- Teilzeitgehalt berechnen – Wie verändert sich Ihr Gehalt bei reduzierter Arbeitszeit?
- Nettoeinkommen im Überblick – Abzüge und Steuern bei Teilzeit.
- Brutto- und Nettorechner – Schnell und einfach Teilzeiteinkommen berechnen.
- Vollzeit vs. Teilzeit – Vergleich von Gehalt und Arbeitszeit.
Teilzeitrechner: Teilzeitgehalt berechnen und Rechte kennen
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten ihre Arbeitszeit verändern – sei es, um Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren oder um später wieder aufzustocken. Mit unserem Teilzeitrechner berechnen Sie schnell, wie sich eine reduzierte Arbeitszeit auf Ihr Einkommen auswirkt. Im Anschluss erfahren Sie, wann Sie Ihre Arbeitszeit rechtlich verkürzen oder verlängern dürfen – und welche Regeln dabei gelten.
Biallo-Lesetipp: Aktuelle Entwicklungen und politische Debatten rund um Teilzeit lesen Sie in unserem News-Ratgeber.
Teilzeitgehalt berechnen: So nutzen Sie den Teilzeitrechner
Bevor Sie Ihre Arbeitszeit ändern, lohnt sich ein Blick auf die finanziellen Auswirkungen. Unser Teilzeitrechner hilft Ihnen dabei, Ihr künftiges Einkommen realistisch einzuschätzen.
Im Biallo-Teilzeitrechner geben Sie die derzeitige und die zukünftige Arbeitszeit pro Woche an. und die gewünschte zukünftige Wochenarbeitszeit an. Zusätzlich tragen Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttoeinkommen ein, wählen Ihre Steuerklasse und berücksichtigen Kinderfreibeträge. Zahlen Sie Kirchensteuer? Tragen Sie die Werte in die Eingabemaske ein. Sind Sie gesetzlich krankenversichert oder haben Sie eine private Krankenversicherung? Entsprechend machen Sie hierzu Angaben. Außerdem erfassen Sie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Über-23-Jährige geben zusätzlich den Status „Kinderlosigkeit“ an.
Im nächsten Schritt klicken Sie auf „Ergebnis“ und erhalten eine Übersicht über Ihr voraussichtliches Netto-Einkommen in Teilzeit.
Teilzeit beantragen: Anspruch nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz
Viele Beschäftigte wissen nicht, dass sie ihre Arbeitszeit auch ohne besonderen Grund reduzieren können. Die zentrale Rechtsgrundlage dafür ist § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Der allgemeine Teilzeitanspruch gilt für einen großen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig davon, ob familiäre Gründe vorliegen.
Voraussetzungen, Fristen und Antrag
Ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung nach § 8 TzBfG besteht, wenn:
- das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht,
- der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (ohne Auszubildende),
- der Antrag spätestens drei Monate vor Beginn in Textform gestellt wird (z. B. per Brief oder E-Mail).
Im Antrag müssen Sie angeben:
- Ihre bisherige Wochenarbeitszeit,
- die gewünschte neue Wochenarbeitszeit,
- den Beginn der Teilzeit sowie
- die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit (zum Beispiel bestimmte Wochentage).
Eine Begründung müssen Sie nicht liefern.
Wann darf der Arbeitgeber ablehnen?
Der Arbeitgeber darf den Antrag nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Das ist etwa der Fall, wenn die gewünschte Teilzeit:
- den Arbeitsablauf wesentlich stört,
- die Organisation im Betrieb erheblich beeinträchtigt oder
- unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Eine pauschale Ablehnung mit dem Hinweis, Teilzeit sei „nicht vorgesehen“, reicht nicht aus. Kommt es zum Streit, entscheiden die Arbeitsgerichte im Einzelfall.
Biallo-Tipp:
Wer in Teilzeit arbeitet, hat oft weniger finanziellen Spielraum. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob Ihr Girokonto noch zu Ihnen passt – etwa, ob Gebühren vermeidbar sind und ein Wechsel einfach möglich ist.
Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG): Befristet kürzertreten und sicher zurück
Wer nur vorübergehend kürzertreten möchte, kann eine befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht beantragen. Die Brückenteilzeit gilt mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. In Betrieben mit 46 bis 200 Beschäftigten gilt zudem ein Kontingent (vereinfacht: nicht jeder Antrag muss erfüllt werden). Nach Ablauf kehren Beschäftigte grundsätzlich zur früheren Arbeitszeit zurück – in der Regel auf eine gleichwertige Tätigkeit.
Teilzeit in der Elternzeit: Rechte nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Für Eltern gelten besondere Regeln. Sie können Elternzeit nehmen und dabei entweder vollständig pausieren oder ihre Arbeitszeit reduzieren.
Die Teilzeit während der Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Eltern dürfen während der Elternzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten.
Ein Anspruch besteht, wenn:
- das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und
- der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, in der Regel sieben Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Hürde ist deutlich höher als beim allgemeinen Teilzeitanspruch.
Nach Ende der Elternzeit lebt die frühere Arbeitszeit automatisch wieder auf. Wer anschließend weiter in Teilzeit arbeiten möchte, muss rechtzeitig einen Antrag nach § 8 TzBfG stellen.
Denken Sie aber auch immer daran: Wenn Sie Arbeitszeit reduzieren, reduzieren Sie auch Ihre Ansprüche auf Altersrente – gleichen Sie das aus, indem Sie eine private Altersvorsorge zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung abschließen und somit rechtzeitig eine Zusatzrente aufbauen.
Teilzeit wegen Pflege oder Behinderung: Sonderrechte
Bestimmte Lebenssituationen eröffnen zusätzliche Teilzeitansprüche. Dazu zählen insbesondere die Pflege naher Angehöriger sowie eine Schwerbehinderung.
Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, können ihre Arbeitszeit nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz reduzieren. Je nach Modell ist eine teilweise oder vollständige Freistellung möglich. Während der Pflege- oder Familienpflegezeit besteht besonderer Kündigungsschutz; danach lebt die frühere Arbeitszeit grundsätzlich wieder auf.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte haben einen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung, wenn diese wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist (§ 164 SGB IX). Hier gibt es keinen festen Schwellenwert wie im TzBfG – entscheidend ist die Zumutbarkeit im Einzelfall.
Arbeitszeit verlängern: Rückkehr in Vollzeit nach § 9 TzBfG
Nicht nur die Reduzierung, auch die Verlängerung der Arbeitszeit ist gesetzlich geregelt. Wer bereits in Teilzeit arbeitet, hat zwar keinen automatischen Anspruch auf eine Vollzeitstelle – aber gute Karten.
Nach § 9 TzBfG müssen Arbeitgeber teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei der Besetzung freier Stellen mit längerer Arbeitszeit bevorzugt berücksichtigen, wenn sie gleich geeignet sind wie andere Bewerber. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Wünsche anderer Teilzeitkräfte entgegenstehen. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße – sogar für Minijobber.
Fazit: Welcher Teilzeitweg passt zu Ihnen?
Die gesetzlichen Möglichkeiten sind vielfältig – vom allgemeinen Teilzeitanspruch über die Brückenteilzeit bis hin zu Sonderregelungen für Eltern, Pflegende und Menschen mit Behinderung. Entscheidend sind stets Fristen, Betriebsgröße und die konkrete Ausgestaltung des Antrags.
Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen – etwa durch den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Häufige Fragen zur Teilzeit und zum Teilzeitrechner
Viele Nutzerinnen und Nutzer möchten vor einer Arbeitszeitänderung wissen, welche Rechte sie haben und wie sich Teilzeit finanziell auswirkt. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier kompakt zusammengefasst.
Wie wirkt sich Teilzeit auf mein Netto-Gehalt aus?
Eine Reduzierung der Arbeitszeit senkt in der Regel auch das Brutto- und Netto-Einkommen. Wie stark sich Ihr Netto verändert, hängt unter anderem von Steuerklasse, Sozialabgaben und Versicherungsstatus ab – genau das berechnet der Teilzeitrechner.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Teilzeit?
Ja. Nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz können viele Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren, wenn sie länger als sechs Monate im Betrieb sind und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Muss ich begründen, warum ich weniger arbeiten möchte?
Nein. Beim allgemeinen Teilzeitanspruch nach dem TzBfG besteht kein Begründungszwang. Sie müssen lediglich Umfang, Beginn und gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
Wann darf der Arbeitgeber meinen Teilzeitantrag ablehnen?
Nur dann, wenn betriebliche Gründe konkret entgegenstehen, etwa wenn der Arbeitsablauf erheblich beeinträchtigt würde oder unverhältnismäßige Kosten entstehen.
Gibt es Teilzeit mit Rückkehrrecht in Vollzeit?
Ja. Über die sogenannte Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) können Beschäftigte ihre Arbeitszeit befristet reduzieren und später automatisch zur früheren Arbeitszeit zurückkehren – allerdings nur bei bestimmten Betriebsgrößen.
Kann ich meine Arbeitszeit später wieder erhöhen?
Ein automatisches Recht auf Vollzeit gibt es nicht. Nach § 9 TzBfG müssen Arbeitgeber Teilzeitkräfte jedoch bevorzugt berücksichtigen, wenn im Betrieb eine passende Stelle mit längerer Arbeitszeit frei wird.
Checkliste: Teilzeit planen, berechnen und beantragen
Mit dieser Checkliste behalten Sie sowohl die finanziellen als auch die rechtlichen Aspekte Ihrer Teilzeitplanung im Blick.
- Gewünschte neue Wochenarbeitszeit festlegen.
- Mit dem Teilzeitrechner prüfen, wie sich Netto-Einkommen und Abzüge verändern.
- Prüfen, ob die Voraussetzungen nach dem TzBfG erfüllt sind (Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer).
- Antrag rechtzeitig in Textform stellen (meist drei Monate vor Beginn).
- Arbeitszeitverteilung konkret benennen (z. B. feste Wochentage).
- Entscheidung des Arbeitgebers schriftlich festhalten.
- Bei Ablehnung ggf. Betriebsrat oder Beratung einbeziehen.
Biallo-Expertenratgeber: Teilzeit richtig nutzen
Sie möchten nicht nur rechnen, sondern alle Teilzeitmodelle im Detail verstehen? In unserem kostenlosen PDF-Expertenratgeber finden Sie alle Regeln zu Teilzeit, Brückenteilzeit, Elternzeit, Pflege und Rückkehr in Vollzeit – verständlich erklärt und mit Praxisbeispielen.
