Als Au Pair Oma ins Ausland: Welche Dokumente sind notwendig?
Im Unterschied zu den jungen Au-pairs ist, bekommen die "Grannys" kein Au-pair-Visum. Das bedeutet, sie können sich nicht als normale Au-pairs ins Ausland begeben. „Die Au-pair-Visa-Abkommen sind bilaterale Abkommen zwischen zwei Ländern“, erklärt dazu Michaela Hansen. Die Visa gelten für Au-pairs bis maximal 30 Jahre. Bis heute hat sich jedoch leider an den altersdiskriminierenden Abkommen aus den 1960er Jahren leider nichts geändert. Daher reisen die Granny-Au-pairs als Touristinnen in die ganze Welt und haben eine Bleibe-Zeit von drei bis sechs Monaten.
Reisepass oder Personalausweis
Innerhalb der Europäischen Union brauchen Reisende einen gültigen Personalausweis. Liegt das Reiseziel außerhalb der EU ist ein Reisepass Pflicht. Da das Ausweisdokument für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig sein muss, ist es unerlässlich, rechtzeitig das Ausweisdokument entsprechend zu verlängern. Ämter in großen Städten und auf dem Land brauchen manchmal etwas länger. Besser, man plant für Antrag und Ausstellung ein paar Wochen ein.
Visum
Ist für das Land der Gastfamilie ein Visum nötig? Antworten liefert die Botschaft des Ziellandes oder die Länderinformationen des Auswärtigen Amtes. Hier finden Reisende Länderinformationen über:
- Einreisebestimmungen,
- Sicherheitshinweise,
- Zollbestimmungen,
- medizinische Hinweise,
- allgemeinen Reiseinformationen und
- Infos zu Covid 19 im Land.
Wem das Thema Visum zu viel ist, und zu aufregend, kann eine Agentur für die Visabeantragung engagieren. Zahlreiche Vermittler haben sich auf diesen Service spezialisiert und erledigen gegen Gebühr die Formalitäten. Manche Agenturen haben interessante Preisvorstellungen. Klug ist, wer sich vorher und bei mehreren Agenturen über den finalen Betrag informiert.
Führerschein
In einigen Ländern brauchen Fahrerinnen und Fahrer, zusätzlich zum nationalen, einen Internationalen Führerschein. Das gilt oft für Länder außerhalb der EU. Für den internationalen Führerschein muss man keine eigene Fahrprüfung ablegen. Denn dieser ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument. „Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines und soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind zum Beispiel das gebuchte Auto oder Wohnmobil zu führen“, schreiben die Juristen des ADAC.
Den Internationalen Führerschein beantragen Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Führerscheins bei den Straßenverkehrsämtern/Führerscheinstelle am Wohnort. Mitzubringen für den Antrag sind der Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
- Lesetipp: Reisezeit? Die schönsten Wochen des Jahres können auch zum Albtraum werden, wenn Sie im Ausland krank werden, die Reise abbrechen müssen oder Ihre Koffer gestohlen werden. Erst recht, wenn es keine Reiseversicherung gibt, die zumindest den finanziellen Schaden ausgleicht. Einige Versicherungen für den Urlaub sind sinnvoll, andere eher überflüssig. Unser Ratgeber zu diesem Thema hilft weiter!