Bauen & Wohnen

Neue Küche planen & clever finanzieren: So vermeiden Sie Fehler

Claudia Lindenberg
Autorin
Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 06.10.2025

Auf einen Blick

  • Eine neue Küche will gut geplant sein – vom Budget über die Rechte als Mieter oder Eigentümer bis hin zu den richtigen Angeboten.
  • Für die Finanzierung gibt es viele Wege: Bau-, Wohn- oder Ratenkredit sowie Förderungen, die sich clever kombinieren lassen.
  • Mit Steuervorteilen können Sie zusätzlich sparen – egal ob als Selbstnutzer bei den Arbeitskosten oder als Vermieter über Abschreibungen.
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Planung einer neuen Küche am Grundriss – Budget, Geräte und Layout im Überblick

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Küchenkauf ohne Ärger: Typische Fallstricke vermeiden
  2. Budget & Kosten: Womit Sie realistisch rechnen sollten
  3. Rechtliche Besonderheiten: Mieter, Eigentümer, Vermieter
  4. Finanzierung: Die beste Lösung für Ihre Situation
  5. Kredit clever wählen: Laufzeit, Rate, Sondertilgung
  6. Steuern sparen mit der Küche
  7. Häufige Fragen zur Küchenplanung und Finanzierung
  8. Checkliste: Neue Küche Schritt für Schritt

Die Arbeitsplatte ist arg mitgenommen, die Optik der Küchenschränke unmodern – es gibt viele Gründe für eine neue Küche. Als erster Schritt empfiehlt sich die Bestandsaufnahme: Was gibt Ihr Budget her – reichen die Ersparnisse oder welche monatliche Finanzierungsrate können Sie gut stemmen? So können Sie Ihre neue Küche planen und finanzieren, ohne böse Überraschungen.

Dann gilt es abzuklären, inwieweit Sie eine Veränderung an der Küche vornehmen dürfen. Als Mieter sollten Sie sich mit dem Vermieter abstimmen, als Wohnungseigentümer sollten Sie prüfen, inwieweit Gemeinschaftseigentum in Form tragender Wände oder Leitungen tangiert wird.

Sind diese Schritte geklärt, sollten Sie bei erforderlichen Vorarbeiten Kostenvoranschläge einholen. Danach steht unterm Strich fest, wie viel die neue Küche kosten darf – und Sie können mit der Auswahl starten.

Küchenkauf ohne Ärger: Typische Fallstricke vermeiden

Damit Sie Lieferstress, Mängel oder Kostenfallen beim Kauf einer neuen Küche vermeiden, achten Sie auf folgende Punkte.

Anzahlung & Insolvenzrisiko richtig einschätzen

„Eine Anzahlung sollte nicht vereinbart werden – oder nur, wenn die Rückzahlung durch eine Bankbürgschaft gedeckt ist“, betont Julia Rehberg, Abteilungsleiterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Lieferverzug: Frist setzen und Ansprüche sichern

„Wird die Küche nicht geliefert, müssen die Käufer dem Händler schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen. Das ist wichtig, damit weitergehende Ansprüche wie der Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann“, erläutert die Verbraucherschützerin.

Mängel beim Einbau: Rechte durchsetzen

Die Türen hängen schief oder die Oberflächen sind beschädigt? „In diesem Fall sollten Käufer zudem die Mängel schriftlich festhalten und eine Frist zur Beseitigung setzen“, erläutert Rehberg. Kommt der Küchenanbieter der Aufforderung nicht nach oder schlägt die Nachbesserung fehl, können Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Falsches Aufmaß: Wer haftet?

„Nimmt das Küchenstudio das Aufmaß, so haftet dieses auch für damit zusammenhängende Fehler“, erläutert Rehberg. In diesem Fall muss dies unbedingt schriftlich reklamiert und eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden. Alternativ besteht Anspruch auf Umtausch oder Schadensersatz.

Budget & Kosten: Womit Sie realistisch rechnen sollten

Die Kosten für eine neue Küche lassen sich nicht pauschal beziffern. Vom einfachen Block bis zur maßgefertigten Wohnküche variieren die Preise stark.

Preisrahmen & Beispielpositionen

Eine einfache Küchenzeile mit Standardgeräten ist oft schon ab 2.000 bis 2.500 Euro erhältlich. Komplexere Grundrisse oder Sonderwünsche wie eine Kochinsel treiben den Preis jedoch schnell in die Höhe.

Zur Orientierung einige Beispielpreise:

  • Unterschrank 60 cm (inkl. Tür): ab ca. 44 Euro
  • Wandschrank 60 cm (inkl. Tür): ab ca. 34 Euro
  • Induktionskochfeld: ab ca. 200 Euro, mit Muldenlüfter ab ca. 1.300 Euro
  • Backofen: ab ca. 200 Euro
  • Geschirrspüler: ab ca. 350 Euro
  • Spüle mit Armatur: ab ca. 60 Euro
  • Kühl-Gefrier-Kombination: ab ca. 450 Euro
  • Arbeitsplatte 246 cm: ab ca. 55 Euro
(Quelle: Ikea, Stand Juli 2025)

Sparen mit System: Wo Sie Kosten drücken können

Eine neue Küche muss nicht immer komplett neu angeschafft werden. Oft reicht es, einzelne Elemente auszutauschen, um die Optik deutlich aufzuwerten:

  • Fronten lassen sich erneuern, streichen oder von einem Fachbetrieb folieren.
  • Auch der Austausch der Arbeitsplatte verändert das Gesamtbild spürbar.
  • Beim Gerätekauf können Sie sparen, wenn Sie statt vollintegrierter Modellen auf Standgeräte setzen.

Wichtig ist allerdings: Arbeiten an Strom- und Wasserleitungen gehören unbedingt in die Hände von Profis!

Eigenleistungen lohnen sich dagegen beim Aufbau, beim Streichen oder beim Verlegen eines neuen Bodens.

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Rechtliche Besonderheiten: Mieter, Eigentümer, Vermieter

Je nachdem, ob Sie Eigentümer, Mieter oder Vermieter sind, gelten unterschiedliche Regeln und Zuständigkeiten.

Eigentümer: Grundriss, Statik & Gemeinschaftseigentum

Als Eigentümer können Sie Ihre Küche meist frei gestalten. Greifen Sie jedoch in tragende Wände oder Leitungen ein, benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Ein statischer Nachweis erleichtert die Genehmigung.

  • Biallo-Tipp: Eine neue Küche ist oft eine große Investition, die clever geplant und finanziert werden sollte. Besonders bei Eigentumswohnungen zeigt die Teilungserklärung, welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Mieter: Genehmigung & Rückbaupflicht

Als Mieter dürfen Sie eine vorhandene Einbauküche nicht ohne Erlaubnis des Vermieters austauschen. Klären Sie zudem schriftlich, ob bei Auszug ein Rückbau oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich ist.

Vermieter: Ausstattung, Mietspiegel & Bagatellreparaturen

Eine schlichte, neutrale Küche erleichtert die Vermietung. Bedenken Sie: Bei Defekten sind Sie für den Ersatz von Küchengeräten verantwortlich. Kleinere Reparaturen können Sie über eine Bagatellklausel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen.

Mietzuschlag für die Küche berechnen

Prüfen Sie genau, ob sich die Investition in eine Küche finanziell trägt. Um zu ermitteln, wie hoch der Mietzuschlag für eine Einbauküche ausfallen müsste, um die Kosten wieder hereinzuholen, sollten Sie wie folgt vorgehen: Sie teilen die Gesamtkosten der Küche durch die Nutzungsdauer von zehn Jahren, rechnen die jährlichen Finanzierungskosten hinzu und teilen den Betrag durch zwölf.

Beispielrechnung: Kostet die Küche 7.000 Euro und finanzieren Sie diese über zehn Jahre mit vier Prozent Zinsen, ergibt sich ein monatlicher Zuschlag von rund 82 Euro. 

Die Anschaffungskosten für die Küche können Sie über zehn Jahre abschreiben zusätzlich steuerlich geltend machen. So fällt Ihre Steuerlast geringer aus.

Finanzierung: Die beste Lösung für Ihre Situation

Wenn Sie die neue Küche nicht aus Ersparnissen zahlen können, stehen Ihnen verschiedene Finanzierungswege offen – je nach Rolle als Mieter oder Eigentümer.

Baufinanzierung (Küche mitfinanzieren)

Sofern die Bank mitzieht, können Sie als Immobilienkäufer den Kaufpreis für die Küche über den benötigten Haus- oder Wohnungskredit in Ihrer Baufinanzierung mitfinanzieren.

Wohn- oder Modernisierungskredit (Eigentümer)

Immobilieneigentümer können eine neue Küche bei vielen Banken über einen Wohnkredit finanzieren. In der Regel beträgt die Finanzierungssumme 1.000 bis 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen käme ein Modernisierungskredit infrage.

  • Biallo-Tipp: Mit dem Biallo Wohnkredit-Vergleichsrechner erhalten Sie tagesaktuelle Konditionen zahlreicher Banken und Sparkassen für die von Ihnen gewünschte Laufzeit. Beachten Sie dabei, ob die gewählte Bank eine neue Küche als Finanzierungszweck akzeptiert oder nicht.

Ratenkredit (Mieter & Eigentümer)

Nicht jede Bank gewährt Eigentümern einen Wohnkredit zur Finanzierung einer Küche. Dann kommt ein nicht zweckgebundener Ratenkredit infrage, wobei die Zinsen üblicherweise höher sind. Mieter müssen ohnehin auf diese Form der Finanzierung zurückgreifen. Ratenkredite bieten unter anderem die Deutsche Skatbank, ING, die SWK Bank, Santander und DKB an.

  • Biallo-Tipp: Mit dem Ratenkredit-Vergleich von biallo.de erhalten Sie tagesaktuelle Zinskonditionen für zahlreiche Anbieter.

Bauspardarlehen

Wenn ein Bausparvertrag vorhanden ist, kann dieser für die Küchenfinanzierung genutzt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von Guthaben, Zuteilung und der benötigten Summe ab.

  • Biallo-Tipp: Weitere Informationen rund ums Thema Bausparen finden Sie im umfangreichen Ratgeber „Bausparen einfach erklärt!“ auf biallo.de.

Händler- und Null-Prozent-Finanzierung

Küchenstudios locken oftmals mit zinsfreien Finanzierungen (Null-Prozent-Finanzierungen). Prüfen Sie jedoch kritisch, ob die Kosten nicht bereits im Kaufpreis eingerechnet sind. Denn dann würde sich die Finanzierung nicht lohnen.

Rahmenkredit/Abrufkredit

Alternativ kann auch ein Abrufkredit/Rahmenkredit eine Option sein. Anstelle einer festen Kreditsumme wird mit der Bank ein Finanzierungsrahmen vereinbart. Die Rückzahlung ist variabel möglich, allerdings sind auch die Zinsen variabel. Solche Kredite bietet unter anderem die Volkswagenbank an.

Fördermittel für barrierearme Küchen

Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen für den Umbau in eine altersgerechte Küche (Programm 159). Achten Sie unbedingt auf die Förderbedingungen.

Kredit clever wählen: Laufzeit, Rate, Sondertilgung

Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie mehrere Szenarien durchrechnen.

Passende Monatsrate finden

Überlegen Sie, welche Rate Sie problemlos tragen können – beispielsweise 200 Euro im Monat. Variieren Sie die Laufzeit im Kreditrechner, um die optimale Kombination aus Rate und Zinslast zu ermitteln.

Sondertilgung nutzen

Viele Banken bieten die Möglichkeit, zusätzlich zum regulären Plan Sonderzahlungen zu leisten. Damit verkürzen Sie die Laufzeit und sparen Zinsen. Prüfen Sie, ob diese Option in Ihrem Kreditvertrag enthalten ist.

Steuern sparen mit der Küche

Nicht alle Kosten sind absetzbar – doch es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

Selbstnutzer

Als Selbstnutzer können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten für den Küchenaufbau steuerlich geltend machen. Dieser Betrag ist allerdings auf 1.200 Euro im Jahr gedeckelt und die Arbeitskosten müssen in der Rechnung auch als solche ausgewiesen werden.

Vermieter

Als Vermieter können Sie die kompletten Anschaffungskosten über zehn Jahre abschreiben. So reduziert sich Ihre Steuerlast spürbar.

Häufige Fragen zur Küchenplanung und Finanzierung

Wie viel kostet eine neue Küche wirklich?
Eine einfache Küchenzeile gibt es ab etwa 2.000 bis 2.500 Euro, für maßgefertigte Lösungen mit Sonderausstattung müssen Sie deutlich mehr einplanen.

Welche Finanzierung ist für eine Küche am günstigsten?
Am günstigsten ist oft die Mitfinanzierung im Baukredit, wenn der Beleihungsspielraum vorhanden ist. Alternativen sind Wohn-, Raten- oder Bauspardarlehen.

Darf ich als Mieter die Küche einfach austauschen?
Nein, das ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Zudem kann der Vermieter bei Auszug den Rückbau und die Wiederherstellung des alten Zustands verlangen.

Kann ich eine neue Küche von der Steuer absetzen?
Selbstnutzer können 20 Prozent der Arbeitskosten (max. 1.200 Euro pro Jahr) geltend machen. Vermieter dürfen die gesamten Kosten über zehn Jahre abschreiben.

Wann brauche ich als Eigentümer eine WEG-Zustimmung?
Immer dann, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist – etwa bei tragenden Wänden oder bei Änderungen an Leitungen.

Checkliste: Neue Küche Schritt für Schritt

So behalten Sie Planung und Kosten im Griff

  • Legen Sie Ihr Budget fest und prüfen Sie, welche Monatsrate realistisch ist.
  • Klären Sie Ihre Rechte: Vermieter-Genehmigung einholen oder WEG-Zustimmung sichern.
  • Messen Sie die Küche genau aus und dokumentieren Sie, wer für das Aufmaß verantwortlich ist.
  • Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie Liefertermin sowie Vertragsklauseln.
  • Vermeiden Sie Anzahlungen oder sichern Sie diese mit einer Bankbürgschaft ab.
  • Klären Sie Vorarbeiten wie Elektrik oder Wasserleitungen und lassen Sie diese von Profis erledigen.
  • Wählen Sie die passende Finanzierung (Bau-, Wohn-, Ratenkredit oder Förderung).
  • Achten Sie auf flexible Laufzeiten und Sondertilgungsmöglichkeiten.
  • Prüfen Sie steuerliche Vorteile: Arbeitskosten absetzen oder Anschaffungskosten abschreiben.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen wie Pläne, Aufmaß und Protokolle sorgfältig auf.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 06.10.2025

Über die Autorin Claudia Lindenberg

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Sie hat Volkswirtschaftslehre in Kiel und Hamburg studiert und 1998 bis 1999 ein Volontariat bei einem Wirtschaftsmagazin absolviert. Es folgten rund 15 Jahre als fest angestellte Redakteurin. Mittlerweile ist sie als freie Finanzjournalistin für verschiedene Auftraggeber tätig. Wie funktionieren Investmentfonds? Nachhaltigkeit und Geldanlage – was ist dabei zu beachten? Was zeichnet eine gut durchdachte Baufinanzierung aus? Solche Fragestellungen sowie weitere Verbraucherthemen wie zum Beispiel „Erben und Immobilien“ bearbeitet sie seit mehr als 20 Jahren anschaulich und auch für Laien gut verständlich auf – nachzulesen unter anderem beim Magazin „Verbraucherblick“ und seit Anfang 2019 auch bei Biallo.

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