Wenn Sie den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses planen, sollten Sie sich schon frühzeitig mit der Finanzierung beschäftigen. Denn je gründlicher Sie die Baufinanzierung kalkulieren, desto besser stehen die Chancen, dass Sie den Haus- oder Wohnungskauf ohne große Probleme stemmen können. Dazu gehört nicht nur, einen realistischen Korridor für den Kaufpreis Ihrer Wunschimmobilie festzulegen, sondern sich auch mit den Erwerbsnebenkosten zu befassen. Diese belaufen sich je nach Bundesland auf bis zu rund zehn Prozent – und verteuern sich um bis zu 3,57 Prozent, wenn Sie ohne Makler keine Chance auf eine Immobilie haben.
Doch wie setzen sich die Nebenkosten beim Immobilienkauf eigentlich zusammen, wovon hängt deren Höhe ab und wo können Sie bei den Nebenkosten möglicherweise sparen? Die wichtigsten Informationen rund ums Thema Nebenkosten beim Hauskauf im Überblick.
- Biallo-Lesetipp: Schritt für Schritt zum Traumhaus. Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig und gut darauf vorbereiten: Was sind die notwendigen Schritte und wo lauern Kostenfallen? Wir erklären Ihnen den richtigen Ablauf beim Hauskauf und liefern Ihnen praktische Checklisten für Hausbesichtigung & Co.
So hoch sind die Nebenkosten beim Haus- und Wohnungskauf
Die Wunschwohnung ist endlich gefunden, der Kaufpreis erscheint finanzierbar. Nun geht es ans Eingemachte: Die Finanzierung muss festgezurrt werden. Spätestens jetzt kommt es darauf an, dass Sie auch die Nebenkosten beim Hauskauf einkalkulieren. Denn Banken verlangen üblicherweise, dass Sie diese aus Ihrem Eigenkapital finanzieren. Und diese Summe ist nicht gerade gering: So können sich die Nebenkosten beim Wohnungskauf alles in allem auf zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises summieren. Diesen Betrag können Sie also nicht mehr zur Finanzierung des eigentlichen Kaufpreises einsetzen.
Je nach Bonität ist mitunter auch eine Vollfinanzierung möglich, wobei zwischen Vollfinanzierungen mit Ausnahme oder einschließlich der Nebenkosten beim Hauskauf unterschieden wird. Letztere werden auch als 110-Prozent-Finanzierung bezeichnet. Solche Finanzierungsangebot erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie eine hervorragende Bonität vorweisen können oder verbeamtet sind.
Was gehört alles zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf?
Die Nebenkosten spielen beim Immobilienkauf eine wichtige Rolle. Dazu gehören:
Grundbuchkosten
Die Grundbuchkosten liegen im Schnitt bei rund 0,5 Prozent des Kaufpreises und setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen, darunter die Eintragung der Auflassungsvormerkung und deren Löschung sowie gegebenenfalls die Eintragung einer Grundschuld. Mit der Auflassungsvormerkung wird sichergestellt, dass im Zeitraum bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch niemand anders die Immobilie erwerben kann.
Notarkosten
Die Notargebühren liegen bei rund ein bis 1,5 Prozent des Kaufpreises und ergeben sich ebenfalls aus mehreren Kostenpositionen, darunter die Beurkundung des Grundstückskaufvertrags, die Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag sowie Vollzugstätigkeiten. Bei einem Grundschuldeintrag kommen weitere Notarkosten für die Grundschuldbestellung sowie die Betreuungsgebühr für die Grundschuld hinzu. Handelt es sich um eine Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel, wird der volle Gebührensatz fällig, ohne diese Klausel der halbe. Sie besagt, dass die Bank direkt auf Ihre Immobilie als Sicherheit zugreifen kann und nicht erst den Klageweg gehen muss, wenn Sie mit den Darlehensraten in Verzug geraten. Optional kommen noch Kosten für die Abwicklung über ein Notaranderkonto hinzu, das als Treuhandkonto fungiert. Entscheiden Sie sich für diese Zahlweise, zahlen Sie den Kaufpreis auf dem Notaranderkonto ein und nicht direkt an den Verkäufer. Der Notar leitet die Summe nur an den Verkäufer weiter, wenn alle Vertragsbedingungen des Kaufvertrags erfüllt wurden. Wichtig zu wissen: Auf Notargebühren fällt Mehrwertsteuer an.
Maklerprovision
Bis Ende 2020 war es in einigen Bundesländern üblich, dass der Käufer die Maklerprovision komplett allein zahlt – auch wenn der Verkäufer diesen beauftragt hatte. Mittlerweile hat sich diese Praxis geändert, nunmehr teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten. Nach wie vor gibt es regionale Unterschiede im Hinblick auf die Höhe der Maklercourtage. Insgesamt ist die Spanne für diese Kosten jedoch geringer geworden. Je nach Bundesland zahlen Sie nun zwischen 2,38 und 3,57 Prozent des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer).
Die Maklercourtage in den Bundesländern im Überblick
Bundesland |
Maklercourtage |
Anteil Verkäufer |
Anteil Käufer |
Baden-Württemberg |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Bayern |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Berlin |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Brandenburg |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Bremen |
5,95 Prozent |
2,98 Prozent |
2,98 Prozent |
Hamburg |
6,25 Prozent |
3,12 Prozent |
3,12 Prozent |
Hessen |
5,95 / 7,14 Prozent |
2,98 / 3,57 Prozent |
2,98 / 3,57 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern |
5,95 Prozent |
2,98 Prozent |
2,98 Prozent |
Niedersachsen: Je nach Region |
7,14 / 4,76 bis 5,95 Prozent |
3,57 / 2,38 bis 2,98 Prozent |
3,57 / 2,38 bis 2,98 Prozent |
Nordrhein-Westfalen |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Rheinland-Pfalz |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Saarland |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Sachsen-Anhalt |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Sachsen |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Schleswig-Holstein |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Thüringen |
7,14 Prozent |
3,57 Prozent |
3,57 Prozent |
Quelle: Biallo.de, Stand Juni 2024
Grunderwerbsteuer
Je nach Bundesland verteuert die Grunderwerbsteuer die Kaufnebenkosten für eine Wohnung erheblich – und zwar um 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises. Innerhalb dieses Korridors dürfen die Bundesländer seit 2006 die Grunderwerbsteuer ansetzen, bis dahin betrug sie einheitlich 3,5 Prozent. In den letzten Jahren haben viele Länder von diesem Spielraum Gebrauch gemacht und die Steuersätze angehoben. So zahlen Sie etwa in Hamburg seit dem 1. Januar 2023 5,5 statt 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer, in Bayern wiederum nach wie vor lediglich 3,5 Prozent.
Die Grunderwerbsteuersätze aller Bundesländer im Überblick
Baden-Württemberg |
5,0 Prozent |
Bayern |
3,5 Prozent |
Berlin |
6,0 Prozent |
Brandenburg |
6,5 Prozent |
Bremen |
5,0 Prozent |
Hamburg |
5,5 Prozent |
Hessen |
6,0 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern |
6,0 Prozent |
Niedersachsen |
6,0 Prozent |
Nordrhein-Westfalen |
6,5 Prozent |
Rheinland-Pfalz |
5,0 Prozent |
Saarland |
6,5 Prozent |
Sachsen |
5,5 Prozent |
Sachsen-Anhalt |
5,0 Prozent |
Schleswig-Holstein |
6,5 Prozent |
Thüringen |
5,0 Prozent |
Quelle: Statista, Stand 1. Januar 2024
Finanzierungskosten
Zu den Kaufnebenkosten für ein Haus oder eine Wohnung gehören mitunter auch Finanzierungskosten. Dazu gehört beispielsweise die Vorfälligkeitsentschädigung, falls Sie bereits eine Immobilie besitzen, den dazugehörigen Kredit noch nicht vollständig zurückgezahlt haben und dieses Objekt zwecks Finanzierung verkaufen müssen. Fällt der Verkauf nicht zufällig mit dem Ende der laufenden Zinsbindung oder dem Ablauf der ersten zehn Jahre bei einer längeren Zinsfestschreibung zusammen, fordert die finanzierende Bank üblicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene Zinseinnahmen. Die Höhe hängt unter anderem vom vereinbarten Sollzins, dem aktuellen Zinsniveau und der Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung ab.
Sofern Sie eine umfassende Modernisierung, einen Um- oder Anbau planen, können mitunter auch Bereitstellungszinsen anfallen. Bei solchen Vorhaben benötigen Sie die Darlehenssumme nicht auf einen Schlag, sondern in mehreren Schritten. Und in solchen Fällen kassieren manche Banken die so genannten Bereitstellungszinsen in Höhe von zumeist 0,25 Prozent pro Monat für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge. Die so genannte bereitstellungszinsfreie Zeit variiert je nach Bank zwischen drei und zwölf Monaten. Kommt es zu einer Verzögerung bei den geplanten Maßnahmen über diesen Zeitraum hinaus, müssen Sie Bereitstellungszinsen zahlen.