall bis zum Lebensende, selbst wenn ich weit über 90 oder pflegebedürftig werde”. Dann könne man das ausgezahlte Kapital zum Beispiel benutzen, um im Ruhestand viel zu reisen oder etwa den Enkeln bei ihrer Ausbildung zu helfen. “Man sollte sich aber nicht damit überfordert fühlen, wenn auf einmal 50.000 oder 100.000 Euro auf dem Konto liegen, und schon in der Lage sein, das zumindest so anzulegen, dass es sicher verzinst wird”.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie eine größere Summe anlegen können, lesen Sie unseren Ratgeber ”100.000 Euro anlegen: Hohe Summe investieren".
Bevor Sie Geld aus einer Lebensversicherung anlegen, sollten Sie prüfen, ob Sie noch Restschulden aus der Finanzierung des Eigenheims haben. Wenn das der Fall ist, sollten Sie auf jeden Fall das ausgezahlte Geld benutzen, um Ihre Schulden, etwa über Sondertilgungen, schneller abzubezahlen. Das gilt vor allem dann, wenn die Hypothekenzinsen, die Sie zahlen, höher sind als die Sparzinsen, die Sie bekommen. Sie wollen mehr darüber wissen? Dann lesen Sie unseren Ratgeber zu Sondertilgungen. Unser stets aktuelle Festgeldvergleich zeigt Ihnen, was an Sparzinsen derzeit drin ist.
Viele Kapitallebensversicherungen lassen sich verrenten, wenn es ein entsprechendes Wahlrecht gibt. Bei privaten Rentenversicherungen geht dies sowieso. Vorteil der Verrentung: “Die private Rente bekomme ich genauso wie die gesetzliche Rente bis zum Lebensende. Man steht also nicht auf einmal ohne Zusatzrente da, weil das Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgebraucht ist”, sagt Expertin Weidenbach. Eine Verrentung komme deshalb vor allem für Menschen infrage, “die sich wohler damit fühlen, wenn sie genau wissen, was sie garantiert bekommen und sich selbst nicht um die Geldanlage kümmern wollen oder können”.
Die Verrentung einer Lebensversicherung hat gravierende Nachteile. Dazu zählen:
Gelassen bleiben können Sie, wenn Sie Ihre Lebensversicherung oder private Rentenversicherung vor 2005 abgeschlossen haben. Wird dann das Kapital auf einen Schlag vollständig zum Rentenbeginn ausgezahlt, müssen Sie darauf keine Steuern zahlen. Weitere Voraussetzungen: Es wurden mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt und mindestens 60 Prozent der Beiträge machen die Todesfallsumme aus, also den Betrag, den Hinterbliebene im Todesfall bekommen würden. Das ist bei solchen älteren Verträgen aber ohnehin der Fall. Bei später abgeschlossenen Verträgen sind hingegen Steuern fällig. Die Regelungen sind jedoch recht kompliziert – und wie viel überhaupt zu versteuern ist, hängt vom Vertrag ab. Hier sollten Sie Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin fragen oder sich bei der Versicherung erkundigen, was für Ihren Vertrag gilt.
Anders sieht es bei einer Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente aus: Dann spielt das Datum des Vertragsabschlusses keine Rolle. Es ist immer Einkommensteuer zu zahlen, aber nur auf einen kleinen Anteil der Rente, genannt Ertragsanteil. Dieser hängt davon ab, wann es mit der Rente losgeht. Wer zum Beispiel mit 65 oder 66 Jahren in den Ruhestand geht, muss 18 Prozent seiner Rente versteuern. Dabei gilt der Grundsatz: Je jünger man ist zu Beginn der Rentenauszahlung ist, desto höher der Ertragsanteil. Wer zum Beispiel mit 60 die erste private Zusatzrente bekommt, muss bereits 22 Prozent seiner Rente versteuern.
Privat Krankenversicherte sind schon mal fein raus: Egal, ob sie sich das Geld auf einen Schlag auszahlen lassen oder als Rente, das beeinflusst ihren monatlichen Beitrag nicht. Dieser hängt nicht von der Höhe ihrer Einkünfte ab. Anders bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten.
Ein weiterer Unterschied: Pflichtversicherte haben zumindest für die Krankenversicherung einen (jährlich steigenden) Freibetrag. 2025 beläuft er sich auf 187,25 Euro pro Monat. “Erst wenn für sie die gesamten Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Zahlungen etwa aus einer Direktversicherung über diesem Freibetrag liegen, bekommt die Krankenkasse Geld”, sagt Expertin Weidenbach. Dabei kann einiges zusammenkommen: 14,6 Prozent für die Krankenversicherung plus ein Zusatzbeitrag, der nach den Erhöhungen durch die Krankenkassen Anfang 2025 im Durchschnitt bereits über den zunächst angepeilten 2,5 Prozent liegen dürfte, plus den Beitrag für die Pflegeversicherung, mit Kindern 3,4 Prozent, ohne Kinder 4,0 Prozent. Das summiert sich bei Kinderlosen auf gut 20 Prozent, Tendenz weiter steigend.
Was die Versicherten zahlen müssen, hängt auch von der Auszahlungsvariante ab: Handelt es sich um beitragspflichtige private Renten oder Betriebsrenten, wird der Beitrag so lange erhoben, bis der Empfänger oder die Empfängerin stirbt. Wer sich für eine einmalige beitragspflichtige Auszahlung entscheidet, muss hingegen für zehn Jahre Beiträge zahlen. Die Krankenkassen rechnen das so aus:
Die einmalige Auszahlung wird in 120 (10 x 12) Monate geteilt, das sind bei zum Beispiel 100.000 Euro genau 833,33 Euro.
Mit Freibetrag wären das über zehn Jahre gerechnet knapp 17.000 Euro oder ohne Freibetrag sogar 20.700 Euro. Expertin Weidenbach rät: “Ich würde meine Entscheidung nicht vom Krankenkassenbeitrag abhängig machen. Man sollte aber damit rechnen, um keine Überraschungen zu erleben.”
Einige wenige Banken und Bausparkassen bieten sogenannte Auszahlpläne beziehungsweise Entnahmepläne an. Dabei wird ein bestimmter Betrag für eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren eingezahlt und jeden Monat eine bestimmte Summe wie eine Zusatzrente ausgezahlt. Das Geld ist sicher angelegt, ohne Extragebühren und im Todesfall vererbbar. Nachteil: Es gibt keine Zusatzrente bis zum Lebensende, sondern nur für die vereinbarte Laufzeit. “Dann muss ich einen Plan haben, wie ich die Zeit danach finanziere”, sagt Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Was bei solchen Auszahlplänen zu beachten ist und welche Zinsen dabei drin sind, können Sie in unserem Ratgeber zu Auszahlplänen nachlesen.
Wer sich die Lebensversicherung auszahlen lässt, kann auch einen Mittelweg bei der Anlage wählen. Dabei wird ein Teil des Vermögens langfristig in Aktienindex-ETFs angelegt, um von den Chancen an den Aktienmärkten zu profitieren. Der andere Teil wird sicherheitsorientiert, also zum Beispiel in Tagesgeld und Festgeld oder Geldmarktfonds, angelegt. Dieser Sicherheitsbaustein des Vermögens wird schrittweise verbraucht, um sich eine Zusatzrente auszahlen zu lassen. Die Erträge aus dem Wachstumsteil wiederum dienen dazu, um den Verbrauch in Zukunft zu finanzieren. Die Geldberater des VZ Vermögenszentrums rechnen vor: Sind beide Kapitalanteile gleich groß, müsste der Wachstumsteil 7,2 Prozent Rendite jährlich bringen, um sich in zehn Jahren zu verdoppeln und damit den Verbrauchsanteil vollständig auszugleichen. Beträgt der Verbrauchsanteil nur ein Drittel des Gesamtkapitals, reichen gut vier Prozent Rendite im Wachstumsteil, um den Verzehr nach zehn Jahren kompensiert zu haben. “Das kann aber schiefgehen, wenn die Kurse an den Börsen abstürzen. Ganz oder teilweise in Aktien-ETFs zu investieren, kommt nur für Menschen infrage, die sowohl Zeit als auch Nerven haben, schlechte Börsenzeiten auszusitzen“, sagt Scherfling.
Wenn Sie mehr zum Thema Anlage in Exchange Traded Funds (ETFs) lesen wollen, finden Sie ausführliche Informationen in unserem Ratgeber “Was sind ETFs?“.