Immobilien

Günstiges Geld vom Staat: der KfW 358/359 Ergänzungskredit 

Claudia Lindenberg
Autorin
Aktualisiert am: 18.10.2024

Auf einen Blick

  • Mit dem KfW 358/359 Ergänzungskredit können Sie Maßnahmen finanzieren, für die Sie bereits eine Förderzusage von den staatlichen Förderstellen BAFA oder KfW erhalten haben.
  • Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 90.000 Euro hat und das eigene Einfamilienhaus selbst nutzt, profitiert von besonders niedrigen Zinsen.
  • Die Zuschüsse von KfW oder BAFA müssen Sie als Sondertilgung einsetzen.Mit den Baumaßnahmen können Sie aber schon vor Antragstellung beginnen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was wird beim KfW Ergänzungskredit 358/359 gefördert?
  2. Wer kann die KfW 358/359 Förderung beantragen?
  3. Wie sind die Konditionen des KfW Kredits 358/359?
  4. Wer stellt den Antrag?
  5. Wann darf ich mit der Fördermaßnahme starten?

Wenn Sie ein älteres Haus kaufen, sind energetische Sanierungsmaßnahmen oft sinnvoll. Und auch wenn Sie bereits ein Haus besitzen, lohnt sich der Aufwand in der Regel. So sparen Sie nicht nur Heizkosten und verringern damit Ihren CO2-Ausstoß, sondern sorgen auch für den Werterhalt Ihrer Immobilie.  

Doch zunächst müssen Sie eine Menge Geld in die Hand nehmen: So kostet beispielsweise eine Wärmepumpe um die 30.000 Euro, für die Fassaden- oder Dachdämmung können ebenfalls erhebliche Summen anfallen. Um die Kosten zu stemmen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: So bieten nicht nur die Förderbanken der Bundesländer zinsverbilligte Kredite oder Zuschüsse an, sondern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).  

Doch was tun, wenn Sie ihren Eigenanteil an den geförderten Maßnahmen nicht aus Ersparnissen finanzieren können? In diesem Fall greift Ihnen die KfW mit dem zinsgünstigen Programm 358/359 Ergänzungskredit unter die Arme. 

Was wird beim KfW Ergänzungskredit 358/359 gefördert?

Die KfW bietet für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie den Heizungstausch eine zusätzliche Förderung in Form des KfW 358/359 Ergänzungskredits an. Voraussetzung ist, dass Sie bereits einen Zuschuss beim BAFA beziehungsweise der KfW beantragt haben und die Förderung bereits zugesagt oder bewilligt wurde. Die Zusage beziehungsweise Bewilligung darf allerdings nicht älter als zwölf Monate sein.  

Konkret kommt der KfW 358/359 Ergänzungskredit damit für die Finanzierung folgender Einzelmaßnahmen infrage, die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt sind: 

  • Heizungstausch (Wärmepumpe): Förderung durch den Zuschuss KfW 458 Heizungstausch
  • Dachdämmung: Förderung durch das BAFA 
  • Fenstertausch: Förderung durch das BAFA 
  • Fassadendämmung: Förderung durch das BAFA 
  • Dämmung von Kellerdecke/Wänden/Dachgeschossdecke: Förderung durch das BAFA 

Wer kann die KfW 358/359 Förderung beantragen? 

Der KfW Ergänzungskredit ist in zwei Varianten aufgeteilt – je nachdem, um welche Art von Immobilie es sich handelt und wie hoch Ihr Einkommen ist. 

KfW Ergänzungskredit – Plus (358)  

Der äußerst zinsgünstige "Ergänzungskredit Plus" kommt für Sie infrage, wenn Sie Selbstnutzer sind und sich Ihr Haushaltsjahreseinkommen auf höchstens 90.000 Euro beläuft. Hierfür wird das zu versteuernde Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in der zu fördernden Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Eigentümer sowie deren Lebenspartner oder Ehegatten zugrunde gelegt. Maßgeblich sind das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung: Stellen Sie diesen beispielsweise 2024, ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der Jahre 2021 und 2022 relevant. Als Nachweis dient der jeweilige Einkommensteuerbescheid Ihres Finanzamts.  

KfW Ergänzungskredit (359) 

Diese Variante der KfW-Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen in Form eines Kredits richtet sich nicht nur an Selbstnutzer mit höherem Einkommen, sondern unter anderem auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Freiberufler, Einzelunternehmer, Kapitalanleger. Bei diesem Programm entfällt der Zinszuschuss, weshalb die Kreditzinsen deutlich näher am Marktzins für Baukredite liegen. 

Wie sind die Konditionen des KfW Kredits 358/359? 

Die Zinskonditionen des KfW Ergänzungskredits unterscheiden sich bei den beiden Varianten 358-Ergänzungskredit-Plus und 359-Ergänzungskredit erheblich voneinander, denn die KfW gewährt Ihnen bei Unterschreiten der relevanten Einkommensgrenze einen Zinsvorteil. Das zeigt folgende Tabelle mit den aktuellen Konditionen:  

KfW Ergänzungskredit 358/359 – die Zinskonditionen im Überblick 

Laufzeit  

Ergänzungskredit Plus 358 Sollzins (Effektivzins) Ergänzungskredit 359 Sollzins (Effektivzins)

Anzahl tilgungsfreie Anlaufjahre 

Zinsbindung 

4 bis 5 Jahre 

0,01 % (0,01 %)3,32 % (3,37 %) 

1 Jahr 

5 Jahre 

6 bis 10 Jahre 

0,34 %  (0,34 %) 3,39 % (3,44 %)

1 bis 2 Jahre 

10 Jahre 

11 bis 25 Jahre 

1,41 % (1,42 %) 3,50 % (3,56 %) 

1 bis 3 Jahre 

10 Jahre 

26 bis 35 Jahre 

1,57 % (1,58 %) 3,52 % (3,58 %) 

1 bis 5 Jahre 

10 Jahre 

 

Endfälliges Darlehen:  

4-10 Jahre 

    

1,67 % (1,68 %) 

3,54 % (3,60 %) 

 Alle Angaben gelten für die erste Zinsbindung, Quelle: KfW, Stand 15. Oktober 2024 

Generell können Sie mit dem Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro erhalten, wobei sich die genaue Kredithöhe aus den förderfähigen Kosten ergibt. Diese wiederum leiten sich aus den Zuschusszusagen der KfW beziehungsweise des BAFA für die Einzelmaßnahmen ab.  

Hinsichtlich der Auszahlung haben Sie die Möglichkeit, die Kreditsumme auf einen Schlag oder in Teilbeträgen abzurufen. Für die Auszahlung haben Sie ab Kreditzusage zwölf Monate Zeit und können auf maximal 36 Monate verlängern. Allerdings berechnet die KfW ab dem 13. Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von monatlich 0,15 Prozent auf die noch nicht abgerufene Summe. In dieser Hinsicht ist die KfW sehr großzügig, da viele Banken bereits nach wenigen Monaten Bereitstellungszinsen in Rechnung stellen. 

Zudem verzichtet die KfW auf die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie Sondertilgungen vornehmen. Diese Zahlung verlangen Banken in der Regel dafür, dass sie durch eine vorzeitige Tilgung weniger Zinseinnahmen erhalten als bei Darlehensabschluss kalkuliert. Allerdings macht die KfW zur Bedingung, dass Sie mindestens 5.000 Euro zurückzahlen. Zudem sind Sondertilgungen ohne diese Strafgebühr lediglich während der ersten Zinsbindung möglich. Finanzieren Sie den Restbetrag danach weiter bei der KfW, werden Sie auch dort bei Sondertilgungen zur Kasse gebeten.  

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Wie ist der Ablauf beim KfW Kredit 358/359? 
Wie bei KfW-Krediten üblich gilt es, den Ablauf genau einzuhalten, damit Sie den Förderkredit erhalten. Dieser gestaltet sich folgendermaßen:  

  1. Als Eigentümer eines Einfamilienhauses vereinbaren Sie einen Termin bei einem Finanzierungspartner oder einer Bank, nicht direkt bei der KfW. Der Antrag wird dann an die Förderbank weitergereicht.
  2. Hat die KfW die Kreditzusage erteilt, haben Sie ohne weitere Kosten bis zu 12 Monate Zeit, den KfW 358/359 Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen abzurufen. Mit Bereitstellungszinsen verlängert sich der Zeitraum auf bis zu 36 Monate.
  3. Sind die Arbeiten abgeschlossen, bestätigt Ihr Energieberater beziehungsweise das von Ihnen beauftragte Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt daher die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
  4. Im Kundenportal der KfW müssen Sie im nächsten Schritt alle Rechnungen zu den geförderten Maßnahmen sowie gegebenenfalls weitere Nachweise wie etwa Einkommensbelege für den Klimageschwindigkeitsbonus bei der Heizungsförderung hochladen. Nur so erhalten Sie die zugesagten Zuschüsse für Ihre Baumaßnahme.
  5. Bei Ihrem Finanzierungspartner müssen Sie innerhalb von drei Monaten die Auszahlungsbestätigung der KfW beziehungsweise den Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss einreichen.
  6. Haben Sie den Zuschuss über den KfW 358/359 Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen zwischenfinanziert, müssen Sie diesen innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung in Form einer Sondertilgung in gleicher Höhe an die KfW zahlen. Dies kann in diesem Fall auch unter der sonst geltenden Grenze von 5.000 Euro liegen.

Wer stellt den Antrag?

Bewohnen Sie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung und handelt es sich um eine Fördermaßnahme an Ihrem Sondereigentum, müssen Sie den Antrag selbst stellen. Geht es um die Förderung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, das allen Miteigentümern der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört, muss eine bevollmächtigte Person den gemeinschaftlichen Kreditantrag stellen.  

Welche Unterlagen werden benötigt? 

Sind Sie Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, können Sie je nach Einkommen den besonders zinsgünstigen KfW 358 Ergänzungskredit Plus beantragen. In diesem Fall benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Einkommensteuerbescheide aus dem dritt- und zweitletzten Jahr vor Antragstellung. Sind Sie nicht verheiratet oder veranlagen getrennt, müssen Sie zudem auch die Einkommensteuerbescheide Ihrer Lebenspartner vorlegen.
  • Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
  • Meldebestätigung aller relevanten Haushaltsmitglieder als Nachweis zur Selbstnutzung

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Wann darf ich mit der Fördermaßnahme starten? 

Sie können bereits vor Antragstellung mit den geförderten Bauarbeiten beginnen. Dies ist eine Besonderheit gegenüber anderen Förderprogrammen, denn üblicherweise müssen Sie erst die Finanzierungszusage abwarten, bevor Sie mit der Maßnahme starten können. 

Modellrechnung: Wieviel spare ich beim Heizungstausch mit den Förderprogrammen 458 und 358/359? 

Wie sich die Förderprogramme der KfW sinnvoll kombinieren lassen, zeigt das Beispiel für eine Familie, die mit dem KfW Ergänzungskredit ihre neue Heizung finanzieren will (Stand der Konditionen: 1. September 2024). Die Wärmepumpe soll die bestehende Ölheizung ersetzen und kostet einschließlich aller erforderlichen Arbeiten 30.000 Euro, der Kredit soll in fünf Jahren abbezahlt werden. Das Haushaltseinkommen liegt bei 60.000 Euro, so dass die Familie von den besonders niedrigen Effektivzinsen beim KfW 358 Ergänzungskredit in Höhe von 0,01 Prozent profitiert. Für den Heizungstausch überschreitet das Haushaltseinkommen allerdings die Grenze von 40.000 Euro, so dass der Einkommensbonus in Höhe von 20 Prozent entfällt. Insgesamt beläuft sich der Zuschuss Nr. 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ auf die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent sowie den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent. Die Familie erhält also 15.000 Euro beziehungsweise die Hälfte der Investitionskosten für die Wärmepumpe von der KfW.  

Für die 30.000 Euro zahlt die Familie im ersten Jahr wegen der tilgungsfreien Anlaufzeit lediglich Zinsen in Höhe von 30 Euro. Den Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro erhält die Familie sechs Monate nach dem Einbau der Wärmepumpe von der KfW und zahlt diesen wie von der KfW gefordert als Sondertilgung ein. Aufgrund der kurzen Laufzeit von fünf Jahren beträgt der Tilgungssatz 25 Prozent und die monatliche Darlehensrate 625,25 Euro. Da nach sechs Monaten bereits 15.000 Euro getilgt sind, kann die Familie den KfW 358 Ergänzungskredit innerhalb von 24 Monaten zurückzahlen. Die Zinskosten wären bei dieser Finanzierung mit 3,81 Euro für die gesamte Laufzeit praktisch zu vernachlässigen. 

Anders sähe es aus, wenn die Familie die Einkommensgrenze von 90.000 Euro für den KfW Ergänzungskredit 358 überschreitet und daher für sie die Konditionen des KfW 359 Ergänzungskredits mit einem Effektivzins von derzeit 3,46 Prozent gelten (Stand 1. September 2024). Dann würde sich die monatliche Zinszahlung in den ersten sechs Monaten während der tilgungsfreien Anlaufzeit auf 85 Euro belaufen und nach Zahlung der Sondertilgung auf 42,50 Euro sinken. Nach zwölf Monaten würde sich die monatliche Darlehensrate auf 669,35 Euro belaufen und der Kredit wäre nach 23 Monaten abbezahlt. Die Zinskosten würden sich auf 1.262,69 Euro summieren. Das ist zwar weitaus mehr als beim besonders zinsgünstigen KfW 358 Ergänzungskredit, aber immer noch weniger als bei einem Darlehen in dieser Größenordnung über eine Bank oder Bausparkasse. Dies liegt daran, dass die Kreditsumme vergleichsweise niedrig ist.  

In beiden Fällen spart die Familie allein durch den Zuschuss über die KfW Heizungsförderung die Hälfte der Investitionskosten. Erhält sie den zinsgünstigen KfW 358 Ergänzungskredit, zahlt sie zudem faktisch kaum Zinsen, beim KfW 359 Ergänzungskredit hängt die Ersparnis vom aktuellen Marktzins für Bankdarlehen ohne Grundbucheintrag ab. Dieser liegt aktuell für 30.000 Euro bei mindestens 5,25 Prozent effektiv (Stand 1. September 2024). In diesem Fall läge die monatliche Darlehensrate bei 500 Euro und die Zinskosten würden sich auf 3.888,85 Euro summieren.  

Unterm Strich würde sich die Ersparnis über ein KfW Ergänzungsdarlehen somit im aktuellen Zinsumfeld auf mindestens 2.626,16 Euro bei Überschreiten der Einkommensgrenze belaufen, bei Unterschreiten der Einkommensgrenze wären es sogar 3.885,04 Euro

Wie kann ich einen Heizungstausch fördern und finanzieren, wenn der Förderkredit 358 nicht möglich ist? 

Kommt der KfW 358 Ergänzungskredit nicht infrage, müssten Sie ein Bauspardarlehen oder einen Modernisierungskredit bei einer Bank in Anspruch nehmen. Diese Kredite werden aufgrund der vergleichsweise geringen Darlehenshöhe in der Regel nicht im Grundbuch eingetragen, das Zinsniveau liegt spürbar über den Konditionen für sechsstellige Beträge mit Grundbucheintrag. In beiden Fällen entfällt der Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch, da der Darlehensbetrag überschaubar ist. Allerdings sind die Zinsen höher als bei einem Darlehen im sechsstelligen Bereich. Derzeit zahlen Sie für einen klassischen Immobilienkredit mit fünf Jahren Zinsbindung effektiv 3,62 Prozent, beim Wohnkredit sind es mindestens 5,25 Prozent.  

Gut zu wissen: Sie zahlen für einen Wohnkredit zwar höhere Zinsen, sind aber hinsichtlich der Tilgungsmöglichkeiten flexibler. So sind Sondertilgungen üblicherweise problemlos möglich und auch nicht auf einen bestimmten Prozentsatz der Kreditsumme begrenzt. Wenn Sie also beispielsweise 30.000 Euro finanzieren und nach anderthalb Jahren unerwartet eine höhere Summe zur Verfügung haben, können Sie den Kredit vollständig tilgen und müssen sich nicht auf die üblichen fünf Prozent pro Jahr beschränken.  

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Über die Autorin Claudia Lindenberg

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Sie hat Volkswirtschaftslehre in Kiel und Hamburg studiert und 1998 bis 1999 ein Volontariat bei einem Wirtschaftsmagazin absolviert. Es folgten rund 15 Jahre als fest angestellte Redakteurin. Mittlerweile ist sie als freie Finanzjournalistin für verschiedene Auftraggeber tätig. Wie funktionieren Investmentfonds? Nachhaltigkeit und Geldanlage – was ist dabei zu beachten? Was zeichnet eine gut durchdachte Baufinanzierung aus? Solche Fragestellungen sowie weitere Verbraucherthemen wie zum Beispiel „Erben und Immobilien“ bearbeitet sie seit mehr als 20 Jahren anschaulich und auch für Laien gut verständlich auf – nachzulesen unter anderem beim Magazin „Verbraucherblick“ und seit Anfang 2019 auch bei Biallo.

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