Steuerersparnis beim Immobilienverkauf innerhalb der Familie
Die Eltern haben das Objekt einkommensteuerfrei an die Kinder veräußert. Diese können das Objekt aufgrund des vollentgeltlichen Erwerbs in voller Höhe abschreiben. „Wir Steuerberater nennen das Afa-step-up“, erläutert Rücker. Hierdurch kann man insbesondere bei Objekten, die sich gegebenenfalls schon seit Jahrzehnten im Familieneigentum befinden, ein hohes Abschreibungspotential heben. Die Kinder profitieren über die nächsten Jahre und Jahrzehnte je nach Gesamtwert des Objekts von einer fünf- oder sechsstelligen Steuerersparnis.
Darlehenserlass möglich
„Ist die ältere Generation wirtschaftlich nicht mehr auf die Rückzahlung des Darlehens seitens der Kinder angewiesen, können Eltern den Kindern das Darlehen ganz oder teilweise erlassen,“ macht Rücker auf einen weiteren wichtigen Vorteil dieses Modells aufmerksam. Ein solcher Darlehenserlass habe zudem den Charme, die Höhe der Beträge bei mehreren Kindern genau steuern zu können. Bei einer Immobilie sei das dagegen schwierig.
Zu beachten sind jedoch die gesetzlichen Fristen von zehn Jahren, um die Zahlung von Schenkungsteuer zu vermeiden. Hierdurch kann die ertragsteuerliche Optimierung durch das Heben der Abschreibungspotentiale ideal mit dem eigentlichen Ziel, der vorweggenommenen Erbfolge, kombiniert werden. Im Unterschied zu einer klassischen Schenkung erhalten die Kinder in diesem Modell eben keine Immobilie, sondern den Erlass einer Darlehensforderung. Eine Grunderwerbsteuerbelastung entsteht im Übrigen beim Verkauf der Immobilie an die eigenen Kinder oder Enkel nicht.