Wann darf ich mit der Fördermaßnahme starten?
Sie können bereits vor Antragstellung mit den geförderten Bauarbeiten beginnen. Dies ist eine Besonderheit gegenüber anderen Förderprogrammen, denn üblicherweise müssen Sie erst die Finanzierungszusage abwarten, bevor Sie mit der Maßnahme starten können.
Modellrechnung: Wieviel spare ich beim Heizungstausch mit den Förderprogrammen 458 und 358/359?
Wie sich die Förderprogramme der KfW sinnvoll kombinieren lassen, zeigt das Beispiel für eine Familie, die mit dem KfW Ergänzungskredit ihre neue Heizung finanzieren will (Stand der Konditionen: 1. September 2024). Die Wärmepumpe soll die bestehende Ölheizung ersetzen und kostet einschließlich aller erforderlichen Arbeiten 30.000 Euro, der Kredit soll in fünf Jahren abbezahlt werden. Das Haushaltseinkommen liegt bei 60.000 Euro, so dass die Familie von den besonders niedrigen Effektivzinsen beim KfW 358 Ergänzungskredit in Höhe von 0,01 Prozent profitiert. Für den Heizungstausch überschreitet das Haushaltseinkommen allerdings die Grenze von 40.000 Euro, so dass der Einkommensbonus in Höhe von 20 Prozent entfällt. Insgesamt beläuft sich der Zuschuss Nr. 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ auf die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent sowie den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent. Die Familie erhält also 15.000 Euro beziehungsweise die Hälfte der Investitionskosten für die Wärmepumpe von der KfW.
Für die 30.000 Euro zahlt die Familie im ersten Jahr wegen der tilgungsfreien Anlaufzeit lediglich Zinsen in Höhe von 30 Euro. Den Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro erhält die Familie sechs Monate nach dem Einbau der Wärmepumpe von der KfW und zahlt diesen wie von der KfW gefordert als Sondertilgung ein. Aufgrund der kurzen Laufzeit von fünf Jahren beträgt der Tilgungssatz 25 Prozent und die monatliche Darlehensrate 625,25 Euro. Da nach sechs Monaten bereits 15.000 Euro getilgt sind, kann die Familie den KfW 358 Ergänzungskredit innerhalb von 24 Monaten zurückzahlen. Die Zinskosten wären bei dieser Finanzierung mit 3,81 Euro für die gesamte Laufzeit praktisch zu vernachlässigen.
Anders sähe es aus, wenn die Familie die Einkommensgrenze von 90.000 Euro für den KfW Ergänzungskredit 358 überschreitet und daher für sie die Konditionen des KfW 359 Ergänzungskredits mit einem Effektivzins von derzeit 3,46 Prozent gelten (Stand 1. September 2024). Dann würde sich die monatliche Zinszahlung in den ersten sechs Monaten während der tilgungsfreien Anlaufzeit auf 85 Euro belaufen und nach Zahlung der Sondertilgung auf 42,50 Euro sinken. Nach zwölf Monaten würde sich die monatliche Darlehensrate auf 669,35 Euro belaufen und der Kredit wäre nach 23 Monaten abbezahlt. Die Zinskosten würden sich auf 1.262,69 Euro summieren. Das ist zwar weitaus mehr als beim besonders zinsgünstigen KfW 358 Ergänzungskredit, aber immer noch weniger als bei einem Darlehen in dieser Größenordnung über eine Bank oder Bausparkasse. Dies liegt daran, dass die Kreditsumme vergleichsweise niedrig ist.
In beiden Fällen spart die Familie allein durch den Zuschuss über die KfW Heizungsförderung die Hälfte der Investitionskosten. Erhält sie den zinsgünstigen KfW 358 Ergänzungskredit, zahlt sie zudem faktisch kaum Zinsen, beim KfW 359 Ergänzungskredit hängt die Ersparnis vom aktuellen Marktzins für Bankdarlehen ohne Grundbucheintrag ab. Dieser liegt aktuell für 30.000 Euro bei mindestens 5,25 Prozent effektiv (Stand 1. September 2024). In diesem Fall läge die monatliche Darlehensrate bei 500 Euro und die Zinskosten würden sich auf 3.888,85 Euro summieren.
Unterm Strich würde sich die Ersparnis über ein KfW Ergänzungsdarlehen somit im aktuellen Zinsumfeld auf mindestens 2.626,16 Euro bei Überschreiten der Einkommensgrenze belaufen, bei Unterschreiten der Einkommensgrenze wären es sogar 3.885,04 Euro