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Auf einen Blick
Eltern leisten viel – auch für die Gesellschaft. Doch wer sich um die Kinder kümmert, verdient meist wenig oder erst mal gar nichts. Als Ausgleich gibt es dafür Elterngeld und später die sogenannte „Mütterrente“, gezahlt von der Deutschen Rentenversicherung. Die neue Bundesregierung will Eltern stärker entlasten – mit einer besseren Anerkennung der Kindererziehungszeit für mehr gesetzliche Rente.
Die Erweiterung der Mütterrente ist ein Plan, der im Koalitionsvertrag steht. Möglicherweise kommt das schon 2026. Einzelheiten dazu stehen noch nicht fest. Da muss man das Gesetz abwarten. In dem Gesetz wird dann auch das Verfahren festgelegt. Es wird aber – wenn man sich anschaut, wie die früheren Erweiterungen der Mütterrente gehandhabt wurden – kaum notwendig sein, einen Antrag zu stellen. Die Aufbesserung wird es bei Rentnern und Rentnerinnen, bei denen bislang bereits Kindererziehungszeiten auf dem Rentenkonto eingetragen sind, auch ohne Antrag automatisch geben. Nachfragen bei der Deutschen Rentenversicherung sind zum augenblicklichen Stand zwecklos.
Dieser Artikel ist ein Ausschnitt aus unserem aktuellen Ratgeber der Woche. Den vollständigen Ratgeber erhalten Sie hier:
Jetzt kostenlos herunterladenSalopp wird so das genannt, was im Rentengesetz „Kindererziehungszeit“ heißt. Drei Jahre Kindererziehungszeit und drei Rentenpunkte werden bislang schon pro Kind anerkannt, wenn dieses ab 1992 geboren wurde. Für die davor liegenden Jahrgänge sind es bislang erst 2 ½ Jahre und 2,5 Rentenpunkte pro Kind. Hier will Schwarz-Rot nachbessern.
Elvira S. mit drei Kindern, geboren zwischen 1982 und 1986, erhält derzeit 7,5 Rentenpunkte (2,5 pro Kind). Bei einem aktuellen Punktwert von 40,79 Euro (ab Juli) entspricht das etwa 306 Euro monatlicher Mütterrente. Nach der geplanten Anpassung auf drei Punkte pro Kind gibt es weitere 1,5 Punkte (für drei Kinder), also etwa 61 Euro. Insgesamt sind es dann ca. 367 Euro monatlich – zusätzlich zu sonstigen gesetzlichen Rentenansprüchen. Möglicherweise gibt es dieses Plus bereits ab Anfang 2026. Das steht aber noch nicht fest.
Wer neben der Kindererziehung erwerbstätig ist, profitiert doppelt:
Petra S. arbeitet ab dem zweiten Geburtstag ihres Kindes in Teilzeit mit 1.800 Euro monatlich. Das bringt ihr etwa 0,43 Rentenpunkte im Jahr zusätzlich zu einem Rentenpunkt aus der Kindererziehungszeit. Insgesamt sind das 1,43 Rentenpunkte pro Jahr, was ab Juli etwa 58 Euro monatlicher Rente entspricht.
Für Gutverdienerinnen sind die möglichen Rentenansprüche allerdings gedeckelt. Maximal können 2025 Rentenpunkte im Wert von knapp 80 Euro gutgeschrieben werden.
Neben der Mütterrente gibt es weitere Regelungen, die Eltern mehr Rente sichern – bei Minijob, Teilzeit oder Betreuung mehrerer Kinder gleichzeitig.
Nach dem dritten Geburtstag des Kindes endet die rentenrechtliche Kindererziehungszeit, aber die Kinderberücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag sorgt weiterhin für Vorteile. Sie wertet das Einkommen aus Teilzeitjobs rentenwirksam um 50 Prozent auf, maximal bis zu einem Entgeltpunkt pro Jahr. Voraussetzung: bei Renteneintritt sind mindestens 25 Jahre Versicherungszeiten auf dem Rentenkonto.
Beispiel: Deniz S. verdient in Teilzeit als IT-Spezialistin 2.500 Euro brutto im Monat. Das bringt für die Rente normalerweise rund 0,6 Rentenpunkte. Doch während der KBZ wird ihr Einkommen für die Rentenberechnung um die Hälfte erhöht – auf 3.750 Euro. Dadurch erhält sie 0,9 Rentenpunkte im Jahr. Über sieben Jahre KBZ hinweg kann ihr das ein zusätzliches Rentenplus von 85 Euro bringen.
Viele junge Mütter üben nur einen Minijob aus. Auch hier ist in der KBZ ein Rentenplus möglich – aber nur, wenn sie rentenversicherungspflichtig bleiben. Wer die Versicherungspflicht abwählt, verzichtet auf die Aufwertung.
Beispiel: Ein 500-Euro-Job zählt bei Versicherungspflicht für die Rente immerhin wie ein Einkommen von 750 Euro – ein deutlicher Unterschied, der sich im Alter bemerkbar macht.
Wer gleichzeitig zwei oder mehr Kinder im Alter zwischen drei und zehn Jahren betreut, erhält in der KBZ sogar ohne Berufstätigkeit einen Rentenzuschlag: Pro Jahr und Kind gibt es 1/3 Rentenpunkt.
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Die gesetzlichen Kinderzeiten bei der Rente zählen mit, wenn es um den Anspruch auf die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte geht. So können Mütter oder Väter unter Umständen deutlich früher in Rente gehen – ohne finanzielle Einbußen.
Seit 1986 wird die Geburt von Kindern im Rentenkonto automatisch vorgemerkt. Das reicht aber nicht. Kindererziehungszeiten und KBZ müssen ausdrücklich beantragt werden – spätestens mit dem Rentenantrag. Dabei wird – so Gundula Sennewald von den Deutschen Rentenversicherung Bund – nochmals die Frage gestellt: "Haben Sie Kinder innerhalb der ersten zehn Lebensjahre erzogen, für die Zeiten der Kindererziehung bisher nicht oder nicht vollständig bei Ihnen angerechnet wurden?" Der Antrag kann dann nachgeholt werden.
Die Kinderzeiten bei der Rente bekommt immer nur ein Elternteil. Mutter und Vater können sich aber abwechseln. Etwa nach dem Motto: Ein Jahr für Dich, ein Jahr für mich. Soweit die Kinderzeiten allerdings dem Vater zugeschrieben werden sollen, ist eine frühzeitige Beratung durch die Rentenversicherung sinnvoll.