Läuft Ihre Zinsbindungszeit bald aus, sollten Sie nicht abwarten, bis sich Ihre Bank bei Ihnen meldet. Nur wenn Sie sich rechtzeitig um Ihre Anschlussfinanzierung kümmern, haben Sie die Chance, das für Sie optimale Angebot zu finden und Tausende Euro an Zinskosten zu sparen.
Doch auch wenn die Zinsbindung Ihres Darlehensvertrags erst zum Teil verstrichen ist, kann die Anschlussfinanzierung für Sie bereits Thema sein: Denn nach zehn Jahren Kreditlaufzeit verfügen Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer gemäß § 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über ein Kündigungsrecht. Nehmen Sie dieses wahr, fällt für Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Sehen Sie sich dazu auch unseren Ratgeber zur Kündigung von Immobilienkrediten an.