- Basiszins: 2.1%
- Aktionszins: 3.7% - gültig bis 11.01.2025
- Basiszins: 2.7%
- Aktionszins: 3.7% - gültig bis 11.02.2025
- Basiszins: 1.45%
- Aktionszins: 3.65% - gültig bis 11.01.2025
Auf einen Blick
Leben Sie mit jemanden zusammen in einem Haushalt beziehungsweise in einer Wohngemeinschaft? Hier stehen Sie vor vielen Herausforderungen – auch was die Verwaltung der gemeinsamen Finanzen betrifft. Egal ob als Ehepaar oder in einer anderen Konstellation: Die Ausgaben für die Miete, Mietnebenkosten oder den wöchentlichen Einkauf erfordern Organisation und Transparenz, damit sich niemand benachteiligt fühlt oder Gelder hin und her überwiesen werden müssen. Genau hier setzt das Gemeinschafskonto an.
Doch ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll? Welche Vor- und Nachteile bestehen und gibt es eine Alternative? Die aktuellen Zahlen einer von der Postbank in Auftrag gegebenen Umfrage von YouGov zeigen, dass gerade einmal 33 Prozent der Befragten ein reines Gemeinschaftskonto bevorzugen, während 67 Prozent ihre Finanzen strikt trennen oder mit einem Mix aus Einzel- und Gemeinschaftskonto arbeiten.
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Ein Gemeinschaftskonto ist ein klassisches Girokonto, jedoch mit der Besonderheit, dass es von zwei oder mehr Kontoinhabern geführt wird. Es erlaubt somit den gleichberechtigten Zugriff auf die Gelder, die darauf gehalten werden. Ein solches Konto kann entweder in einer Bankfiliale oder in Form eines Onlinekontos verwaltet werden, wodurch es via Internetbanking und über mobile Apps zugänglich ist. Diese Kontoart ist besonders attraktiv für diejenigen, die ein Bankkonto teilen möchten, ohne jeweils einzelne Transaktionen untereinander abrechnen zu müssen.
Ein Gemeinschaftskonto ist vor allem dann sinnvoll, wenn regelmäßige gemeinsame Zahlungen und Kosten verwaltet werden sollen und somit ein gleichberechtigter Überblick über die Finanzen entstehen soll.
Die Einrichtung eines zusätzlichen gemeinsamen Haushaltskontos ist besonders sinnvoll, wenn Sie bestimmte Ausgaben strikt vom persönlichen Geldfluss trennen möchten. Ein effektives Modell dafür ist das Drei-Konten-Modell: Hierbei behält jeder Partner sein eigenes Privatkonto für Gehaltseingänge und persönliche Ausgaben. Zusätzlich zahlen beide Partner monatlich einen festgelegten Betrag auf ein gemeinsames Haushaltskonto ein. Über dieses Konto werden alle gemeinsamen Zahlungen wie Miete, Strom, Wasser und GEZ-Beiträge abgewickelt. Idealerweise sollte dieses Gemeinschaftskonto gebührenfrei sein, um unnötige Kosten zu vermeiden. Informationen zu kostenfreien und günstigen Konten können Sie über unseren Girokonto-Vergleich einholen.
Dauerauftrag für das Gemeinschaftskonto einrichten: Um sicherzustellen, dass alle Fixkosten pünktlich am Monatsanfang gedeckt sind, empfiehlt es sich, gleich nach dem Gehaltseingang das Gemeinschaftskonto aufzufüllen. Hierfür ist ein Dauerauftrag ideal. Wie viel jeder einzahlt, sollte nach den jeweiligen Einkommen anteilig abgesprochen werden. Dies gewährleistet eine faire und transparente Finanzierung der gemeinsamen Ausgaben und hilft, finanzielle Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Beim Umgang mit Gemeinschaftskonten stoßen Sie sicherlich auf die Begriffe "Oder-Konto" und "Und-Konto". Diese unterscheiden sich signifikant in der Art und Weise, wie die einzelnen Kontoinhaber Zugriff auf das Gemeinschaftskonto haben und wie sie finanziell dafür haften.
Gemeinschaftskonten treten in der Regel in der Form eines “Oder-Kontos” auf. Das bedeutet, dass die Kontoinhaber unabhängig voneinander eigenständig handlungsfähig sind und sich somit gegenseitig vertreten können. Überzieht einer der Kontoinhaber das Konto, müssen alle Partner für die Schulden geradestehen. Kommt es zum Pfändungsbeschluss gegen einen Kontoinhaber, wird das gesamte Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto eingezogen. Selbst wenn der andere nichts mit der Verschuldung zu tun hat.
Bei einem “Und-Konto” sind die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich handlungsfähig. Folglich können einzelne Kontoinhaber keine eigenständigen Handlungen vornehmen oder die anderen Kontoinhaber vertreten. Lediglich das Agieren als Gemeinschaft ist möglich. Gibt es einen Pfändungsbeschluss gegen den Mitinhaber des Und-Kontos können die nicht betroffenen Kontoinhaber versuchen sich von der Haftung ausnehmen zu lassen. Hierfür müssen sie den Nachweis einer "Bruchteilsgemeinschaft" führen. Können sie das, wird nicht das gesamte Guthaben des Kontos gepfändet. Es wird nur der Teil eingezogen, gegen den der Beschluss vorliegt.
Nachfolgend haben wir für Sie beispielhaft fünf Konten unseres Girokonto-Vergleichs gegenübergestellt. Auffällig ist, dass insgesamt mehr Banken Oder-Konten und nur wenige Banken Und-Konten anbieten. Das könnte am höheren Verwaltungsaufwand von Und-Konten liegen, da selbst für Überweisungen zum Beispiel die Zustimmung beider Kontoinhaber notwendig ist. In der Regel bestehen für Gemeinschaftskonten keine gesonderten Kontomodelle. Der einzige Unterschied zum normalen Girokonto ist, dass mehrere Kontoinhaber eingetragen werden. Jeder Kontoinhaber kann eine eigene Karte (Girokarte, Kredit- oder Debitkarte) beantragen und erhält bei Bedarf auch einen eigenen Onlinebanking Zugang.
Bank | Art des Gemeinschaftskontos | Kosten | Vorteile |
DKB* | Oder-Konto | Kostenfrei, wenn 700,00 Euro monatlicher Geldeingang oder Alter unter 28 Jahre |
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ING* | Oder-Konto | Kostenfrei, wenn 700,00 Euro monatlicher Geldeingang oder Alter unter 28 Jahre |
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Raiffeisenbank im Hochtaunus* "Meine Bank" | Sowohl Oder-, als auch Und-Konto möglich | Kostenfrei |
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Norisbank* | Keine Angabe | Kostenfrei, wenn 500,00 Euro monatlicher Geldeingang oder Alter unter 21 Jahre |
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Consorsbank* | Oder-Konto | Kostenfrei, wenn 700,00 Euro monatlicher Geldeingang oder Alter unter 28 Jahre |
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Commerzbank* | Sowohl Oder-, als auch Und-Konto möglich | Kostenfrei, wenn 700,00 Euro monatlicher Geldeingang |
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Die Entscheidung für ein Gemeinschaftskonto bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich, die es sorgfältig abzuwägen gilt.
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist bei fast allen Banken möglich, die klassische Girokonten führen. Die Anzahl der Personen, die ein Konto eröffnen und ihre Beziehung zueinander, spielt dabei in der Regel keine Rolle. Wichtig ist, dass alle Beteiligten geschäftsfähig sind und sich entsprechend legitimieren können.
Eine andere Möglichkeit zusammen ein Konto zu benutzen, ist die Bankvollmacht: Der Bevollmächtigte ist Stellvertreter des Kontoinhabers, handelt auf Rechnung des Kontoinhabers. Beim Gemeinschaftskonto dagegen steht jeder Verfügungsberechtigte für sich selbst ein. Der Kontoinhaber (=Vollmachtgeber) kann die Handlungsfreiheit des Bevollmächtigten jedoch einschränken. Zum Beispiel kann er untersagen:
Der Kontoinhaber des Einzelkontos kann dem Bevollmächtigten die Vollmacht entziehen. Bei einem Gemeinschaftskonto ist das nicht möglich.
Nachfolgend beantworten wir Ihnen weitere wichtige Fragen zum Gemeinschaftskonto.
Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto gehört jedem Kontoinhaber anteilig. Bei zwei Kontoinhabern jedem zur Hälfte.
Bei der Ausstellung einer Vollmacht für ein Gemeinschaftskonto müssen alle Kontoinhaber der Vollmacht zustimmen. Da ein Gemeinschaftskonto von mindestens zwei Personen gemeinsam geführt wird, ist die Zustimmung aller Kontoinhaber erforderlich, um eine Vollmacht zu erteilen. Dies stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien über die Bevollmächtigung informiert sind und ihre Einwilligung geben können.
Grundsätzlich müssen Sie bei der Steuererklärung im Rahmen eines Gemeinschaftskontos folgende wichtige Punkte beachtet werden:
Es empfiehlt sich daher, größere Geldbeträge auf ein Gemeinschaftskonto sorgfältig zu planen und gegebenenfalls eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bei einer Trennung steht in der Regel jedem Ehegatten jeweils die Hälfte des Guthabens auf dem Konto zu. Uninteressant ist es, wer die meisten Einzahlungen geleistet hat.
Die Auflösung des Gemeinschaftskontos kann nur von allen Inhabern gemeinsam veranlasst werden. Zweifeln Sie an Ihrem Partner oder gibt es immer wieder Unstimmigkeiten? Dann haben Sie die Möglichkeit, das Oder-Konto ohne Zustimmung des anderen in ein Und-Konto zu wandeln.
Stirbt einer der Kontoinhaber, gelten je nach Kontomodell folgende Handhabungen:
Mit unserer Checkliste im Todesfall erfahren Sie alle wichtigen Punkte, die Sie bei dem Tod eines Angehörigen beachten sollten.