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Auf einen Blick
Überteuerte Kundendienste, Terminverzögerungen oder einfach Pfusch – Ärger mit Handwerkern hat jeder schon mal erlebt. Doch das muss nicht sein.
Viel Ärger können Sie umgehen, wenn Sie im Vorfeld genaue Absprachen treffen – egal, ob es sich um Handwerkerleistungen bei Neubau, Sanierung oder Reparaturen handelt. Wie das geht, worauf Sie besonders achten müssen, was Sie keinesfalls vergessen dürfen und wie Sie mit Mängeln und Reklamationen umgehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die beste Methode, Streitigkeiten mit Handwerkern zu vermeiden, ist die Wahl des richtigen Unternehmens. Immer wieder bewährt es sich, auf ortsansässige Betriebe zurückzugreifen. Denn sie leben von der Mundpropaganda zufriedener Kundinnen und Kunden und können sich einen schlechten Ruf kaum leisten.
Einem nahe gelegenen Betrieb kann der Kunde auch einen Besuch abstatten und so einen ersten Eindruck gewinnen, wie dort gearbeitet wird. Zudem reduzieren sich Anfahrtskosten, wenn der Handwerker aus der Umgebung kommt. Auf der Suche nach einem seriösen Betrieb sollte man ruhig Freunde, Bekannte oder Nachbarn nach ihren Erfahrungen befragen. Interessant zu erfahren ist etwa, ob der Handwerker die eigenen Vorstellungen gut umsetzen konnte, ob er pünktlich war und ob er im Kostenrahmen gearbeitet hat. Außerdem besteht so die Möglichkeit, die ausgeführten Arbeiten und deren Qualität persönlich in Augenschein zu nehmen – das kann sich beispielsweise lohnen, wenn eine Badsanierung ansteht oder die Hausfassade gestrichen werden soll.
Manchmal hat man keine Möglichkeit, auf Erfahrungen anderer zurückzugreifen. Dann kann man im Internet fündig werden. Etliche Handwerkerportale versprechen Hilfe dabei. Die meisten sind sogenannte Vermittlungsportale. Hierbei stellen Sie als Kundin oder Kunde Ihre zu erledigenden Arbeiten ein und erhalten dann konkrete Angebote von Handwerkern, unter denen Sie sich eines aussuchen können. Es sollte dabei aber kein Annahmezwang gelten. Wichtig ist, darauf zu achten, ob irgendwo im Kleingedruckten Kosten auf Sie für die Nutzung des Portals zukommen. Sie sollten auch im Blick haben, welche Qualifikationen der Handwerker vorweisen kann – ein Meisterbrief wäre natürlich am besten. Bekannte Handwerkervermittlerportale sind my-hammer.de oder blauarbeit.de.
Auch die Handwerkskammern helfen bei der Suche nach einem Betrieb. So bietet unter anderem die Handwerkskammer München und Oberbayern auf ihrer Internetseite unter der Rubrik Service-Center eine Handwerkersuche an. Dabei kann man zumindest erfahren, welche Betriebe es in der Nähe gibt. Die verschiedenen regionalen Handwerkskammern findet man auf der gemeinsamen Internetseite der Handwerkskammern in Deutschland.
Es gibt ein paar Kriterien, die auf einen seriösen Handwerker-Fachbetrieb hinweisen:
Bei größeren Aufträgen ist das erste Treffen mit dem Handwerker, bei dem er die auszuführenden Arbeiten abschätzt, in der Regel kostenlos.
Großes Potenzial für Ärger bieten Notdienste. Die Rechnungen von Schlüssel- oder Rohrreinigungsdiensten haben oft astronomische Höhen. Doch auch wenn man unter Stress steht, weil die Heizung im Winter ausgefallen oder der Haustürschlüssel im Schloss abgebrochen ist, gilt es jetzt, besonnen zu handeln. Einfach den erstbesten Betrieb anzurufen, den die Internetsuche ergibt, ist meist keine gute Entscheidung. Am besten Sie mehrere Betriebe an – vorzugsweise ortsansässige, da sie in der Regel geringere Fahrtkosten berechnen – und lassen sich schon am Telefon vorab einen Preis nennen.
Bevor der Notdienst konkret vor Ort zu arbeiten beginnt, sollten Sie nach Möglichkeit einen Festpreis in Anwesenheit eines Zeugen vereinbaren und auch nur diesen vereinbarten Preis bezahlen. Auf eine Rechnung dürfen Sie immer bestehen – und diese sollten Sie auch genau überprüfen. Ist darauf etwa teures Spezialwerkzeug in Rechnung gestellt, sollte es auch tatsächlich zum Einsatz gekommen sein. Es empfiehlt sich immer, vom Notdienst nur den gröbsten Schaden beheben zu lassen, perfekt kann man die Reparatur dann später zum günstigeren Tarif wochentags in Auftrag geben. Bleibt der Einsatz des Notdienstes erfolglos, müssen Sie übrigens auch nichts bezahlen.
Wie immer zahlt sich auch hier Vorsorge aus. Am besten überlegen Sie ohne akuten Notfall, wen Sie anrufen wollen, wenn ein Notdiensteinsatz nötig ist. Sie können etwa ein Handwerksunternehmen fragen, wie der Ablauf und die Kosten bei Notfällen sind. Es lohnt sich, auch die Nachbarn nach ihren Erfahrungen zu befragen.
Ein Notfall kommt nie gelegen und genau das nutzen unseriöse Handwerker-Notdienste aus. Doch es gibt Möglichkeiten, seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden. Ein Ratgeber von biallo.de zu diesem Thema gibt Tipps, wie Sie dabei vorgehen sollten.
Es ist gar nicht so einfach einen guten Handwerker zu finden, der Zeit hat, eine Arbeit auszuführen. Auch diese Branche ist vom allgemeinen Fachkräftemangel betroffen.
„Leider kommt hier auch eine Faustregel zur Anwendung, die immer bei Verknappungen aller Art gilt: Sie ruft unseriöse Anbieter auf den Plan“, sagt Simone Bueb, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Jetzt haben auch die schwarzen Schafe der Branche eine gute Chance, einen Auftrag abzugreifen, in dem sie sich rasch zur Verfügung stellen und vielleicht auch noch mit einem besonders günstigen Angebot locken. Verbraucher sollten hellhörig sein und den Betrieb genau prüfen: Hat der Werkstatt-Chef einen Meisterbrief vorzuweisen? Ist er Innungsmitglied? Gibt es Erfahrungsberichte? Fragen Sie auch ruhig nach, wie der günstige Preis zustande kommt.
Auch wenn sich die Kosten für Handwerkerleistungen oder Material in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben, so muss die Erhöhung doch immer angemessen sein. Eine Verdopplung oder gar Verdreifachung eines Preises ist sicherlich zu hoch gegriffen. Lassen Sie sich Angebote von mehreren Betrieben machen oder rufen Sie durchaus auch bei der Innung an und fragen nach, ob ein genannter Stundenpreis realistisch ist.
Sie möchten sich eine neue Küche zulegen oder Ihr altes Bad renovieren und Ihnen fehlt das nötige Kleingeld? Dann kann ein Wohnkredit Sinn machen. Im Wohnkredit-Vergleich von biallo.de sehen Sie, dass es erhebliche Unterschiede bei den Kreditkosten gibt und können sich einen für Sie passenden Kredit heraussuchen.
Wer eine geeignete Handwerkerin oder einen Handwerker gefunden hat, muss offiziell einen Auftrag erteilen. Der Auftragsvergabe kommt eine zentrale Bedeutung zu. Denn hier werden die meisten Fehler gemacht. Jetzt heißt es: Sowohl die auszuführenden Arbeiten als auch die Kosten genau absprechen und schriftlich festhalten. Am besten geschieht dies über ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag, den man einholt. Je nachdem, ob es sich bei dem Auftrag um eine Neuanfertigung oder eine Reparatur handelt, gehen Sie unterschiedlich vor.
Neuanfertigung: Der Vorteil bei einer Neuanfertigung ist, dass die Kosten ziemlich genau kalkuliert werden können. Sinnvoll ist es, mindestens drei Angebote oder Kostenvoranschläge verschiedener Unternehmen einzuholen und die Preise zu vergleichen. Ein Kostenvoranschlag kostet nichts – außer, es wurde im Vorfeld etwas anderes vereinbart.
Reparatur: Grundsätzlich gilt bei einer Reparatur dieselbe Vorgehensweise wie bei einer Neuanfertigung. Allerdings ist die Kostenkalkulation wesentlich schwieriger. Denn der Umfang des Auftrags ist in der Regel zunächst unklar, da der Handwerker einen Defekt erst in Augenschein nehmen muss, bevor er sagen kann, was repariert werden muss.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie mit dem Betrieb einen Festpreis vereinbaren können und dieser ein Angebot unterbreitet. Der Preis bei einem Angebot kann nach getaner Arbeit nicht mehr erhöht werden, der genannte Festpreis ist verbindlich. Allerdings muss der Kunde davon ausgehen, dass der Betrieb großzügiger kalkuliert, um auf der sicheren Seite zu sein. Möglicherweise kann der Endpreis also auch höher ausfallen als bei einem Kostenvoranschlag. Bei einem Festpreis darf der Kunde oder die Kundin davon ausgehen, dass der Betrieb im Vertrag den Bruttopreis nennt und nicht noch nachträglich die Mehrwertsteuer berechnet. Aber genau nachzufragen, schadet nicht.
Im Angebot sollten detailliert verwendete Materialien, Stückzahlen, Maße und die konkreten Handwerkerleistungen aufgeführt sein. Auch Nebenposten, wie zum Beispiel ein erforderlicher Gerüstbau, sind zu nennen. Nur so ist die Kalkulation mit einem Angebot anderer Firmen vergleichbar.
Da sich wenige Unternehmen auf eine Festpreisvereinbarung einlassen, kann man versuchen, zumindest eine Preisobergrenze festzulegen, die der Handwerker nicht überschreiten darf.
Üblicher ist es, dass der Auftrag auf Basis eines Kostenvoranschlags vergeben wird. Der Kostenvoranschlag sichert Sie als Kunden ab. Er stellt zwar nur eine grobe Kostenkalkulation dar und kann sich durchaus noch erhöhen – 15 bis 20 Prozent gelten als vertretbar. Aber Sie haben eine Richtschnur in der Hand. Kommt es zu einer Preissteigerung, muss der Handwerker Sie im Vorfeld informieren, nicht erst nach getaner Arbeit. Außerdem muss er die höheren Kosten begründen. Es steht Ihnen dann als Auftraggeber frei, den Auftrag zu kündigen. Die bereits geleistete Arbeit ist natürlich zu bezahlen.
Ein Kostenvoranschlag macht dem Betrieb natürlich Arbeit. Aber wenn der Betrieb sich darauf einlässt, dann gelten die Regeln: Der Kostenvoranschlag ist kostenlos und es besteht keine Verpflichtung, einen Auftrag zu vergeben. Im Gegenteil: Lassen Sie sich noch zwei andere Angebote machen, damit Sie die Preise vergleichen können. Wie beim Angebot auch, sollten im Kostenvoranschlag alle verwendeten Materialien, Stückzahlen, Maße und die konkreten Handwerkerleistungen detailliert aufgeführt sein.
Statt Festpreis und Kostenvoranschlag wollen einige Betriebe auch nach Aufwand, also nach Stundenlohn plus Materialkosten, abrechnen. Bei dieser Variante ist es sehr wichtig, sich vor der Auftragsvergabe über sämtliche anfallenden Kosten aufklären zu lassen: Stundenverrechnungssätze, Fahrtkosten, Erschwerniszuschläge und so weiter.
Verbindliche Richtlinien für die Höhe der Stundenlöhne gibt es nicht. Sie variieren von Branche zu Branche und von Region zu Region erheblich. Zwischen 40 und 65 Euro sind ein grober Richtwert, die Umsatzsteuer von 19 Prozent ist noch hinzuzurechnen. Welche Preise in welcher Branche üblich sind, kann man bei der Handwerksinnung erfragen. Ist ein Stundenlohn vereinbart, legt der Handwerker seinem Auftraggeber am Ende des Tages in der Regel einen sogenannten Regie- oder Stundenlohnzettel zur Unterzeichnung vor. Der Kunde sollte den Regiezettel nur dann unterzeichnen, wenn er mit den ausgeführten Arbeiten auch zufrieden ist und wenn die angegebene Stundenzahl stimmt. Angefangene Stunden dürfen nicht einfach zur vollen Stunde aufgerundet werden. Vielmehr müssen die Betriebe minutengenau abrechnen und dürfen nur geringfügig aufrunden, zum Beispiel auf fünf oder zehn Minuten.
Die angefangene Arbeitszeit automatisch auf eine volle Stunde aufzurunden, ist nicht erlaubt, auch wenn der Handwerksbetrieb dabei auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verweist. Eine solche Klausel ist unwirksam.
Sie als Kundin oder Kunde sollten auch darauf achten, dass der Betrieb die Kosten nicht unnötig in die Höhe treibt, indem zum Beispiel mehr Personal geschickt wird, als wirklich notwendig ist und hinterher der doppelten Stundensatz in Rechnung gestellt wird. Der Auftraggeber sollte sich auch erkundigen, wer die Arbeiten durchführt: Für Meister, Geselle und Azubi gelten unterschiedlich hohe Stundenlohnsätze.
Um die Kosten bei einer Reparatur unter Kontrolle zu halten, sollten Sie den Handwerker bereits am Telefon informieren, dass zunächst nur eine Diagnose erwünscht ist. Es lohnt sich, gleich zu fragen, was der Handwerker für eine Anfahrt berechnet und wie er seine Arbeitszeit abrechnet. Fair ist es, wenn ein Betrieb die gefahrenen Kilometer in Rechnung stellt oder die Dauer der Fahrt berechnet, anstatt eine Entfernungspauschale zu kassieren. Ist Letzteres der Fall, sollte diese wenigstens nach Kilometern gestaffelt sein. Lässt sich der Betrieb nicht die Entfernung, sondern die Dauer der Fahrt bezahlen, darf er nicht den gleichen Satz wie für die Arbeitszeit berechnen. Üblich sind etwa zehn Prozent weniger.
Hat der Handwerker den Defekt begutachtet und es hat sich herausgestellt, dass sich eine Reparatur nicht lohnt, muss der Kunde nur die Anfahrt und die Arbeitszeit bezahlen. Ist eine Reparatur möglich, ist jetzt eine Vorgehensweise wie zuvor beschrieben möglich: Entweder der Auftrag wird auf Basis eines Angebots (Festpreis) oder eines Kostenvoranschlags (Kostenschätzung) erteilt.
Sind Waschmaschine oder Spülmaschine kaputt, kann man den Kundendienst des Herstellers beauftragen. Bevor man ihn bestellt, sollte man aber auch einen ortsansässigen Handwerker fragen, ob er sich mit dem entsprechenden Gerät auskennt. Denn oft kommen die Kundendienste von außerhalb und berechnen hohe Anfahrtskosten.
Wenn eine Reparatur in einer Autowerkstatt fällig wird, ist der Überraschungseffekt meist inklusive. In der Regel wird die Reparatur wesentlich teurer, als man angenommen hat. Das Problem ist, dass sich Werkstätten selten zu einem konkreten Kostenvoranschlag hinreißen lassen, noch weniger zu einem Festpreis. Dennoch lohnt es sich nachzuhaken, denn eine Ahnung, worum es sich bei dem zu reparierenden Schaden handeln könnte, wird die Werkstatt ja haben. Was kosten vermeintliche Ersatzteile? Handelt es sich um eine aufwändige Arbeit? Notfalls können Sie auch mit der Werkstatt vereinbaren, dass Sie angerufen werden, wenn der Schaden genau diagnostiziert wurde, damit Sie die Ausführungsart noch besprechen oder bei einem alten Fahrzeug vielleicht auch noch entscheiden können, ob sich die Reparatur überhaupt noch lohnt. Die bisher geleisteten Arbeiten müssen Sie dann natürlich trotzdem bezahlen.
Bevor es mit den Arbeiten losgeht, sollten Sie einen schriftlichen Vertrag schließen. Oft wird nur per Handschlag und auf Basis mündlicher Absprache gearbeitet – auch das gilt als Vertrag. Halten Sie jedoch nichts schriftlich fest, haben Sie hinterher auch nichts in der Hand, auf das Sie sich berufen können. Grundlage eines solchen Werkvertrags, den beide Seiten unterschreiben müssen, kann der Kostenvoranschlag oder die Festpreisvereinbarung sein. Das sollte ein Vertrag beinhalten:
Dieser Teil der Auftragsabwicklung wird oftmals vernachlässigt, obwohl er von zentraler Bedeutung ist: Die Abnahme durch den Kunden. Das bedeutet, dass nach Beendigung der Arbeit der Kunde diese in Augenschein nimmt und ihr entweder zustimmt oder eben nicht. Für die Abnahme sollte man sich Zeit nehmen und in aller Ruhe Funktionen und Details der ausgeführten Arbeiten überprüfen. Wurde etwa ein Bad saniert beziehungsweise neu eingebaut, sollte man ruhig mal die Wasserhähne auf- und zudrehen sowie prüfen, ob sie tropfen, die Fliesen und Fugen an der Wand begutachten – auch, ob sie fest an der Wand sitzen, die Duschtüre auf- und zuschieben.
Ist man zufrieden, gilt die Arbeit als abgenommen und der Lohn wird fällig. Bis dahin ist der Handwerker zur Vorleistung verpflichtet. Erst mit der Abnahme hat der Handwerker auch Anspruch auf Bezahlung. Das Datum der Abnahme ist maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist, die bei etwaigen Reklamationen eine Rolle spielt.
Sind Sie als Kunde hingegen unzufrieden, sollten Sie sofort reagieren. Wenn Sie den Handwerker jetzt einfach ziehen lassen, akzeptieren Sie damit die schlampige Arbeit. Begleichen Sie auch noch die Rechnung, haben Sie schlechte Karten, im Nachhinein eine Reklamation geltend zu machen. Solange die Abnahme nicht vollzogen ist, ist es nämlich am Handwerker zu beweisen, dass er korrekt gearbeitet hat. Ist die Handwerkerleistung erst mal abgenommen, liegt die Beweispflicht für Mängel dagegen bei Ihnen, beim Kunden.
Oft ist man als Laie gar nicht in der Lage zu beurteilen, ob eine Arbeit korrekt ausgeführt wurde. Sehr oft geschieht das in der Autowerkstatt. Was unter der Motorhaube stattgefunden hat, kann der Kunde gar nicht beurteilen. Hilfreich kann es dann sein, jemanden an der Seite zu haben, der sich mit Autos auskennt. Bei größeren Handwerkerarbeiten, etwa wenn es um Arbeiten am Bau geht oder um Sanierungsarbeiten, sollte man sich nicht scheuen, einen Sachverständigen (zum Beispiel einen Ingenieur) zurate zu ziehen, auch wenn das noch einmal Kosten nach sich zieht.
Hat der Handwerker schlampig gearbeitet, steht ihm eine zweite Chance zu, den Mangel zu beheben. Sie sollten die fehlerhaft ausgeführte Arbeit dokumentieren – möglicherweise lässt sich ein Foto machen – und den Handwerker schriftlich dazu auffordern, nachzubessern. In dem Schreiben können Sie auch gleich eine angemessene Frist setzen, bis wann die Arbeiten fertig sein müssen, in der Regel genügen 14 Tage. Für die Nachbesserung darf der Handwerker kein Geld verlangen.
Erst wenn der Handwerker den Mangel nicht zur Zufriedenheit behebt oder die Frist verstreichen lässt, dürfen Sie einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen. Die Kosten dafür trägt natürlich der Verursacher, also der ursprüngliche Vertragspartner. Doch Vorsicht, es gibt keine festgeschriebene Anzahl an Versuchen, die einem Handwerker zustehen, einen Mangel zu beseitigen. Je nach Einzelfall kann es auch angemessen sein, dass er wiederholt nachbessern darf. Zeichnet sich zum Beispiel schon nach dem ersten Nachbesserungsversuch ab, dass sich kein besseres Ergebnis erzielen lässt, kann ein Versuch als genügend gelten. Erscheint es aber wahrscheinlich, dass ein zweiter Versuch zum gewünschten Ergebnis führt, steht dem Handwerker dieser zu.
Was geschieht, wenn der Handwerker gar nicht auf die erste Aufforderung zur Nachbesserung reagiert? Dann sollten Sie ihn ein weiteres Mal auffordern und eine Frist setzen, bis wann er tätig werden muss. Reagiert er dann wieder nicht, müssen Sie ihn nicht ein weiteres Mal auffordern.
Solange Sie nicht zufrieden sind mit der geleisteten Arbeit, müssen Sie auch nicht den vollen Lohn begleichen. Den Teil der Arbeit, der zur Zufriedenheit ausgeführt wurde, sollten Sie aber bezahlen. Für die Mängel darf man mindestens das Doppelte der voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung zurückbehalten.
Beispiel: Jemand gibt einen Carport mit Glasdach in Auftrag. Bei Abnahme bemerkt der Kunde, dass eine der Glasplatten einen Riss hat. Der Wert der Platte inklusive der Arbeitszeit für den Austausch beträgt 220 Euro. Der Kunde darf damit mindestens das Doppelte, also 440 Euro, von der Gesamtrechnung zurückbehalten, bis der Schaden beseitigt ist.
Es kann durchaus sein, dass Ihnen durch eine mangelhafte Handwerkerarbeit erheblicher Schaden entsteht: Eine zusätzliche Reparatur durch einen Spezialbetrieb, die neue Kosten verursacht, ist nötig oder eine unsachgemäße Reparatur führt zu einem Brand oder Rohrbruch. In diesem Fall haben Sie neben dem Recht auf Nachbesserung oder Minderung zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Hier gilt es, rechtzeitig Beweise zu sichern. In einem solchen Fall sollten Sie einen Sachverständigen zurate ziehen.
Oft bemerkt man schlampige Arbeit eines Handwerkers nicht bei der Abnahme, sondern erst im Nachhinein. Jetzt kann sich der Kunde auf die Gewährleistungspflicht berufen. Sie gilt auch bei Handwerksarbeiten und beträgt zwei Jahre ab dem Tag nach der Abnahme. Bei Arbeiten an einem Bauwerk (Neuherstellung oder auch Erweiterung der Gebäudesubstanz) gelten sogar fünf Jahre Gewährleistungspflicht. Leider ist der Laie oft nicht in der Lage, selbst zu beurteilen, ob der Mangel eingetreten ist, weil der Handwerker unsachgemäß gearbeitet hat. Dann ist ein Sachverständigenurteil nötig. Liegt es allerdings auf der Hand, dass der Handwerker für den Mangel verantwortlich ist, muss der Kunde ihm auch in diesem Fall die Chance zur Nachbesserung geben. Es gilt dieselbe Vorgehensweise, wie oben beschrieben.
Von Erfahrungen mit Handwerkern, die später kommen als vereinbart oder die Arbeit nicht in der vereinbarten Zeit erledigen, kann fast jeder berichten. Das muss man sich aber nicht gefallen lassen. Vage Terminabsprachen – beispielsweise zwischen 14 und 18 Uhr – oder erhebliche Verspätungen muss man nicht akzeptieren. Bevor Sie aber so verärgert sind, dass Sie den Handwerker vor die Tür setzen, müssen Sie ihm noch eine Chance geben, die Arbeit zu vollenden. Dafür sollten Sie eine Frist setzen, am besten schriftlich. Als Faustregel gelten ein bis zwei Wochen. Zu diesem Termin müssen die Arbeiten fertig sein. Ist die Arbeit dann immer noch nicht beendet, können Sie den Vertrag mit dem Handwerker kündigen. Sie dürfen unter Umständen sogar Schadenersatz verlangen. Ersatzfähig sind sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Mangel beziehungsweise mit der verspäteten Fertigstellung stehen. In solchen Fällen empfiehlt es sich jedoch, juristischen Rat einzuholen.
Wer sich mit dem Handwerker nicht einig wird, sollte sich Hilfe suchen. Die Verbraucherzentralen sind Ansprechpartner, aber auch die Handwerkskammern. Hier gibt es Schlichtungsstellen, die bei Streit vermitteln.
Angesichts gestiegener Preise bei Handwerkerleistungen mag es verlockend sein, einen Handwerker schwarz zu beschäftigen. Das ist nicht nur verboten, sondern es birgt zusätzliche Risiken. Bei Mängeln gibt es keinen Anspruch auf Nachbesserungen. Das gilt auch dann, wenn der Kunde zuvor einen Vertrag mit dem Handwerker geschlossen hat und sich erst später mit diesem einigt, einen Teil der Rechnung schwarz zu bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in so einem Fall der Vertrag ungültig wird, da gegen das Verbot der Schwarzarbeit verstoßen wurde (Az. VII ZR 197/16). Und auch die übliche zweijährige Gewährleistungspflicht, die nach Abnahme der Arbeiten zu laufen beginnt, ist ausgesetzt.
Viele Handwerker kassieren gerne bar vor Ort, vor allem Notdienste. Das sollten Sie als Kunde nicht akzeptieren, Sie dürfen immer eine Rechnung verlangen und sollten sich die Zeit nehmen, diese ausführlich zu überprüfen. Nicht zuletzt ist eine Rechnung samt Bankauszug, der die Überweisung belegt, eine Voraussetzung, um die Kosten für die Handwerksleistung von der Steuer abzusetzen.
Gelingt es einem Handwerker nicht, eine Reparatur durchzuführen, darf er auch nichts in Rechnung stellen.
Wird auf Basis des Kostenvoranschlags abgerechnet, darf der Endpreis um etwa 15 bis 20 Prozent höher sein als ursprünglich vereinbart, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Der Handwerker muss den Kunden darüber aber schon während der Arbeiten informiert haben.
Haben Auftraggeber und Handwerker im Vorfeld der Arbeiten einen Festpreis vereinbart, ist dieser verbindlich. Der Handwerker darf ihn nachträglich nicht erhöhen – auch nicht, wenn er mehr Aufwand hatte, als er zuvor kalkuliert hat.
Wird nach Stundenlohn bezahlt, sollte der Kunde die Rechnung besonders genau prüfen. Eine detaillierte Kostenaufstellung ist wünschenswert, auf der auch alle Einzelposten aufgeführt sind. Hier einige Punkte, auf die es zu achten gilt:
In einem weiteren Artikel auf biallo.de haben wir uns das Thema "Hausbau & Kosten: Welche Kostenfallen Bauherren kennen sollten" genauer angesehen und informieren ausführlich darüber.
Nicht immer ist es möglich, auf Basis eines Kostenvoranschlags zu arbeiten, der Kostenkontrolle ermöglicht. Klassischer Fall: Besuch in der Autowerkstatt. Am Ende kommt Ihnen dann die Rechnung überhöht vor, Sie können das aber als Laie nicht richtig beurteilen. In so einem Fall sollten Sie die Rechnung nur unter Vorbehalt bezahlen und dies auch bei Barzahlung auf der Quittung oder bei einer Banküberweisung notieren. Dann haben Sie bessere Karten bei der Nachverhandlung. Denn wie bei der Abnahme der Arbeiten dreht sich jetzt die Beweislast um: Der Handwerker muss beweisen, dass die Kosten gerechtfertigt sind beziehungsweise wie sie zustande kommen. Wenn Sie mit Teilleistungen aus einem Vertrag allerdings zufrieden und einverstanden sind, sollten Sie diese auch bezahlen. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Betrieb kommen, sollten Sie erwägen, juristischen Beistand einzuholen.