Wer kann auf das Geld auf dem Tagesgeldkonto zugreifen?
Bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos für Kinder erhalten die Erziehungsberechtigten wegen der fehlenden vollen Geschäftsfähigkeit des Kindes automatisch eine Vollmacht. Bei Bedarf kann diese Vollmacht auch auf andere Personen, wie zum Beispiel die Großeltern, erweitert werden. Diese Vollmacht erlaubt den Erziehungsberechtigten zwar, das Konto zu verwalten, aber nicht, das Geld für eigene Zwecke wie den Kauf eines neuen Autos oder einer Eigentumswohnung für die Familie zu verwenden. Folglich ist es nur gestattet, Geld abzuheben, wenn es im Interesse des Kindes ist. Hierzu zählen jedoch keine Kosten für Kleidung oder Essen für die Kinder, da diese Aufwendungen durch die Rolle als Erziehungsberechtigte zu tätigen sind. Missbräuchliche Verwendung des Geldes zieht in der Regel rechtliche Konsequenzen nach sich, wie ein Urteil des Landgerichts Coburg (AZ: 33 S 9/10) zeigt. Dieses Urteil stellte klar, dass Geld, das unrechtmäßig von einem Kinderkonto abgehoben wurde, an das Kind zurückgezahlt werden muss.
Die Vollmacht über das Konto eines Kindes endet automatisch, wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch das volljährige Kind selbst für das Konto berechtigt, es sei denn, es wird eine neue Vollmacht erteilt.