Investition in Immobilien, Start-ups und Energie

Sicherheit beim Crowdinvesting: Das müssen Sie über das Risiko wissen

Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 29.03.2022

Auf einen Blick

  • Bevor Sie Geld in Crowdinvesting investieren, sollten Sie sich über das Risiko dieser Investitionsform genau informieren. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in Immobilien, Unternehmen oder den Energiesektor investieren.
  • Gibt es beim Crowdinvesting Sicherheiten und wie können diese überprüft oder bewertet werden?
  • Welche Rahmenbedingungen und Spielregeln gibt es für das Crowdinvesting für Privatanleger?
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Welche Sicherheiten und Risiken gibt es beim Crowdinvesting?
  2. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für Crowdinvesting?
  3. Wie kann ich mein Risiko beim Crowdinvesting minimieren?
  4. Wie verläuft die Rückzahlung von Anlagen beim Crowdinvesting und gibt es einen Sekundärmarkt?

Crowdinvesting ist eine Form der Geldanlage, bei der viele Anlegerinnen und Anleger gemeinsam in ein Projekt investieren. Dadurch erhalten Investoren Zugang zu attraktiven Renditen, die gewöhnlich nur institutionellen Anlegern im Bereich Wagniskapital (Venture-Capital) vorbehalten sind.

Der Crowdinvesting-Markt teilt sich hauptsächlich in die Segmente Immobilien, Unternehmen (größtenteils Start-ups) und Energie auf. Dabei dominiert mit Abstand der Bereich Immobilien, gefolgt von Unternehmen. Der Bereich Energie hat laut “Marktreport 2020” des Informationsportals crowdfunding.de zwar nur einen bescheidenen Anteil von rund vier Prozent am Gesamtmarkt. Jedoch zeigte er zuletzt die höchsten Wachstumsraten.

Crowdinvesting ermöglicht Anlegerinnen und Anlegern, in Projekte und Start-ups zu investieren, zu denen sie sonst keinen Zugang hätten. Doch wie sicher ist Crowdinvesting? Welche Risiken gibt es? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie in Crowdinvesting-Projekte investieren wollen?

 

Welche Sicherheiten und Risiken gibt es beim Crowdinvesting?

Die hohen, zum Teil zweistelligen Renditen, die Anleger mit Crowdinvesting erzielen können, stehen in einem engen Zusammenhang mit den jeweiligen Risiken. Die Anlagebeträge fließen meist als sogenannte Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen (Mezzanine‑Kapital) in die Finanzierung eines Projekts oder Unternehmens ein. Weitere Formen sind Eigenkapitalfinanzierungen sowie Anleihen. Bei Eigenkapitalfinanzierungen etwa zeichnen Investoren direkt über die jeweilige Plattform Aktien oder GmbH-Anteile und sind somit direkt am Unternehmen beteiligt.

Im Gegenzug bietet das Crowdinvesting relativ hohe Zinsen. Neben der Grundverzinsung gibt es oft zusätzlich eine erfolgsabhängige Gewinn- oder Eigenkapitalbeteiligung. In welchem Zusammenhang Renditen zum jeweiligen Risiko stehen, lässt sich am besten im Vergleich zu anderen klassischen Anlagen verdeutlichen:

Tagesgeld oder Festgeld

  • Sicherheiten sind bei dieser Anlageform äußerst hoch, sofern es sich um Anlagen in Ländern mit ausgezeichnetem Rating handelt und innerhalb der EU der Einlagensicherungsfonds greift. Zusätzlich sind in Deutschland die Spareinlagen der meisten Institute über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. abgesichert, sofern sie dort Mitglied sind.
  • Risiken sind aufgrund der geschilderten Sicherheiten in einem hohen Maße reduziert. Daher sind die erzielbaren Zinsen für Tagesgelder und Festgelder im Vergleich immer geringer als in vielen anderen Anlageklassen.

Aktien

  • Sicherheiten bestehen bei einer Aktie in Form des Anteils, zu dem der Aktionär an der Aktiengesellschaft beteiligt ist. Bei bestehenden Gesellschaften versuchen Analysten, den vermeintlichen Wert und die weitere Entwicklung des Unternehmens zu beurteilen.
  • Risiken sind bei einer Anlage in Aktien unter anderem das Kursrisiko. Im Falle einer Abwicklung werden zunächst die Gläubiger befriedigt und die verbleibenden Werte anteilsmäßig unter den Anteilseignern, den Aktionären, aufgeteilt. In der Praxis bedeutet das allerdings, dass im Insolvenzfall nach der Abwicklung meistens keine Werte mehr für die Aktionäre zur Verfügung stehen. Erhöhten Risiken stehen hierbei somit erhöhte Chancen gegenüber.

Crowdinvesting

  • Sicherheiten: Die angebotenen Sicherheiten variieren je nach Projekt. Gängige Sicherheiten sind etwa persönliche Bürgschaften oder abstrakte notarielle Schuldanerkenntnisse. Bei Immobilienprojekten zählen nachrangige Grundschulden zu den Sicherheiten. Diese dinglichen Sicherheiten entfallen beim Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt sowie bei Eigenkapitalfinanzierungen und Anleihen. Die rechtlichen Ansprüche ergeben sich bei Anleihen durch den Rückzahlungsanspruch und die Sicherheit ist ausschließlich durch die Bonität des Emittenten gegeben. Bei Eigenkapitalfinanzierungen besteht die Sicherheit als Anteilseigner in dem Wert des Unternehmens. Hierbei ist zu beachten, dass im Falle einer Insolvenz zunächst die Gläubiger zu befriedigen sind und das Eigenkapital hintenansteht.
  • Risiken: Die Werthaltigkeit von Bürgschaften hängt davon ab, ob der entsprechende Sicherheitengeber ausreichend Vermögen hat, um im Schadensfall die jeweilige Forderung begleichen zu können. Eine nachrangige Grundschuld besagt, dass zunächst alle vorrangigen Forderungen (insbesondere die der Banken) befriedigt werden. Alternativ zu Nachrangdarlehen wird die Investition in Unternehmen häufig in Form sogenannter partiarischer Darlehen (Mezzanine-Kapital) getätigt. Damit verbunden ist die Beteiligung am Unternehmensgewinn. Doch auch diese Darlehen werden im Falle einer Pleite nachrangig bedient.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Sicherheiten kaum bewertet werden können. Ein Totalverlust muss daher grundsätzlich einkalkuliert werden. Mit Investitionen in Unternehmen oder Projekte, die noch nicht etabliert sind, geht ohnehin ein hohes Risiko einher. Jedoch ist dies mit potenziell hohen Rendite-Chancen verbunden.

 

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für Crowdinvesting?

Zivilrechtlich bestehen mehrere vertragliche Beziehungen zwischen den Akteuren des Crowdinvestings. Die Plattformen schließen Nutzungsverträge mit den Unternehmen und mit den Anlegerinnen und Anlegern ab.

Weiterhin gibt es üblicherweise einen Treuhänder als weiteren Beteiligten beim Crowdinvesting. Der Treuhänder sammelt die Gelder auf der Grundlage eines Treuhandvertrages ein und zahlt sie an den Projektinitiator oder das Start-up aus, wenn vordefinierte Bedingungen erfüllt sind. Für Privatanleger ist insbesondere das Kleinanlegerschutzgesetz von Bedeutung.

BaFin-Lizenz & Aufsichtsrecht

Als Finanzierungsform unterliegt das Crowdinvesting grundsätzlich dem Aufsichtsrecht. Somit steht es unter Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Rechtlich relevant ist das Kreditwesengesetz (KWG) sowie das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Anbieter haben außerdem die am 10. November 2021 in Kraft getretene Schwarmfinanzierungsverordnung European Crowdfunding Service Provider Regulation (ECSPR) zu beachten.

Die wesentlichen Eckdaten des VermAnlG für den Anleger

Am 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz erlaubt Crowdinvesting über Online-Plattformen, ohne dass ein aufwendiges Verkaufsprospekt erstellt werden muss. Am 16. Juli 2019 traten weitere Änderungen am Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) in Kraft.

Danach ergeben sich für prospektfreie Crowdinvesting-Angebote aktuell folgende Rahmenbedigungen:

  • Verwendung eines der Finanzierungsinstrumente Nachrangdarlehen, partiarisches Darlehen, Genussrechte oder sogenannte "sonstige Anlagen".
  • Das kapitalsammelnde Unternehmen darf für das Projekt durch Crowdinvesting nicht mehr als sechs Millionen Euro einsammeln.
  • Einzelinvestitionen sind bis zu 1.000 Euro unkompliziert möglich.
  • Für Anlagebeträge zwischen 1.001 und 10.000 Euro muss der Anleger über ein frei verfügbares Vermögen in Höhe von 100.000 Euro verfügen.
  • Alternativ gilt als Höchstbetrag der zweifache Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, maximal jedoch 25.000 Euro.Es gibt keine Begrenzung des Anlagebetrags für Kapitalgesellschaften. So können vermögende Privatpersonen über eine GmbH bei einer Crowdinvesting-Plattform sechs- oder siebenstellige Beträge investieren. Dies gilt nach der letzten Gesetzesänderung auch für GmbH & Co. KGs, sofern diese keine sogenannten Publikumsgesellschaften sind.
  • Vorgegeben ist die Erstellung eines sogenannten Vermögensanlagen-Informationsblattes (VIB) und dessen Einreichung bei der BaFin.
  • Werbung ist online sowie offline möglich, jedoch muss die Werbung mit einem Hinweis auf den möglichen Totalverlust des Anlegers verbunden sein.
  • Für Anleger muss ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen.
  • Für das Betreiben von Crowdinvesting-Plattformen gelten, je nach Umfang der erbrachten Dienstleistungen, unterschiedliche Erlaubnispflichten.

 

Wie kann ich mein Risiko beim Crowdinvesting minimieren?

Als Investor bieten sich beim Crowdinvesting neue Investitionsmöglichkeiten mit teilweise sehr attraktiven Rendite-Chancen. Aufgrund der schwachen Sicherheiten sollten Sie jedoch einige Grundregeln beim Investieren beachten, um das erhebliche Risiko für sich persönlich bestmöglich zu minimieren:

Diversifikation

Nutzen Sie den Vorteil, mit kleinen Beträgen einsteigen zu können. Durch die Aufteilung in verschiedene Unternehmen oder Projekte fällt ein möglicher Ausfall eines Projekts nicht so sehr ins Gewicht. Dabei gilt: Nur Investment-Projekte auswählen, die der persönlichen Risikoneigung entsprechen.

Finanzierungszusage einer Bank sicherstellen

Mit Crowdinvesting schließen Unternehmen Finanzierungslücken. Der größte Teil der Finanzierung sollte jedoch bereits gesichert sein. Dies ist eine einfache Möglichkeit festzustellen, dass sich bereits Kreditspezialisten in einer Bank mit dem Projekt beschäftigt haben. Informationen zum aktuellen Projektstand finden Sie im jeweiligen Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB).

Das Geschäftsmodell des Unternehmens und die Investitionsbedingungen verstehen

In Deutschland scheitern jedes Jahr viele Start-ups. Verschiedene Erhebungen sprechen von mindestens 60 Prozent, die nach drei Jahren wieder vom Markt verschwinden. Die Ursachen für das Scheitern von Start-ups sind vielfältig. Häufig liegt es an mangelnder Finanzierung, fehlendem Know-how oder Konkurrenzdruck. Und selbst bei vermeintlich sicheren Immobilienprojekten gibt es Pleiten.

Das bedeutet für den Anleger: Die Geschäftsidee des Start-ups muss verstanden werden und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung muss prüfbar sein. Daneben muss das Know-how der Gründer nachweisbar vorhanden sein. Das setzt entsprechende Kenntnisse des Anlegers oder die Einschaltung von Fachleuten voraus.

Unterschiedliche Ausfallquoten in den einzelnen Segmenten beachten

Valide Daten zu Ausfällen sind aufgrund der noch recht jungen Anlageform nicht erhältlich. Dennoch bieten erste Daten Anhaltswerte, die gewisse Rückschlüsse zulassen. Dazu zählt der Monitor von crowdinvest.de, der nach Angaben der Betreiber laufend aktualisiert wird. Die Ausfallquoten werden dort mit insgesamt knapp drei Prozent angegeben (Stand März 2022). Hierbei zeigen sich deutliche Unterschiede in den Segmenten.

Während die Ausfälle bei den Start-ups mit gut 15 Prozent angegeben werden, betragen diese bei den Projekten im Bereich Energie nur knapp fünf Prozent. Im Bereich Immobilien wird aktuell noch von keinem Ausfall gesprochen. Hierbei zeigt sich bereits deutlich, dass auch diese Auswertung noch nicht den exakten Stand wiedergibt. Insbesondere fielen seit 2021 große Crowdinvesting-Plattformen für Immobilien mit ersten nennenswerten Pleiten auf, wie den aktuellen Pressemeldungen zu entnehmen war. Auffällig positiv: Die Ausfälle bei den Start-ups, die über Crowdinvesting Finanzierungsmittel generierten, waren deutlich geringer als der Durchschnitt.

Unterlagen prüfen

Das Kleinanlegerschutzgesetz schreibt zu jedem Projekt ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) vor. Solide Projektgesellschaften erlauben auch den direkten Kontakt mit den Investoren. Bei Immobilienprojekten können dies etwa Baustellenbesichtigungen sein. So können Sie sich direkt einen Eindruck verschaffen und sind nicht allein auf die werbewirksamen Präsentationen der Crowdinvesting-Plattformen angewiesen.

 

Wie verläuft die Rückzahlung von Anlagen beim Crowdinvesting und gibt es einen Sekundärmarkt?

Jedes Crowdinvesting-Projekt hat eine feste Laufzeit, wobei in der Regel ein zeitlicher Korridor vereinbart wird. Die Laufzeit hängt oft vom Verwendungszweck ab. Handelt es sich etwa um ein Immobilienprojekt, richtet sich die Laufzeit nach dem geplanten Fertigstellungstermin. Dabei handelt es sich meist um endfällige Darlehen. Das bedeutet, dass die Darlehen am Ende des Projekts in einer Summe an den Investor zurückbezahlt werden. Die Zinszahlungstermine sind sehr unterschiedlich; auch die Zahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit ist möglich. Für die gesamte Zahlungsabwicklung ist die Einschaltung eines Treuhänders üblich.

Sekundärmarkt noch schwach entwickelt

Crowdinvesting-Anlagen sind am geregelten Markt nicht handelbar. Nur auf wenigen Crowdinvesting-Plattformen in Deutschland wird derzeit ein Sekundärmarkt (Zweitmarkt) angeboten. Der Hauptgrund dafür ist das geringe Finanzierungsvolumen auf vielen Plattformen. Die Anzahl an Kaufinteressenten auf dem Sekundärmarkt hält sich ebenso in Grenzen.

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