





Auf einen Blick
Ein selbstbestimmtes Leben, das Raum für individuelle Gewohnheiten lässt – so wollen die meisten Menschen leben, auch wenn sie pflegebedürftig werden. Gerade bei Menschen mit einer Demenzerkrankung ist das ein großes Thema. Denn sie sind oft körperlich noch fit, haben aber einen großen Betreuungsbedarf. Ein Pflegeheim wird häufig nicht als ideale Wohnform empfunden. Stattdessen setzen sich ambulant betreute Wohngruppen, auch Demenz-WGs genannt, aber auch sogenannte stationäre Hausgemeinschaften als Wohnmöglichkeiten immer mehr durch.
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In Deutschland gibt es zunehmend ambulant betreute Wohngruppen. Solche Wohngruppen funktionieren ähnlich wie eine Wohngemeinschaft, die Bewohner leben in einem familiären Umfeld zusammen. Jede Wohngemeinschaft ist anders organisiert, aber in der Regel verfügt jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume. Mindestens drei und maximal zwölf Bewohner sind erforderlich, um aus der Pflegekasse Zuschüsse für diese Wohnform zu erhalten (drei der Bewohner müssen einen Pflegegrad haben). Betreuungskräfte und Haushaltshilfen kommen in die Gemeinschaft und unterstützen die Bewohner, auch ein ambulanter Pflegedienst kommt nach Hause, möglicherweise gibt es auch einen Sozialarbeiter, der als täglicher Ansprechpartner dient. Art und Umfang der Hilfeleistungen bestimmen die Bewohner und die Angehörigen je nach Bedarf selbst.
Inzwischen organisieren und betreiben auch Pflegedienste solche Demenz-WGs. Je nachdem ob eine Demenz-WG selbst organisiert ist oder von einem Anbieter, etwa einem Pflegedienst, betrieben wird, gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Individuell gestaltete WGs unterliegen keiner Qualitätskontrolle. Bei der Auswahl einer Einrichtung sollten Interessenten unbedingt die betreuenden Dienste genauer unter die Lupe nehmen. Das Zusammenleben – Umgang mit Haushaltsgeldern, Beauftragen von Hilfsdiensten etc. – sollte vertraglich geregelt sein.
Billiger als ein Heim sind ambulant betreute Wohngruppen nur selten. Miete, Nebenkosten, Haushaltsgeld, eine Betreuungspauschale oder Pflegekosten und ein Nachtdienst ergeben nicht selten dieselbe Summe wie ein vollstationärer Heimplatz – je nach Pflegegrad durchaus mehr als 3.000 Euro im Monat. Allerdings gewährt die Pflegekasse inzwischen umfangreiche Zuschüsse für solche Wohngruppen.
Ab Pflegegrad 1 stehen Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen diese Zuschüsse zu:
Zudem kann ein Wohngruppenmitglied Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wenn die persönliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird (die Leistung rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab).
In Einzelfällen können Bewohner ambulanter Wohngruppen auch Pflegegeld in Anspruch nehmen, das bei der Pflege durch Angehörige in Frage kommt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich auch kombinieren, die Zuschüsse werden dann anteilig bezahlt. Zusätzlich steht Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden, in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann zum Beispiel zur Finanzierung einer hauswirtschaftlichen Hilfe eingebracht werden oder für Betreuungsleistungen. Personen in Pflegegrad 1 erhalten außerdem bis zu 40 Euro im Monat für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wie Pflegehandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.
Abhängig vom Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen folgende Leistungen der Pflegekasse zu:
Pflegegrad |
Pflegegeld |
Pflegesachleistung |
Tages- oder Nachtpflege |
1 |
- |
- |
- |
2 |
316 Euro |
724 Euro |
689 Euro |
3 |
545 Euro |
1.363 Euro |
1.298 Euro |
4 |
728 Euro |
1.693 Euro |
1.612 Euro |
5 |
901 Euro |
2.095 Euro |
1.995 Euro |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit / Stand Oktober 2023.
In vielen Bundesländern gibt es inzwischen Koordinierungs- und Fachberatungsstellen für ambulant betreutes Wohnen, hier eine Auswahl:
Auch Pflegeheime denken um. In neugebauten oder sanierten modernisierten Heimen werden häufig Komplexe geschaffen, in denen sogenannte stationäre Hausgemeinschaften (Hausgemeinschaften in der stationären Pflege) entstehen können. Dabei leben zwischen sechs und zwölf pflegebedürftige Menschen in einer Gruppe innerhalb eines Heimes zusammen.
Die Gruppen sind jeweils autonom, kochen für sich selbst und bestimmen eigene Regeln des Alltagslebens. Betreut und gepflegt werden sie von Mitarbeitern des Trägers eines solchen Heimes. Stationäre Hausgemeinschaften soll im Rahmen einer stationären Betreuung ein möglichst "normales" privates Leben ermöglichen.
Für stationäre Hausgemeinschaften gewährt die Pflegekasse dieselben Zuschüsse wie für einen vollstationären Heimaufenthalt.
Leistungen aus der Pflegekasse
Pflegegrad |
Stationäre Pflege |
1 |
125 Euro |
2 |
770 Euro |
3 |
1.262 Euro |
4 |
1.775 Euro |
5 |
2.005 Euro |
Quelle: Bundesgeseundheitsministerium; Stand: Oktober 2023.
Wichtig: Jeder Heimbewohner muss sich mit einem pauschalen Eigenanteil an den reinen Pflegekosten beteiligen, unabhängig vom Pflegegrad. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist von Heim zu Heim verschieden und hängt auch vom Bundesland ab.
Zusätzlich fallen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an. Denn auch an den Instandhaltungskosten oder an Kosten, die durch Umbauten oder Renovierungen entstehen, muss sich der Heimbewohner beteiligen. Diese Kosten muss der Bewohner komplett alleine bezahlen. Im Durchschnitt fällt im ersten Jahr des Heimaufenthalts ein Eigenanteil von rund 2.500 Euro pro Jahr an, hat der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) für Juli 2023 ermittelt. Mit längerem Heimaufenthalt verringert sich der Eigenanteil etwas, da der Gesetzgeber einen pro Jahr steigenden Leistungszuschlag gewährt.