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Immobilien

So bekommen Sie einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude

Sarah Magdalena Huber
Autorin
Veröffentlicht am: 10.07.2024

Auf einen Blick

  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Der Bedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf eines Wohngebäudes, der Verbrauchsausweis orientiert sich am tatsächlichen Verbrauch.
  • Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises beim Verkauf oder der (Neu-)Vermietung eines Wohngebäudes verpflichtend.
  • Firmen, Architekten, Schornsteinfeger oder auch Online-Plattformen können einen Energieausweis für Sie erstellen. Sie sollten aber auf die Seriosität des Anbieters achten.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was ist der Energieausweis für Wohngebäude?
  2. Für wen ist der Energieausweis Pflicht?
  3. Wer erstellt einen Energieausweis?
  4. Was kostet ein Energieausweis?
  5. Ist die Beantragung eines Energieausweises auch online möglich?

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Immobilien zu verkaufen oder zu vermieten oder mithilfe eines Unternehmens selbst bauen oder sanieren möchte, sollte bei den vielen Dokumenten eines nicht vergessen: den Energieausweis. Der Energieausweis dient nicht nur als Hilfe zur Berechnung des Energiebedarfs bzw. -verbrauchs sowie der Energiekosten. Er ist für Eigentümer eines Wohngebäudes in vielen Fällen sogar Pflicht. Um den Verkauf oder die Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu meistern, sollten Sie sich rechtzeitig über den Energieausweis informieren und diesen bei einem seriösen Anbieter beantragen. Welche Energieausweise es gibt, worauf Sie bei der Ausstellung achten sollten und welche Anbieter am besten abschneiden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

 

Was ist der Energieausweis für Wohngebäude?

Um den Energiebedarf eines Wohngebäudes zu ermitteln, bedarf es laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) meist eines Energieausweises, auch Energiepass genannt. Der Energieausweis ist eine Art Steckbrief, der allgemeine Angaben zum Gebäude sowie detaillierte Informationen zu den verwendeten Heizstoffen und der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes liefert. Diese Effizienz beschreibt die berechnete oder erfasste Energiemenge, um den gesamten Energiebedarf des Gebäudes unter normalen Nutzungsbedingungen zu decken. Dazu gehört unter anderem die Energie für

  • Heizung,  
  • Kühlung,  
  • Lüftung,  
  • Warmwasser  
  • und Beleuchtung.

Auf neueren Gebäudeenergieausweisen findet man außerdem die Energieeffizienzklasse von A+ bis H – ähnlich wie auf Elektrogeräten.

Der Energieausweis soll potenzielle Mieter und Käufer über anfallende Energiekosten informieren und praktische Tipps zur Verringerung des Energieverbrauchs liefern. Ein Energieausweis ist jedoch keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch. Der tatsächliche Energiebedarf hängt stets vom Nutzerverhalten ab. Der Energieausweis für Wohngebäude wird entweder bedarfsorientiert (Bedarfsausweis) oder verbrauchsorientiert (Verbrauchsausweis) ausgestellt.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf auf Basis der Eigenschaften von Gebäuden und Heizsystemen. Im Gegensatz dazu ermittelt der Verbrauchsausweis den Energiebedarf anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis umfasst den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf. Die Werte beziehen sich stets auf ein normales Nutzerverhalten.

Der Primärenergiebedarf beinhaltet:

  • Heizwärmebedarf
  • Trinkwasserwärmebedarf
  • Hilfsenergie für den Betrieb der Anlagentechnik (elektrischer Strom)

Der Endenergiebedarf hingegen beschreibt die Energiemenge, die für die Deckung des Heiz- und Trinkwasserwärmebedarfs erforderlich ist, einschließlich der Energieverluste für die Anlagentechnik. Damit ergibt der Endenergiebedarf die Energiemenge, die von außen zugeführt werden muss, um das Gebäude vollständig zu versorgen.

Der Vorteil des Bedarfsausweises ist die objektive Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes oder der Anlagentechnik. Das ermöglicht gezielte Modernisierungsempfehlungen. Da das individuelle Nutzerverhalten jedoch nicht einbezogen wird, kann der berechnete Bedarf vom tatsächlichen Verbrauch abweichen.

 

Energieausweis

Quelle: Verbraucherzentrale

Verbrauchsausweis

Im Vergleich zum Bedarfsausweis basiert der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Dabei wird anhand der Heiz- und gegebenenfalls Warmwasserkosten der Energieverbrauchskennwert berechnet und auf einer farbigen Skala dargestellt. Handelt es sich um ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen, so wird stets der Energieverbrauchskennwert für das gesamte Gebäude bemessen.

Die einfach Berechnung oder Erstellung des Energieausweises in Form eines Verbrauchsausweises hat Vorteile: Der Energiepass zeigt die aktuellen Verbrauchswerte des Wohngebäudes, wodurch sich Mieter und mögliche Käufer schnell ein Bild machen können. Da der Energieverbrauchskennwert jedoch stark vom Nutzerverhalten (z. B. sparsamer Verbraucher) abhängig ist, liefert der Verbrauchsausweis nur bedingt Auskunft über den energetischen Zustand des Wohngebäudes.

Energieausweis

Quelle: Verbraucherzentrale

 

Für wen ist der Energieausweis Pflicht?

Nahezu jedes neu errichtete Gebäude, das beheizt werden soll, benötigt einen Energieausweis. Zudem ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis bei einem Wohnungs- oder Hausverkauf oder einer (Neu-)Vermietung eines Wohngebäudes Pflicht – egal, ob es sich dabei um einen Altbau oder einen Neubau handelt. Der Energiepass soll potenzielle Käufer oder Mieter über die Energiekennwerte sowie die Treibhausemissionen des Gebäudes informieren und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Dadurch bekommen Käufer eine Idee des möglichen Sanierungsfahrplans und können diesen bei der Finanzierung des Immobilienkaufs einplanen.

Im Idealfall ist der Energieausweis des Hauses bereits Teil des Exposés oder des Immobilieninserats. Spätestens bei der Besichtigung muss der Verkäufer oder Vermieter den Gebäudeenergieausweis vorlegen. Der Energieausweis ist somit Teil des Kaufvertrages. Als Eigentümer ist ein Energieausweis nur bei Mieterwechsel vorzulegen. Solange Sie selbst das Wohngebäude nutzen oder es nicht neu vermietet wird, bedarf es keines Energiepasses. Langjährige Mieter haben somit kein Recht auf einen Energieausweis.

Wer den Energieausweis nicht rechtzeitig, richtig oder keinen Energiepass vorlegt, muss laut § 108 Abs. 1 Nr. 25 GEG mit Bußgeldern von bis zu 10.000 € rechnen. Kümmern Sie sich daher in jedem Fall rechtzeitig um einen Energieausweis, sodass dem erfolgreichen Immobilienverkauf oder der Vermietung nichts mehr im Weg steht.

Brauche ich einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich können Sie frei wählen zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Nur in folgenden Fällen ist ein Bedarfsausweis Pflicht:

  • bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde
  • bei Neubauten, da keine Verbrauchswerte der letzten drei Jahre vorliegen
  • nach einer Fassadendämmung oder Sanierung, wenn mehr als 10 % der Außenfläche betroffen sind  

Kann ich auch ohne Energieausweis ein Haus verkaufen?

Nein, Sie können Ihr Haus nicht verkaufen, ohne einen Energieausweis für Ihr Haus zu erstellen. Es ist jedoch möglich, im Immobilieninserat lediglich auf die Beantragung des Energieausweises hinzuweisen und diesen erst bei der Besichtigung vorzulegen. Wer einen Hausverkauf ohne Energieausweis plant, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Gibt es einen Energieausweis für einzelne Wohnungen?

Wer eine Eigentumswohnung besitzt und diese (neu-)vermieten oder verkaufen möchte, muss ebenfalls einen Energieausweis vorweisen. Da es sich jedoch um eine einzelne Wohnung in einem ganzen Gebäude handelt, ist in diesem Fall nicht der Eigentümer, sondern die Hausverwaltung bzw. die Wohnungseigentumsverwaltung für die Beschaffung des Energieausweises verantwortlich.

 

Wer erstellt einen Energieausweis?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen und jede Einzelperson mit den notwendigen Qualifikationen ist berechtigt, Ihnen einen Energieausweis auszustellen. Dazu zählen etwa:

  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Handwerker
  • Schornsteinfeger

Insbesondere die Energieeffizienz-Expertenliste, auf welche etwa die Verbraucherzentralen hinweisen, führt qualifizierte Fachkräfte für die Erstellung eines Energieausweises an.

Außerdem gibt es unzählige Online-Portale, die einen Energieausweis für Ihre Wohnung oder Ihr Haus erstellen können. Die Verbraucherzentralen raten daher dazu, bei der Auswahl der Firma oder der berechtigten Person auf Seriosität zu achten. Sie sollten sich vergewissern, dass Folgendes in der angebotenen Leistung enthalten ist:

  • Vereinbarung mit detaillierter Leistungsbeschreibung: Dienstleistungen und Verpflichtungen sollten darin klar geregelt sein.
  • Nachweis der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen: Der Aussteller sollte erklären, auf welche Grundlage er nach GEG zur Ausstellung befugt ist.  
  • Bestätigung der übermittelten Daten: schriftlicher Nachweis über die Korrektheit aller übermittelten Informationen und Angaben, die zur Erstellung des Energieausweises genutzt wurden
  • Datenschutzgarantie: Zusicherung des Schutzes und der Vertraulichkeit aller übermittelten und berechneten Daten
  • Berufshaftpflichtversicherung: Nummernangabe der Berufshaftpflichtversicherung für mögliche Ansprüche bei fehlerhaftem Energieausweis

Welche Unterlagen benötige ich für die Erstellung eines Energieausweises?

Je nach Ausweis – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – benötigen Sie folgende Unterlagen, um einen Energieausweis für Ihre Immobilie zu beantragen:

Bedarfsausweis

  • Gebäudepläne und -schnitte (Grundrisse, Ansichten etc.)
  • Energiekostenabrechnung der letzten drei Jahre
  • Baubeschreibung und Gebäudeaufnahmen (Fotos etc.)
  • Dokumentation bisheriger Modernisierungen
  • Schornsteinfegerprotokoll (Abgasmessungen etc.)

Verbrauchsausweis

  • Adresse und Nutzfläche
  • Energiekostenabrechnung von drei aufeinanderfolgenden Jahren (Ende des Abrechnungszeitraumes vor maximal 18 Monaten)
  • Gebäudefotos
  • etwaige Informationen zu Leerständen

Was steht in einem Energieausweis?

Ein Energieausweis enthält allgemeine Informationen zum Gebäude, die Art des Ausweises (bedarfs- oder verbrauchsorientiert), wichtige energetische Angaben wie den Primärenergieträger, die Heizungsart, Energiekennwerte und eine Energieklassifizierung von A+ bis H. Der Energiepass besteht aus fünf Seiten. Seite 1 bis 4 müssen vom Aussteller ausgefüllt werden. Die fünfte Seite umfasst Erläuterungen zu einzelnen Punkten der vorherigen vier Seiten.

Ebenso muss der Energieausweis für eine Immobilie die Daten des Ausstellers (Online-Plattform, Firma oder Einzelperson) umfassen. Dazu zählen Name, Anschrift, Berufsbezeichnung, Ausstellungsdatum und eine Unterschrift zur Bestätigung der Richtigkeit. Seit 2014 weisen alle neuen Energieausweise für Haus und Wohnung außerdem eine individuelle Registriernummer auf.

Allgemeine Angaben

Die erste Seite des Energieausweises für Wohngebäude umfasst die Art des Energiepasses und folgende allgemeine Angaben:

  • Adresse
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Wohnfläche
  • Gültigkeit
  • Registriernummer
  • Energieträger für Heizung und Warmwasser
  • Einsatz von erneuerbaren Energien
  • Lüftungs- bzw. Kühlungsart
  • Anlass der Ausstellung des Energieausweises
Energieausweis

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Zudem gibt der Aussteller am Ende der Seite 1 seine Kontaktdaten und das Ausstellungsdatum an und unterschreibt die Richtigkeit der Angaben.

Bedarfsausweis

Wenn es sich um einen Bedarfsausweis handelt, werden alle Kennwerte für den Bedarf auf der zweiten Seite eingetragen. Dazu zählen:

  • Treibhausgasemissionen
  • Energieklassifizierung
  • Primärenergiebedarf
  • Endenergiebedarf
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien

Verbrauchsausweis

Bei einem Verbrauchsausweis bleibt die zweite Seite leer. Die nötigen Kennwerte finden sich auf Seite 3 ein. Der obere Teil des Verbrauchsausweises ähnelt dem Bedarfsausweis, jedoch wird auf der Farbskala der Primär- und Endenergieverbrauch (im Vergleich zum Bedarf) angeführt. Im unteren Teil werden der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre sowie der Klimafaktor eingefügt.

Modernisierungsempfehlungen

Auf der vierten Seite des Energieausweises hält der Aussteller seine Empfehlungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Kostensenkung fest. Die beschriebenen Maßnahmen stehen dabei entweder in Zusammenhang mit einer größeren Modernisierung oder sind als Einzelmaßnahmen zu betrachten. Zusätzlich können freiwillige, ergänzende Erläuterungen hinzugefügt werden.

Energieausweis

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Was bedeuten die einzelnen Energieklassen?

Die einzelnen Energieklassen werden anhand einer Farbskala dargestellt und in drei Bereiche eingeteilt – je nach Bedarf bzw. Verbrauch:

  • Grün: guter energetischer Zustand
  • Gelb: sanierungswürdiger Zustand
  • Rot: sanierungsbedürftiger Zustand

Zusätzlich werden die Effizienzklassen nach Buchstaben von A+ bis H unterteilt. Je weiter vorn der Buchstabe im Alphabet ist, desto grüner wird es auf der Skala und desto besser ist der energetische Zustand des Wohngebäudes.

Energieausweis

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Energieklassen sind insbesondere für den Vergleich von Wohngebäuden beim Kauf oder der Anmietung relevant. Der Käufer oder Mieter kann sich so ein Bild von der Energieeffizienz des Gebäudes machen und vergleichen.

Energieklasse Energiebedarf bzw. -verbrauch jährliche Energiekosten pro m2
A+ < 30 kWh/(m2a)¹ ca. 3 €
A 30–49,99 kWh/(m2a) ca. 7 €
B 50–74,99 kWh/(m2a) ca. 12 €
C 75–99,99 kWh/(m2a) ca. 16 €
D 100–129,99 kWh/(m2a) ca. 21 €
E 130–159,99 kWh/(m2a) ca. 27 €
F 160–199,99 kWh/(m2a) ca. 34 €
G 200–249,99 kWh/(m2a) ca. 42 €
H > 250 kWh/(m2a) ca. ≥ 50 €

¹ m²a steht für Quadratmeter im Jahr; Quelle: Verbraucherzentrale

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Das Ausstellungsdatum des Energieausweises steht auf der ersten Seite des Energiepasses. Ab dem Datum der Ausstellung ist der Energieausweis – sowohl Bedarfsausweis als auch Verbrauchsausweis – zehn Jahre gültig.

 

Was kostet ein Energieausweis?

Energieausweise gibt es bereits für unter 100 €. Der Preis hängt dabei vom Aussteller und der Art des Energiepasses ab. Die Kosten für einen Energiebedarfsausweis sind etwas höher als für einen Verbrauchsausweis, da der Aufwand der Datenerfassung größer ist. Trotzdem ist ein Verbrauchsausweis nicht immer die bessere Wahl, weil er nicht so aussagekräftig wie ein Bedarfsausweis ist.

Die exakten Kosten für Ihren Energieausweis hängen außerdem von folgenden Faktoren ab:

  • Gebäudekomplexität
  • Gebäudegröße
  • Datenerfassungsaufwand
  • Heizsysteme
  • vorhandene Bauunterlagen

Wenn der ausgestellte Energieausweis nicht den gesetzlichen Richtlinien entspricht, haben Sie das Recht, vom Aussteller eine kostenlose Korrektur einzufordern. Dieser hat dann die Möglichkeit, den Energieausweis innerhalb einer angemessenen Frist zu korrigieren. Kommt der Aussteller seiner Pflicht nicht nach, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder eine Rückzahlung des bereits bezahlten Betrages fordern.

Um solche Situationen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, einen Energieausweis nie vorab zu bezahlen. Warten Sie stattdessen auf die Lieferung des Ausweises und bestehen Sie bei Fehlern oder Mängeln auf eine kostenlose Korrektur.

 

Ist die Beantragung eines Energieausweises auch online möglich?

Wenn Sie sofort einen Verbrauchs- oder Bedarfsenergieausweis benötigen, können Sie den Energiepass auch im Internet erstellen lassen. Dafür gibt es unterschiedliche Anbieter. Das spart Zeit, Nerven und manchmal sogar Kosten, da Sie bequem von zu Hause aus einen Preisvergleich für Energieausweise online durchführen können.

Energieausweis Online-Anbieter im Vergleich

Während einige Anbieter die Erstellung des Energieausweis komplett für Sie übernehmen, können Sie auf anderen Plattformen kräftig bei der Erstellung Ihres Energieausweises mitwirken, indem Sie der Plattform die Daten Ihres Wohngebäudes liefern. Wir haben mehrere Online-Anbieter genauer unter die Lupe genommen und die wichtigsten Fakten zu den einzelnen Anbietern für Sie zusammengefasst:

Bei diesen Online-Portalen können Sie einen Energieausweis beantragen. Diese Kosten kommen auf Sie zu.

Woran erkenne ich die Gültigkeit eines Energieausweises?

Um die Gültigkeit Ihres Energieausweises zu überprüfen, sollten Sie auf folgende Punkte achten: 

  • Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer: Das Ausstellungsdatum muss am Energieausweis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung vermerkt sein. Der Energiepass ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Registriernummer: Seit 2014 müssen alle neuen Energieausweise eine Registriernummer haben, welche auf dem Ausweis vermerkt sein sollte.
  • Angaben und Unterschrift des Ausstellers: Der Energieausweis muss den Namen, die Adresse und die Berufsbezeichnung des Ausstellers beinhalten. Ebenso muss der Aussteller den Energieausweis unterschreiben und dadurch die Richtigkeit aller Angaben bestätigen.
  • Ausweisart: Für die Gültigkeit muss klar erkennbar sein, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis handelt.
  • Gebäudeangaben: Alle Informationen zum Gebäude sollten korrekt und vollständig sein. Achten Sie darauf, dass sich bei der Datenerfassung – insbesondere bei eigener Erfassung – keine Fehler einschleichen und überprüfen Sie die Daten genau.
  • Modernisierungsempfehlung: Ein offizieller Energieausweis umfasst stets eine Empfehlung für Modernisierungsmaßnahmen.
  • Einheitliche Formatierung: Der Energieausweis muss standardisiert gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellt werden.

Wenn Sie dennoch an der Gültigkeit Ihres Energieausweises zweifeln, können Sie einen anderen Aussteller oder die zuständige Behörde kontaktieren und um Überprüfung des Energiepasses bitten.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 10.10.2024

Über die Autorin Sarah Magdalena Huber

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Die Planung meiner eigenen Finanzen bedeutet für mich Unabhängigkeit. Ich kann selbst entscheiden, wie ich meine Finanzen verwalte und dadurch meine finanzielle Freiheit selbstbestimmt managen. Dieses Gefühl möchte ich auch anderen vermitteln. Schon während meines Studiums der Translationswissenschaft in Wien und Salamanca wagte ich den Schritt in die Selbstständigkeit. Als Übersetzerin, Texterin und Lektorin konnte ich meine Leidenschaft zum Beruf machen und gleichzeitig mein Wissen unter Beweis stellen. Nun schreibe ich Ratgeber zu Themen, die mich persönlich interessieren, wie Immobilien oder Finanzplanung. Meines Erachtens kann man mit der Altersvorsorge nicht früh genug anfangen, denn gerade in jungen Jahren sind Finanzentscheidungen maßgebend. Die regelmäßige Anlage auch kleinerer Geldbeträge kann große Auswirkungen auf spätere Jahre haben. Deshalb bin ich stets auf der Suche nach den besten Produkten und freue mich, meine Erkenntnisse und Erfahrungen teilen zu können.

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