
Deutschland- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 2,90% - gilt für die ersten 6 Monate

Deutschland- Basiszins: 0,60%
- Aktionszins: 2,50% - gilt für die ersten 3 Monate

Schweden- Basiszins: 1,45%
- Aktionszins: 3,00% - gilt für die ersten 4 Monate
Auf einen Blick
Wenn die Seele leidet, ist Hilfe angesagt. Depressionen, Burn-out oder Angstzustände sind ernstzunehmende Erkrankungen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für anerkannte Psychotherapien. Doch die Wartezeiten sind lang – häufig mehrere Monate. Das trifft insbesondere auch Kinder und Jugendliche, die zunehmend starken Therapiebedarf haben.
Um Versicherten möglichst schnell Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe zu bieten, gibt es diverse Angebote: Von psychotherapeutischer Sprechstunde und Akutbehandlung über Online-Therapien und unterstützende Angebote der Krankenkassen bis hin zur Kostenerstattung für Therapiestunden einer Privatpraxis.
Welche verschiedenen Therapieformen es gibt, was die Kassen in welchem Umfang bezahlen und wie Sie einen Therapieplatz finden.
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung zahlt, müssen Sie eine Praxis mit Kassenzulassung aufsuchen. Voraussetzung ist außerdem, dass eine psychische Störung vorliegt – etwa Depressionen, Zwänge, Angst- oder Suchterkrankungen.
Die Kassen erstatten die sogenannten Richtlinientherapien. Dazu gehören:
Ehe- oder Familientherapien werden nicht erstattet, auch keine allgemeinen Lebens- oder Sexualberatungen. Diese müssen Sie privat bezahlen. Die Familienberatungsstellen in den Kommunen bieten unter Umständen in begrenztem Umfang kostenlose Hilfe an bei Ehe- oder Familienproblemen.
Bevor eine eigentliche Behandlung beginnt, lernen Sie Ihren Psychotherapeuten oder Ihre Psychotherapeutin in sogenannten probatorischen Sitzungen kennen. Diese dienen dazu, Vertrauen aufzubauen und die passende Therapieform zu wählen. Kassen übernehmen bis zu vier solcher Sitzungen – bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs. Erst danach stellt der Therapeut den Antrag auf Kostenübernahme.
Wird Ihr Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen – am besten per Einschreiben. Bleibt auch dieser erfolglos, ist eine gerichtskostenfreie Klage beim Sozialgericht möglich.

Deutschland
Deutschland
SchwedenZwischen Terminmangel und psychischer Belastung bietet das Kassensystem mehrere Möglichkeiten, um schneller Hilfe zu bekommen.
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist Ihr erster Zugang zu einer Richtlinientherapie: Sie besprechen Beschwerden und erhalten eine Einschätzung, ob eine Therapie notwendig ist. Bis zu sechs Termine à 25 Minuten sind möglich, bei Kindern zehn. Sie benötigen keine Überweisung – die Versichertenkarte genügt.
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist Pflichtvoraussetzung für jede Psychotherapie oder Akutbehandlung.
Wenn Sie sich in einer seelischen Notlage befinden, können Sie im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde eine Akutbehandlung beginnen. Diese umfasst 24 Sitzungen à 25 Minuten und erfordert keine Genehmigung durch die Krankenkasse.
Seit 2025 dürfen fast alle psychotherapeutischen Leistungen auch per Video erfolgen – von der Sprechstunde bis zur probatorischen Sitzung. Voraussetzung: Der Therapeut bietet dies an und hat freie Kapazitäten. Ein persönliches Kennenlernen zu Beginn bleibt dennoch empfehlenswert. Für eine Behandlung per Video benötigen Sie einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera.
Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen. Reicht das nicht aus, kann sie in eine Langzeittherapie mit bis zu 100 Stunden überführt werden. Die Kasse genehmigt jeweils in Etappen – auf Antrag des Therapeuten oder der Therapeutin.
Nach der Sprechstunde beginnt meist die eigentliche Herausforderung: einen freien Therapieplatz zu finden. Sie können
Diese müssen Ihnen innerhalb einer Woche einen Termin nennen – spätestens vier Wochen später soll die Sprechstunde stattfinden.
Wird Ihnen ein Psychotherapeut über eine Servicestelle vermittelt, sind Fahrtzeiten von etwa 30 Minuten hinzunehmen.
Wenn Sie nachweislich keinen Platz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden, können Sie für die Psychotherapie eine Privatpraxis aufsuchen. Voraussetzung:
Dann können Sie nach § 13 Abs. 3 SGB V einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Reichen Sie alle Nachweise ein – am besten mit Datum, Name der Praxis und Absagegrund.
Wird der Antrag bewilligt, zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung zur Erstattung ein. Aber: Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen läuft nicht immer reibungslos. Beim Kostenerstattungsverfahren ist allerdings einiges zu beachten – was genau, das erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.
Keine freien Therapieplätze? Lesen Sie hier, wie das Kostenerstattungsverfahren funktioniert und wann die Krankenkasse auch Privatpraxen bezahlt.
Online-Programme können Wartezeiten überbrücken oder Therapien begleiten. Sie arbeiten mit Übungen, Videos oder App-gestützten Modulen – häufig bei leichten Depressionen, Angststörungen oder Stress.
Bekannte und bewährte Anbieter sind:
Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn ein Arzt die digitale Anwendung verordnet. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach eigenen Online-Angeboten!
Nutzen Sie diese Übersicht, um keinen Schritt zu vergessen:
Viele Psychotherapie-Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen – vor allem, wenn die Krankenkasse nicht alles übernimmt. Lesen Sie mehr dazu in unserem ausführlichen Ratgeber.
Je nach Region zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Nutzen Sie die Terminservicestellen, um schneller einen Platz zu finden.
Nur zugelassene Psychotherapeuten mit Kassensitz – Privatpraxen nur mit Genehmigung über Kostenerstattung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die anerkannten Richtlinientherapien vollständig.
Ja, sie ersetzt keine Therapie, kann diese aber sinnvoll ergänzen.