Die Begriffe Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf werden nicht selten in einem Satz verwendet, meinen aber nicht das Gleiche. Zusammen bilden sie die Grundlage für die Ermittlung der Konditionen, die der Kreditnehmer zu zahlen hat.
Definition: Beleihungsauslauf einfach erklärt
Der Beleihungsauslauf ist ein Risikomaß, das zeigt, zu welchem Anteil eine Immobilie fremdfinanziert ist. Dabei werden gegebenenfalls mehrere Darlehen zusammengerechnet. Haben Sie kaum Eigenkapital und benötigen für Ihren Immobilienkauf ein verhältnismäßig hohes Darlehen, so ist auch der Beleihungsauslauf hoch. Umgekehrt gilt: Finanzieren Sie Ihre Immobilie weitgehend über Eigenkapital, so liegt der Beleihungsauslauf niedrig. Kreditinstitute werden Ihnen dann einen Immobilienkredit zu günstigen Konditionen anbieten, da das Ausfallrisiko für sie gering ist. Selbst, wenn Sie Ihren Kredit nicht mehr abbezahlen könnten, würde der Wert der Immobilie die noch vorhandenen Schulden übersteigen.
Der Beleihungsauslauf ist das prozentuale Verhältnis zwischen dem Beleihungswert Ihrer Immobilie und dem Kreditvolumen. Gut zu wissen: Der Beleihungswert Ihrer Immobilie entspricht dabei nicht dem Kaufpreis. Vielmehr ist er der Betrag, der langfristig zu jedem Zeitpunkt bei einem Verkauf der Immobilie zu erzielen sein soll. Wie er sich berechnet, ist nicht einheitlich geregelt. Übliche Verfahren sind das Verkehrswertverfahren und das Sachwertverfahren. Zusätzlich kalkulieren Kreditinstitute einen Sicherheitsabschlag ein.
Anders als der Beleihungsauslauf ist die Beleihungsgrenze ganz allgemein der Prozentsatz, bis zu dem Sie eine Immobilie mit guten Konditionen beleihen können. Üblicherweise beträgt die Beleihungsgrenze 60 Prozent des Beleihungswertes der Immobilie. Nur bis zu dieser Grenze vergeben Kreditinstitute unter üblichen Bedingungen einen Kredit. Liegt der Beleihungsauslauf oberhalb der Beleihungsgrenze, fällt entweder ein Risikoaufschlag an oder es gibt gar keinen Kredit. Ausführliche Informationen zur Beleihungsgrenze finden Sie in einem separaten Ratgeber.
Wie man den Beleihungsauslauf berechnet
Um schon im Vorfeld von Kreditverhandlungen den Beleihungsauslauf berechnen zu können, ist der Finanzierungsbedarf und der Beleihungswert wichtig. Daraus ergibt sich folgende Formel:
Kreditbedarf : Beleihungswert * 100
Der Sicherheitsabschlag beträgt normalerweise zehn Prozent.