Betriebsrente erklärt

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): So funktioniert die Betriebsrente

Sigrun an der Heiden
Autorin
Redaktion
Redakteur
Aktualisiert am: 05.03.2026

Auf einen Blick

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine staatlich geförderte Zusatzrente über den Arbeitgeber.
  • Bei Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 Prozent Zuschuss zu leisten.
  • Die bAV lohnt sich vor allem bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 bis 30 Prozent.
  • Im Rentenalter werden Leistungen versteuert und sind für gesetzlich Versicherte kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
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Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auch Betriebsrente genannt, ist eine staatlich geförderte Zusatzrente über den Arbeitgeber. Beschäftigte zahlen Beiträge meist per Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt ein, der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent Zuschuss leisten. Im Rentenalter werden die Leistungen versteuert und sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich beitragspflichtig.

bAV kurz erklärt

Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente und soll Versorgungslücken im Alter schließen. Während der Ansparphase profitieren Beschäftigte häufig von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen. Im Ruhestand können Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Mehr als 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verfügten Ende 2023 über eine aktive Betriebsrenten-Anwartschaft. Das entspricht 51,9 Prozent aller Beschäftigten (Quelle: Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung, Datenstand Ende 2023). Besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie bei Geringverdienern ist die Verbreitung unterdurchschnittlich.

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Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Altersversorgung über den Arbeitgeber. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und wird in der Ansparphase steuerlich begünstigt.

Die betriebliche Altersvorsorge zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Organisation über den Arbeitgeber
  • Finanzierung meist per Entgeltumwandlung
  • gesetzlicher Mindestzuschuss von 15 Prozent
  • steuerliche Begünstigung in der Ansparphase
  • nachgelagerte Besteuerung im Alter

Damit unterscheidet sich die bAV von rein privaten Vorsorgeformen, bei denen keine Arbeitgeberbeteiligung vorgesehen ist.

bAV im Überblick

Die wichtigsten Eckpunkte der bAV zeigt die folgende Übersicht:

MerkmalBeschreibung
OrganisationÜber den Arbeitgeber
FinanzierungEntgeltumwandlung + Arbeitgeberzuschuss
Mindestzuschuss15 Prozent
Steuer in der AnsparphaseBegünstigt
Besteuerung im AlterSteuerpflichtig
KrankenversicherungBeiträge möglich
Quelle: biallo.de; eigene Darstellung nach gesetzlichen Regelungen (BetrAVG, EStG); Stand: 2026.

Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland eine lange Tradition. Während früher häufig arbeitgeberfinanzierte Zusagen dominierten, setzen heutige Modelle stärker auf Entgeltumwandlung mit Zuschuss.

Arbeitgeberzuschuss: Wie hoch ist er?

Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, sofern der Arbeitgeber Sozialabgaben einspart. Viele Unternehmen zahlen freiwillig höhere Zuschüsse. Je stärker sich der Arbeitgeber beteiligt, desto eher kann sich die Betriebsrente lohnen.

Wer legt das bAV-Modell fest?

Der Arbeitgeber entscheidet, über welchen Durchführungsweg die betriebliche Altersvorsorge angeboten wird.

In kleinen und mittelständischen Unternehmen werden häufig Versicherungsmodelle genutzt, während größere Unternehmen eigene Versorgungseinrichtungen oder Pensionsfonds einsetzen. Der Leistungsumfang und mögliche Zusatzbausteine werden vom Arbeitgeber festgelegt.

Lohnt sich die Betriebsrente grundsätzlich?

Ob sich die bAV lohnt, hängt vor allem von Arbeitgeberzuschuss, Kostenstruktur und späteren Abzügen im Alter ab.

Entscheidend sind die Höhe des Zuschusses, die Rendite nach Kosten sowie die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung im Ruhestand. Zahlt der Arbeitgeber mehr als 20 Prozent Zuschuss und sind die Kosten moderat, kann die Betriebsrente für viele Beschäftigte sinnvoll sein.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert meist über Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Vorsorgevertrag eingezahlt. Dadurch sparen Beschäftigte in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Gleichzeitig sinkt das rentenversicherungspflichtige Einkommen, was spätere Ansprüche in der gesetzlichen Rente beeinflussen kann.

Gesetzliche Reformen sollen die Verbreitung der bAV erhöhen, etwa durch höhere Förderbeträge und erleichterte Rahmenbedingungen.

Entgeltumwandlung einfach erklärt

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Auf diesen Betrag fallen zunächst keine Steuern und Sozialabgaben an. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Sparen sie durch die Umwandlung Sozialabgaben, müssen sie mindestens 15 Prozent Zuschuss leisten.

Der Vorteil: In der Ansparphase steigt der Sparbetrag stärker als das Nettogehalt sinkt. Der Nachteil: Es werden geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Beitragsbemessungsgrenze: Wie viel ist 2026 begünstigt?

Die steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlung ist an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

Im Jahr 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich). Bis zu acht Prozent davon – 676 Euro monatlich – können steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Sozialabgabenfrei sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 338 Euro monatlich (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026).

Beispielrechnung: 200 Euro Entgeltumwandlung

Die Beispielrechnung zeigt, wie sich der Nettoaufwand gegenüber dem Brutto-Sparbetrag unterscheidet.

 Gehalt ohne Entgeltumwandlung
(in Euro)
Gehalt mit Entgeltumwandlung
(in Euro)
monatliches Bruttogehalt

3.800,00

3.800,00

bAV-Sparbetrag durch Gehaltsumwandlung

-

200,00

Arbeitgeberzuschuss (15 %)

-

30,00

Summe bAV-Einzahlungen

-

230,00

Steuer- und beitragspflichtiges Brutto (mit Entgeltumwandlung)

3.800,00

3.600,00

minus Steuern*

476,08

428,75

minus Arbeitnehmeranteil zur:
Rentenversicherung* (9,3 %)

353,40

334,80

Krankenversicherung* (8,75 %)

332,50

315,00

Pflegeversicherung* (2,4 %)

91,20

86,40

Arbeitslosenversicherung* (1,3 %)

49,40

46,80

Nettogehalt

2.497,42

2.388,25

Nettoaufwand für bAV-Sparen

-

109,17

*Beispielrechnung: Steuerklasse 1, lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, ohne Kirchensteuer. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6 %, Krankenversicherung 14,6 % zzgl. durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 % (Kinderlosenzuschlag 0,6 % - trägt nur Arbeitnehmer), Arbeitslosenversicherung 2,6 %.
Quelle: biallo.de; eigene Berechnung auf Basis der Beitragssätze der Sozialversicherung; Stand: Februar 2026.

Der Nettoaufwand beträgt in diesem Beispiel 109,17 Euro. Insgesamt fließen 230 Euro in die betriebliche Altersvorsorge. Die Entgeltumwandlung erhöht den Sparbetrag damit deutlich stärker, als sich das Nettogehalt verringert.

Automatisches Rentensparen im Betrieb (Opting-out)

Arbeitgeber können eine automatische Entgeltumwandlung per Betriebsvereinbarung einführen. Beschäftigte müssen aktiv widersprechen, wenn sie nicht teilnehmen möchten (Opting-out). Eine tarifvertragliche Grundlage ist nicht mehr erforderlich. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Information der Belegschaft. In der Regel wird ein höherer Arbeitgeberzuschuss vereinbart.

Nachteil: Weniger gesetzliche Rente

Durch die Entgeltumwandlung sinken die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch können spätere Ansprüche auf gesetzliche Rente sowie auf Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld geringer ausfallen. Ob sich die Entgeltumwandlung lohnt, hängt daher vom Arbeitgeberzuschuss und der späteren Nettobetriebsrente ab.

Beispielrechnung: Wie Entgeltumwandlung die gesetzliche Rente beeinflusst

Um einzuschätzen, wie sich eine Entgeltumwandlung von monatlich 200 Euro auf die spätere gesetzliche Rente auswirkt, hat die Deutsche Rentenversicherung für biallo ein Beispiel – auf Basis des Durchschnittsentgelts von 51.944 Euro (Stand 2026) – durchgerechnet. In diesem Fall entsprechen die jährlichen Einzahlungen in die Rentenkasse genau einem Entgeltpunkt, der mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro (Stand Februar 2026) multipliziert wird. Der Rentenwert wird jährlich entsprechend der Lohnentwicklung angepasst. Spätere Rentenanpassungen sind in dieser Berechnung jedoch nicht berücksichtigt.

Monatliche Rente eines DurchschnittsverdienersRentenwert
(in Euro)
nach 35 Beitragsjahren
(in Euro)
nach 40 Beitragsjahren
(in Euro)
ohne Entgeltumwandlung

40,79

1.427,65

1.631,60

mit Entgeltumwandlung von 200 Euro/Monat 

1.361,85

1.556,40

Rentenverlust durch Entgeltumwandlung 

65,80

75,20

Quelle: Deutsche Rentenversicherung; eigene Darstellung nach Beispielrechnung der DRV; Stand: 2026.

Eine monatliche Entgeltumwandlung von 200 Euro reduziert das rentenversicherungspflichtige Einkommen um 2.400 Euro pro Jahr. Dadurch sinken die späteren Rentenansprüche. Laut Beispielrechnung der Deutschen Rentenversicherung beträgt der monatliche Rentenverlust rund 66 Euro nach 35 Beitragsjahren und rund 75 Euro nach 40 Beitragsjahren (Stand: 2026).

Förderung für Geringverdiener: Was ändert sich ab 2027?

Der Förderbetrag für Geringverdiener ist eine staatliche Lohnsteuererstattung an Arbeitgeber, wenn sie zusätzliche bAV-Beiträge zahlen.

Arbeitgeber erhalten einen staatlichen Förderbetrag, wenn sie Geringverdienern zusätzlich zum Lohn Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen.

Bislang gilt: Zahlen Arbeitgeber zwischen 240 und 960 Euro pro Jahr zusätzlich in eine bAV ein, erstattet der Staat 30 Prozent des Beitrags über die Lohnsteuer. Voraussetzung ist, dass das monatliche Bruttoeinkommen nach Entgeltumwandlung maximal 2.575 Euro beträgt.

Ab 2027 wird die Förderung ausgeweitet:

  • Der förderfähige Höchstbeitrag steigt auf 1.200 Euro pro Jahr.
  • Der maximale Förderbetrag erhöht sich von 288 auf 360 Euro.
  • Die Einkommensgrenze wird dynamisiert und künftig an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt (drei Prozent der jährlichen BBG).

Ziel der Reform ist es, die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener attraktiver zu machen und die Verbreitung zu erhöhen.

Welche Durchführungswege gibt es bei der bAV?

Die Durchführungswege der bAV sind die gesetzlich geregelten Organisationsformen der betrieblichen Altersvorsorge.

Die betriebliche Altersvorsorge kann über fünf gesetzlich definierte Durchführungswege organisiert werden. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Finanzierung, Kapitalanlage, Garantien und Arbeitgeberhaftung.

Die fünf Durchführungswege sind:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Lebens- oder Rentenversicherung zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge.

Die Beiträge werden an ein Versicherungsunternehmen gezahlt, das die Kapitalanlage übernimmt. Klassische Modelle setzen überwiegend auf sicherheitsorientierte Anlagen. Fondsgebundene Varianten ermöglichen höhere Renditechancen, sind jedoch mit stärkeren Wertschwankungen verbunden. Maßgeblich sind Kostenstruktur, Garantien und Arbeitgeberzuschuss.

Biallo-Lesetipp: Auch privat können Sie renditestark mit ETF-Fondssparplänen fürs Alter vorsorgen. Wie das funktioniert, verrät ein weiterer Ratgeber von uns.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die die Beiträge mehrerer Arbeitgeber verwaltet. Sie funktioniert ähnlich wie eine Lebensversicherung. Die Kapitalanlage erfolgt überwiegend konservativ, teilweise auch kapitalmarktorientiert. Arbeitgeber haften grundsätzlich für zugesagte Leistungen.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist ein eigenständiger Versorgungsträger, der Beiträge stärker kapitalmarktorientiert anlegen darf. Dadurch bestehen höhere Renditechancen als bei klassischen Versicherungsmodellen. Garantiert sind in der Regel nur die eingezahlten Beiträge. Die spätere Rentenhöhe hängt vom Anlageerfolg ab.

Direktzusage

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, im Alter eine bestimmte Betriebsrente zu zahlen. Die Finanzierung erfolgt über Rückstellungen in der Unternehmensbilanz. Das Kapital wird nicht zwingend extern angelegt. Direktzusagen sind vor allem bei größeren Unternehmen verbreitet.

Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie unterliegt vergleichsweise flexiblen Anlagevorgaben. Häufig wird sie für höhere Einkommen genutzt. Der Arbeitgeber bleibt für zugesagte Leistungen verantwortlich.

Durchführungswege der bAV im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Unterschiede der fünf Durchführungswege hinsichtlich Träger, Kapitalanlage, Garantien und Arbeitgeberhaftung.

DurchführungswegTrägerKapitalanlageGarantieArbeitgeberhaftung
DirektversicherungVersicherungmeist konservativ, teils fondsgebundenhäufig Beitragsgarantieja
PensionskasseVersorgungseinrichtungüberwiegend konservativmeist Beitragsgarantieja
PensionsfondsVersorgungsträgerkapitalmarktorientiertmeist nur Beitragsgarantieja
DirektzusageArbeitgeberinterne Finanzierungzugesagte Leistungvollständig
Unterstützungskasseeigenständige Einrichtungflexibelkeine gesetzliche Garantieja
Quelle: biallo.de; eigene Darstellung nach gesetzlichen Regelungen (BetrAVG, EStG); Stand: 2026.

Welcher Durchführungsweg der bAV ist der beste?

Es gibt keinen pauschal besten Durchführungsweg. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vor allem von Arbeitgeberzuschuss, Kostenstruktur, Garantien und Anlagestrategie ab. Für viele Beschäftigte sind Zuschusshöhe und Gesamtkosten entscheidender als die konkrete Rechtsform. Eine individuelle Prüfung der Vertragsbedingungen ist daher empfehlenswert.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Ob sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt, hängt vor allem von Arbeitgeberzuschuss, Kosten und den späteren Abzügen im Alter ab.

Wann lohnt sich die bAV?

Die betriebliche Altersvorsorge ist besonders sinnvoll, wenn mehrere der folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 bis 30 Prozent
  • geringe Abschluss- und Verwaltungskosten
  • realistische Renditeerwartung oberhalb der Inflationsrate
  • langfristige Betriebszugehörigkeit ohne häufige Jobwechsel

Je mehr dieser Kriterien erfüllt sind, desto eher kann sich die bAV finanziell lohnen.

Entscheidungshilfe: Lohnt sich die bAV für Sie?

Die folgende Übersicht bietet eine schnelle Orientierung zur finanziellen Bewertung der bAV.

SituationEinschätzung
Arbeitgeber zahlt ≥ 30 Prozent Zuschussmeist sinnvoll
Arbeitgeber zahlt nur 15 Prozentgenau rechnen
Hohe Kosten, geringe Renditeeher kritisch
Häufige Jobwechsel geplanteingeschränkt sinnvoll
Arbeitgeber finanziert komplettklar vorteilhaft
Quelle: biallo.de; eigene Darstellung; Stand: Februar 2026.

Ob sich die bAV lohnt, hängt vor allem von Arbeitgeberzuschuss, Kostenstruktur und späteren Abzügen im Alter ab. Eine individuelle Berechnung ist daher empfehlenswert.

VorteileNachteile
Steuer- und SozialabgabenersparnisGeringere gesetzliche Rentenansprüche
ArbeitgeberzuschussKranken- und Pflegebeiträge im Alter
Staatliche FörderungBesteuerung der Auszahlung
Kapitalaufbau über den BetriebEingeschränkte Flexibilität
Quelle: biallo.de; eigene Darstellung; Stand: Februar 2026.

Entscheidend sind Arbeitgeberzuschuss, Kostenstruktur und die späteren Abzüge im Alter. Eine individuelle Berechnung hilft, die Wirtschaftlichkeit der bAV realistisch einzuschätzen.

Wer langfristig Vermögen für das Alter aufbauen möchte, kann auch über Wertpapier-Sparpläne nachdenken. Einen Überblick über günstige Anbieter bietet unser Depot-Vergleich.

Biallo-Lesetipp: Eine Übersicht über die drei Säulen der Altersvorsorge finden Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.

Freibetrag: Weniger Abzüge bei kleineren Betriebsrenten

Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 ein monatlicher Freibetrag von 197,75 Euro (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026). Nur der Betrag oberhalb dieses Freibetrags ist krankenversicherungspflichtig. Die Pflegeversicherung wird hingegen auf die gesamte Betriebsrente berechnet, sobald der Freibetrag überschritten wird. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Beiträge auf die volle Betriebsrente.

Grundsicherung im Alter: Wie wird die bAV angerechnet?

Bei Bezug von Grundsicherung bleibt ein Teil zusätzlicher Altersvorsorge anrechnungsfrei.

  • Mindestens 100 Euro monatlich bleiben unberücksichtigt.
  • Darüber hinaus sind bis zu 30 Prozent zusätzlicher Vorsorgeleistungen anrechnungsfrei.
  • Erst höhere Beträge werden vollständig angerechnet (Stand 2026: über 281,50 Euro).

Damit kann eine betriebliche Altersvorsorge auch für Personen mit niedrigen Rentenansprüchen sinnvoll sein.

Gutverdiener: Wann bringt Entgeltumwandlung weniger?

Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung (2026: 5.812,50 Euro monatlich) sinkt der Vorteil der Sozialabgabenersparnis. Gleichzeitig reduziert die Entgeltumwandlung weiterhin das rentenversicherungspflichtige Einkommen. Dadurch können spätere Rentenansprüche sinken. Für Gutverdiener ist daher eine individuelle Nettobetrachtung besonders wichtig.

Praxisfragen zur bAV: Jobwechsel, Kündigung, Abfindung

Viele Beschäftigte stellen sich im Laufe ihres Berufslebens praktische Fragen zur Betriebsrente – etwa beim Jobwechsel, vor einem vorzeitigen Rentenbeginn oder bei der Frage, ob sich ein Vertrag kündigen lässt.

Vorzeitiger Rentenbezug

Eine betriebliche Altersvorsorge ist grundsätzlich auf das reguläre Rentenalter ausgerichtet. Eine frühere Auszahlung ist meist nicht vorgesehen. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wird jedoch ein vorzeitiger Bezug erleichtert: Wer eine gesetzliche Teilrente bezieht, kann künftig auch Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge vorzeitig erhalten. Dabei sind – wie bei der gesetzlichen Rente – Abschläge möglich.

Ob sich ein vorzeitiger Bezug lohnt, sollte individuell geprüft werden.

Jobwechsel: Was passiert mit der Betriebsrente?

Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt die bereits erworbene Anwartschaft grundsätzlich erhalten. In der Praxis bestehen meist drei Optionen:

  • Vertrag ruhen lassen
  • Vertrag privat aus dem Nettogehalt fortführen
  • Übertragung zum neuen Arbeitgeber prüfen

Eine verpflichtende Übernahme durch den neuen Arbeitgeber besteht nicht. Direktzusagen und Unterstützungskassen sind in der Regel nicht übertragbar. Bei häufigen Jobwechseln können mehrere kleinere Anwartschaften entstehen. Ob eine Übertragung sinnvoll ist, hängt von den Konditionen des neuen Angebots ab. Schlechtere Bedingungen können die spätere Betriebsrente verringern.

Biallo-Lesetipp: Wie sollten Selbstständige am besten für die Rente vorsorgen? Freiberufler können in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder privat fürs Alter vorsorgen.

bAV kündigen oder beitragsfrei stellen?

Eine vorzeitige Kündigung ist meist nicht sinnvoll. Werden Verträge beendet, müssen in der Regel Steuervorteile und Sozialabgaben nachversteuert werden. Bei Versicherungsverträgen wird häufig nur der niedrigere Rückkaufswert ausgezahlt. In vielen Fällen ist es günstiger, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder privat weiterzuführen.

Abfindung von Kleinstrenten

Geringe Rentenanwartschaften können unter bestimmten Voraussetzungen als Einmalzahlung abgefunden werden.

Im Jahr 2026 gelten folgende Grenzen:

  • monatliche Kleinstrenten bis 59,33 Euro
  • Kapitalleistungen bis 7.119 Euro

Mit Zustimmung der Beschäftigten ist auch eine steuerfreie Übertragung in die gesetzliche Rentenversicherung möglich. Dann gelten höhere Grenzwerte:

  • 79,10 Euro monatlich
  • 9.492 Euro bei Kapitalleistung

Ob eine Abfindung oder Übertragung sinnvoll ist, sollte vorab berechnet werden.

Schutz der Ansprüche

Eigene Sparbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können nicht verfallen. Sie gehören den Beschäftigten – auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen besteht in der Regel eine gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist von drei Jahren Betriebszugehörigkeit. Im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers sind Betriebsrentenansprüche abgesichert, meist über den Pensionssicherungsverein.

Steuer und Krankenversicherung im Alter

Im Ruhestand unterliegen Betriebsrenten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die die tatsächliche Nettoauszahlung beeinflussen.

Wie wird die Betriebsrente besteuert?

Die betriebliche Altersvorsorge unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet:

  • In der Ansparphase sind Beiträge steuerlich begünstigt.
  • Im Rentenalter wird die Auszahlung als Einkommen versteuert.
  • Maßgeblich ist der individuelle Steuersatz im Ruhestand.

Für viele Rentner liegt dieser unter dem Steuersatz während des Erwerbslebens.

Biallo-Lesetipp: Wie die Rentenbesteuerung insgesamt funktioniert, erklären wir im Überblick zur Besteuerung von Renten.

Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt:

  • Beiträge zur Krankenversicherung fallen auf Betriebsrenten an.
  • Es gibt einen monatlichen Freibetrag (Stand 2026: 197,75 Euro).
  • Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags ist krankenversicherungspflichtig.
  • Die Pflegeversicherung wird auf die gesamte Betriebsrente berechnet, sobald der Freibetrag überschritten wird.

Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen Beiträge auf die volle Betriebsrente zahlen. Privatversicherte sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Abgaben auf die Betriebsrente im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die typischen Abgaben im Alter:

AbgabeGilt für
Einkommensteuergesamte Betriebsrente
KrankenversicherungBetrag oberhalb des Freibetrags
Pflegeversicherunggesamte Rente bei Überschreiten des Freibetrags
Quelle: biallo.de; eigene Darstellung nach gesetzlichen Regelungen (EStG, SGB V); Stand: 2026.

Die tatsächliche Belastung hängt vom individuellen Steuersatz sowie vom Krankenversicherungsstatus im Alter ab.

Auszahlung als Rente oder Kapital: Unterschied bei Abzügen

Betriebsrenten können als laufende Rente oder als Kapitalzahlung ausgezahlt werden.

Auch bei Kapitalzahlungen fallen Einkommensteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Durch die Steuerprogression kann die Steuerbelastung bei Einmalzahlungen höher ausfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden.

Beispielrechnung: Sozialabgaben bei Kapitalauszahlung

Bei Kapitalzahlungen wird der Auszahlungsbetrag zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf zehn Jahre (120 Monate) verteilt.

Beispiel (150.000 Euro Kapitalzahlung):

PositionBetrag
Fiktive Monatsrente (150.000 / 120)

1.250,00 Euro

minus Freibetrag

 197,75 Euro

Grundlage KV-Beitrag

1.052,25 Euro

Krankenversicherung (14,6 %, Zusatzbeitrag 2,9 %) 

184,14 Euro

Pflegeversicherung (3,6 % von 1.250 Euro) 

45,00 Euro

Gesamtabzüge

229,14 Euro

Quelle: eigene Berechnung auf Basis der Beitragssätze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung; Stand: 2026.

Die Pflegeversicherung wird auf die gesamte fiktive Monatsrente berechnet, da der Freibetrag überschritten ist. Ist der Betriebsrentner freiwillig gesetzlich versichert, entfällt auch der Freibetrag zur Krankenversicherung.

Privat fortgeführt nach Jobwechsel: Was ist steuerlich anders?

Wer seinen bAV-Vertrag nach einem Arbeitgeberwechsel privat aus dem Nettoeinkommen weiterführt, muss auf diesen privat finanzierten Anteil später keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Für vor 2005 abgeschlossene Direktversicherungen gelten teilweise abweichende steuerliche Regelungen.

Biallo-Tipp: Viele unterschätzen, wie groß die Lücke zwischen letztem Gehalt und erster Rente wirklich ist. Warum Abzüge, Fixkosten und verspätete Anträge schnell zum Problem werden können – und wie Sie gegensteuern, zeigt unser Ratgeber zum geplanten Renteneintritt.

Was ist das Sozialpartnermodell?

Das Sozialpartnermodell ist eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Tarifparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) gemeinsam eine Betriebsrente ohne klassische Garantien vereinbaren.

Kennzeichen des Sozialpartnermodells:

  • keine garantierte Rentenhöhe
  • keine Arbeitgeberhaftung für eine Mindestleistung
  • kapitalmarktorientierte Anlage über Pensionsfonds
  • höhere Renditechancen bei gleichzeitigem Anlagerisiko

Die eingezahlten Beiträge sind geschützt, eine feste Rentengarantie besteht jedoch nicht. Ziel ist es, durch geringere Haftungsrisiken für Arbeitgeber eine breitere Verbreitung der bAV zu ermöglichen. Sozialpartnermodelle existieren bislang vor allem in tarifgebundenen Branchen.

Weiterentwicklung der bAV: Was politisch diskutiert wird 

Die Politik prüft, das Sozialpartnermodell für weitere Berufsgruppen und nicht tarifgebundene Unternehmen zu öffnen. Ziel ist es, die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen und mehr Beschäftigten Zugang zu kapitalmarktorientierten Modellen zu ermöglichen.

Wie Fonds- und ETF-Sparpläne für die Altersvorsorge funktionieren, lesen Sie in unserem ETF-Ratgeber.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Viele Beschäftigte haben grundlegende Fragen zur Betriebsrente – insbesondere zu Funktionsweise, Nutzen, Jobwechsel und Besteuerung. Die wichtigsten Antworten im Überblick:

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine staatlich geförderte Zusatzrente über den Arbeitgeber. Beiträge werden meist per Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt gezahlt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 15 Prozent Zuschuss zu leisten. Im Rentenalter werden die Leistungen versteuert und sind für gesetzlich Versicherte kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

Lohnt sich die bAV?

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich vor allem bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 bis 30 Prozent. Ohne ausreichenden Zuschuss können spätere Steuern, Krankenversicherungsbeiträge und geringere gesetzliche Rentenansprüche den Vorteil aufzehren. Entscheidend sind Zuschusshöhe, Kosten und Renditeerwartung.

Was passiert mit der Betriebsrente bei einem Jobwechsel?

Die bereits erworbene Anwartschaft bleibt erhalten. Beschäftigte können den Vertrag ruhen lassen, privat fortführen oder eine Übertragung zum neuen Arbeitgeber beantragen. Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu übernehmen.

Wie wird die Betriebsrente besteuert?

Die betriebliche Altersvorsorge unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt, im Rentenalter wird die Auszahlung als Einkommen versteuert. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente.

Checkliste: Wann lohnt sich eine bAV?

Die bAV kann sich lohnen — muss es aber nicht. Mit dieser Checkliste prüfen Sie die wichtigsten Stellschrauben, die später über Netto-Rendite und Flexibilität entscheiden.

  • Liegt der Arbeitgeberzuschuss über 15 Prozent und idealerweise deutlich höher?
  • Wie hoch sind Abschluss- und Verwaltungskosten (vor allem bei Versicherungsprodukten)?
  • Welche Renditeerwartung ist realistisch (Garantien vs. kapitalmarktnah)?
  • Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf gesetzliche Rente, Krankengeld und Arbeitslosengeld aus?
  • Ist ein Jobwechsel wahrscheinlich (Übertragbarkeit/Verwaltungsaufwand)?
  • Wird voraussichtlich eine Kapitalauszahlung gewählt (Steuerprogression beachten)?
  • Sind Sie in der GKV pflichtversichert (Freibetrag relevant)?

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Quellen

Experteninterview mit Klaus Stiefermann, Geschäftsführer des Fachverbands Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba)

Rentenversicherungsbericht 2025:

  • https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/rentenversicherungsbericht-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Alterssicherungsbericht 2024 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):

  • Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024 (Daten: Träger- und Arbeitgeberbefragung, Datenstand Ende 2023)
  • https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/alterssicherungsbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3
  • https://www.aba-online.de/alterssicherungsbericht-anteil-besch%C3%A4ftigte-mit-bav
  • https://rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2025/09_Mehrsaeulensystem.html

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz:

  • https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0701-0800/724-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  • https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/09/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-zweites-betriebsrentenstaerkungsgesetz.html

Deutsche Rentenversicherung:

  • Beispielrechnung für biallo.de 
  • https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/betriebliche_altersversorgung.html  
  • https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/betriebliche_altersversorgung.html

Infos zur bAV:

  • https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Altersvorsorge/bAV/bav_node.html
  • https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Zusaetzliche-Altersvorsorge/Betriebliche-Altersversorgung/betriebliche-altersversorgung.html

Über die Autorin Sigrun an der Heiden

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ist seit 2007 als selbstständige Wirtschaftsredakteurin tätig. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für Wirtschafts- und Unternehmermagazine zu den Themen Steuern und Finanzen, Recht, Finanzierung, Versicherungen, betriebliche und private Altersvorsorge, erbrechtliche Fragen sowie über private Finanzen und Vorsorgethemen für biallo.de. 

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