Prolongation: Wenn Ihre Zinsbindungszeit ausläuft
Normalerweise werden Immobiliendarlehensverträge mit einer Zinsbindungszeit vereinbart. Für die festgelegte Dauer – diese kann fünf, zehn, 15, 20 Jahre oder sogar länger umfassen – gilt dann der im Vertrag vereinbarte Sollzinssatz. Läuft die Zeit aus, muss in der Regel eine Anschlussfinanzierung mit neuen Konditionen abgeschlossen werden.
Meist besteht zum Zinsbindungsende noch eine Restschuld und die Darlehens-nehmende Person könnte den noch ausstehenden Betrag auf einen Schlag komplett tilgen, beispielsweise wenn sie durch eine Erbschaft inzwischen über die entsprechende Mittel verfügt. Ist das jedoch nicht gegeben, benötigt sie einen weiterführenden Darlehensvertrag. Ein Weg ist dann, die bereits bestehende Baufinanzierung beim bisherigen Kreditinstitut zu verlängern – also sich für eine Prolongation (lat. "prolungare" = "verlängern") zu entscheiden. Der bisherige Darlehensvertrag wird dann weitergeführt – mit neuem Sollzinssatz.
So läuft die Prolongation praktisch ab
Eine Prolongation läuft folgendermaßen ab: Spätestens drei Monate vor Ende der ersten Zinsbindung erhalten Sie Post von der Bank. Das Kreditinstitut teilt darin mit, ob es bereit ist, Ihre Baufinanzierung zu verlängern oder nicht. Denn verpflichtet ist es zur Verlängerung nicht. In der Regel haben Kreditgeber jedoch ein Interesse daran, den Vertrag weiterzuführen, vorausgesetzt der Kunde hat seine Raten immer pünktlich geleistet. Die Bank legt ihrem Schreiben dann auch ein Zinsangebot über verschiedene Sollzinsbindungen bei. Ebenso wie bei der ersten Vertragslaufzeit gilt: Je länger die gewählte Zinsbindungszeit, desto höher der angebotene Zinssatz.
Als kreditnehmende Person haben Sie nun zwei Wochen Zeit, um auf das Prolongationsangebot zu reagieren. Nehmen Sie es an, entsteht kein neuer Vertrag. Stattdessen besteht der alte zu den bisherigen Konditionen weiter, aber mit neuem Sollzinssatz für die gewählte Zinsbindungs- oder Restlaufzeit. Dies wirkt sich entsprechend auf Ihre Rate aus, welche Sie von nun an monatlich an die Bank zurückführen.