Zum Jahreswechsel

2026: Was sich für Arbeitnehmer ändert

Rolf Winkel
Autor
Redaktion
Redakteur
Aktualisiert am: 31.12.2025

Auf einen Blick

  • 2026 bringt Arbeitnehmern kleine Netto-Entlastungen, aber steigende Beitragsgrenzen.
  • Pendler profitieren von einer höheren Pauschale ab dem ersten Kilometer.
  • Familien dürfen mehr hinzuverdienen und bleiben beitragsfrei versichert.
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2026 ändern sich für Arbeitnehmer Steuern, Sozialabgaben und Pendlerpauschale.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Zum Jahreswechsel winkt für viele ein kleines Nettolohn-Plus durch Steuerentlastungen. Die Sozialversicherungen bleiben für gesetzlich Versicherte zunächst meist stabil, im Jahresverlauf drohen aber Erhöhungen. Positiv: Familienangehörige dürfen mehr verdienen und bleiben beitragsfrei versichert.

Sozialabgaben 2026: Was Arbeitnehmer zahlen

Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben zu Jahresbeginn zunächst stabil. Dennoch gibt es Unterschiede je nach Versicherung und Familiensituation.

Der Gesamtbeitrag (inklusive Arbeitgeber) liegt bei 42,3 Prozent. Arbeitnehmer zahlen durchschnittlich 21,15 Prozent. Bei 2.000 Euro brutto gehen also rund 423 Euro ab. Kinderlose zahlen 0,6 Prozent mehr.

  • Rentenversicherung: Die Rentenversicherung bleibt zunächst bei 18,6 Prozent (9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil) stabil, steigt aber wohl 2027 auf 18,8 Prozent und 2028 auf 20 Prozent.
  • Arbeitslosenversicherung: Für die Arbeitslosenversicherung fallen unverändert 2,6 Prozent an (1,3 Prozent Arbeitnehmeranteil).
  • Pflegeversicherung: Bei der Pflegeversicherung sind es weiterhin 3,6 Prozent (1,8 Prozent Arbeitnehmeranteil, außer Sachsen: 2,3 Prozent Arbeitnehmeranteil). Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 gibt es ab dem zweiten Kind einen Abschlag von einem Viertel Prozent. Kinderlose zahlen 0,6 Prozent mehr.
  • Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz liegt weiterhin bei 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag. Je nach Finanzlage der Krankenkassen fällt dieser unterschiedlich aus. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag hat die Bundesgesundheitsministerin auf geschätzte 2,9 Prozent festgesetzt. Aktuell liegt er im Schnitt schon bei 2,94 Prozent.

Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026

Die folgende Übersicht zeigt die Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026 und macht deutlich, welchen Anteil Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zahlen:

 

insgesamt
(in Prozent) 

Anteil Arbeitnehmer
(in Prozent) 

 
Allgemeine Rentenversicherung 

18,6 

9,3 

 
Arbeitslosenversicherung 

2,6 

1,3 

 
Krankenversicherung, allgemein 

14,6 

7,3 

 
durchschnittlicher Zusatzbeitrag* 

2,9 

1,45 

 
Pflegeversicherung** 

3,6 

1,8*** 

 
Insgesamt 

42,3 

21,15 

 
Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose 

0,6 

0,6 

 
*vorab vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt **Standardbeitrag für Versicherte mit einem Kind und unter 23-Jährige***in Sachsen 2,3 %
Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2025

Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026

Beiträge zur Sozialversicherung werden nur bis zu festgelegten Einkommensgrenzen erhoben. Diese Grenzen steigen 2026 deutlich an.

Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der jeweiligen Versicherung erhoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt diese 2026 auf 5.812,50 Euro im Monat. 2025 lag sie noch bei 5.512,50 Euro. Ein Anstieg um 5,4 Prozent. Entsprechend steigen die Beiträge von Gutverdienern. Zum Vergleich: In der privaten Krankenversicherung wird eine Beitragssteigerung um 13 Prozent erwartet.

In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze deutlich höher. Sie liegt 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 Euro im Monat. Im Vorjahr waren es noch 8.050 Euro.

Rechengrößen der Sozialversicherung 2026

Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Rechengrößen der Sozialversicherung 2026, die unter anderem für Beiträge, Versicherungspflicht und Leistungsansprüche entscheidend sind:

 

Monat
(in Euro)

Jahr
(in Euro)

Beitragsbemessungsgrenze

  

  

Arbeitslosen-/allg. Rentenversicherung 

8.450 

101.400 

Knappschaftliche Rentenversicherung 

10.400 

124.800 

Kranken-/Pflegeversicherung 

 5.812,50 

69.750 

Versicherungspflichtgrenze

  

  

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung) 

6.450 

77.400 

Besondere Grenze für langjährig Privatversicherte 

5.812,50 

69.750 

Bezugsgröße

3.955 

47.460 

vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

  

51.944 

Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2025

Wie stark steigen Rente und Arbeitslosengeld maximal?

Auch bei Rente und Arbeitslosengeld gibt es Höchstgrenzen. Sie hängen von der Beitragsbemessungsgrenze und dem Durchschnittsentgelt ab.

Für den Teil des Einkommens, der oberhalb der BBG liegt, werden auch keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt. Entsprechend ist der Höchstbetrag beim Arbeitslosengeld und der Rente gedeckelt. Das gilt auch für die in einem Kalenderjahr möglichen zusätzlichen Rentenansprüche: Es kommt immer auf das Verhältnis der BBG zum vorläufigen Durchschnittsentgelt aller Versicherten an.

Das vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt wurde 2026 auf 51.944 Euro festgelegt. Im Vorjahr waren es 50.493 Euro. Wer 2026 das ganze Jahr über ein Durchschnittsentgelt entsprechend oder oberhalb der BBG hat, kann damit maximal (101.400 Euro / 51.944 Euro =) 1,952 Rentenpunkte (Entgeltpunkte) erwerben. Nach dem derzeitigen aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro sind das (1,952 x 40,79 Euro =) 79,63 Euro. Um diesen Betrag steigen also die monatlichen gesetzlichen Rentenansprüche 2026 für sehr gut Verdienende maximal.

  • Biallo-Tipp: Gerade für Spitzenverdiener lohnt es sich, Ausgleichszahlungen für zu erwartende Rentenminderungen in die Rentenkasse zu leisten. Solche Einzahlungen sind ab 50 Jahren möglich, ratsam ist es allerdings meist, sie möglichst in Rentennähe zu tätigen.

Private Krankenversicherung: Wechsel wird schwieriger

Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. 2026 steigt diese Grenze erneut.

Eine Versicherungspflichtgrenze gibt es nur bei der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung (GKV). Sie gilt bundeseinheitlich und steigt 2026 auf 6.450 Euro (2025: 6.150 Euro) im Monat beziehungsweise 77.400 Euro im Jahr. Wer Ende 2002 schon privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von 5.812,50 Euro (Vorjahr: 5.512,50 Euro).

Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sind in der Regel versicherungsfrei. Sie können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die meisten Gutverdiener – derzeit 3,13 Millionen – bleiben aber gesetzlich versichert, obwohl die Türen der PKV für sie offenstehen. Gegenüber 2024 – damals gab es im Oktober 3,23 Millionen Gutverdiener, die sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden hatten – zeigt sich allerdings erstmals wieder ein Rückgang um knapp 100.000.

Familienversicherung 2026: Höhere Einkommensgrenzen

Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt ein zentrales Element der gesetzlichen Krankenversicherung. 2026 steigen die zulässigen Einkommensgrenzen.

Ein großes Plus der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder und Ehepartner mit niedrigem Einkommen. Die monatliche Einkommensgrenze hierfür liegt im kommenden Jahr bei 565 Euro.

Vorteil bei Minijob

Wer einen Minijob hat, kann bei monatlichen Einkünften bis 603 Euro beitragsfrei mitversichert sein. Das ist eine Folge der entsprechenden Erhöhung der Minijobgrenze.

  • Biallo-Tipp: Der Grenzbetrag von 603 Euro gilt auch für diejenigen, die einen „Mini-Minijob“ ausüben mit einem monatlichen Lohn von – beispielsweise – 200 Euro.

Steuern und Pendlerpauschale 2026

Neben Sozialabgaben wirken sich auch steuerliche Änderungen auf das Netto aus. Besonders Pendler profitieren von neuen Regelungen.

Es gibt auch 2026 eine steuerliche Entlastung. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Für Verheiratete und offiziell Verpartnerte ist es doppelt so viel. Zudem wird der Steuertarif – wenn man sich ein Koordinatensystem vorstellt – „nach rechts” verschoben. Höhere Steuersätze werden deshalb erst bei einem höheren Einkommen fällig. Hierdurch soll die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden.

Unterm Strich sorgt die steuerliche Entlastung für die meisten Arbeitnehmer zum Jahreswechsel für ein geringes Nettolohn-Plus.

Pendlerpauschale steigt – Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oft möglich

Die Pendlerpauschale klettert 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Das bedeutet: Auch die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs werden künftig mit diesem bislang erst danach geltenden höheren Satz berücksichtigt. Damit führen auch kürzere Arbeitswege bereits zu spürbaren Entlastungen.

Beispiel: Wer 25 Kilometer zur Arbeit fährt (einfache Entfernung), kann bei 220 Arbeitstagen nun 2.090 Euro steuerlich geltend machen. Damit wird der Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro deutlich überschritten. Liegen die voraussichtlich absetzbaren Werbungskosten mehr als 600 Euro über dem Pauschbetrag, so können Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dann wird auf der digitalen Lohnsteuerkarte ein Freibetrag – im Beispielfall: 860 Euro – eingetragen. Können Sie noch zusätzliche Ausgaben – etwa für Arbeitsmittel nachweisen – so fällt der Freibetrag noch höher aus. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen zählen ab dem ersten Euro, hier gilt die 600 Euro-Grenze nicht.

  • Biallo-Tipp: Wenn Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung noch im Dezember stellen, können Sie – wenn der Antrag erfolgreich ist – ab Januar mit einem höheren Netto rechnen. Im Beispielfall kann das ein monatliches Plus von 25 Euro bringen.

Wichtig: Stellt man einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, muss man später in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben.

Auf einen Blick: Änderungen für Arbeitnehmer 2026

Die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer zum Jahreswechsel 2026 kurz zusammengefasst:

  • 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen spürbar.
  • Die Pendlerpauschale gilt erstmals ab dem ersten Kilometer höher.
  • Familien dürfen mehr hinzuverdienen und bleiben beitragsfrei versichert.

Häufige Fragen zu den Änderungen 2026

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie sich die Neuerungen konkret auf ihr Netto auswirken. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Wie viel Netto bleibt mir 2026 mehr?

Für viele Arbeitnehmer ergibt sich 2026 ein kleines Nettolohn-Plus durch den höheren Grundfreibetrag und die Verschiebung des Steuertarifs. Gleichzeitig können steigende Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung einen Teil der Entlastung wieder aufzehren. Entscheidend sind Einkommen, Steuerklasse und persönliche Situation.

Ab wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel kann sich vor allem für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen lohnen, da schon kleine Unterschiede beim Zusatzbeitrag spürbare Auswirkungen auf das Netto haben können. Vor einem Wechsel sollten Sie neben dem Beitrag auch Leistungen und Service vergleichen.

Wer kann weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben?

Ehepartner und Kinder können auch 2026 beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert bleiben, wenn ihr monatliches Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Familienangehörige ohne Minijob liegt die Grenze bei 565 Euro, mit Minijob bei 603 Euro im Monat. Maßgeblich ist das regelmäßige Einkommen.

Checkliste: Das sollten Arbeitnehmer 2026 prüfen

Mit dieser Checkliste behalten Sie die wichtigsten Änderungen im Blick.

  • Gehaltsabrechnung prüfen
  • Pendlerpauschale neu berechnen
  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse vergleichen
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung erwägen

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Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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