Wer mit dem Gedanken spielt, seine Immobilien zu verkaufen oder zu vermieten oder mithilfe eines Unternehmens selbst bauen oder sanieren möchte, sollte bei den vielen Dokumenten eines nicht vergessen: den Energieausweis. Der Energieausweis dient nicht nur als Hilfe zur Berechnung des Energiebedarfs bzw. -verbrauchs sowie der Energiekosten. Er ist für Eigentümer eines Wohngebäudes in vielen Fällen sogar Pflicht. Um den Verkauf oder die Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu meistern, sollten Sie sich rechtzeitig über den Energieausweis informieren und diesen bei einem seriösen Anbieter beantragen. Welche Energieausweise es gibt, worauf Sie bei der Ausstellung achten sollten und welche Anbieter am besten abschneiden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist der Energieausweis für Wohngebäude?
Um den Energiebedarf eines Wohngebäudes zu ermitteln, bedarf es laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) meist eines Energieausweises, auch Energiepass genannt. Der Energieausweis ist eine Art Steckbrief, der allgemeine Angaben zum Gebäude sowie detaillierte Informationen zu den verwendeten Heizstoffen und der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes liefert. Diese Effizienz beschreibt die berechnete oder erfasste Energiemenge, um den gesamten Energiebedarf des Gebäudes unter normalen Nutzungsbedingungen zu decken. Dazu gehört unter anderem die Energie für
- Heizung,
- Kühlung,
- Lüftung,
- Warmwasser
- und Beleuchtung.
Auf neueren Gebäudeenergieausweisen findet man außerdem die Energieeffizienzklasse von A+ bis H – ähnlich wie auf Elektrogeräten.
Der Energieausweis soll potenzielle Mieter und Käufer über anfallende Energiekosten informieren und praktische Tipps zur Verringerung des Energieverbrauchs liefern. Ein Energieausweis ist jedoch keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch. Der tatsächliche Energiebedarf hängt stets vom Nutzerverhalten ab. Der Energieausweis für Wohngebäude wird entweder bedarfsorientiert (Bedarfsausweis) oder verbrauchsorientiert (Verbrauchsausweis) ausgestellt.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?
Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf auf Basis der Eigenschaften von Gebäuden und Heizsystemen. Im Gegensatz dazu ermittelt der Verbrauchsausweis den Energiebedarf anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis umfasst den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf. Die Werte beziehen sich stets auf ein normales Nutzerverhalten.
Der Primärenergiebedarf beinhaltet:
- Heizwärmebedarf
- Trinkwasserwärmebedarf
- Hilfsenergie für den Betrieb der Anlagentechnik (elektrischer Strom)
Der Endenergiebedarf hingegen beschreibt die Energiemenge, die für die Deckung des Heiz- und Trinkwasserwärmebedarfs erforderlich ist, einschließlich der Energieverluste für die Anlagentechnik. Damit ergibt der Endenergiebedarf die Energiemenge, die von außen zugeführt werden muss, um das Gebäude vollständig zu versorgen.
Der Vorteil des Bedarfsausweises ist die objektive Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes oder der Anlagentechnik. Das ermöglicht gezielte Modernisierungsempfehlungen. Da das individuelle Nutzerverhalten jedoch nicht einbezogen wird, kann der berechnete Bedarf vom tatsächlichen Verbrauch abweichen.