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DeutschlandAuf einen Blick
Zum Jahreswechsel winkt für viele ein kleines Nettolohn-Plus durch Steuerentlastungen. Die Sozialversicherungen bleiben für gesetzlich Versicherte zunächst meist stabil, im Jahresverlauf drohen aber Erhöhungen. Positiv: Familienangehörige dürfen mehr verdienen und bleiben beitragsfrei versichert.
Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben zu Jahresbeginn zunächst stabil. Dennoch gibt es Unterschiede je nach Versicherung und Familiensituation.
Der Gesamtbeitrag (inklusive Arbeitgeber) liegt bei 42,3 Prozent. Arbeitnehmer zahlen durchschnittlich 21,15 Prozent. Bei 2.000 Euro brutto gehen also rund 423 Euro ab. Kinderlose zahlen 0,6 Prozent mehr.
Steigt der Zusatzbeitrag, so besteht ein Kündigungsrecht. Ein Kassenwechsel kann sich dann lohnen. Ein um ein Prozent höherer Zusatzbeitrag macht bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro schon ein Minus von 30 Euro, das teilen sich dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit jeweils 15 Euro.
Die folgende Übersicht zeigt die Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026 und macht deutlich, welchen Anteil Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zahlen:
| insgesamt | Anteil Arbeitnehmer | |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Rentenversicherung | 18,6 | 9,3 | |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 | 1,3 | |
| Krankenversicherung, allgemein | 14,6 | 7,3 | |
| durchschnittlicher Zusatzbeitrag* | 2,9 | 1,45 | |
| Pflegeversicherung** | 3,6 | 1,8*** | |
| Insgesamt | 42,3 | 21,15 | |
| Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose | 0,6 | 0,6 |
Beiträge zur Sozialversicherung werden nur bis zu festgelegten Einkommensgrenzen erhoben. Diese Grenzen steigen 2026 deutlich an.
Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der jeweiligen Versicherung erhoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt diese 2026 auf 5.812,50 Euro im Monat. 2025 lag sie noch bei 5.512,50 Euro. Ein Anstieg um 5,4 Prozent. Entsprechend steigen die Beiträge von Gutverdienern. Zum Vergleich: In der privaten Krankenversicherung wird eine Beitragssteigerung um 13 Prozent erwartet.
In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze deutlich höher. Sie liegt 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 Euro im Monat. Im Vorjahr waren es noch 8.050 Euro.
Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Rechengrößen der Sozialversicherung 2026, die unter anderem für Beiträge, Versicherungspflicht und Leistungsansprüche entscheidend sind:
| Monat | Jahr |
|---|---|---|
Beitragsbemessungsgrenze |
|
|
Arbeitslosen-/allg. Rentenversicherung | 8.450 | 101.400 |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 10.400 | 124.800 |
Kranken-/Pflegeversicherung | 5.812,50 | 69.750 |
Versicherungspflichtgrenze |
|
|
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung) | 6.450 | 77.400 |
Besondere Grenze für langjährig Privatversicherte | 5.812,50 | 69.750 |
Bezugsgröße | 3.955 | 47.460 |
vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung |
| 51.944 |
Auch bei Rente und Arbeitslosengeld gibt es Höchstgrenzen. Sie hängen von der Beitragsbemessungsgrenze und dem Durchschnittsentgelt ab.
Für den Teil des Einkommens, der oberhalb der BBG liegt, werden auch keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt. Entsprechend ist der Höchstbetrag beim Arbeitslosengeld und der Rente gedeckelt. Das gilt auch für die in einem Kalenderjahr möglichen zusätzlichen Rentenansprüche: Es kommt immer auf das Verhältnis der BBG zum vorläufigen Durchschnittsentgelt aller Versicherten an.
Das vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt wurde 2026 auf 51.944 Euro festgelegt. Im Vorjahr waren es 50.493 Euro. Wer 2026 das ganze Jahr über ein Durchschnittsentgelt entsprechend oder oberhalb der BBG hat, kann damit maximal (101.400 Euro / 51.944 Euro =) 1,952 Rentenpunkte (Entgeltpunkte) erwerben. Nach dem derzeitigen aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro sind das (1,952 x 40,79 Euro =) 79,63 Euro. Um diesen Betrag steigen also die monatlichen gesetzlichen Rentenansprüche 2026 für sehr gut Verdienende maximal.
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. 2026 steigt diese Grenze erneut.
Eine Versicherungspflichtgrenze gibt es nur bei der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung (GKV). Sie gilt bundeseinheitlich und steigt 2026 auf 6.450 Euro (2025: 6.150 Euro) im Monat beziehungsweise 77.400 Euro im Jahr. Wer Ende 2002 schon privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von 5.812,50 Euro (Vorjahr: 5.512,50 Euro).
Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sind in der Regel versicherungsfrei. Sie können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die meisten Gutverdiener – derzeit 3,13 Millionen – bleiben aber gesetzlich versichert, obwohl die Türen der PKV für sie offenstehen. Gegenüber 2024 – damals gab es im Oktober 3,23 Millionen Gutverdiener, die sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden hatten – zeigt sich allerdings erstmals wieder ein Rückgang um knapp 100.000.
Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt ein zentrales Element der gesetzlichen Krankenversicherung. 2026 steigen die zulässigen Einkommensgrenzen.
Ein großes Plus der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder und Ehepartner mit niedrigem Einkommen. Die monatliche Einkommensgrenze hierfür liegt im kommenden Jahr bei 565 Euro.
Wer einen Minijob hat, kann bei monatlichen Einkünften bis 603 Euro beitragsfrei mitversichert sein. Das ist eine Folge der entsprechenden Erhöhung der Minijobgrenze.
Neben Sozialabgaben wirken sich auch steuerliche Änderungen auf das Netto aus. Besonders Pendler profitieren von neuen Regelungen.
Es gibt auch 2026 eine steuerliche Entlastung. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Für Verheiratete und offiziell Verpartnerte ist es doppelt so viel. Zudem wird der Steuertarif – wenn man sich ein Koordinatensystem vorstellt – „nach rechts” verschoben. Höhere Steuersätze werden deshalb erst bei einem höheren Einkommen fällig. Hierdurch soll die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden.
Unterm Strich sorgt die steuerliche Entlastung für die meisten Arbeitnehmer zum Jahreswechsel für ein geringes Nettolohn-Plus.
Die Pendlerpauschale klettert 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Das bedeutet: Auch die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs werden künftig mit diesem bislang erst danach geltenden höheren Satz berücksichtigt. Damit führen auch kürzere Arbeitswege bereits zu spürbaren Entlastungen.
Beispiel: Wer 25 Kilometer zur Arbeit fährt (einfache Entfernung), kann bei 220 Arbeitstagen nun 2.090 Euro steuerlich geltend machen. Damit wird der Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro deutlich überschritten. Liegen die voraussichtlich absetzbaren Werbungskosten mehr als 600 Euro über dem Pauschbetrag, so können Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dann wird auf der digitalen Lohnsteuerkarte ein Freibetrag – im Beispielfall: 860 Euro – eingetragen. Können Sie noch zusätzliche Ausgaben – etwa für Arbeitsmittel nachweisen – so fällt der Freibetrag noch höher aus. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen zählen ab dem ersten Euro, hier gilt die 600 Euro-Grenze nicht.
Wichtig: Stellt man einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, muss man später in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben.
Die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer zum Jahreswechsel 2026 kurz zusammengefasst:
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie sich die Neuerungen konkret auf ihr Netto auswirken. Die wichtigsten Antworten im Überblick.
Für viele Arbeitnehmer ergibt sich 2026 ein kleines Nettolohn-Plus durch den höheren Grundfreibetrag und die Verschiebung des Steuertarifs. Gleichzeitig können steigende Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung einen Teil der Entlastung wieder aufzehren. Entscheidend sind Einkommen, Steuerklasse und persönliche Situation.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel kann sich vor allem für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen lohnen, da schon kleine Unterschiede beim Zusatzbeitrag spürbare Auswirkungen auf das Netto haben können. Vor einem Wechsel sollten Sie neben dem Beitrag auch Leistungen und Service vergleichen.
Ehepartner und Kinder können auch 2026 beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert bleiben, wenn ihr monatliches Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Familienangehörige ohne Minijob liegt die Grenze bei 565 Euro, mit Minijob bei 603 Euro im Monat. Maßgeblich ist das regelmäßige Einkommen.
Mit dieser Checkliste behalten Sie die wichtigsten Änderungen im Blick.
Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Anpassungen in Kraft. Welche Änderungen Sie betreffen und worauf Sie achten sollten, zeigen unsere Ratgeber:

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