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Minijob Rechner für Arbeitnehmer- und geber

  • Steuerliche Begünstigung von Nebenjobs
  • Einsatz unseres Minijob-Rechners zur Ermittlung möglicher Steuern
  • Berechnung der voraussichtlichen Steuerhöhe für den Nebenjob

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Minijob-Rechner: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnen
  2. Minijob und arbeitsrechtliche Regeln
  3. Minijob und Rentenversicherung
  4. Minijob Rechner, steuerliche Regeln
  5. Überschreiten der 520-Euro-Grenze: Wenn aus dem Minijob ein Midijob wird
  6. Minijob: Anspruch auf "Mehr Job"
  7. Minijob Rechner berechnet auch Midijobs

Minijobs, sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sind bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gleichermaßen beliebt. Viele Arbeitgeber nutzen für Arbeitsspitzen solche flexiblen Beschäftigungsmodelle. Die maximale monatliche Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei 520 Euro. Zuvor waren es 450 Euro. Jenseits der 520-Euro-Marke beginnt der sogenannte Übergangsbereich der Midijobs. Dieser endet ab Oktober bei 1.600 Euro (vorher: 1.300 Euro). Bei dieser Lohnhöhe gelten verminderte Sozialversicherungsbeiträge. Neu ist: Am unteren Ende dieses Bereichs fallen fast keine Beiträge an. 

Minijob-Rechner: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnen

Mit unserem Minijob-Rechner können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber berechnen, welche Steuern und Sozialabgaben Sie für Mini- und Midijobs zahlen müssen. Geben Sie einfach ein, wie hoch Ihr monatlicher Brutto-Lohn ist. Im nächsten Schritt müssen Sie nur noch beantworten, ob es sich um einen Minijob in einem Betrieb oder einem Privathaushalt handelt, ob Sie die Rentenversicherungspflicht abwählen möchten und wie Sie krankenversichert sind. Nähere Informationen zur Rentenversicherungspflicht finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber. Meist ist es sinnvoll, die Rentenversicherungspflicht beizubehalten.

Mit diesen wenigen Angaben kalkuliert unser Minijob-Rechner nun, wie viel von Ihrem Brutto-Lohn übrig bleibt und mit welchen Kosten Ihr Arbeitgeber kalkulieren muss. Sollte Ihr Brutto-Lohn die Minijob-Grenze überschreiten, erfahren Sie welche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge dann anfallen. Unter Umständen ist ein sogenannter Midijob für Arbeitnehmer sogar attraktiver als ein Minijob. Näheres dazu lesen Sie weiter unten.

Minijob und arbeitsrechtliche Regeln

Viele der Jobber sind froh, dass sie in den Minijobs bis zu 520 Euro im Monat „brutto für netto“ verdienen können. Doch dabei bleibt häufig das Arbeitsrecht auf der Strecke.

Das Arbeitsrecht gilt auch für Minijobs. Unterschiede gegenüber anderen, besser entlohnten Arbeitsverhältnissen bestehen hier prinzipiell nicht. Was den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Betriebes unterschiedslos zusteht, steht auch Minijobbern zu.

Das bedeutet: Wenn alle sozialversicherten Mitarbeiter eines Betriebes Anspruch auf eine bestimmte Leistung des Arbeitgebers haben, dürfen Minijobber nicht ausgeschlossen werden.

Gleiches gilt für Entlohnung und Urlaub: Minijobber müssen genauso entlohnt werden, wie es für die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten per Tarifvertrag vorgeschrieben beziehungsweise betriebsüblich ist. Ihnen steht das ihrer Arbeitszeit entsprechende anteilige Arbeitsentgelt zu.

Wer also ein Fünftel der Zeit arbeitet, die für eine entsprechende Vollzeitstelle vorgesehen ist, muss auch ein Fünftel des Brutto-Vollzeitlohns erhalten. Und dazu gibt es – wenn es per Tarifvertrag oder über eine betriebliche Regelung vorgesehen ist – auch Nacht-, Sonntags-, Feiertags- oder Überstundenzuschläge. Das gilt auch für Urlaub- und Weihnachtsgeld.

Minijobber haben nicht nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Urlaub, sondern auch auf ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, falls diese Zahlungen im Betrieb üblich beziehungsweise tarifvertraglich geregelt sind.

Minijob und Mindestlohn

Gut zu wissen: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro gestiegen. Auch Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn. Dies kann nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Wenn Sie einen Lohn unterhalb des Mindestlohns vereinbart und die Anwendung der Mindestlohnregelung ausgeschlossen haben, spielt das keine Rolle. Paragraf 3 des Mindestlohngesetzes regelt nämlich: „Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam.“ Einklagen können Arbeitnehmer den Mindestlohn rückwirkend für die vergangenen drei Jahre – auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Wenn die 520-Euro-Grenze durch den Mindestlohn überschritten wird, gibt es zwei legale Handlungsmöglichkeiten:

  • Aus dem Minijob wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das ist für Arbeitnehmer häufig sogar vorteilhaft. Dazu weiter unten mehr.
  • Ihre Arbeitszeit wird verkürzt. Sie erhalten dann weiterhin monatlich 520 Euro (oder weniger), müssen dafür aber auch weniger arbeiten.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Minijobber, die infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären. Geregelt ist dies in den Paragraphen 3 und 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

Wichtig: Wenn es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über arbeitsrechtliche Fragen Streit gibt, sind die Arbeitsgerichte zuständig.

Wie sieht es mit der Elternzeit und dem Elterngeld aus?

Auch als Minijobber und Minijobberin stehen Ihnen bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Ihr Arbeitsplatz bleibt solange erhalten. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom vorherigen monatlichen Verdienst ab. Mindestens beträgt das Elterngeld 300 Euro.

Minijob und Sozialversicherungsbeiträge

Minijobs sind als sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungsfrei, es fallen lediglich (abwählbare) Beiträge zur Rentenversicherung an. Der Arbeitgeber führt pauschale Abgaben an die Sozialversicherung ab. Die Betroffenen sind damit – abgesehen von der Rentenversicherung – aber nicht sozialversicherungspflichtig und haben aufgrund des Minijobs auch keine Ansprüche an die Sozialversicherung.

Es gibt zwei Arten von Minijobs: Minijobs im gewerblichen Bereich – also in “normalen” Unternehmen – und Minijobs in Privathaushalten. Bei beiden Arten liegt die Obergrenze für das monatliche Bruttoentgelt ab dem 1. Oktober 2022 bei 520 Euro. Nach wie vor gilt: Bei beiden Arten der Minijobs tragen im Prinzip die Arbeitgeber die Sozialkosten – und zwar jeweils als pauschale Prozentsätze. Diese fallen allerdings in den beiden Varianten der Minijobs höchst unterschiedlich aus.

Im gewerblichen Bereich zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 31,28 Prozent des Verdienstes. Diese zieht die Minijob-Zentrale ein. Die Abgaben teilen sich (Stand: letztes Quartal 2022) folgendermaßen auf:

  • Pauschalsteuer (entfällt bei Versteuerung über Lohnsteuerkarte) 2,00 Prozent
  • Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13,00 Prozent
  • Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15,00 Prozent
  • Umlagebeitrag U1 (Lohnfortzahlung) 0,90 Prozent
  • Umlagebeitrag U2 (Mutterschaftsaufwendungen) 0,29 Prozent
  • Insolvenzgeldumlage 0,09 Prozent
  • Summe Pauschalabgaben: 31,28 Prozent

Hinzu kommen noch die – je nach Branche unterschiedlichen – Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften).

Für Minijobs in Privathaushalten, also vor allem für Haushaltshilfen, zahlen Arbeitgeber (sprich Familien oder Einzelpersonen) Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 14,79 Prozent des Verdienstes. Diese teilen sich auf in:

  • 5 Prozent Rentenversicherungsbeiträge,
  • 5 Prozent Beiträge zur Krankenversicherung,
  • 2 Prozent einheitliche Pauschalsteuer (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie
  • 1,19 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft (U1 und U2),
  • 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Minijob und Rentenversicherung

Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für Sie als Minijobber einen Pauschalbeitrag in die Rentenversicherung ein, den die Minijobber selbst aufstocken zu einem vollen Beitrag. Minijobber können die Rentenversicherungspflicht jedoch auch abwählen. In unserem Minijob-Rechner können Sie einfach anklicken, ob Sie

DieRentenversicherungspflicht des Minijobs bringt den meisten Jobbern jedoch erhebliche Vorteile. Denn so sammeln sie Rentenversicherungszeiten, die ein späteres Rentenplus bringen können. Auch haben sie durch den Minijob Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsmaßnahmen.

Minijob Rechner, steuerliche Regeln

Für Arbeitnehmer sind Minijobs in der Regel steuerfrei, eine zweiprozentige Pauschalsteuer übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.

Gut zu wissen: Arbeiten Minijobber an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht, werden ihnen Zuschläge oft verweigert – mit dem Hinweis, dass diese die Minijob-Grenze sprengen würden. Dieser Verweis ist falsch, denn im Regelfall sind die Zuschläge nicht sozialversicherungs- und damit auch nicht steuerpflichtig.

Dies gilt, soweit folgende Regeln eingehalten werden:

  1. Der Grundlohn, auf den sich die Zuschläge beziehen, darf 25 Euro pro Stunde nicht übersteigen (für die Steuer gilt noch eine höhere 50-Euro-Grenze, diese kann hier jedoch außer Acht bleiben, da die Stundenlöhne von Minijobbern im Regelfall niedrig ausfallen).
  2. Darüber hinaus kommt es auf das Verhältnis von Stundenlohn und Zuschlag an. Die Zuschläge dürfen – gemessen am Stundenlohn – nicht unverhältnismäßig hoch sein.

Per Entgeldumwandlung unter der Minijob-Grenze bleiben und fürs Alter vorsorgen

Minijobber können wegen ihres niedrigen Einkommens kaum fürs Alter vorsorgen und auch in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sie nur niedrige Ansprüche. Zugleich würden manche Arbeitgeber sie gern flexibler einsetzen – über die Minijob-Grenze hinaus.

Hier bietet sich das Instrument der Entgeltumwandlung an: Ein Teil der erzielten Bruttoeinkünfte wird per Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge (meist in sogenannte Direktversicherungen) eingezahlt. Die für die Altersvorsorge genutzten Teile des Bruttolohns sind – wenn die Regeln eingehalten werden – weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Die Entgeltumwandlung ist allerdings nur innerhalb gewisser Grenzen sozialversicherungsfrei, die jedoch relativ großzügig sind.

 Überschreiten der 520-Euro-Grenze: Wenn aus dem Minijob ein Midijob wird

Für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ist vielfach ein – für den Arbeitnehmer selbst – steuer- und sozialversicherungsfreier Minijob vorteilhaft. Mit einem solchen Nebenjob fahren sie häufig weit besser als beispielsweise mit Überstunden in ihrem „Erstjob“ – und den Schutz der Sozialversicherungen haben sie im Minijob ja nicht nötig. Diesen haben sie bereits durch den Hauptjob.

In vielen Fällen sind Minijobber – insbesondere Frauen – jedoch eigentlich auf den vollen Schutz der Sozialversicherung angewiesen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn die Betroffenen sich mit dem Gedanken tragen, in der nächsten Zeit schwanger zu werden oder für Arbeitnehmer mit anfälliger Gesundheit, aber – natürlich – auch für alle, die ihren Minijob eher für unsicher halten und Interesse an Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Dann bietet es sich an, den Arbeitgeber zu fragen, ob nicht aus dem Minijob (mindestens) ein 520,01-Euro-Job werden kann.

Jenseits der 520-Euro-Marke beginnt der sogenannte Übergangsbereich der Midijobs. Dieser endet ab Oktober 2022 bei 1.600 Euro (vorher: 1.300 Euro). Bei dieser Lohnhöhe gelten verminderte Sozialversicherungsbeiträge. Neu ist: Am unteren Ende dieses Bereichs fallen fast keine Beiträge an. Bei einem Bruttoeinkommen von 520,01 Euro sind es sogar null Cent. Bei 521 Euro dann 30 Cent.

Minijob: Anspruch auf "Mehr Job"

Möchte eine Minijobberin oder ein Minijobber gerne mehr arbeiten, hat sie oder er unter Umständen einen Anspruch hierauf. Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeitverlängerung gibt es in Deutschland schon seit Anfang 2001 – und zwar im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Das Gesetz enthält nicht nur Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung, sondern auch zur Aufstockung der Arbeitszeit, und zwar in Paragraf 9, der die Überschrift „Verlängerung der Arbeitszeit“ trägt. „Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.“

Danach kann – natürlich – keine Arbeitnehmerin ihren Chef oder ihre Chefin zwingen, extra für sie einen neuen Vollzeitjob zu schaffen. Doch dass Stellen neu besetzt werden, gehört zum Firmenalltag. In diesen Fällen regelt das Gesetz eindeutig den Vorrang der schon im Unternehmen beschäftigten Teilzeiter – wozu auch Minijobber gehören. 

Minijob Rechner berechnet auch Midijobs

Für viele Minijobbern ist der Minijob das einzige Arbeitsverhältnis. In diesem Fall gilt: Wer die Wahl zwischen einem geringfügigen 520-Euro-Job und einem versicherten 521-Euro-Job hat, sollte sich in der Regel für Letzteres entscheiden.

Nach einem zwölfmonatigen Midijob mit einem Bruttolohn von 520,01 Euro besteht im Falle des Jobverlusts Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld in Höhe von 275,10 Euro (bei Anspruch auf Kindergeld). Midi-Jobber sind krankenversichert und können im Krankheitsfall nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ein monatliches Krankengeld in Höhe von 320 Euro erhalten. Weiterhin zahlt die Kasse bei Schwangerschaft auch Mutterschaftsgeld – meist in Höhe von 1.287 Euro. All das gibt es für Minijobber nicht. Steuer kann beim Midijob allerdings anfallen.

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