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Nachhaltiger Konsum

Reparieren statt wegwerfen: Wie Sie von Ihrem “Recht auf Reparatur” Gebrauch machen können

Helga Riedel
Autorin
Veröffentlicht am: 02.10.2024

Auf einen Blick

  • Wer Gebrauchsgüter repariert statt wegwirft, schont Umwelt, Klima und Geldbeutel.
  • Reparieren kann man Staubsauger, Bügeleisen & Co. in Werkstätten, Repair-Cafés oder in Eigenregie.
  • Was die neue EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur bedeutet und wann Reparaturen während der Gewährleistung kostenlos sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Diese Möglichkeiten zur Reparatur haben Sie
  2. Tipp: Beim Neukauf auf gute Reparierbarkeit achten
  3. Das Recht auf Reparatur

Seit 2017 findet an jedem dritten Samstag im Oktober der von der Open Repair Alliance ins Leben gerufene Internationale Tag der Reparatur statt. Der internationale Interessenverband besteht aus den Organisationen The Repair Cafe Foundation (NL), The Restart Projekt (UK), Stiftung Anstiftung (D) sowie iFixit und Fixit Clinic (USA).  Sie haben sich zum Ziel gesetzt, einerseits bei den Herstellern eine längere Haltbarkeit und bessere Reparaturfähigkeit von Produkten zu erreichen und andererseits die Möglichkeit und Wichtigkeit des Reparierens ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Weltweit sollen dafür am Tag der Reparatur unter dem Motto "Repair for everyone" Aktionen und Veranstaltungen stattfinden wie die Öffnung der Repair Cafés, Restart-Partys, Fixfeste, Fachvorträge und Beiträge in den Medien. Denn ein längerer Lebenszyklus von Gebrauchsgütern ist einer der Schlüssel zur Schonung der Ressourcen und Eindämmung des Klimawandels. Entstehen doch allein in der EU nach Angaben der Kommission "pro Jahr bei der vorzeitigen Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, und dabei werden 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Millionen Tonnen Abfall verursacht". Darüber hinaus entstehen den Verbrauchern durch Neukäufe statt Reparaturen "jährlich Verluste in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro". Soll der ökologische Wandel gelingen, muss sich daran dringend etwas ändern.

Diese Möglichkeiten zur Reparatur haben Sie

Reparieren kann man Gebrauchsgüter in Werkstätten, Repair-Cafés oder in Eigenregie.

Reparatur durch den Hersteller

Geben Staubsauger oder Bügeleisen ihren Geist auf, sollte man sich zunächst entweder über den Handel oder direkt an den Hersteller wenden. Innerhalb der EU beträgt die gesetzliche Gewährleistung bei im stationären Handel oder im Internet gekauften Neuwaren zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren beispielsweise generalüberholter sogenannter "refurbished" Elektronik mindestens ein Jahr. Innerhalb der ersten zwölf Monate gilt bei Neuwaren eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, Sie als Käufer oder Käuferin müssen nicht nachweisen, dass Sie ein Produkt nicht beschädigt haben. Stattdessen gilt die Annahme, dass von Anfang an ein Fehler vorlag. Im Gegensatz zur gesetzlich festgelegten Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung von Händler oder Hersteller. So wird bei manchen Produkten gegen einen Aufpreis eine über den Zeitraum der Gewährleistung hinausgehende Garantie angeboten. Tritt ein Defekt nach Ablauf des ersten Jahres auf, müssen Sie beweisen, dass ein Verschulden des Herstellers vorliegt, um eine Reparatur, einen Umtausch oder einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Liegt kein Eigenverschulden vor, sind Reparatur oder Umtausch innerhalb der Gewährleistung kostenlos. Ist die bereits abgelaufen, ist es sinnvoll, sich einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Wird im Anschluss kein Festpreis vereinbart, kann der Kostenvoranschlag allerdings bei unvorhersehbarem Mehraufwand um 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Falls für den Kostenvoranschlag eine aufwendigere Diagnose nötig ist, wird in der Regel eine Pauschale verlangt, die bei einem Auftrag meist mit den Reparaturkosten verrechnet wird. Gleiches gilt, wenn für Waschmaschine, Kühlschrank und Co. ein Techniker ins Haus kommt. Hier werden dann noch Fahrtkosten fällig.

Reparatur im Fachhandel und in unabhängigen Werkstätten

Liegt keine Gewährleistung mehr vor, kann man Haushaltsgeräte, Smartphone oder Tablet auch bei unabhängigen Werkstätten reparieren lassen. Sie sind entweder im entsprechenden Fachhandel angesiedelt oder reine Reparaturbetriebe. Saturn und MediaMarkt bieten beispielsweise einen Reparaturservice auch für andernorts gekaufte Geräte an. Bestimmte Reparaturen von Handys und Kaffeemaschinen gibt es zum Festpreis. Bei Staubsauger, Küchenkleingeräten, Spielekonsolen, Kopfhörern, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Wearables richtet sich der Preis nach dem Zeitaufwand und den nötigen Ersatzteilen. Aber auch kleine Fachgeschäfte für Küchengeräte, Computer oder Kameras bieten häufig Reparaturen oder das Einsenden an entsprechende Fachbetriebe an. Daneben gibt es aber auch reine Reparaturwerkstätten für Haushaltsgeräte und Elektronik. Sie finden diese entweder direkt im Internet oder über Plattformen wie MeinMacher oder serviceguide24. Bei ReparierMich können Sie für bestimmte Marken einen Service-Partner vor Ort suchen, sich einen Kostenvoranschlag machen und das Gerät abholen lassen oder kostenlos einsenden. Ist die Gewährleistung abgelaufen, ist es auf jeden Fall sinnvoll, von verschiedenen Reparaturbetrieben Kostenvoranschläge einzuholen und die Preise zu vergleichen.

Repair-Cafés

Die Niederländerin Martine Postma organisierte 2009 in Amsterdam das erste Repair-Café mit ehrenamtlichen Tüftlern und gespendeten Snacks. Mit der Idee war sie offenbar auf einen riesigen Bedarf gestoßen, denn die Techniker kamen mit dem Reparieren all der defekten Geräte kaum hinterher. Im Jahr darauf gründete Postma deshalb zehn weitere Repair-Cafés in Amsterdam – und fand in kürzester Zeit überall in Europa und mittlerweile weltweit engagierte Nachahmerinnen und Nachahmer. Allein in Deutschland gibt es heute rund 1.200 Repair-Cafés. Dort bieten ehrenamtliche Mitarbeiter einen kostenlosen Reparatur-Service für Haushaltsgeräte, Elektronik, Kleinmöbel, Fahrräder oder auch Kleidung an. Während sie sich den kaputten Gegenständen widmen, können die ‚Kunden‘ sich die Zeit bei Kaffee und Kuchen vertreiben oder, zuschauen oder assistieren, um die nächste Reparatur vielleicht selbst zu erledigen. Sind für die Reparatur Ersatzteile oder spezielle Werkzeuge notwendig, müssen Sie die natürlich selbst besorgen. Was genau im jeweiligen Repair-Café angenommen wird, ob man einen Termin benötigt, sowie die Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite reparatur-initiativen.de oder repaircafe.org/de. Die meisten von ihnen werden am 19. Oktober geöffnet sein und vielleicht auch mit besonderen Aktionen auf den Tag der Reparatur aufmerksam machen.

Selber machen

Am einfachsten wäre es natürlich, man könnte den Akku des Smartphones selbst austauschen oder das Bügeleisen zum Dampfen bringen. Einerseits versuchen viele Hersteller genau dies durch alle möglichen Tricks zu verhindern, doch andererseits ermöglicht das Internet jedem Laien auf unkomplizierte Weise Fertigkeiten zu erlangen. Egal ob Handwerkertätigkeiten beim Renovieren oder Reparaturen aller Art – auf YouTube findet man Tutorials zu fast jedem Problem. Weitere Seiten mit vielen Reparatur-Anleitungen sind beispielsweise selbst.de und kaputt.de. Und die weltweit größte Reparatur Community iFixit stellt auf ihrer Website mittlerweile kostenlos zigtausende Reparatur-Anleitungen zur Verfügung und verkauft Ersatzteile und Spezialwerkzeuge. Gegründet wurde iFixit 2003 in Kalifornien von den Studenten Kyle Wiens und Luke Soules, die für die Reparatur eines defekten iBooks weder beim Hersteller noch sonst irgendwo eine Anleitung fanden. Deshalb nahmen sie die Sache selbst in die Hand, zerlegten das Gerät und dokumentierten alle Schritte. Seitdem haben sie es sich zur Aufgabe gemacht, mit jedem neu auf den Markt kommenden Smartphone, Tablet & Co. genauso zu verfahren. Alles wird auseinandergenommen, das sogenannte „"Teardown“", dokumentiert und die Reparierbarkeit mit einer Note von eins bis zehn, dem Reparierbarkeits-Index, bewertet. Das Fairphone 5 erhielt beispielsweise zehn Punkte für eine sehr einfache Reparierbarkeit, während alle neueren Apple iPhones eine „"weitreichende Teilekopplung und penetrante Warnhinweise“" enthalten und deshalb nur auf vier Punkte kommen. Außerdem untersucht iFixit gemeinsam mit Greenpeace, ob in den Geräten gefährliche Chemikalien enthalten sind und wie gut sich Materialien recyceln lassen. Allerdings beschäftigt sich die Reparatur Community nur mit Computertechnologie. Das Innenleben von Kaffee- und Küchenmaschine bleibt den Verbrauchern leider weiterhin verborgen.

Biallo News

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Tipp: Beim Neukauf auf gute Reparierbarkeit achten

Wer schon beim Neukauf von Unterhaltungselektronik, Computertechnologie, Haushaltsgeräten und Werkzeug auf eine gute Reparierbarkeit achtet, hat bessere Chancen ein langlebiges und qualitativ hochwertiges Produkt zu erwerben. Der Reparierbarkeits-Index von iFixit ist dafür eine gute Orientierung. Aber auch die Stiftung Warentest bezieht mittlerweile die Reparaturfähigkeit als wichtiges Kriterium in ihre Tests ein und hat 2020 bei den Leserinnen und Lesern eine große Reparatur-Umfrage durchgeführt. Abgefragt wurde, wie lange Produkte fehlerfrei funktionierten und ob sich Defekte reparieren ließen. Spitzenreiter bei erfolgreichen Reparaturen war der Wäschetrockner mit 64 Prozent, Schlusslicht der Drucker mit lediglich 21 Prozent. Aber auch die anderen großen Haushaltsgeräte (Weiße Ware) lagen im oberen Bereich und erwiesen sich am haltbarsten. Bei ihnen traten Probleme frühestens im fünften Jahr auf, bei Mobiltelefonen bereits innerhalb der ersten zwölf Monate. Beim Test der Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets (12/2020) schnitt auch hier das Fairphone am besten ab. Neben den Produkten selbst testet die Stiftung Warentest auch immer wieder Reparaturbetriebe. Bereits seit 2021 verpflichtet die EU-Ökodesign-Richtlinie Hersteller von Kühlgeräten, Waschmaschinen und Wäschetrocknern, Geschirrspülern, elektronischen Displays einschließlich Fernsehern und Schweißgeräten dazu, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie mit "allgemein verfügbaren Werkzeugen" repariert werden können. Wichtige Hinweise für die Reparierbarkeit sind außerdem einfach zu öffnende Gehäuse, leicht austauschbare anfällige Teile wie Akkus und Displays, lang erhältliche Softwareupdates und Ersatzteile und die angebotenen Servicedienstleistungen. Ein leicht zu reparierendes Produkt hat außerdem einen weiteren großen Vorteil: Lässt es sich einfach in seine einzelnen Bestandteile zerlegen, lassen diese sich auch effektiver recyceln.

Kauf von gebrauchten überholten Dingen

Lassen sich das eigene Smartphone oder Tablet nicht mehr reparieren, kann man statt Neuware auch überholte Second-Hand-Produkte im Handel kaufen. Beim Erwerb von "refurbished" Computern, Tablets oder Smartphones verlängert man deren Lebenszyklus. Das entlastet die Umwelt, spart Ressourcen und CO2-Emissionen. Die Gewährleistung beträgt auch bei diesen Waren zwei Jahre, es sei denn der Verkäufer verkürzt sie vertraglich auf ein Jahr. Bei Ausstellungsstücken und Vorführwaren wie den vielen Handys in Telekommunikationsläden gilt dagegen weiterhin die zweijährige Gewährleistung. Man erhält refurbished Geräte im Online-Handel beispielsweise bei Back Market, refurbed, rebuy, Conrad, Apple und mittlerweile auch in Elektronik-Läden wie Saturn und MediaMarkt.

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Das Recht auf Reparatur

Mit der Verabschiedung der Richtlinie "über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren" im Juni 2024 hat das EU-Parlament einen großen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft, Entlastung der Umwelt, Ressourcen- und CO2-Einsparung sowie der Stärkung der Verbraucherrechte gemacht. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Hersteller müssen Reparaturanleitungen und, zu einem angemessenen Preis, Ersatzteile, Spezialwerkzeuge, Reparatur- und Firmware und andere Hilfsmittel Verbrauchern und unabhängigen Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen.
     
  • Diese Verpflichtung gilt je nach Produkt zwischen sieben und zehn Jahren, nachdem das letzte Exemplar eines Modells auf den Markt gekommen ist. Hersteller dürfen diese Verpflichtung an Vertragspartner delegieren.
     
  • Hersteller oder Bevollmächtigte wie Importeure oder Händler müssen den Käufern leicht zugänglich und verständlich über ihre Website oder einen digitalen Produktpass "Informationen über ihre Reparaturverpflichtung und ihre Reparaturdienstleistungen" zur Verfügung stellen.
     
  • Auf Wunsch des Kunden müssen Hersteller auch nach der Gewährleistung Reparaturen zu angemessenen Preisen und in einem angemessenen Zeitraum vornehmen, es sei denn eine Reparatur ist technisch nicht mehr möglich.
     
  • Reparaturen dürfen vom Hersteller nicht abgelehnt werden, weil bereits vorhergehende Inspizierungen oder Reparaturen durch den Käufer oder unabhängige Reparaturbetriebe stattgefunden haben.
     
  • Reparaturbetrieben steht das standardisierte "Europäische Formular für Reparaturinformationen" zur Verfügung, in dem alle für eine Reparaturentscheidung wichtigen Informationen wie Art des Mangels, Preis und benötige Zeit aufgeführt sind. Die darin angebotenen Bedingungen sollten für mindestens 30 Tage gelten. Das soll Verbrauchern einen Preisvergleich erleichtern.
     
  • Nach einer Reparatur innerhalb der Gewährleistung verlängert sich diese um zwölf Monate.

Die strengen Reparatur- und Informations-Verpflichtungen der Hersteller gelten bislang allerdings nur für Produktgruppen, für die bereits aus anderen Richtlinien Anforderungen an die Reparierbarkeit bestehen. Das sind:

  • Haushaltswaschmaschinen
  • Haushaltswäschetrockner
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • Kühlgeräte
  • Elektronische Displays
  • Schweißgeräte
  • Staubsauger
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets
  • Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten wie Elektroroller, E-Scooter und E-Bikes 

Warum ausgerechnet Schweißgeräte, aber beispielsweise keine Bohr- oder Mähmaschinen Bestandteil der Verordnung sind, wird wohl das Geheimnis des EU-Parlaments bleiben. Das hat sich allerdings eine Ausweitung der Richtlinie auf weitere elektronische Gebrauchsgüter vorbehalten.

Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie ist am 30. Juli 2024, 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen und bei Verstößen Sanktionen einzuführen. Außerdem müssen sie zwei Auflagen aus der Richtlinie erfüllen:

Die Schaffung einer Online-Plattform für Reparaturen. Auf ihr sollen Verbraucher kostenlos alle wichtigen Informationen zum Thema finden wie Reparaturbetriebe und -initiativen, Repair-Cafés, Verkäufer überholter Waren, Ankäufer defekter Produkte etc. Spezielle nutzerfreundliche Suchkriterien wie Warenkategorie, Marke, Verfügbarkeit von Ersatzwaren, Dauer der Reparatur, Qualitätsindikatoren und Preisbeispiele sollen die Auswahl eines Reparaturbetriebs erleichtern. Die nationale Plattform kann über eine Schnittstelle in die bis zum 31. Juli 2027 von der EU-Kommission entwickelte "Europäische Online-Plattform für Reparaturen" eingebunden werden. Auf ihr finden Verbraucherinnen und Verbraucher auch das "Europäische Formular für Reparaturinformationen".

Einführung von mindestens einer Maßnahme zur Förderung der Reparatur. Als Beispiele nennt die Richtlinie die Unterstützung von Reparaturinitiativen in Form von Räumlichkeiten, Ausbildungsprogrammen im Bereich Reparatur, steuerlichen Maßnahmen wie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen oder die Ausgabe von Reparatur-Gutscheinen. Die Maßnahmen können auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ergriffen werden.

Laut einer Umfrage des BUND "gaben 62 Prozent der Befragten an, dass sie mehr reparieren lassen würden, gäbe es einen nationalen Reparaturbonus". Was der bewirken könnte, zeigt Österreich, das bereits 2022 einen "Reparaturbonus" eingeführt hat. Über die Website reparaturbonus.at können Verbraucher eine passende Werkstatt finden und sich auch gleich 50 Prozent der Kosten bis maximal 200 Euro vom Staat erstatten lassen. Der Bonus kann für die Reparatur, Service und Wartung von E-Geräten und Fahrrädern sowie für Kostenvoranschläge genutzt werden. Laut dem Umweltministerium in Wien wurden so im Jahr 2023 über 480.000 Reparaturboni ausgezahlt, fast 40 Prozent davon entfielen auf Handys und Smartphones. Und auch in Frankreich beteiligt sich der Staat seit Dezember 2022 mit festen Beträgen zwischen zehn und 50 Euro an Reparaturen. Neben Elektrogeräten fördert der Staat auch die Reparatur von Möbeln, Werkzeugen, Sportartikeln und Fahrrädern. Die Französinnen und Franzosen müssen dafür weder einen Antrag stellen noch das Geld vorstrecken, denn der Förderbetrag wird direkt von der Rechnung abgezogen. Voraussetzung ist, dass die Reparatur von einer anerkannten Werkstatt mit dem Gütesiegel "QualiRépar" erledigt wird. Seit November 2023 gibt es nach dem gleichen Prinzip sogar einen Reparaturbonus für Schuhe und Textilien von sechs bis 25 Euro.

In Deutschland ist das kleine Bundesland Thüringen der Vorreiter. Für die Reparatur kaputter Haushalts-Elektrogeräte werden die Hälfte der Kosten von mindestens 50 Euro bis maximal 100 Euro pro Person und Jahr erstattet. Wer sein defektes Tablet oder die Nähmaschine in einem Repair-Café reparieren lässt, erhält notwendige Ersatzteile ab einem Betrag von 25 Euro zu 100 Prozent erstattet. Beantragt werden die Zuschüsse über das Portal reparaturbonus-thueringen.de. Zwischen 2021 und 2023 wurden so über 30.000 Reparaturen von Haushaltsgeräten, Computern und Smartphones gefördert, die andernfalls womöglich im Müll gelandet wären. Zur "Förderung der Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten" hat auch Sachsen im November 2023 einen Reparatur-Bonus eingeführt. Auch er beträgt 50 Prozent der Kosten (mindestens 75 Euro) bis maximal 200 Euro je Reparatur und kann zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Auf der Seite sab.sachsen.de finden sich Übersichten der förderfähigen Geräte, der teilnehmenden Reparaturunternehmen mit einer praktischen interaktiven Karte sowie alle wichtigen Informationen und Formulare für die Antragstellung. Für 17.151 Reparaturen wurden bislang 1.833.863 Euro ausbezahlt. Auch Berlin beteiligt sich seit dem 17. September dieses Jahres an Kosten von mindestens 75 Euro mit 50 Prozent bis maximal 200 Euro beziehungsweise zu 100 Prozent an Ersatzteilen für mindestens 25 Euro bei der Reparatur durch Ehrenamtliche in einem Repair-Café. Den Antrag kann man über die Website ibb-business-team.de stellen. Sie sollten aber schnell sein, denn für 2025 ist die Finanzierung nicht gesichert. Angesichts der Verpflichtung durch die EU-Richtlinie, den Verbrauchern flächendeckend mindestens eine Fördermaßnahme zu bieten, wäre statt eines Länder-Flickenteppichs ein einheitliches bundesweites Programm sicher sinnvoll.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 13.10.2024

Quellen

  • Amtsblatt der Europäischen Union
  • Aktuelles Europäisches Parlament (europarl.europa.eu/news/de)
  • Die Bundesregierung
  • Umweltbundesamt
  • BUND
  • Stiftung Warentest
  • Ifixit
  • Verbraucherzentrale
  • Europäisches Verbraucherzentraum evz.de
  • EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH (euwid-recycling.de)
  • Bundesministerium für Klimaschutz (bmk.gv.at)
  • Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (cec.zev.eu)
nach dem Studium der deutschen, italienischen und vergleichenden Literaturwissenschaft begann sie 1985 mit ihrer journalistischen Tätigkeit für verschiedene Magazine und Tageszeitungen mit den Schwerpunkten Kulturgeschichte, Soziales und Umweltthemen. Bei Biallo.de schreibt sie seit der Gründung 2001 über Themen aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Energie und Umweltschutz.

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