Wer nicht mehr in der geistigen Verfassung ist, für sich selbst zu sorgen und Entscheidungen zu treffen, braucht Beistand. Diese Situation kann nicht erst im Alter eintreten – etwa aufgrund einer Demenzerkrankung – sondern von heute auf morgen, zum Beispiel aufgrund eines Komazustands nach einem Unfall. Wer keine Person an seiner Seite hat, die uneingeschränktes Vertrauen genießt, verfasst statt einer Vorsorgevollmacht besser eine Betreuungsverfügung. Denn mit einer Betreuungsverfügung lässt sich die eigene Betreuung gestalten.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung regelt, wer für Sie im Falle einer notwendigen Betreuung als Betreuer oder Betreuerin bestellt werden soll. Sie haben damit die Möglichkeit, eine Vertrauensperson als rechtlichen Betreuer zu benennen. Das garantiert Ihnen, dass persönliche Belange auch in schwierigen Situationen nach Ihren Vorstellungen geregelt werden. In Deutschland regelt das Betreuungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1896-1908i BGB die rechtliche Betreuung von volljährigen Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
- Biallo-Lesetipp: Die meisten Menschen wollen trotz Pflegebedürftigkeit in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Eine Pflege zu Hause ist in allen Pflegegraden möglich. Erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Pflege zu Hause, welche finanziellen Mittel die Pflegekasse zur Verfügung stellt. In manchen Fällen macht aber auch die Unterbringung in einem Pflegeheim mehr Sinn. Dazu lesen Sie mehr in einem weiteren Ratgeber auf bialo.de.
Was regele ich in einer Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung bekunden Sie, wen Sie im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit gerne als Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin sehen würden. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen und sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, wird sich das Betreuungsgericht an Ihrer Betreuungsverfügung orientieren, wenn es darum geht, einen Betreuer zu bestellen.
- Biallo-Lesetipp: Wie Sie im Alter leben möchten, diese Frage sollten Sie sich rechtzeitig stellen. Ob Senioren-WG, Mehrgenerationenhaus oder Gemeinschafts-Dorf – die Möglichkeiten altersgerechten Wohnens sind heute so spannend und vielfältig wie noch nie. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten alternativen Wohnformen fürs Alter und zeigen Ihnen, mit welchen Kosten und Förderungen dabei zu rechnen ist.
An wen richtet sich die Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung richtet sich in erster Linie an das Betreuungsgericht, das im Falle einer erforderlichen Betreuung mit der Betreuungsverfügung einen Hinweis erhält, wer als Betreuer infrage kommt. Sie richtet sich aber auch an den Partner, die Kinder, die Angehörigen und andere nahestehende Personen, damit sie Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der rechtlichen Betreuung kennen und verstehen.
Wie erstelle ich eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung können Sie auf einer Vorlage unseres Partners optimal-vorsorgen.de* erstellen. Bedenken Sie dabei folgende Aspekte:
- Machen Sie sich die Entscheidung nicht (zu) leicht: Wählen Sie jemanden als Betreuer, der in der Lage und willens ist, Ihre persönlichen Werte zu respektieren und Ihre Wünsche umzusetzen.
- Wünsche festlegen: Formulieren Sie klar und präzise, welche Wünsche Sie haben und wie ein Betreuer diese umsetzen kann. Die Betreuungsverfügung sollte dabei Hand in Hand mit der Vorsorgevollmacht gehen.
- Sichere Aufbewahrung: Bewahren Sie die Betreuungsverfügung an einem sicheren Ort auf und teilen Sie allen wichtigen Personen mit, wo sie sich befindet. Sie können die Betreuungsverfügung auch bei unserem Partner optimal-vorsorgen.de hinterlegen, sodass alle wichtigen Personen jederzeit Zugriff darauf haben.
Betreuungsverfügung Formular
Über den folgenden Button gelangen Sie zum Formular-Mustervordruck Betreuungsverfügung*, welches unser Partner optimal-vorsorgen.de Ihnen als PDF zu Verfügung stellt.