

Auf einen Blick
Ein neues Auto braucht sie? Soll es ein Gebrauchtwagen sein? Wenn Sie sich vorab ein wenig Zeit nehmen und den Gebrauchtwagenkauf richtig planen, könnte Ihnen das hinterher viel Ärger ersparen.
Vom alten Elektroflitzer bis zum Oldtimer, vom Rennauto bis zum Familienfahrzeug – die Auswahl am Gebrauchtwagenmarkt ist riesig. Um Ihr Wunschauto zu finden, fangen Sie am besten damit an, sich über Ihre Anforderungen an das künftige Fahrzeug klar zu werden.
Folgende Fragen sollten Sie sich vor der Suche nach einem Gebrauchtwagen stellen:
Nach Ihrem neuen Auto können Sie auf den einschlägigen Online-Marktplätzen wie zum Beispiel Autoscout24 oder Mobile.de, bei Händlern in der Nähe, aber auch über Zeitungsannoncen, bei Ebay oder Kleinanzeigen suchen.
Wichtig ist die Frage, ob Sie bei einem privaten Verkäufer oder bei einem Händler kaufen möchten. Die günstigeren Fahrzeuge werden Sie bei privaten Anbietern finden. Allerdings können Privatverkäufer im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht von zwei Jahren ausschließen. Das ist bei professionellen Autohändlern nicht der Fall. Sie dürfen die Frist im Kaufvertrag lediglich auf ein Jahr verkürzen. Manche Händler gewähren auch darüber hinaus Garantien.
Niemand möchte die Katze im Sack kaufen. Deshalb sollten Sie infrage kommende Fahrzeuge in Ruhe besichtigen und auch einmal Probe fahren. Am besten ist man dabei zu zweit. Idealerweise haben Sie auch noch einen Kfz-Mechatroniker im Bekanntenkreis, der Sie begleitet. Doch selbst wenn dies nicht der Fall ist, sehen vier Augen mehr als zwei. Worauf es dabei besonders ankommt, lesen Sie in unserem Ratgeber "Tipps für den Gebrauchtwagenkauf & Checkliste".
Reichen Ihre Rücklagen für den Gebrauchtwagenkauf nicht aus, können Sie einen Ratenkredit, einen speziellen Autokredit oder eine Finanzierung über den Händler abschließen. Autokredite sind tendenziell günstiger als spezielle Ratenkredite. Oft machen auch Händler attraktive Finanzierungsangebote. In jedem Fall sollten Sie auf versteckte Kosten achten. Denn selbst eine Null-Prozent-Finanzierung kann sich als "teures Schnäppchen" erweisen. Mehr zum Thema Autofinanzierung lesen Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.
Ist das Wunschauto gefunden, gilt es, den Kauf vertraglich festzuzurren. Wichtig festzuhalten ist zum Beispiel:
Außerdem bestätigen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag den Empfang von Fahrzeug, Papieren und Kaufpreis. Üblich ist dabei immer noch die Barzahlung. Wie sicher die unterschiedlichen Zahlungsmethoden beim Gebrauchtwagenkauf sind, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber.
Für Privatverkäufe nutzen Sie am besten einen professionell erstellten, vorgefertigten Kaufvertrag. Diesen erhalten Sie zum Beispiel beim ADAC kostenlos als Download. Er umfasst auch eine Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung für die Zulassungsstelle sowie die Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeugs für die Versicherung.
Wichtig: Prüfen Sie den Personalausweis des Verkäufers oder der Verkäuferin. Stimmen die Daten mit denen im Kaufvertrag und der Zulassungsbescheinigung überein? Sollte der Verkäufer nicht der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs laut Fahrzeugbrief sein, benötigt er eine Vollmacht des Halters.
Bei einem Gebrauchtwagenkauf sollten Sie bei der Fahrzeugübergabe – neben Fahrzeug und Schlüsseln – folgende Dokumente vom Verkäufer oder der Verkäuferin erhalten:
Am sichersten ist es, wenn Käufer und Verkäufer direkt beim Kauf zusammen zur Zulassungsstelle fahren, um das Fahrzeug umzumelden. Oder aber der Verkäufer meldet das Fahrzeug zuvor ab. So riskiert der Verkäufer nicht, dass der Käufer den Wagen nicht ummeldet und von ihm als Verkäufer weiterhin Kfz-Steuer und Versicherungsprämie gefordert werden. Nachteil: Das Fahrzeug darf abgemeldet natürlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Dieses Problem lässt sich mit Hilfe eines Kurzzeitkennzeichens lösen. Alternativ fahren Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zulassungsstelle und lassen den Wagen zu. Im Anschluss dürfen Sie Ihren neuen Gebrauchten direkt fahren.
Für die Zulassung des Fahrzeugs sind nötig:
Haben Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion? Dann können Sie sich das Warten in der Zulassungsstelle unter Umständen sparen und Ihren Neuen online anmelden.
Beim Kauf eines noch zugelassenen Gebrauchtwagens geht die Kfz-Versicherung vorübergehend bis zur Ummeldung an den Käufer oder die Käuferin über. So ist sichergestellt, dass es keine Versicherungslücke gibt. Sie können dann die Versicherung unter Ihrem Namen fortführen – oder natürlich auch zu einer anderen Versicherung wechseln.
Unversichert darf kein Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Um einen Wagen umzumelden oder neu zuzulassen, ist die sogenannte eVB-Nummer nötig. Sie ist siebenstellig und besteht aus Zahlen und Buchstaben. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung weist der neue Halter darauf hin, dass das Fahrzeug versichert ist. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Doppelkarte aus Papier, mit der früher die Kfz-Versicherung nachgewiesen wurde. Die eVB hat die Doppelkarte abgelöst. Sie erhalten die eVB vom Autoversicherer – in der Regel schnell und kostenlos per Post oder E-Mail.
Der neue Gebrauchte ist doch nicht so gut im Schuss, wie Sie der Verkäufer glaubhaft machen wollte? Sind Reparaturen schon nach kurzer Zeit nötig? Treten Ihnen Mängel auf, von denen Sie beim Kauf nichts wussten? Dann kommt es zunächst auf die Art der Probleme an. Entscheidend ist, ob der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Und klar: Wer einen Gebrauchten kauft, kann kein Neufahrzeug erwarten. Handelt es sich aber tatsächlich um einen sogenannten Sachmangel, haben Sie als Käufer in der Regel deutlich bessere Karten, wenn Sie bei einem Händler und nicht von privat gekauft haben.
Private Verkäufer oder Verkäuferinnen dürfen im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Normalerweise machen Sie dies und müssen damit keine Mängel feststellen. Ausnahme: Der Verkäufer hat Mängel arglistig verschwiegen oder er hat Garantiezusagen gemacht. Ob einer dieser Möglichkeiten vorliegt, ist oft schwierig abzuschätzen und zu beweisen.
Anders als private Verkäufer dürfen Händler die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Sie dürfen sie aber auf ein Jahr verkürzen. Dabei gilt: Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmen, wird bei Mängeln in den ersten Monaten davon ausgegangen, dass diese bereits beim Kauf vorlagen. Der Verkäufer muss entsprechend nachbessern. Treten die Mängel erst später innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, muss der Käufer beweisen, dass sie bereits beim Kauf vorhanden waren. Die sogenannte Beweislastumkehr gilt ein Jahr lang ab Übergabe. So lange müsste im Fall der Fälle der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorgelegen hat.
Möchten Sie mit Ihrem neuen Gebrauchten auf Elektromobilität setzen, sind Ablauf und Regeln beim Kauf natürlich weitgehend identisch mit denen bei Benzinern oder Dieselfahrzeugen. Besondere Knackpunkte bei gebrauchten Elektrofahrzeugen sind aber Ladetechnik, Reichweite und Zustand der Batterie. Der ADAC stellt auf seiner Internetseite einen gesonderten Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Elektrofahrzeuge zur Verfügung, in dem auch Angaben zu Batterieschäden und Akkuchecks festgehalten werden können.
Übrigens: Für junge Elektro-Gebrauchtwagen können Sie den staatlichen Umweltbonus erhalten. Näheres zur E Auto Förderung erfahren Sie in unserem Ratgeber.