Schneller zur Therapie

Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung – So finden Sie schnell Hilfe

Annette Jäger
Autorin
Redaktion
Redakteur
Aktualisiert am: 13.11.2025

Auf einen Blick

  • Erfahren Sie, welche Therapien Ihre Krankenkasse bezahlt und wie Sie schnell Hilfe finden.
  • Lernen Sie, wie Sprechstunde, Akutbehandlung oder Videosprechstunde funktionieren.
  • Finden Sie heraus, wann die Kasse auch Privatpraxen erstattet.
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Gesetzlich versichert? So finden Sie schnell psychotherapeutische Hilfe.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Wenn die Seele leidet, ist Hilfe angesagt. Depressionen, Burn-out oder Angstzustände sind ernstzunehmende Erkrankungen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für anerkannte Psychotherapien. Doch die Wartezeiten sind lang – häufig mehrere Monate. Das trifft insbesondere auch Kinder und Jugendliche, die zunehmend starken Therapiebedarf haben.

Um Versicherten möglichst schnell Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe zu bieten, gibt es diverse Angebote: Von psychotherapeutischer Sprechstunde und Akutbehandlung über Online-Therapien und unterstützende Angebote der Krankenkassen bis hin zur Kostenerstattung für Therapiestunden einer Privatpraxis

Welche verschiedenen Therapieformen es gibt, was die Kassen in welchem Umfang bezahlen und wie Sie einen Therapieplatz finden.

Welche Behandlungen übernimmt die Krankenkasse?

Damit die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung zahlt, müssen Sie eine Praxis mit Kassenzulassung aufsuchen. Voraussetzung ist außerdem, dass eine psychische Störung vorliegt – etwa Depressionen, Zwänge, Angst- oder Suchterkrankungen.

Therapieformen, die übernommen werden

Die Kassen erstatten die sogenannten Richtlinientherapien. Dazu gehören:

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Psychoanalytische Therapie
  • Systemische Therapie

Erstgespräch und probatorische Sitzungen

Bevor eine eigentliche Behandlung beginnt, lernen Sie Ihren Psychotherapeuten oder Ihre Psychotherapeutin in sogenannten probatorischen Sitzungen kennen. Diese dienen dazu, Vertrauen aufzubauen und die passende Therapieform zu wählen. Kassen übernehmen bis zu vier solcher Sitzungen – bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs. Erst danach stellt der Therapeut den Antrag auf Kostenübernahme.

Ablehnung des Antrags

Wird Ihr Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen – am besten per Einschreiben. Bleibt auch dieser erfolglos, ist eine gerichtskostenfreie Klage beim Sozialgericht möglich.

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Schnellere Hilfe: Sprechstunde, Akutbehandlung und Video-Therapie

Zwischen Terminmangel und psychischer Belastung bietet das Kassensystem mehrere Möglichkeiten, um schneller Hilfe zu bekommen.

Die psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist Ihr erster Zugang zu einer Richtlinientherapie: Sie besprechen Beschwerden und erhalten eine Einschätzung, ob eine Therapie notwendig ist. Bis zu sechs Termine à 25 Minuten sind möglich, bei Kindern zehn. Sie benötigen keine Überweisung – die Versichertenkarte genügt.

Akutbehandlung: Hilfe in der Krise

Wenn Sie sich in einer seelischen Notlage befinden, können Sie im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde eine Akutbehandlung beginnen. Diese umfasst 24 Sitzungen à 25 Minuten und erfordert keine Genehmigung durch die Krankenkasse.

Videosprechstunde: Therapie online

Seit 2025 dürfen fast alle psychotherapeutischen Leistungen auch per Video erfolgen – von der Sprechstunde bis zur probatorischen Sitzung. Voraussetzung: Der Therapeut bietet dies an und hat freie Kapazitäten. Ein persönliches Kennenlernen zu Beginn bleibt dennoch empfehlenswert. Für eine Behandlung per Video benötigen Sie einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera.

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Kurzzeit- und Langzeittherapie: So lange dauert die Behandlung

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen. Reicht das nicht aus, kann sie in eine Langzeittherapie mit bis zu 100 Stunden überführt werden. Die Kasse genehmigt jeweils in Etappen – auf Antrag des Therapeuten oder der Therapeutin.

So finden Sie einen Therapieplatz

Nach der Sprechstunde beginnt meist die eigentliche Herausforderung: einen freien Therapieplatz zu finden. Sie können

  • bei Ihrem Hausarzt nachfragen,
  • Online-Suchportale der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen,
  • oder die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung kontaktieren.

Diese müssen Ihnen innerhalb einer Woche einen Termin nennen – spätestens vier Wochen später soll die Sprechstunde stattfinden.

Kostenerstattung: Wenn Sie keinen Kassentherapeuten finden

Wenn Sie nachweislich keinen Platz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden, können Sie für die Psychotherapie eine Privatpraxis aufsuchen. Voraussetzung:

  • Sie haben die psychotherapeutische Sprechstunde besucht.
  • In der psychotherapeutischen Sprechstunde wurde der Bedarf einer Behandlung festgestellt (Formular PTV-11 ausfüllen).
  • Sie haben dokumentierte Absagen mehrerer Psychotherapeuten/Praxen.
  • Auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung konnte keine zumutbaren freien Termin vermitteln.
  • Eine Behandlung wurde als „zeitnah erforderlich“ eingestuft (Patienteninformation zur psychotherapeutischen Sprechstunde).

Dann können Sie nach § 13 Abs. 3 SGB V einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Reichen Sie alle Nachweise ein – am besten mit Datum, Name der Praxis und Absagegrund. 

Wird der Antrag bewilligt, zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung zur Erstattung ein. Aber: Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen läuft nicht immer reibungslos. Beim Kostenerstattungsverfahren ist allerdings einiges zu beachten – was genau, das erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.

Online-Therapien: Digitale Unterstützung

Online-Programme können Wartezeiten überbrücken oder Therapien begleiten. Sie arbeiten mit Übungen, Videos oder App-gestützten Modulen – häufig bei leichten Depressionen, Angststörungen oder Stress.

Bekannte und bewährte Anbieter sind: 

  • MindDoc
  • Kirinus
  • Hello Better
  • Selfapy
  • Senseven
  • PsychConnect.

Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn ein Arzt die digitale Anwendung verordnet. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach eigenen Online-Angeboten!

Ihre Checkliste für den Zugang zur Psychotherapie

Nutzen Sie diese Übersicht, um keinen Schritt zu vergessen:

  • Versichertenkartendaten bereithalten
  • Sprechstunde bei Kassentherapeut vereinbaren
  • Probatorische Sitzungen wahrnehmen
  • Therapieantrag stellen
  • Bei Wartezeiten Online-Programme prüfen
  • Alle Absagen dokumentieren (für Kostenerstattung)

FAQ – Häufige Fragen zur Psychotherapie über die Krankenkasse

Wie lange dauert es bis zum Therapiebeginn?

Je nach Region zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Nutzen Sie die Terminservicestellen, um schneller einen Platz zu finden.

Wer darf Psychotherapie abrechnen?

Nur zugelassene Psychotherapeuten mit Kassensitz – Privatpraxen nur mit Genehmigung über Kostenerstattung.

Was kostet eine Therapie für Kassenpatienten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die anerkannten Richtlinientherapien vollständig.

Kann ich Online-Therapie mit einer Psychotherapie kombinieren?

Ja, sie ersetzt keine Therapie, kann diese aber sinnvoll ergänzen.

Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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