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Bafög Rechner - Schnell & einfach Bafög Anspruch berechnen

  • Studierende und Eltern können BAföG-Höhe berechnen
  • Einfache und schnelle Studienfinanzierung Planung
  • Rechner berücksichtigt persönliche Verhältnisse
  • Einkommen wird bei der Berechnung berücksichtigt

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Mit dem BAföG-Rechner Anspruch vorab prüfen
  2. Überblick: So funktioniert BAföG
  3. BAföG-Anspruch: Wer kann BAföG bekommen?
  4. BAföG Höchstsatz & Co.: Was sich zum Wintersemester 2022/23 ändert
  5. Höhe BAföG: Wie viel BAföG steht mir zu?
  6. Einkommen der Eltern: Anrechnung beim Bafög
  7. Elternunabhängiges BAföG – was ist das?
  8. BAföG und Job: Darf ich beim Erhalt von Bafög nebenher dazuverdienen?
  9. BAföG Antrag: Wie geht das und was muss ich berücksichtigen?
  10. BAföG-Rückzahlung: Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen und wann?

Studierende und Eltern können mit unserem Rechner die monatliche BAföG-Höhe berechnen und so ihre Studienfinanzierung einfach und schnell planen. Der Rechner berücksichtigt persönliche Verhältnisse und das Einkommen.

Mit dem BAföG-Rechner Anspruch vorab prüfen

Wer vorab prüfen möchte, ob sich ein Bafög-Antrag lohnt, kann dafür den Biallo-BAföG-Rechner nutzen. In vier Schritten ermittelt dieser, ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ausfallen könnte. Egal ob man eine Universität, eine Berufsfachschule oder ein Abendgymnasium besucht – einfach einige Informationen zur Ausbildung, zum eigenen Einkommen und Einkommen der Eltern sowie zu den Familienverhältnissen eingeben, schon zeigt der Rechner an, mit wie viel Geld man rechnen kann.

Auf der Ergebnisseite ist leicht nachvollziehbar der Rechenweg dargestellt. So kann man auch einschätzen, wie es sich aufs BAföG auswirkt, wenn sich beispielsweise das eigene Einkommen oder das Einkommen der Eltern ändert.

Wie BAföG funktioniert, wer überhaupt BAföG bekommen kann, wovon die Höhe abhängt und worauf es beim Antrag ankommt, lesen Sie in den folgenden Abschnitten dieses Ratgebers. 

Überblick: So funktioniert BAföG

Nicht nur Studierende können BAföG erhalten, auch Auszubildende und Schüler gehören dazu. Allerdings gelten dabei etwas andere Modalitäten, siehe dazu den Abschnitt weiter unten. Wir konzentrieren uns in diesem Ratgeber in erster Linie auf Studenten, denn sie nehmen BAföG am häufigsten in Anspruch. BAföG ist eine Sozialleistung des Staates. Die finanzielle Förderung setzt sich zusammen aus einer Fördersumme für Wohnen und für den Lebensunterhalt.

Das ist wichtig:

  • Gefördert wird ein Erststudium für die Dauer der Regelstudienzeit. Baut zum Beispiel ein Masterstudiengang direkt auf den Bachelor-Studiengang auf, wird auch dieser gefördert.
  • Ein Fachrichtungswechsel ist möglich. Die ersten drei Semester gelten in der Regel als Orientierungsphase und werden für die Höchstdauer der BAföG-Förderung des neuen Studiums nicht mitgezählt.
  • Wer im Ausland studieren möchte, kann Auslands-BAföG erhalten. Dafür gilt ein gesonderter Antrag.
  • Fördersumme: BAföG bedeutet keine feste Fördersumme. Vielmehr richtet sich die Höhe des BAföGs nach dem individuellen Bedarf. Das Einkommen der Eltern (oder des Ehepartners bei verheirateten Studenten) spielt bei der Berechnung eine Rolle, die Anzahl der Kinder in der Familie, die unterhaltsberechtigt sind, das vorhandene Vermögen des Studierenden ist entscheidend, aber auch, ob man zuhause wohnt oder einen eigenen Haushalt bestreitet.
  • Antrag: Möchten Sie BAföG erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Zuständig sind die Studentenwerke der jeweiligen Hochschule. Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie für die Dauer des Studiums monatlich einen Förderbetrag. Aber Achtung: Sie müssen jedes Semester einen Folgeantrag stellen. Weil BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Mehr dazu lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
  • Rückzahlung: Wichtig zu wissen ist, dass die Hälfte der Förderung als Zuschuss, also als Geschenk vom Staat bezahlt wird, die andere Hälfte gibt es als zinsloses Darlehen.

BAföG-Anspruch: Wer kann BAföG bekommen?

Diesen Personengruppen steht BAföG zu:

  • Studentinnen und Studenten an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien
  • Auszubildenden an Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs
  • Schülerinnen und Schülern an allen anerkannten Schulen von Gymnasien über Gesamtschulen bis Hauptschulen, zweiter Bildungsweg über Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.
  • Schüler-BAföG gibt es in der Regel nur, wenn Schüler nicht mehr zuhause bei den Eltern wohnen. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden wie beim BAföG für Studenten. Das gleiche gilt für Azubis.

Studierende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  • Ausländische Studentinnen und Studenten müssen einen Aufenthaltsstatus haben.
  • Studierende müssen beim Bachelor-Studienbeginn jünger als 45 Jahre alt sein. Ausnahmen gelten unter anderem bei Studenten mit Kindern oder bei Master-Studienbeginn.
  • Gefördert wird ein Erststudium oder ein Master-Studiengang, der auf einem Bachelor-Studium aufbaut. 

BAföG Höchstsatz & Co.: Was sich zum Wintersemester 2022/23 ändert

Die aktuelle BAföG-Novelle bringt einige Neuerungen. Vor allem wurde durch die Anhebung von Freibeträgen wurde der Förderkreis erweitert. Das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Die Einkommensfreibeträge wurden im Durchschnitt um 20,75 Prozent angehoben.
  • Der Vermögensfreibetrag der Studierenden ist gestiegen – auf 15.000 Euro für Studierende bis 30 Jahre. Für Ältere beträgt er 45.000 Euro.
  • Der Einkommensfreibetrag der Studierenden wurde von 460 auf 520 Euro im Monat angehoben.
  • Die BAföG-Bedarfssätze sind im Durchschnitt um 5,75 Prozent gestiegen.
  • Die Altersgrenze der BAföG-Empfänger liegt nun bei 45 Jahren.

Höhe BAföG: Wie viel BAföG steht mir zu?

Auf die Frage, wie viel BAföG man erhält, gibt es keine einfache Antwort. Es gibt keine feste Einkommensgrenze der Eltern, die zu nennen ist, um auf einen Blick herauszufinden, ob man zum Förderkreis gehört oder nicht. BAföG ist individuell und breit gefächert: Es gibt einen Förderhöchstsatz und es gibt die Möglichkeit, auch gar kein BAföG zu erhalten – dazwischen sind Teilförderungen möglich.

Die Höhe der Förderung ist abhängig

  • vom Elterneinkommen
  • von der Anzahl der Geschwister und deren Unterhaltsstatus
  • von Unterhaltszahlungen
  • ob man zuhause wohnt oder einen eigenen Haushalt führt
  • ob man eigenes Vermögen hat.

Das neue BAföG 2022: Erhöhung der Fördersätze

Ab Wintersemester 2022/23 gelten neue Fördersätze, die im Zuge der aktuellen BAföG-Novelle im Durchschnitt um knapp sechs Prozent erhöht wurden. Maximal 812 Euro erhalten Studierende demnach im Monat, wenn sie unter 25 Jahre alt sind, familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und nicht mehr zuhause wohnen. Wer zuhause wohnt, erhält 511 Euro im Monat. Die Beträge setzen sich zusammen aus einem Grundbedarf von 452 Euro und einem Betrag für Unterkunft über 360 Euro, wenn sie nicht mehr zuhause wohnen, beziehungsweise 59 Euro, wenn sie noch bei den Eltern wohnen. Studenten bis 29 Jahre erhalten als Höchstsatz 934 Euro, wenn sie bei den Eltern wohnen 633 Euro. Die Förderbeträge sind gestaffelt nach Alter und Versicherungssituation. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht.

Die neuen BAföG-Höchstsätze ab Herbst 2022 (Wintersemester 2022/23)

Versicherung in der Kranken- und PflegeversicherungAlterauswärts wohnend / bei Eltern wohnend
familienversichertbis 24 (Verlängerung bei vorher freiwilligen Diensten)812 Euro / 511 Euro (Aufstockung des BAföG-Wohnbedarfs durch SGB II möglich)
mit eigenen Versicherungsbeiträgen*bis 29934 Euro/ 633 Euro
eigene freiwillige gesetzliche Versicherung*ab 301.018 Euro / 717 Euro

*Die Art der Krankenversicherung ist abhängig vom Einkommen des Studierenden; Quelle: Deutsches Studentenwerk. Stand Juli 2022

Einkommen der Eltern: Anrechnung beim Bafög

Grob gesagt wird zur Berechnung des BAföG das Elterneinkommen herangezogen und davon werden je nach Lebenssituation unterschiedliche Freibeträge abgezogen.

Wichtig zu wissen:

  • Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
  • Studierende dürfen ein Vermögen von 15.000 Euro haben bis zum Alter von 30 Jahren, ohne dass es bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt wird (= Freibetrag). Für ältere Studenten gilt ein Freibetrag von 45.000 Euro.
  • Das Vermögen der Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Allerdings zählen Einkünfte aus dem Vermögen durchaus bei der Berechnung des Elterneinkommens.
  • Freibeträge: Es gelten Freibeträge für das Einkommen der Eltern. Bei verheirateten Eltern gilt ein gemeinsamer Freibetrag, bei getrennten Eltern gilt für jeden Elternteil ein eigener Freibetrag. Zusätzlich gibt es Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder, die die Eltern zu versorgen haben, oder auch für den Ehepartner eines Studierenden.

Einkommensgrenzen: Diese Freibeträge gelten ab dem Wintersemester 2022/23

StatusFreibetrag in Euro
Verheiratete Eltern2.415
Alleinstehender Elternteil1.605
Ehepartner1.605
Stiefelternteil805
Pro unterhaltsberechtigtes Kind730

Quelle: § 25 Bundesausbildungsförderungsgesetz

Es lohnt sich in jedem Fall, BAföG zu beantragen. Selbst wenn der Staat keine Förderung gewährt, erhalten Sie einen groben Anhaltspunkt, was die Eltern an Unterhalt bezahlen sollten. Auch wenn nur eine Minimalförderung über das BAföG gewährt wird, zählt das. Jeder Euro macht am Monatsende einen Unterschied.

  • Tipp: Weigern sich die Eltern, Ausbildungsunterhalt zu bezahlen, kann das BAföG-Amt einen Vorschuss leisten. Das Amt holt sich den Betrag dann von den Eltern zurück. Diese Regelung gilt unabhängig von der Einkommenshöhe der Eltern.

Rechenbeispiel neues BAföG 2022

Modellfall:

  • Wohnung nicht bei den Eltern
  • keine Kinder des/der Studierende/n
  • Kranken- bzw. Pflegeversicherung kostenfrei bei den Eltern (familienversichert)
  • Eltern verheiratet und nicht dauerhaft getrennt
  • ein Geschwister, nicht in der Lehre oder BAföG-Ausbildung und ohne eigenes Einkommen
  • Nettoeinkommen der Eltern im Monat: 3.000 Euro
Nettoeinkommen der Eltern3.000 EUR
Freibetrag:
Eltern/Elternteil
Geschwister
2.415 EUR
730 EUR
Anspruch laut BAföG812 EUR

Quelle: https://www.studentenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/bafoeg-rechner-2022

Was gilt als Einkommen der Eltern?

Bei der Berechnung des Einkommens der Eltern ist das vorletzte Kalenderjahr ausschlaggebend (Steuerbescheid). Es sei denn, das aktuelle Einkommen ist wesentlich niedriger. Als Einkommen gelten alle steuerlichen Einkünfte, wobei negative Einkünfte nicht verrechnet werden und Renten auch mit ihrem steuerfreien Teil zählen. Jahressonderzahlungen aus einem Beschäftigungsverhältnis und Steuererstattungen sind zu berücksichtigen. Als Einkommen gelten auch die meisten steuerfreien Einnahmen (zum Beispiel Arbeitslosen- oder Krankengeld). Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II gelten nicht als Einkommen.

Umgehung der Vorletztes-Jahr-Regelung

Ausgerechnet Familien mit aktuellen Finanzprobleme haben durch das "Vorletztes-Jahr-Prinzip" bei der staatlichen Ausbildungsförderung leicht das Nachsehen. Liegt das aktuelle Einkommen jedoch deutlich niedriger als im vorvergangenen Jahr, können Studentinnen und Studenten auf Antrag den Berechnungszeitraum für das Einkommen aktualisieren. Das regelt Paragraf 24 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Vermögensfreibetrag: Spielt das Vermögen eine Rolle?

Es gilt ein Vermögensfreibetrag für Studierende bis 30 Jahre von 15.000 Euro. Wer älter ist, darf 45.000 Euro gespart haben. Das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle bei der Berechnung. Allerdings zählen Einkünfte aus dem Vermögen durchaus bei der Berechnung des Elterneinkommens.

  • Tipp: Studierende, die ein eigenes Auto haben, sollten wissen, dass dessen Wert zum Vermögen zählt. Wenn dadurch nicht die Vermögenshöchstgrenze überschritten wird, kann ein eigenes Auto BAföG-unschädlich sein. Näheres zum Thema BAföG und Auto erfahren Sie in einem separaten Ratgeber.

Kinderbetreuungszuschlag

Studierende mit Kindern können einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser beträgt für jedes eigene Kind, das jünger als 14 Jahre ist und im elterlichen Haushalt lebt, 160 Euro pro Monat ab Wintersemester 2022/23.

Elternunabhängiges BAföG – was ist das?

In Ausnahmefällen können Studierende auch BAföG erhalten, ohne dass das Einkommen der Eltern oder eines Ehepartners eine Rolle spielt. Dieses sogenannte elternunabhängige BAföG kommt in Frage, wenn der Studierende sich schon eine Weile lang selbst finanziert hat. Diese Szenarios sind unter anderem denkbar:

  • Sie waren seit dem 18. Lebensjahr fünf Jahre lang erwerbstätig und konnten sich durch Berufstätigkeit selbst finanzieren.
  • Sie waren nach einer dreijährigen Ausbildung (auch ein Bachelor Studiengang gilt!) drei Jahre lang erwerbstätig und konnten sich durch Berufstätigkeit selbst finanzieren.
  • Sie haben Ihre Allgemeine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben.

Es gelten noch ein paar Sonderfälle, in denen elternunabhängiges BAföG in Frage kommt, etwa wenn die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind und das Studium ohne BAföG gefährdet wäre. Studierende müssen sich gar nicht so sehr in die Details vertiefen, es gilt, wie schon genannt, die Devise, dass jeder, der ein Studium aufnimmt, einen BAföG-Antrag stellen sollte. Es wird automatisch geprüft, ob und wenn ja welche Art von Förderung in Frage kommt. 

BAföG und Job: Darf ich beim Erhalt von Bafög nebenher dazuverdienen?

Studierende dürfen mit der BAföG-Novelle künftig maximal 520 Euro über einen Minijob dazu verdienen, ohne dass die BAföG-Förderung gekürzt wird.

Das gilt für den jeweiligen BAföG-Bewilligungszeitraum von jeweils zwölf Monaten. In einzelnen Monaten – zum Beispiel in den Semesterferien – darf der Verdienst auch mal überschritten werden, wenn er dafür in anderen Monaten niedriger ist.

BAföG Antrag: Wie geht das und was muss ich berücksichtigen?

Den Antrag auf BAföG stellen Sie am besten online. Erfahrungsgemäß unterlaufen hier die wenigsten Fehler, weil Sie durch das Formular geführt werden. Den Link finden Sie am Ende des Textes in der Linksammlung. Wer auf einen Antrag in Papierform setzt, kann sich die Formulare hier herunterladen.

Der richtige Zeitpunkt: Wann stelle ich den Bafög-Antrag?

Sobald Sie Ihre Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, können Sie den Antrag auf BAföG stellen. BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Deshalb ist es ratsam, den Antrag möglichst gleich mit Beginn der Ausbildung zu stellen. Auslands-BAföG muss mindestens sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.

BAföG-Folgeantrag stellen

Damit während des gesamten Studiums ohne Unterbrechung BAföG gezahlt werden kann, sollte der nachfolgende BAföG-Antrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

BAföG-Rückzahlung: Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen und wann?

Der Darlehensanteil des BAföG ist zurückzuzahlen, also die Hälfte des Zuschusses. Da das Darlehen zinsfrei ist, müssen Sie nur die geliehene Summe zurückzahlen. Dafür gelten Regeln. Das sind die wichtigsten Fakten zu den Rückzahlungsmodalitäten:

  • Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
  • Die Tilgung kann sich maximal über 20 Jahre erstrecken, maximal ist ein Betrag von 10.010 Euro zurückzuzahlen.
  • Die Rückzahlungsrate beträgt in der Regel 130 Euro monatlich und wird alle drei Monate abgerechnet.
  • Wer seine Schulden schneller zurückzahlen kann, kann auf Antrag einen Nachlass auf die Darlehensschuld erhalten.
  • Wer nicht finanziell in der Lage ist, seine Raten zu begleichen, kann einen Freistellungsantrag stellen – die Ratentilgung wird dann in die Zukunft verschoben.
  • Die Rückzahlungspflicht ist grundsätzlich begrenzt, sie gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren. Wer in dieser Zeit immer wieder nachweist, dass er finanziell nicht zu einer Rückzahlung im Stande ist, kann von der Darlehensrückzahlung komplett befreit werden.

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