Ferienwohnung vermieten

Ferienwohnung vermieten: So gelingt die Vermietung an Feriengäste

Stefanie Hutschenreuter
Autorin
Stefanie Engelmann
Redakteurin
Aktualisiert am: 21.08.2026

Auf einen Blick

  • Wer eine Ferienwohnung vermieten möchte, sollte vorab klären, ob die Nutzung als Ferienunterkunft rechtlich zulässig ist und welche kommunalen Vorgaben gelten.
  • Ausstattung, gute Bilder, transparente Preise und flexible Buchungsmöglichkeiten helfen dabei, eine Ferienwohnung erfolgreich zu vermieten.
  • Einnahmen aus der Vermietung müssen grundsätzlich versteuert werden; je nach Umfang können weitere steuerliche Pflichten hinzukommen.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren
Wer eine Ferienwohnung vermieten möchte, sollte rechtliche Vorgaben, Ausstattung, Vermarktung, Verwaltung und Steuern im Blick behalten.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Sie möchten Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus an Urlauber vermieten? Dann sollten Sie nicht nur auf eine attraktive Ausstattung und eine gute Vermarktung achten. Vor der ersten Buchung müssen Sie auch klären, ob die Ferienvermietung am Standort überhaupt erlaubt ist, welche steuerlichen Regeln gelten und was in einen Mietvertrag gehört. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, worauf es bei der erfolgreichen Vermietung einer Ferienimmobilie ankommt.

Darf ich meine Ferienwohnung an Urlauber vermieten?

Bevor Sie Ihre Ferienwohnung inserieren, sollten Sie prüfen, ob die Vermietung an wechselnde Feriengäste am Standort überhaupt zulässig ist. Neben dem Bauplanungsrecht können insbesondere kommunale Zweckentfremdungsregeln die Kurzzeitvermietung einschränken.

Welche kommunalen Regeln gelten für Ferienwohnungen?

Ob Sie eine Wohnung dauerhaft oder zeitweise an Feriengäste vermieten dürfen, hängt auch von den Regelungen am jeweiligen Standort ab. Prüfen Sie deshalb vor der Vermietung, ob die Nutzung als Ferienunterkunft baurechtlich zulässig ist. Auskunft können der Bebauungsplan und die zuständige Bau- oder Gemeindebehörde geben.

Zusätzlich können Städte und Gemeinden die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum durch Zweckentfremdungsregelungen einschränken. Je nach Kommune kann beispielsweise eine Genehmigung, Registrierung oder Wohnraum-Identitätsnummer erforderlich sein. Die Vorgaben unterscheiden sich von Ort zu Ort und können sich auch danach richten, ob Sie eine komplette Wohnung oder nur einzelne Räume und wie lange Sie diese vermieten.

Prüfen Sie daher die örtlichen Vorschriften, bevor Sie Ihre Ferienunterkunft anbieten oder auf Buchungsplattformen inserieren. Verstöße gegen kommunale Vorgaben können mit Bußgeldern geahndet werden. Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde über die aktuellen Regeln für Ferienvermietungen. Planen Sie erst anschließend die konkrete Vermarktung Ihrer Ferienwohnung.

Biallo-Lesetipp: Sie planen erst den Kauf und möchten mit Ihrer Ferienwohnung später Mieteinnahmen erzielen? Lesen Sie, wann sich eine Ferienimmobilie als Kapitalanlage lohnt und wie Sie die Nettomietrendite berechnen.

Ratgeber als PDF herunterladen

Ratgeber Ferienimmobilien kostenlos herunterladen

Erfahren Sie, worauf es beim Kauf, bei der Finanzierung und Vermietung einer Ferienimmobilie ankommt und welche Kosten und Steuern Sie beachten sollten.

Wie vermiete ich meine Ferienwohnung erfolgreich?

Ist die Ferienvermietung rechtlich zulässig, geht es an die praktische Umsetzung. Ausstattung, Präsentation und Buchungsbedingungen entscheiden wesentlich darüber, wie attraktiv Ihre Unterkunft für Feriengäste ist.

Welche Ausstattung sollte eine Ferienwohnung haben?

Die Wohnung sollte den Bedürfnissen der Urlauber entsprechend ausgestattet sein. So kann sich jeder Gast bei Bedarf zurückziehen. Die Ausstattung sollte zur Größe der Unterkunft und zur gewünschten Zielgruppe passen. Zur Grundausstattung gehören in der Regel eine gut nutzbare Küche, ein gepflegtes Bad, ausreichend Stauraum und komfortable Schlafmöglichkeiten. Zusätzliche Angebote wie Balkon, Terrasse, Stellplatz, Sauna oder Kamin können die Attraktivität je nach Standort und Zielgruppe erhöhen.

WLAN und schnelles Internet anbieten

Ein kostenloser WLAN-Anschluss gehört für viele Feriengäste inzwischen zur erwarteten Grundausstattung. Eine schnelle und stabile Internetverbindung ist besonders wichtig, wenn Gäste während ihres Aufenthalts arbeiten oder die Unterkunft für eine Workation nutzen möchten.

Haustiere als zusätzliche Zielgruppe

Wenn Sie Haustiere erlauben, können Sie zusätzliche Gästegruppen ansprechen. Achten Sie dann auf eine pflegeleichte und tierfreundliche Einrichtung und legen Sie klare Regeln für die Mitnahme von Haustieren fest.

Ferienwohnung professionell präsentieren

Aussagekräftige Fotos und eine vollständige Beschreibung sind entscheidend für die Vermarktung Ihrer Ferienwohnung. Zeigen Sie Räume, Ausstattung und Besonderheiten möglichst realistisch und nennen Sie wichtige Informationen wie Größe, Zahl der Schlafplätze, Ausstattung, Lage und Buchungsbedingungen transparent.

Zusätzlich können Sie Ihre Ferienunterkunft über Buchungsplattformen wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt anbieten und damit eine größere Zahl potenzieller Gäste erreichen. Vergleichen Sie dabei die Gebühren, Buchungsbedingungen und angebotenen Leistungen der Plattformen. Beachten Sie außerdem die örtlichen Vorgaben für die Kurzzeitvermietung.

Biallo-Lesetipp: Wer seine Ferienwohnung über Airbnb oder andere Onlineplattformen vermietet, sollte auch die steuerlichen Vorgaben kennen. In unserem Ratgeber erfahren Sie, was bei der Vermietung über Airbnb & Co. zu beachten ist.

Preise und Zusatzkosten transparent angeben

Geben Sie Preise und verpflichtende Zusatzkosten transparent an. Treten Sie bei der Vermietung als Unternehmer auf, müssen Sie gegenüber Verbrauchern grundsätzlich den Gesamtpreis nennen, der die Umsatzsteuer und sonstige obligatorische Preisbestandteile umfasst.

Flexible Buchung und Stornierung anbieten

Viele Feriengäste möchten An- und Abreisetage flexibel wählen und nicht ausschließlich von Samstag bis Samstag buchen. Überlegen Sie deshalb, welche Mindestaufenthaltsdauer für Ihre Unterkunft wirtschaftlich sinnvoll ist. Klare und gut sichtbare Stornierungsbedingungen schaffen außerdem Planungssicherheit für Gäste und Vermieter.

Gut zu wissen: Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Entscheidend sind daher insbesondere die vereinbarten Stornierungsbedingungen.

Biallo Newsletter

Mehr Geld, weniger Finanzstress: Mit unserem Newsletter holen Sie sich die besten Infos, Tipps und Vergleiche von Biallo kostenlos ins Postfach. Jetzt zum Newsletter anmelden – und künftig besser entscheiden!

Ferienwohnung selbst vermieten oder verwalten lassen?

Eine Ferienwohnung zu vermieten bedeutet laufende Arbeit. Eigentümer sollten deshalb früh entscheiden, wie viel Zeit sie selbst investieren möchten und welche Aufgaben sie an einen Dienstleister abgeben wollen.

Wer die Vermietung selbst organisiert, behält die Kontrolle über Buchungen, Preise und den Kontakt zu den Gästen und spart die Kosten für einen professionellen Vermittler oder Verwalter. Dafür müssen Sie ausreichend Zeit einplanen und auch dafür sorgen, dass bei kurzfristigen Problemen ein Ansprechpartner für die Gäste erreichbar ist.

Alternativ können Sie einzelne Aufgaben oder die komplette Vermietung und Verwaltung an einen professionellen Dienstleister übertragen. Das reduziert den eigenen Aufwand, schmälert aber durch zusätzliche Kosten die Einnahmen aus der Vermietung. Vergleichen Sie deshalb vor Vertragsabschluss nicht nur die Preise, sondern auch Leistungsumfang, Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen.

Welche Aufgaben kann eine Ferienhausverwaltung übernehmen?

Welche Leistungen eine Ferienhausverwaltung übernimmt, hängt vom jeweiligen Anbieter und Vertrag ab. Zum Leistungspaket können beispielsweise Vermarktung und Buchungsabwicklung, Gästekommunikation und Schlüsselübergabe sowie die Organisation von Reinigung, Wäsche und kleineren Reparaturen gehören. Holen Sie möglichst mehrere Angebote ein und prüfen Sie genau, welche Leistungen im vereinbarten Preis enthalten sind und welche zusätzlich berechnet werden.

Betreiberkonzepte oder Sale-and-Lease-Back-Modelle gehen darüber hinaus: Hier übernimmt ein Betreiber die Nutzung beziehungsweise Vermietung der Immobilie weitgehend oder vollständig. Solche Modelle können für Eigentümer interessant sein, die möglichst wenig mit der laufenden Vermietung zu tun haben möchten. Dafür können die eigene Nutzung und die Einflussmöglichkeiten je nach Vertragsgestaltung eingeschränkt sein.

Biallo-Lesetipp: Sie möchten die Vermietung möglichst vollständig einem Betreiber überlassen? Lesen Sie, wie Mietrückkauf beziehungsweise Sale and Lease Back bei Ferienimmobilien funktioniert und welche Vor- und Nachteile das Modell hat.

Welche Steuern fallen beim Vermieten einer Ferienwohnung an?

Wer mit seiner Ferienwohnung Einnahmen erzielt, muss diese grundsätzlich steuerlich berücksichtigen. Welche Regeln konkret gelten, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Immobilie ausschließlich vermieten oder zeitweise selbst nutzen und ob umsatzsteuerlich die Kleinunternehmerregelung greift.

Einkommensteuer auf Mieteinnahmen

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus an Gäste vermieten, müssen Sie die Einnahmen grundsätzlich versteuern. Bei einer privaten Vermietung gehören sie in der Regel zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben. Im Gegenzug können Sie Aufwendungen, die mit der Vermietung zusammenhängen, unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Werbungskosten abziehen. Dazu können beispielsweise Finanzierungskosten, Abschreibungen sowie Ausgaben für Instandhaltung, Verwaltung oder die Vermarktung der Ferienunterkunft gehören.

Wird eine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit zur Vermietung bereitgehalten, geht die Finanzverwaltung grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht aus. Eine genauere Prüfung kann allerdings erforderlich werden, wenn die tatsächliche Vermietungszeit mindestens 25 Prozent unter der ortsüblichen Vermietungszeit liegt, ohne dass dafür Vermietungshindernisse vorliegen. Dann kann eine Prognose notwendig sein, ob langfristig ein Überschuss aus der Vermietung zu erwarten ist.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Bei der kurzfristigen Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses an wechselnde Gäste kann Umsatzsteuer anfallen. Für die reine Beherbergungsleistung gilt grundsätzlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Für bestimmte zusätzliche Leistungen können allerdings andere umsatzsteuerliche Regeln gelten.

Für viele private Vermieter ist die Kleinunternehmerregelung relevant. Seit 2025 gelten dafür neue Umsatzgrenzen: Der Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, werden die Umsätze nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegenzug besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug aus den damit zusammenhängenden Eingangsleistungen.

Wichtig: Für die Umsatzgrenzen ist nicht allein der Umsatz aus der Ferienvermietung entscheidend. Auch weitere für die Kleinunternehmerregelung relevante Umsätze des Unternehmers können bei der Berechnung des Gesamtumsatzes zu berücksichtigen sein.

Biallo-Lesetipp: Welche Steuern beim Kauf und bei der Vermietung einer Ferienimmobilie anfallen und was Sie bei der Finanzierung beachten sollten, erfahren Sie ausführlich in unserem Ratgeber zum Kauf einer Ferienimmobilie.

Brauche ich für eine Ferienwohnung einen Mietvertrag?

Ein schriftlicher Vertrag ist bei der Vermietung einer Ferienwohnung dringend zu empfehlen. Darin sollten Sie insbesondere Mietzeitraum, Gesamtpreis, Zahlungsbedingungen, Kaution, Personenzahl, Nutzung der Unterkunft sowie Stornierungsbedingungen eindeutig festhalten. So wissen beide Seiten bereits vor Reisebeginn, welche Rechte und Pflichten gelten.

In den Vertrag beziehungsweise die Buchungsbestätigung gehören insbesondere:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • genaue Bezeichnung der Ferienunterkunft
  • An- und Abreisedatum
  • Zahl der Gäste
  • Gesamtpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Kaution, falls vereinbart
  • Regelungen zu Haustieren
  • Stornierungsbedingungen
  • gegebenenfalls Hausordnung

Checkliste: Ferienwohnung erfolgreich vermieten

Von der rechtlichen Zulässigkeit bis zum Mietvertrag: Vor der ersten Vermietung sollten Sie einige Punkte abhaken. Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung.

  • Ferienvermietung am Standort zulässig?
  • Genehmigungs- oder Registrierungspflichten geprüft?
  • Zielgruppe festgelegt?
  • Ausstattung vollständig?
  • WLAN vorhanden?
  • Professionelle Fotos erstellt?
  • Beschreibung vollständig und wahrheitsgemäß?
  • Preise und Zusatzkosten transparent ausgewiesen?
  • Buchungs- und Stornierungsbedingungen festgelegt?
  • Mietvertrag beziehungsweise Buchungsbestätigung vorbereitet?
  • Reinigung und Schlüsselübergabe organisiert?
  • Versicherungsschutz geprüft?
  • Steuerliche Behandlung geklärt?
  • Verwaltung selbst übernehmen oder Dienstleister beauftragen?

Häufige Fragen zur Vermietung einer Ferienwohnung

Wer erstmals eine Ferienwohnung vermietet, hat häufig Fragen zu Genehmigungen, Steuern und Mietvertrag. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten kompakt zusammengefasst.

Darf ich meine Wohnung einfach als Ferienwohnung vermieten?

Nicht immer. Ob eine Ferienvermietung zulässig ist, hängt unter anderem vom Bauplanungsrecht und von kommunalen Vorschriften ab. In einigen Städten können Zweckentfremdungsregeln eine Genehmigung oder Registrierung erforderlich machen. Prüfen Sie deshalb die örtlichen Vorgaben vor der ersten Vermietung.

Muss ich Einnahmen aus einer Ferienwohnung versteuern?

Grundsätzlich ja. Einnahmen aus einer privat vermieteten Ferienwohnung sind grundsätzlich steuerlich zu berücksichtigen. Vermietungsbedingte Aufwendungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen gegengerechnet werden.

Brauche ich einen Mietvertrag für eine Ferienwohnung?

Ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise eine eindeutige Buchungsbestätigung ist dringend zu empfehlen. Darin sollten insbesondere Unterkunft, Mietzeitraum, Gesamtpreis, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen sowie weitere wichtige Vereinbarungen festgehalten werden.

Muss ich für eine Ferienwohnung Umsatzsteuer zahlen?

Die kurzfristige Beherbergung ist grundsätzlich nicht wie die normale langfristige Wohnungsvermietung umsatzsteuerfrei. Für Kleinunternehmer gilt jedoch eine Steuerbefreiung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Seit 2025 gelten dafür insbesondere Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr.

Haben Gäste bei einer Ferienwohnung ein Widerrufsrecht?

Bei Beherbergungsverträgen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Deshalb sind die vereinbarten Stornierungsbedingungen besonders wichtig.

Fazit: Gute Vorbereitung erleichtert die Ferienvermietung

Eine erfolgreiche Ferienvermietung beginnt lange vor dem ersten Gast. Prüfen Sie zunächst, ob Sie die Immobilie am Standort als Ferienunterkunft vermieten dürfen. Anschließend kommt es auf eine passende Ausstattung, professionelle Vermarktung, transparente Preise und klare Vertragsbedingungen an. Kalkulieren Sie außerdem Verwaltungsaufwand und Kosten realistisch und klären Sie frühzeitig die steuerlichen Folgen.

Sie möchten alle wichtigen Informationen rund um Kauf, Finanzierung und Vermietung noch einmal in Ruhe nachlesen? Laden Sie unseren kostenlosen Ratgeber zur Ferienimmobilie als PDF herunter.

PDF-Ratgeber herunterladen

Ratgeber Ferienimmobilien kostenlos herunterladen

Erfahren Sie, worauf es beim Kauf, bei der Finanzierung und Vermietung einer Ferienimmobilie ankommt und welche Kosten und Steuern Sie beachten sollten.

Über die Autorin Stefanie Hutschenreuter

Alle Artikel der Autorin Stefanie Hutschenreuter ansehen
Sie ist studierte Diplom-Journalistin. Während des Studiums und danach arbeitete sie als freie Mitarbeiterin und Redakteurin für mehrere Ratgeberredaktionen in Berlin und München. Es folgten rund 14 Jahre als Chefredakteurin von Bau- und Wohnmagazinen wie „Der Bauherr“ und „casamia“. Seit 2014 ist sie selbstständig als freie Journalistin tätig. Sie schreibt für unterschiedliche Print- und Onlinepublikationen.Ihre Themenschwerpunkte: Bauen, Architektur, Energie, Wohnen, Bildung, Nachhaltigkeit und insbesondere alles rund um die Immobilienfinanzierung. 

Co-Autoren

Stefanie Engelmann
Redakteurin

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.