


Auf einen Blick
Die Arbeitsplatte ist arg mitgenommen, die Optik der Küchenschränke unmodern – es gibt viele Gründe für eine neue Küche. Als erster Schritt empfiehlt sich die Bestandsaufnahme: Was gibt Ihr Budget her – reichen die Ersparnisse oder welche monatliche Finanzierungsrate können Sie gut stemmen? So können Sie Ihre neue Küche planen und finanzieren, ohne böse Überraschungen.
Dann gilt es abzuklären, inwieweit Sie eine Veränderung an der Küche vornehmen dürfen. Als Mieter sollten Sie sich mit dem Vermieter abstimmen, als Wohnungseigentümer sollten Sie prüfen, inwieweit Gemeinschaftseigentum in Form tragender Wände oder Leitungen tangiert wird.
Sind diese Schritte geklärt, sollten Sie bei erforderlichen Vorarbeiten Kostenvoranschläge einholen. Danach steht unterm Strich fest, wie viel die neue Küche kosten darf – und Sie können mit der Auswahl starten.
Damit Sie Lieferstress, Mängel oder Kostenfallen beim Kauf einer neuen Küche vermeiden, achten Sie auf folgende Punkte.
„Eine Anzahlung sollte nicht vereinbart werden – oder nur, wenn die Rückzahlung durch eine Bankbürgschaft gedeckt ist“, betont Julia Rehberg, Abteilungsleiterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
„Wird die Küche nicht geliefert, müssen die Käufer dem Händler schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen. Das ist wichtig, damit weitergehende Ansprüche wie der Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann“, erläutert die Verbraucherschützerin.
Die Türen hängen schief oder die Oberflächen sind beschädigt? „In diesem Fall sollten Käufer zudem die Mängel schriftlich festhalten und eine Frist zur Beseitigung setzen“, erläutert Rehberg. Kommt der Küchenanbieter der Aufforderung nicht nach oder schlägt die Nachbesserung fehl, können Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
„Nimmt das Küchenstudio das Aufmaß, so haftet dieses auch für damit zusammenhängende Fehler“, erläutert Rehberg. In diesem Fall muss dies unbedingt schriftlich reklamiert und eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden. Alternativ besteht Anspruch auf Umtausch oder Schadensersatz.
Sie haben gerade eine Immobilie aus dem Bestand gekauft? Dann finden Sie unseren Ratgebern zu den Themen Badsanierung und Altbausanierung hilfreiche Informationen rund um die Herangehensweise und Finanzierung.
Die Kosten für eine neue Küche lassen sich nicht pauschal beziffern. Vom einfachen Block bis zur maßgefertigten Wohnküche variieren die Preise stark.
Eine einfache Küchenzeile mit Standardgeräten ist oft schon ab 2.000 bis 2.500 Euro erhältlich. Komplexere Grundrisse oder Sonderwünsche wie eine Kochinsel treiben den Preis jedoch schnell in die Höhe.
Zur Orientierung einige Beispielpreise:
Eine neue Küche muss nicht immer komplett neu angeschafft werden. Oft reicht es, einzelne Elemente auszutauschen, um die Optik deutlich aufzuwerten:
Wichtig ist allerdings: Arbeiten an Strom- und Wasserleitungen gehören unbedingt in die Hände von Profis!
Eigenleistungen lohnen sich dagegen beim Aufbau, beim Streichen oder beim Verlegen eines neuen Bodens.
Je nachdem, ob Sie Eigentümer, Mieter oder Vermieter sind, gelten unterschiedliche Regeln und Zuständigkeiten.
Als Eigentümer können Sie Ihre Küche meist frei gestalten. Greifen Sie jedoch in tragende Wände oder Leitungen ein, benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Ein statischer Nachweis erleichtert die Genehmigung.
Als Mieter dürfen Sie eine vorhandene Einbauküche nicht ohne Erlaubnis des Vermieters austauschen. Klären Sie zudem schriftlich, ob bei Auszug ein Rückbau oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich ist.
Eine schlichte, neutrale Küche erleichtert die Vermietung. Bedenken Sie: Bei Defekten sind Sie für den Ersatz von Küchengeräten verantwortlich. Kleinere Reparaturen können Sie über eine Bagatellklausel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen.
Prüfen Sie genau, ob sich die Investition in eine Küche finanziell trägt. Um zu ermitteln, wie hoch der Mietzuschlag für eine Einbauküche ausfallen müsste, um die Kosten wieder hereinzuholen, sollten Sie wie folgt vorgehen: Sie teilen die Gesamtkosten der Küche durch die Nutzungsdauer von zehn Jahren, rechnen die jährlichen Finanzierungskosten hinzu und teilen den Betrag durch zwölf.
Beispielrechnung: Kostet die Küche 7.000 Euro und finanzieren Sie diese über zehn Jahre mit vier Prozent Zinsen, ergibt sich ein monatlicher Zuschlag von rund 82 Euro.
Die Anschaffungskosten für die Küche können Sie über zehn Jahre abschreiben zusätzlich steuerlich geltend machen. So fällt Ihre Steuerlast geringer aus.
Eine neue Küche steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern kann auch den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Wer zudem vermietet, sollte wissen, wie sich Investitionen steuerlich auswirken – lesen Sie dazu unseren Ratgeber zu Mieteinnahmen und Steuern sparen mit Vermietung.
Wenn Sie die neue Küche nicht aus Ersparnissen zahlen können, stehen Ihnen verschiedene Finanzierungswege offen – je nach Rolle als Mieter oder Eigentümer.
Sofern die Bank mitzieht, können Sie als Immobilienkäufer den Kaufpreis für die Küche über den benötigten Haus- oder Wohnungskredit in Ihrer Baufinanzierung mitfinanzieren.
Immobilieneigentümer können eine neue Küche bei vielen Banken über einen Wohnkredit finanzieren. In der Regel beträgt die Finanzierungssumme 1.000 bis 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen käme ein Modernisierungskredit infrage.
Nicht jede Bank gewährt Eigentümern einen Wohnkredit zur Finanzierung einer Küche. Dann kommt ein nicht zweckgebundener Ratenkredit infrage, wobei die Zinsen üblicherweise höher sind. Mieter müssen ohnehin auf diese Form der Finanzierung zurückgreifen. Ratenkredite bieten unter anderem die Deutsche Skatbank, ING, die SWK Bank, Santander und DKB an.
Wenn ein Bausparvertrag vorhanden ist, kann dieser für die Küchenfinanzierung genutzt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von Guthaben, Zuteilung und der benötigten Summe ab.
Küchenstudios locken oftmals mit zinsfreien Finanzierungen (Null-Prozent-Finanzierungen). Prüfen Sie jedoch kritisch, ob die Kosten nicht bereits im Kaufpreis eingerechnet sind. Denn dann würde sich die Finanzierung nicht lohnen.
Alternativ kann auch ein Abrufkredit/Rahmenkredit eine Option sein. Anstelle einer festen Kreditsumme wird mit der Bank ein Finanzierungsrahmen vereinbart. Die Rückzahlung ist variabel möglich, allerdings sind auch die Zinsen variabel. Solche Kredite bietet unter anderem die Volkswagenbank an.
Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen für den Umbau in eine altersgerechte Küche (Programm 159). Achten Sie unbedingt auf die Förderbedingungen.
Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie mehrere Szenarien durchrechnen.
Überlegen Sie, welche Rate Sie problemlos tragen können – beispielsweise 200 Euro im Monat. Variieren Sie die Laufzeit im Kreditrechner, um die optimale Kombination aus Rate und Zinslast zu ermitteln.
Viele Banken bieten die Möglichkeit, zusätzlich zum regulären Plan Sonderzahlungen zu leisten. Damit verkürzen Sie die Laufzeit und sparen Zinsen. Prüfen Sie, ob diese Option in Ihrem Kreditvertrag enthalten ist.
Nicht alle Kosten sind absetzbar – doch es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.
Als Selbstnutzer können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten für den Küchenaufbau steuerlich geltend machen. Dieser Betrag ist allerdings auf 1.200 Euro im Jahr gedeckelt und die Arbeitskosten müssen in der Rechnung auch als solche ausgewiesen werden.
Als Vermieter können Sie die kompletten Anschaffungskosten über zehn Jahre abschreiben. So reduziert sich Ihre Steuerlast spürbar.
Wie viel kostet eine neue Küche wirklich?
Eine einfache Küchenzeile gibt es ab etwa 2.000 bis 2.500 Euro, für maßgefertigte Lösungen mit Sonderausstattung müssen Sie deutlich mehr einplanen.
Welche Finanzierung ist für eine Küche am günstigsten?
Am günstigsten ist oft die Mitfinanzierung im Baukredit, wenn der Beleihungsspielraum vorhanden ist. Alternativen sind Wohn-, Raten- oder Bauspardarlehen.
Darf ich als Mieter die Küche einfach austauschen?
Nein, das ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Zudem kann der Vermieter bei Auszug den Rückbau und die Wiederherstellung des alten Zustands verlangen.
Kann ich eine neue Küche von der Steuer absetzen?
Selbstnutzer können 20 Prozent der Arbeitskosten (max. 1.200 Euro pro Jahr) geltend machen. Vermieter dürfen die gesamten Kosten über zehn Jahre abschreiben.
Wann brauche ich als Eigentümer eine WEG-Zustimmung?
Immer dann, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist – etwa bei tragenden Wänden oder bei Änderungen an Leitungen.
So behalten Sie Planung und Kosten im Griff
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