Die Suche nach dem passenden Kredit kann zeitintensiv und verwirrend sein. Sollzins, Effektivzins, weitere Kosten für eine Restschuldversicherung oder Sondertilgungsmöglichkeiten – bei der Kreditaufnahme gibt es viele Kostenfaktoren. So haben wir erklärt, was der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins ist. Beim Vergleich von Angeboten sollten Kreditnehmer in spe zunächst auf den effektiven Jahreszins achten.
Was bedeutet effektiver Jahreszins?
Unter dem effektiven Jahreszins versteht man die jährlichen Gesamtkosten für einen Kredit. Während es sich beim Sollzins um den reinen Netto-Kreditzins handelt, ist der Effektivzins umfangreicher. Er umfasst auch weitere Gebühren und Kosten für die Kreditaufnahme. Die Preisangabenverordnung sieht vor, dass Kreditinstitute die Gesamtkosten eines Verbraucherdarlehens ausweisen und diesen als effektiven Jahreszins angeben müssen (PAngV § 6 Verbraucherdarlehen).
Der Effektivzinssatz: Was genau ist das?
Der Effektivzinssatz soll Kredite vergleichbarer machen, da er – anders als der Sollzinssatz – weitere Kreditkosten berücksichtigt. Dies ist unter anderem bei Bauspardarlehen enorm wichtig. Während unter anderem die Bausparkasse LBS Ost aus unserem Bausparvertrag-Vergleich mit einem Sollzinssatz von 0,95 Prozent wirbt, ist der Effektivzins mit 1,46 Prozent um mehr als 50 Basispunkte höher. Dies liegt daran, dass beim Abschluss eines Bausparvertrages unter anderem eine Abschlussgebühr anfällt, die bei den Gesamtkosten des Kredits berücksichtigt werden muss.
Angegeben wird der Effektivzinssatz in Prozent der Nettodarlehenssumme pro Jahr.
Beispiel: Für einen Ratenkredit über 10.000 Euro und mit vier Jahren Laufzeit verlangt ein Kreditinstitut einen Sollzins von 4,45 Prozent und einen Effektivzins von 4,60 Prozent pro Jahr. Der Kreditnehmer zahlt eine Kreditrate von rund 229 Euro pro Jahr. Der Unterschied zwischen 4,45 Prozent und 4,60 Prozent ist in diesem Beispiel gering. Monatlich macht er nur wenige Cent aus. Bei höheren Kreditsummen, wie zum Beispiel bei einer Baufinanzierung und größeren Unterschieden zwischen Nominal- und Effektivzinssatz kann er sich hingegen deutlicher bemerkbar machen. Wer auf der Suche nach einem Kredit ist, sollte seinen Blick also auf den Effektivzins richten. So kann man Angebote besser vergleichen und weiß, welche Kosten am Ende tatsächlich auf einen zukommen.
Je nach Kostenstruktur des Kreditinstituts kann es vorkommen, dass der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins höher oder niedriger ausfällt. Manchmal sind beide auch gleich hoch.
Wichtig bei Baufinanzierungen: Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses wird zwar von der kompletten Kreditlaufzeit ausgegangen, also bis das Darlehen komplett getilgt ist. Am Ende der Zinsbindung von beispielsweise 15 Jahren, kann sich das Zinsniveau aber deutlich geändert haben. Entsprechend kann dann auch der Effektivzins höher oder niedriger ausfallen.
Wie setzt sich der effektive Jahreszins zusammen?
Der Effektivzins enthält zum Beispiel Kosten für die Vermittlung des Kredits, ein verpflichtendes Wertgutachten und eine verpflichtende Kreditabsicherung. Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht in §6 Verbraucherdarlehen vor:
„In die Berechnung des anzugebenden effektiven Jahreszinses sind als Gesamtkosten die vom Verbraucher zu entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten einschließlich etwaiger Vermittlungskosten einzubeziehen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag zu entrichten hat und die dem Darlehensgeber bekannt sind. Zu den sonstigen Kosten gehören:
- Kosten für die Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos, Kosten für die Verwendung eines Zahlungsmittels, mit dem sowohl Geschäfte auf diesem Konto getätigt als auch Verbraucherdarlehensbeträge in Anspruch genommen werden können, sowie sonstige Kosten für Zahlungsgeschäfte, wenn die Eröffnung oder Führung eines Kontos Voraussetzung dafür ist, dass das Verbraucherdarlehen überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird;
- Kosten für die Immobilienbewertung, sofern eine solche Bewertung für die Gewährung des Verbraucherdarlehens erforderlich ist.“
Aber Achtung: Es können weitere Kosten darüber hinaus anfallen, die nicht im Effektivzins berücksichtigt sind. Hierzu zählen Kosten für optionale Zusatzleistungen, beispielsweise für eine Restschuldversicherung, und Kosten, die wegen Zahlungsverzugs des Kreditnehmers entstehen. Auch die Kosten für die Eintragung im Grundbuch oder für mögliche Sondertilgungen sind nicht im Effektivzinssatz berücksichtigt.